Steuer/Versicherung 2.5 TDI hat jemand den Durchblick?

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  • Hallo allerseits,
    ich habe vor mir als Zweitwagen nen T4 2.5 TDI mit 102 PS zuzulegen. Wenn möglich mit grüner Plakette, oder zumindest, dass man nen DPF nachrüsten kann und dann grün bekommt.
    Nun hab ich viel gelesen, aber sorry..ich blick da nicht mehr durch (bin bisher auch nur PKW gefahren).
    Da kann man so nen T4 also als Auto, als WoMo, als LKW, mit und ohne Aufladung etc pp zulassen.
    Kann mir Mal jemand erklären was da so an Kosten (Steuer/Versicherung) bei den jeweiligen Varianten auf mich zukommt?
    Wie oben erwähnt habe ich einen PKW, den ich gerne auch behalten würde und der momentan auf SF 15 (30%) fährt.
    Vielleicht ist es ja auch besser den T4 als Erstfahrzeug zu zulassen und den ollen Golf als Zweitwagen.
    Mir geht es hauptsächlich um die Haftpflicht; evtl noch Teilkasko und ich brauche da auch keinen exakten Versicherungsvergleich, sondern nur Mal so Pi mal Daumen Zahlen.
    Irgendwo habe ich gelesen, dass es z.b. bei WoMo(?) gar keine Schadensfreiheitsklasen gibt und das es bei LKW die Steuer nicht nach Hubraum berechnet wird usw...
    Also ich blick da echt nicht durch. ;(
    Danke vorab,
    Grüße aus Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von Schrau_ber (8. Dezember 2018 um 18:26)

  • Da kann man so nen T4 also als Auto,


    Wie denn sonst - vielleicht als Flugzeug?

    LKW nach Gewicht und Versicherung nach SF
    PKW (wahrscheinlich dein ´Auto´) nach Hubraum und Versicherung nach SF
    WoMo - keine Ahnung bzw. möchte nichts falsches schreiben

    Zweitwagenversicherung kommt manchmal auch günstig. Meinen LKW habe ich z.B. auch noch zusätzlich auf Saison angemeldet. Sparpotential ist also genug vorhanden.
    Grüne Plakette hat keinen Einfluss auf Steuer/Versicherung. DPF nachrüsten - muss man schon ordentlich überlegen. Kommt auch noch auf das Einzuggebiet an.

  • Wie denn sonst - vielleicht als Flugzeug?


    Nein, sondern z.B. als LKW Auflastung/Ablastung oder was weiss ich was es da alles gibt. :rolleyes:

    Zitat

    LKW nach Gewicht und Versicherung nach SF

    Gibt es da etwas zu beachten? Braucht man da ein Mindestgewicht? Du meinst die Steuer nach Gewicht und Versicherung nach SF?

    Zitat

    Zweitwagenversicherung kommt manchmal auch günstig.

    Das ist AUCH EINE Frage, ob sowas möglich ist, wenn ich z.B. den T4 als LKW oder WoMo zulasse.

    Zitat

    Meinen LKW habe ich z.B. auch noch zusätzlich auf Saison angemeldet.

    Geht bei mir nicht. Ich wohne in einer Großstadt und kann hier nicht einfach irgendwo ein abgemeldetes Fahrzeug rumstehen lassen.

  • Vor allem muss der Bus technisch auch das sein, als dass Du es zulassen willst - und es ist u.U. nicht trivial, von einem zum anderen zu switchen.

    Ich würde mir dann einfach einen Bus kaufen, der die Merkmale schon erfüllt (LKW, WoMO whatever), oder es EINMALIG umbauen um möglichst kostengünstig zu fahren.

  • Moin,

    das ist sehr individuell...

    Gehe mal vom max. aus. Also ACV 2WD als PKW kostet 401€ Steuern + Versicherung

    LKW ca. 160€ Steuern + Ver
    WoMo ca. 290€ Steuern + Ver

    In der Regel ist in Summe WoMo am günstigsten.

    Versicherung solltest du mal mit deinem Makler berechnen.

  • Ok, danke das bringt mich schonmal weiter.


    Jetzt habe ich die letzten Stunden hier etwas rumgelesen und denke auch das mit der Auflastung verstanden zu haben.Also wenn ich einen LKW Eintrag haben will muss ich das zulässige Gesamtgewicht bzw die zulässige Nutzlast erhöhen. Das geht wohl relativ easy mit anderen Federn.

    Wie ist das eigentlich generell mit nem LKW? Darf ich dann überhaupt Sonntags noch fahren? Und bekomme ich einen 2.5 TDI mit DPF, also Euro 4 überhaupt als LKW zugelassen? Oder wird gesagt, nee...der hat nen Filter, dass MUSS ein PKW sein.
    Wie ist das eigentlich bei LKW und Umweltzonen? Ich hab da noch nie drauf geachtet, aber denke Mal so nen 40 Tonner LKW hat ja auch keine grüne Plakette an der Frontscheibe und fährt da trotzdem in der Umweltzone zum Ausliefern.
    Habe ich irgendwelche sonstigen Einschränkungen als LKW? Oder kann ich den bewegen/parken wie auch einen PKW? Mit dem Parken ist mir schon klar, dass es da Unterschiede gibt, aber es steht ja an dem Fahrzeug nicht draussen dran: ACHTUNG das hier ist ein LKW. :D

  • Beim LKW gibts bestimmte Parkregeln, die u.U. bei Missachtung teurer sind, als wie z.B. bei einem PKW. Betrifft auch Geschwindigkeitüberschreitungen und noch ein paar andere Dinge. Meistens aber nur teurer ohne einschneidende rechtliche Konzequenzen. Sonntagsfahrverbot nur mit Anhänger hinten dran. Aber auch hier gibt es legale Ausnahmen.
    Die Steuer geht nach Gesamtgewicht und in 200kg Schritten - wie beim Anhänger (also fast). Mein LKW hat ´nur´ 2650kg und würde bei Auflastung auf 2800kg genauso viel kosten. Von 2801 - 3000kg wieder eine Stufe teurer und wenn ich um 50kg(auf 2600kg) ablaste wiederrum eine Stufe weniger. Mein anderer T4 ist als PKW zugelassen und hat 2800kg Gesamtgewicht. Also am Gewicht wird es in dieser Gegend nicht fest gemacht.

    Euro4 hat m.M. nach kein T4. Maximal Euro3 und mit DPF die grüne Plakette (geht in richtiger Kombination auch bei Euro2). Führerscheine spielen Solo auch keine Rolle (falls die Frage aufkommt).

    Die ´großen´ LKWs haben entweder eine Ausnahmegenehmigung (eher selten) oder eine grüne Plakette (in grüner Zone). Ansonsten illegal oder H-Kennzeichen (vielleicht geht auch noch bei Schwerbehinderung was).
    Ich ertappe mich auch ab und zu versehentlich in einer grünen Zone mit meinem LKW ohne Plakette.

    Ob nun als Erst- oder Zweitwagen die Versicherung günstiger ist, ist eine reine Rechenaufgabe. Beim LKW müsste eigentlich der fahrende Personenkreis größer sein. Das findest du aber alles bei einem Versicherungsvergleich zweier Fahrzeuge (LKW / PKW).

  • Beim LKW gibts bestimmte Parkregeln, die u.U. bei Missachtung teurer sind, als wie z.B. bei einem PKW. Betrifft auch Geschwindigkeitüberschreitungen und noch ein paar andere Dinge. Meistens aber nur teurer ohne einschneidende rechtliche Konzequenzen. Sonntagsfahrverbot nur mit Anhänger hinten dran. Aber auch hier gibt es legale Ausnahmen.

    Bitte Quelle nennen zu Thema Parken und GÜ.

    Das betrifft mWn nur ab 7,5t zGG

    Zum Thema Sonntag + Anhänger, das betrifft nur GEWERBLICHE Fahrten

  • Euro4 hat m.M. nach kein T4. Maximal Euro3 und mit DPF die grüne Plakette (geht in richtiger Kombination auch bei Euro2). Führerscheine spielen Solo auch keine Rolle (falls die Frage aufkommt).


    Ja, das meinte ich...also die grüne Plakette. Da da irgendwas mit 4 draufsteht dachte ich das bedeutet Euro4. Aber gut zu wissen, dass max Euro3 beim 2.5er TDI geht.
    Führerschein ist kein Problem, ich hab meinen seit 1983 und darf bis 7,49 Tonnen fahren. :D
    Ich hab mich jetzt Mal weiter belesen und denke ich komme wirklich am günstigsten mit WoMo Zulassung weg, da für einen LKW-Transporter die Versicherung bei z.B. der HUK24 über 1000 Euro kostet (Nur Haftpflicht) , während es eine WoMo Versicherung inkl VOLLKASKO mit 1000 ,- SB für knapp ca 360 Euro gibt. Allerdings wollen die da den NEUWERT des Fahrzeugs wissen...öhmm....hat jemand ne Ahnung was so ein 2.5er TDI mal neu gekostet hat? Ich habe da einfach Mal 20.000 Euro eingegeben.

  • ... LKW und Grüne Plakette schränkt die FZ Suche auf auf 75 KW Euro 3 Modelle ab Modelljahr 2001 ein.


    Nach Durchrechnen von Versicherung und Steuer denke ich es wird eine WoMo Zulassung werden. Da ich in Berlin wohne mit Umweltzone würde ich dann gerne eine grüne Plakette haben, wobei..wenn erstmal Dieselfahrverbote kommen ist es auch egal. X(

    DPF würde ich zur Not selbst nachrüsten, wenn keiner dabei ist.
    So wie ich das jetzt verstanden habe brauche ich für grüne Plakette (evtl mit Nachrüst DPF) aber ein Euro 3 Fahrzeug, oder? Und die gibt es nur ab Baujahr 2001?
    Euro 2 Fahrzeuge kann man nicht auf Euro 3 und dann auf grüne Plakette umbauen, oder?
    Man-o-man...das das alles so kompliziert ist....da brauch man ja bald nen Studium um da durchzublicken bei Euro, Plaketten, Besteuerung und Versicherungen... ;(


    Aber danke, ihr und das Forum habt mir schon viel geholfen. :thumbup:
    Edit: Hab jetzt Mal auf die schnelle auf den üblichen Verkaufsprotalen nachgeschaut. Da wird nen T4 Caravelle von 1997 mit grüner Plakette (Oxy-Kat nachgerüstet) angeboten.....hmmm....

    2 Mal editiert, zuletzt von Schrau_ber (9. Dezember 2018 um 00:13)

  • Bitte Quelle nennen zu Thema Parken und GÜ.

    Auf die Schnelle wohl doch alles gleich.

    Das betrifft mWn nur ab 7,5t zGG

    Die Grenze liegt bei 3,5to. . Mein Fehler war der Vergleich mit Anhänger dran. Denn dann sind einige Handlungen teurer ...

    Zum Thema Sonntag + Anhänger, das betrifft nur GEWERBLICHE Fahrten

    Wenn ich meinen Bauschutt mit meinem Kippanhänger (ohne gewerblichen Hintergrund) zu einem Baustoffhändler fahre und dort mit Erlaubnis ablade, dann bin ich der Meinung, diese Fahrt am Sonntag Vormittag nicht durchführen zu dürfen.
    Eigentlich gilt die Ausnahme nur für Sport- und Freizeitzwecke.

  • Wenn ich meinen Bauschutt mit meinem Kippanhänger (ohne gewerblichen Hintergrund) zu einem Baustoffhändler fahre und dort mit Erlaubnis ablade, dann bin ich der Meinung, diese Fahrt am Sonntag Vormittag nicht durchführen zu dürfen.
    Eigentlich gilt die Ausnahme nur für Sport- und Freizeitzwecke.

    Das hat sich letztes Jahr geändert

    https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

    "geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern"

    Das trifft bei deinem privaten Bauschutt nicht zu :) Also freie Fahrt !

  • Das ist korrekt, weil es eine Sonderregelung gibt für Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 0426 ... die wechseln auf 0427 und bekommen statt rot gleich grün.


    Die Sonderregelung betrifft aber nur 0427er Fahrzeuge, also alle PKW bzw. WoMos mit zGG bis 2.8t.
    Diese (und nur diese!) bekommen nach DPF Einbau dann nach der roten Plakette gleich eine grüne.

    LKWs und Womos über 2,8t nicht, weil diese eben nicht den Abgasschlüssel 0427 haben, sondern einen mit 06xx am Anfang.

    Wie amicar schon schrieb, ist das bei den T4s des Modelljahrs 2002 dann wieder egal, weil die bereits nach einer neueren Abgasvorschrift geprüft wurden.
    Die können alle nach DPF-Einbau eine grüne Plakette bekommen, auch LKWs und WoMos über 2,8t.


    Das Gewicht ist für die Zulassung für eine bestimmte Fahrzeugart übrigens völlig egal.
    Mein T4-PKW hat ein zGG von 2,81t, ist aber dennoch (nach wie vor) als PKW zugelassen.


    Auf- oder Ablasten ist also zunächst mal völlig uninteressant für die Zulassung als PKW oder LKW,
    und bei WoMos lediglich für den Abgasschlüssel relevant (siehe oben).


    Ich habe diesen Thread mal aus den juristischen Themen in das Steuerboard gepackt, weil diese Fragen hier in diesem Unterforum alle schon mal behandelt und beantwortet wurden.
    Eigentlich sollte man die hier auch wiederfinden.

    Ach ja … und die Anpassung des 97 ausgegebenen Abgasschlüssels 0426 auf 0427 ist zwar relativ simpel, bedarf aber doch einiger Vorarbeit und Eigeninitiative.
    Einfach so zu TÜV/DEKRA oder der Zulassungsstelle genügt da nicht.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Bei der Wahl des zGGs wäre dann auch noch zu beachten, dass man mit einem schwereren Fahrzeug (also über 2,8t zGG) NICHT auf dem Gehweg parken darf,
    also dort NICHT wo das mit diesem (oder ähnlichen) Zeichen gefordert wird:

    HIER NICHT PARKEN :

    Allerdings: Ich habe auch ein solches Fahrzeug, parke immer so, falls es vorgesehen ist, und habe noch niemals ein Ticket deswegen bekommen :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)