CoC für 1996 Transporter

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  • Für dein T4 existiert noch keine COC...zu alt und wenn er als LKW zugelassen war, gibts eh keine COC.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Falls es darum geht, ihn anzumelden wirst du vermutlich beim TÜV ein Vollgutachten machen lassen.

    EDIT sagt: sofern du keinerlei E-Nummer hast, mit denen die auf der Zulassungsstelle arbeiten können.

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

    Einmal editiert, zuletzt von BP3099 (18. Januar 2019 um 13:55)

  • Für dein T4 existiert noch keine COC...zu alt und wenn er als LKW zugelassen war, gibts eh keine COC.

    Ahso, dann hätte ich das falsch im Kopf. Dachte das kam mit der GP.

    Es geht darum, dass ich schwarz auf weiß haben möchte, welche Reifen ich fahren darf, neben dem einen im Fahrzeugschein eingetragenem...

  • Welche Räder sind denn eingetragen?

    Mit 15-Zollfahrwerk ohne ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) darfst Du eigentlich immer 195/70R15 und 205/65R15 mit passendem Lastindex und Geschwindigkeitsindex fahren.
    Für alle andren Dimensionen auf T4 Felgen bräuchtest Du eine Einzelabnahme(§21) , für Zubehöhrfelgen mit Gutachten eine Änderungsabnahme (§19.3) oder eine ABE.

  • Es geht darum, dass ich schwarz auf weiß haben möchte, welche Reifen ich fahren darf, neben dem einen im Fahrzeugschein eingetragenem...

    Die stehen im Fahrzeugbrief drin und auch im Fahrzeugschein.

    Erst mit Einführung der Zulassungsbescheinigung wurden die Angaben reduziert.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Erst mit Einführung der Zulassungsbescheinigung wurden die Angaben reduziert.

    ....und wenn er durch Ummeldungen (auch durch Vorbesitzer) den alten Brief nicht hat, sind die Angaben erst Mal weg.

  • Danke für Eure Antworten.

    Ich hätte natürlich gleich präzise schreiben sollen, war wieder mal zu faul, dass in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I 195/70R15 eingetragen sind. Fahrzeugschein ist irgendwie in meinem Sprachgebrauch, wie wohl bei vielen anderen auch, noch hängengeblieben...

    Nun wusste ich aber von dem Prüfer meiner Wohnmobilabnahme, dass auch ein anderer Reifen gefahren werden darf. Und das hätte ich eben gerne nachgelesen.

    So, aber der entscheidende Hinweis, kam dann von axelb, Fahrzeugbrief...

    Den alten original Brief von 96 hatte ich tatsächlich noch. Und da war dann auch der alternative Reifen 205/65R15 eingetragen. Komisch, dass das nicht in die neuere Zulassungsbescheinigung Teil II übernommen wurde. Die alte verliert ja ihre Gültigkeit. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit, zu beweisen, dass ich den in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht eingetragenen Reifen auch fahren darf? Z.B. bei einem Prüfer, der sich querstellt (soll es ja geben...) Wie mache ich das, nachdem es ja anscheinend für das Jahr noch keine CoC gibt?

  • Danke Lars :thumbup:

    Zu diesem Zweck hatte ich das ja mal hier angeheftet ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • axelb

    Wenn ich dich aus dem anderen Thread zitieren darf:

    „Die oftmals nicht in der ZB aufgeführte Serienbereifung 205/65R15 ist auf jeden Fall nach wie vor zugelassen, denn sie sind Bestandteil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis

    Wenn ich das entsprechende Blatt gefunden habe, füge ich dieses als Quelle hier ein, soweit das copyright das zuläßt.“

    Hat sich denn da was getan?

    Stand jetzt habe ich ja immer noch nichts schwarz auf weiß ;)

  • Robter Ich habe bisher keine zur Veröffentlichung geeignete Version der Fahrzeug-BE gefunden.

    Aus solchen Dingen machen die beim KBA scheinbar ein "großes Geheimnis" und es scheint irgendwie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt zu sein.

    Es gibt so etwas aber definitiv ... nennt sich auch Homologation oder ähnlich ... kenne ich noch aus meinen aktiven Zeiten im Motorsport.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)