Michelin Latitude Cross 235/60 R16 auf BBS Felge

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  • Hallo Leute,

    ich fahre einen 2WD T4 Trapo Bj.2003, 75KW und möchte gerne den Latitude Cross 235/60 R16 auf meine VW BBS Alufelge (7x16 ET49) aufziehen.

    Mein Trapo ist schon Höher gelegt HA: 46cm VA: 45cm

    Meine frage: - Kriegt man diese Kombi eingetragen? Wenn ja kann mir jemand eine Kopie seines Fahrzeugscheins zukommen lassen der diese Kombi schon fährt !!

    Ich komme aus dem Ruhrgebiet, also wenn jemand einen TÜV Prüfer mit einem Offenen Ohr für mein anliegen kennt wäre ich für Tipps sehr Dankbar;):thumbup:

  • Kriegt man diese Kombi eingetragen?

    Ja!

    Traglast und Geschwindigkeitsindex sollten passen, Freigängigkeit bei max. Lenkeinschlag und Verschränkung kannst Du selbst prüfen.

    Dann noch Tachogutachten vorlegen (ggf. vorher Wegstreckenzahl im Kombiinstrument anpassen) und einer Einzelabnahme durch einen geneigten aaS sollte nichts mehr im Wege stehen,

    Evtl. kann man noch eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers für Deine Felge den Unterlagen beifügen. Ist aber eigentlich nicht erforderlich.

  • VW hat diese Kombination ja nicht auf den BBS-Felgen homologiert, sprich freigegeben.

    Das könnte eventuell zu Problemen führen, wenn der TÜVer keine Einzelabnahme nach StVO §21 durchführen kann oder will.

    Dem geneigten Prüfer könnte noch helfen, wenn man ein Gutachten vorlegt, dass die 235/60R16 auf den T4Modellen bereits als geeignet bescheinigt,

    beispielsweise ein Gutachten der ProjektZwo 16"-Felgen.

    In den zugehörigen Felgengutachten sind die 235/60R16 bereits aufgeführt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die Kombi 235/60 R16 findest du auch in der ABE für die Platin P50 Felgen, denn wie axelb richtig schreibt, auf die Freigabe in der Felgen ABE für einen bestimmten Fahrzeugtyp kommt es an. Und da nutzt es dir auch nichts, wenn du nachweist, dass in einer anderen Zulassungsbescheinigung für andere Felgen diese Reifengröße eingetragen wurde (die Felgen werden in der Zulassung aufgeführt).

    Die ABE für die P50 findest du hier , such da mal nach 7DB dann findest du den Eintrag für den T4.

  • Vielen Dank für eure Hilfreichen Infos:thumbup:

    Die Kombi 235/60 R16 findest du auch in der ABE für die Platin P50 Felgen, denn wie axelb richtig schreibt, auf die Freigabe in der Felgen ABE für einen bestimmten Fahrzeugtyp kommt es an. Und da nutzt es dir auch nichts, wenn du nachweist, dass in einer anderen Zulassungsbescheinigung für andere Felgen diese Reifengröße eingetragen wurde (die Felgen werden in der Zulassung aufgeführt).

    Die ABE für die P50 findest du hier , such da mal nach 7DB dann findest du den Eintrag für den T4.

    nansen2 Also wenn ich dich richtig verstanden habe muss ich mir die Ronal Platin P50 Felgen kaufen bei der diese Reifen/Felgen Kombi in der ABE für mein Fahrzeug zugelassen ist da ich diese Kombi nicht auf meinen VW BBS Alufelge (7x16 ET49) fahren darf :/

    Jetzt muss ich nur noch einen Prüfer finden der ein Offenes Ohr für mein anliegen hat....!!!!

  • Also wenn ich dich richtig verstanden habe muss ich mir die Ronal Platin P50 Felgen kaufen

    Nein.

    Die Platin P50 würden die Eintragung der 235/60R16 Reifen auf den P50 erleichtern, weil es für diese Kombination schon ein Gutachten gibt und eine Änderungsabnahme nach §19 für ca. 40-50€ bei einer Prüforganisation Deiner Wahl (also auch z.B. Dekra. KÜS oder GTÜ) ausreichend wäre.

    Es bleiben aber die Anforderungen im Gutachten (ist keine ABE):

    A01= Änderungsabnahme §19 StVZO

    G01= Nachweis das der Tacho noch innerhalb der Toleranz (nicht zuwenig) anzeigt (Tachogutachten).

    K73+K74 = Veränderungen an den Radläufen zur Herstellung der Freigängigkeit.

    Du kannst die 235/60R16 natürlich auch auf den BBS -16-Zöllern eintragen lassen.

    Dafür benötigst Du eine Einzelabnahme nach §21 (in den alten Bundesländern) vom TÜV.

    Dazu musst Du zunächst einen amtlich anerkannten Sachverständigen beim TÜV finden, der sich mit der Abnahme beschäftigen möchte.

    Dann wird der eine Traglastbescheinigung (von VW) für die Felgen und ein Tachgutachten (mit den größeren Reifen erstellt ) haben wollen.

    Edit: Ob der Tacho im Kombiinstrument vor dem Tachogutachten durch Änderung der Wegstreckenzahl mit VCDS angepasst werden muss,

    kannst Du vorab mit einer Vergleichsfahrt mit GPS überprüfen. Der Tacho darf nicht zu wenig anzeigen.

    Die Räder passen in der Regel auch bei einem 15-Zoll-T4 ohne Veränderungen.

    Trotzdem wird der aaS i. d. R. die Freigängigkeit der Räder im Radkasten bei max. Verschränkung und max. Lenkeinschlag prüfen.

    (Das kannst Du selbst vorher schon testen und den Bulli erforderlichenfalls noch ein wenig höher legen oder den Lenkeinschlag begrenzen).

    Die ganze Aktion kostet dann ca. 90-120 € für die §21-Abnahme beim TÜV und zusätzlich ca. 10-15€ für die Eintragung bei der Zulassungsstelle.

    Tachogutachten evtl. mancherorts noch beim ADAC, sonst Prüfstände oder LKW-Tachodienste (Kienzle) ca. 40-80€

    Du kannst dem aaS die Entscheidung, die Abnahme der Reifengröße auf dem T4 positiv zu begutachten erleichtern,

    in dem Du ihm Verlgeichsgutachten mit der Reifengröße für T4 von Projekt zwo oder Platin P50 vorlegst.

    Mein aaS fand auch (die eigentlich nicht notwendige) Reifenfreigabebescheinigung des Reifenherstellers für meine Felgen gut

    und hat sie zu den Unterlagen genommen.;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (1. Februar 2019 um 21:01)

  • Vasco Da Gama hat das ja sehr vollständig zusammengefasst. dem ist kaum was hinzuzufügen außer vielleicht persönlichen Erfahrungen.

    Ich habe mir die Platin-Felgen gekauft und eintragen lassen, weil die a) relativ preiswert sind und ich die b) auch ganz ansehnlich finde. Sind halt in keiner Weise original. Aber das stört mich nicht.

    Die Freigängigkeit war für meinen aaS ohne weitere Anpassungen gegeben. Für die §19 Abnahme habe ich knapp 50 Euro bezahlt. In dem Gutachten ist vermerkt, dass die neuen Reifengrößen 'bei der nächsten Befassung' in den Schein eingetragen werden sollen, d.h. die Kosten für die Änderung des Scheins sind bei mir entfallen.

    Tachogutachten war bei mir erforderlich. Am günstigsten kriegt man das bei einem ADAC-Prüfzentrum. Mein Tachodienst hat für die Bescheinigung knapp 100.- Euro verlangt. Ich hatte die Wegstreckenzahl des Tacho schon vorher mit Carport angepasst, sonst wäre das deutlich teurer geworden. Mit den neuen Reifen hatte der Tacho fast keine Voreilung mehr.

    Zum Thema Freigängigkeit: Bei flott überfahrenen Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schikanen ist die Freigängigkeit nach oben knapp, da hat es mir mal die Radlaufkanten ein wenig aufgebogen. Das habe ich allerdings erst sehr viel später bemerkt.

  • wenn ich dich richtig verstanden habe muss ich mir die Ronal Platin P50 Felgen kaufen

    Nein ... das soll hier nicht so ausgesagt werden (wie Vasco Da Gama das schon schrieb).

    Es ist aber so, dass die gewünschte Reifengröße durchaus in den ABEs und Gutachten diverser Zubehörfelgenhersteller aufgeführt ist, nur eben nicht bei den originalen VW BBS-Felgen.

    Das heiß nicht, dass die Reifengröße nicht auch per Einzelabnahme auf den BBS eingetragen werden kann, sondern nur, dass der Prüfer eben kein bereits fertiges Gutachten zur Grundlage seiner technischen Abnahme in die Hand bekommt, sondern selber entscheiden muß.

    Dazu benötigt er eine höhere Qualifikation als der "einfache" Prüfer, der nur anhand von bestehenden Gutachten entscheidet.

    Es gibt diese Prüfer aber bei jedem TÜV und auch die Kombination der 235/60R16 mit den BBS-Felgen wird von einigen Prüfern als technisch zulässig angesehen und eingetragen.

    Willst Du es Dir leicht machen, dann kaufst Du Dir eben Felgen, bei denen die gewünschte Reifengröße bereits in der ABE/ dem Gutachten aufgeführt ist.

    Kaufen ... das kann jeder.

    Selber eine Einzelabnahme erfolgreich umsetzen ist dann schon wieder ein Schritt in Richtung Individualität ;)

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (2. Februar 2019 um 10:41)

  • Selber eine Einzelabnahme erfolgreich umsetzen ist dann schon wieder ein Schritt in Richtung Individualität ;)

    Recht hast du!! Aber heute bin ich mit der Individualität an meine Grenzen gestoßen.

    Ich habe mit einem Tüv Prüfer gesprochen der jetzt ein Gutachten einer vergleichbaren Felge 7x16 ET 49 mit der Freigabe für meine Gewünschte Reifengröße (235/60 R16) haben möchte.

    Dann würde er es mir eintragen....:!:

    Habe leider im Netz nichts gefunden und bin mit meinem Latein am Ende:/

  • Hat keiner gesagt, dass es leicht ist.;)

    Was hast Du denn an Unterlagen vorgelegt?

    Hast Du vorher mit dem aaS besprochen, was er sehen möchte?

    War es denn überhaupt ein aaS, der §21 Einzelabnahmen machen darf?

    Bewaffne Dich doch mit dem Platin P50-Gutachten und dem Projekt zwo Gutachten.

    Dann noch Traglastbescheinigung von VW im Original, Tachogutachten und Reifenfreigabe für die Felge vom Reifenhersteller und dann sollte das klappen.

    Wenn nicht, anderen aaS an anderer TÜV-Station suchen.

    Nicht gleich aufgeben. Viel Erfolg !:)

  • Ich habe ein Gutachten über eine Einzelabnahme nach §21 mit genau der Reifen/Felgen Kombi.....nützt nichts||

    Jetzt werde ihm noch das P50 Gutachten vorlegen, Projekt zwo Gutachten habe ich leider nicht(hat noch jemand eins:/)

    Wenn das nicht reicht frage ich nochmal woanders nach.

    Ich bleibe dran.....jetzt erst recht;)

  • Du musst da schon etwas Kampfgeist zeigen, und gleich den nächsten Prüfer suchen. Ich war auch bei zig Prüfstellen, in Hessen, Bayern, Niedersachsen und Thüringen, und in Thüringen hat es dann geklappt:thumbup:

    Aber wie gesagt, der Prüfer muss wollen X/

    Ich meine auch hier mal gelesen zu haben, dass es bei den Ronal R41 auch ein Gutachten gibt, wo die Reifenkombination zugelassen ist, aber die Felge hat ne ET von 45, und ich finde nur noch Gutachten ab 2012, da stehen die 235er nicht mehr drin, aber man könnte die Kombo sogar mal bei nem Reifenhändler als Komplettradsatz mit 235er Winterreifen für den T4 dort erwerben:/

    Dran bleiben;)

  • Kleines Update zu meinem Reifenvorhaben !

    Ich habe mir von Michelin eine Freigabe für die 7x16 zoll Felge für den Latitude Cross 235/60 R16 besorgt, ich denke das wird schon mal ein bisschen helfen bei der Eintragung?

    Dann habe ich eine Vergleichsfahrt mit Navi gemacht und festgestellt das mein Tacho genau 100kmh bei 100 Navi kmh anzeigt (Reifen 225/60 R16) !

    Daraus schließe ich das ich die Wegstrecknzahl ändern muss da mein Tacho mit 235/60 R16 (Größeres Rad) zu wenig anzeigen wird.

    Kann mir jemand einen Tipp geben wer so etwas (im Ruhrgebiet ) macht?