Schale vom Aufstelldach transportieren

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  • Hi,

    ...

    Um das zu vermeiden lege ich seit einigen Jahren die Gurte (z.B. wenn ich das Kanu auf dem Dach transportiere) nicht gerade um das Kanu, sondern verdrehe die Gurte ein mal - dadurch sind sie im "Anströmquerschnitt" zwar etwas breiter und haben einen etwas höheren Luftwiderstand, kommen aber nicht ins flattern da sie stabil gespannt sind.

    Gruß, Jörg

    das gibt aber Abzüge in der B-Note, im Zweifelsfall jedoch sogar ein Bußgeld über 80€ und einen Treuepunkt in Flensburg wegen mangelhafter Ladungssicherung.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass man als nicht gewerblicher PKW-Fahrer noch mit einer mündlichen Ermahnung und der Aufforderung es direkt zu richten davon kommt.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • im Zweifelsfall jedoch sogar ein Bußgeld über 80€ und einen Treuepunkt in Flensburg wegen mangelhafter Ladungssicherung.

    Was ist daran nicht zulässig oder unsicherer als in der flachen Nutzung? (Möchte ich ehrlich wissen - ich dachte immer das ändert nichts an der Festigkeit).

    Edit: Beim Kanu (das ca 25 kg wiegt) dürfte das zwar keine Rolle spielen (der Gurt hat 3 to Festigkeit) aber interessieren tut es mich dennoch.

    Gruß, Jörg

  • Hi,

    den genauen Hintergrund kann ich dir so nicht sagen, aber als langjähriger Kraftfahrer im gewerblichen Bereich kann ich sagen, dass bei sämtlichen Seminaren zur LaSi (Ladungssicherung) dass unter anderem darauf zu achten ist, die Gurte glatt und ohne Verdrehung anzulegen.

    So wird es auch in der VDI 2700 proklamiert.

    Der Hintergrund könnte tatsächlich sein, dass ein verdrehter Gurt an den Stellen nicht nach Berechnungen belastet, in dem Falle überlastet, wurde und die zugesicherten Eigenschaften nicht mehr erfüllen kann und versagt. Gleiches gilt für Gurtmaterial, welches auch nur minimal angerissen oder angeschnitten ist. Ein Koffergurt oder Opas alter Lederriemen zählt genauso wenig wie die Gepäckspinne oder diese Gummiexpander mit den Haken zu den anerkannten LaSi-Mitteln.

    Wie gesagt, die VDI 2700 wäre das Nachschlagewerk der Wahl betreffend Ladungssicherung.

    Ich bin da ziemlich raus, da ich Ladungssicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr zuletzt bei Erscheinen der VDI 2700 betreiben mußte, da die von mir transportierten "Güter" entweder hängend in speziell ausgestattet Fahrzeugen erfolgte oder das zuletzt transportierte Gut lebende Tiere waren, welch sich äußerst Wehrhaft beim Anlegen von Zurrgurten zeigten.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Danke für die Info. Dann bin ich zumindest was das Kanu betrifft beruhigt. Und das BAG hat auf mich als Privatperson ja keine direkten Zugriff ...

    Dabei musste ich doch herzlich lachen:

    lebende Tiere waren, welch sich äußerst Wehrhaft beim Anlegen von Zurrgurten zeigten.

    :tear::tear:

    Gruß, Jörg

  • Hi,

    hemisoft : richtig ist, das BAG hat keinen Zugriff auf dich und deine LaSi, bezüglich der LaSi hat sie auch keinen Zugriff auf die Gewerblichen.

    Das BAG dient in erster Linie der Überprüfung von Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten, Konzessionen, Versicherungen, Maut. Also eher dem Papierkram.

    Aber auch die Polizei kennt die VDI2700 als anerkanntes Regelwerk zur LaSi, sie ist in D die so ziemlich Einzigste anerkannte Richtlinie für ordentliche LaSi. Die gilt auch für den privaten Gebrauch.

    Im Zweifelsfall gilt dann: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

    Und wegen den lebenden Tieren zwei Anmerkungen:

    Einen 1400kg schweren Zucht Bullen mit 185cm Schulterhöhe mit Türgurten bearbeiten zu wollen, ist der Garant dafür dass einem das Lachen schnell vergeht.

    Einer jungen Polizistin zu erklären dass sie doch bitte 180 Kindersitze für 120kg schwere Schweine zu organisieren, damit diese nach Ihren Vorstellungen gesichert werden könnten, treibt nicht nur mir als Delinquent das Lachen ins Gesicht, auch den umstehenden Uniformierten blieb nichts anderes übrig als sich lächelnd dem Geschehen in meiner unmittelbaren Nähe zuzuwenden.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

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  • das BAG hat keinen Zugriff auf dich und deine LaSi, bezüglich der LaSi hat sie auch keinen Zugriff auf die Gewerblichen.

    Das BAG dient in erster Linie der Überprüfung von Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten, Konzessionen, Versicherungen, Maut. Also eher dem Papierkram.

    Aber auch die Polizei kennt die VDI2700 als anerkanntes Regelwerk zur LaSi, sie ist in D die so ziemlich Einzigste anerkannte Richtlinie für ordentliche LaSi. Die gilt auch für den privaten Gebrauch.

    Im Zweifelsfall gilt dann: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

    Ok - wieder was gelernt, ich dachte das BAG ist auch für Ladungssicherung zuständig.

    Die Polizei hat mit mich und ohne Kanu und mit dem alten Hubdachzelt und mit Kanu drauf schon öfter angehalten und kontrolliert.

    Sobald die gesehen haben wie massiv und stabil ich alles verzurrt habe (ja auch schon mit verdrehtem Gurt) waren die immer zufrieden. Da kommt es denen ja nur darauf an dass alles gut befestigt ist. Und der 3to Gurt hält das leichte Kanu auch verdreht ganz sicher - da bin ich sicher.

    Gruß, Jörg

  • Und der 3to Gurt hält das leichte Kanu auch verdreht

    Die Drehung ist in der Luft und nicht auf dem Kanu.

    (vermute ich), daher egal..

    ... Korrekt - denn nur dann verhindert sie das Flattern des Gurts.

    Muss mal sehen ob ich irgendwo ein Foto habe auf dem man das sieht ...

    Gruß, Jörg