Speedohealer erlaubt?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,

    hab gestern meinen Speedohealer verbaut um den Tacho anzugleichen. Das Teil ist ja echt praktisch. Vor allem wenn man mal richtung England fährt für die Umstellung auf MPH. Jetzt mal die Frage ob das ganze überhaupt so zulässig ist ? Theoretisch sollen 215/75 drauf kommen, weshalb das ganze überhaupt erforderlich ist, da der Tacho sonst nach gehen würde. Codieren geht nicht da vor 98.

    Der TÜVer wird sich ja auch für den Tacho interessieren. Oder sag ich ihm einfach das es alles gepasst hat ? Kann er sich ja bei einer Navi fahrt selbst überzeugen. Um den Speedohealer zu sehen müsste er ja erstmal das Auto zerlegen.

    Viele Grüße

    Lucas

  • War eben bei einer TÜV SÜD Station und die sagen das ich den Speedohealer nicht verbauen darf wenn ich die Option haben möchte, bei anderen Reifen, umswitchen zu können.

    Es soll nicht mit einfachen Mitteln möglich sein, umstellen zu können.

    Also keine Eintragung einer Reifengröße und Beibehalten der originalen Größen bei nötiger Tachoanpassung (durch den Speedohealer).

  • Wenn der Tacho auch mit 215/75R15 innerhalb der Toleranz anzeigt, könnte es z. B. daran liegen,

    dass die serienmäßige Tachovoreilung ausreichend war, um nicht "zuwenig" anzuzeigen.:whistling:

    Wenn ein Tachogutachten belegt, dass die Geschwindigkeitsanzeige innerhalb der Toleranzen ist, könnte es dem aaS letztlich auch egal sein, ob die Einhaltung der Toleranzen auf serienmäßiger Voreilung, Kodierung im Kombiinstrument, Versetzten der Tachonadel, Aufkleben einer anderen Tachoskala oder auf dem Einbau eines Speedohealers beruht.

    Bringt man zur Abnahme ein Tachogutachten mit, sollten keine Fragen aufkommen.:)

    Wenn man kein Tachogutachten mitbringt, und hofft, dass der aaS eine GPS-Vergleichsfahrt durchführen wird,

    ist man ohnehin schon auf den guten Willen des Prüfingenieurs angewiesen.

    Sollte man ihn dann noch mit "unnötigen" Informationen zusätzlich belasten?

    "Tacho passt nach meinen Messungen mit GPS genau mit den größeren Rädern" könnte man z. B. sagen. :saint:

    Wenn man aber ohne Not bei der Vorführung stolz vorträgt, mit welchen Mitteln man die Einhaltung der Toleranzen erreicht hat,

    läuft man mitunter Gefahr, dass der aaS seine eigenen Vorstellungen davon hat.

    Manch einer findet es gut, ein anderer wiederum meint,

    dass dann kleinere Räder ausgetragen werden müssten

    und wiederum ein anderer meint, das wäre gar nicht erlaubt.;)

  • (...)

    Wenn ein Tachogutachten belegt, dass die Geschwindigkeitsanzeige innerhalb der Toleranzen ist, könnte es dem aaS letztlich auch egal sein, ob die Einhaltung der Toleranzen auf serienmäßiger Voreilung, Kodierung im Kombiinstrument, Versetzten der Tachonadel, Aufkleben einer anderen Tachoskala oder auf dem Einbau eines Speedohealers beruht.

    Bringt man zur Abnahme ein Tachogutachten mit, sollten keine Fragen aufkommen.:)

    (...)

    Vergleichmessung hat dem aaS nicht gefallen. "Zu knapp!" die inhaltliche Aussage.

    Da ein Handy kein geeichtes GPS Gerät ist, wäre nicht auszuschließen, dass das Fahrzeug in Wahrheit (tatsächlich) zu schnell ist.

    Nun brauche ich ein Tachogutachten.

    Ohne Gutachten brauche ich nicht aufkreuzen und behaupten, dass er plötzlich nur noch 97km/h auf dem GPS anzeigt, wenn ich laut Tacho 100km/h fahre.

    ?(

  • Hallo,

    mein TüV hat den Speedohealer bei mir eingetragen damit ich zwischen den Reifengrößen wechseln kann.

    Auf was hast Du den Speedohealer eingestellt.

    Normalerweise solltes Du bei 100 km/h nur etwa 97 - 99 km/h fahren.

    Versuche es mit einen anderen GPS und wechsel einfach auch mal die Prüfsatelle.

    MFG

    oelfix

    Fahre Bus, der Umwelt zuliebe

    Alle reden von Wetter, der Bus fährt :D

  • Ich habe keinen Speedohealer verbaut.

    Ich bin der Meinung, dass mein Tacho mit den neuen Reifen nicht zu viel anzeigt.

    Wenn ich die 0,x km/h Schritte berücksichtige, die das GPS mal nach oben und unten ausschlägt, bin ich (so denke ich) im Durchschnitt noch immer unter dem angezeigten Tachowert.

    Einen Speedohealer würde ich wahrscheinlich so einstellen, dass ich bei echten 98km/h, auf dem Tacho 100km/h stehen habe.

    Dann würde ich (ohne "Umstecken") bei der Originalgröße vielleicht mit 94/km/h fahren, wenn der Tacho 100km/h anzeigt.

    Die GPS Geräte und GPS-Handy-Apps die im Kommabereich anzeigen, zeigen (so denke ich) nahezu identisch an.

    Wenn ich mit googlemaps fahre (ohne Kommastelle) passt es meiner Meinung nach perfekt (in der Regel, einen km/h weniger als laut Tacho.

    Das Spiel "andere Prüfstelle anfahren" habe ich noch nie gespielt, da ich immer an den technischen und praxisorientierten Verstand der Leute geglaubt habe.

    Bis zum heutigen Tage war für mich jede technische Entscheidung des TÜVs vollkommen nachvollziehbar und in Ordnung.

    Laut irgend einer Richtlinie darf man nicht mit einfachen Mitteln was am Tacho(signal?) ändern können.

    Und somit würden sie mir den Speedohealer nicht eintragen.

    :wacko:

  • Hallo,

    Laut irgend einer Richtlinie darf man nicht mit einfachen Mitteln was am Tacho(signal?) ändern können.

    Mich würde auf jeden Fall erstmal diese Richlinie interessieren wo drinne steht, das das Tachsignal nicht verändert werden darf.

    Bei uns ist erstmal die Strassenverkehrszulassungsordnung (STVZO) entscheidend.

    Den jedes Umprogrammieren esnes Steuergerätes ist eine Veränderung des Tachosignals und nicht anderes macht der Seedohealer.

    Welche Reifengröße hattes Du vorher darauf?

    Bei meinen Bus waren es vorher 205/65/ R15 später dann 215/75/ R15 das ist eine Geschindigkeitsabweichung von 8% und der TüV tolerient maximal 2% Abweichung.

    Dann würde ich (ohne "Umstecken") bei der Originalgröße vielleicht mit 94/km/h fahren, wenn der Tacho 100km/h anzeigt.

    Und das wäre wieder nicht zulässig.

    Fahre Bus, der Umwelt zuliebe

    Alle reden von Wetter, der Bus fährt :D

  • (...)

    Welche Reifengröße hattes Du vorher darauf?

    Bei meinen Bus waren es vorher 205/65/ R15 später dann 215/75/ R15 das ist eine Geschindigkeitsabweichung von 8% und der TüV tolerient maximal 2% Abweichung.

    Dann würde ich (ohne "Umstecken") bei der Originalgröße vielleicht mit 94/km/h fahren, wenn der Tacho 100km/h anzeigt.

    Und das wäre wieder nicht zulässig.

    Ich habe den Bus mit einer nicht zugelassenen Größe (215/65/16) gekauft. Aussage war "das ist alles ok, muss nicht mehr in den Papieren stehen". Aber das hatte ich mir beim Kauf schon gedacht, dass das nicht stimmt...

    War letztendlich auch so ;)

    Letztendlich hat der Reifen 215/70 R1515 ca. 4,3% mehr Umfang als die Originalbereifung 195/75 R15.

    Wenn ich mit "ohne Umstecken" noch innerhalb der Toleranz (unter 10% + 4km/h, zwischen Tacho und tatsächlicher Geschwindigkeit) bin, wieso wäre das nicht zulässig. Also beide Größen, ohne Umstecken, mit dem Gleichen Signal, innerhalb der Toleranz. Muss doch zulässig sein.