"Handbuch" Felgen/Reifen die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen

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  • Hallo!

    Bei meinem anderen Fahrzeug, dass ich gebraucht gekauft habe, war ein zweiter Satz 17-Zoll Felgen mit Reifen dabei. Es handelt sich um 17-Zoll Felgen des Herstellers von der Sportversion meines Models. Sie sind im Handbuch unter der Sportversion aufgeführt (für meine Version aber nicht). In der Zulassungbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) sind sie ebenfalls nicht erwähnt.

    Darf ich offiziell mit den 17-Zoll Felgen fahren, insbesondere beim TÜV auflaufen?

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  • Nee, die Felgengrößen sind NICHT identisch.

    in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht ausschließlich 16-Zoll Felgen/Bereifung.

    Ok, ich gucke dann jetzt in der COC-Bescheinigung.

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  • Nur, wenn es eine allg. Freigabe vom Fahrzeughersteller gibt. Wenn das Sportmodell aber einen anderen TypSchlüssel hat, dann gilt die Freigabe nicht.

    Ich kenne das z.B. vom W124, da gibt es von MB Papiere mit Freigaben für die entsprechenden Räder und Typen, wo genau aufgeschlüsselt ist, was an welchem Modell ohne Abnahme erlaubt ist.

    Gruß XLspecial

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  • Also in der COC Bescheinigung stehen die 17-Zoll Felgen nicht drin.

    Wie kann ich denn den Typschlüssel des Sportmodels zu recherchieren?

    Könnte ich nicht einfach gucken, ob die Felgen ein eingestempeltes KBA Zeichen (Kraftfahrtbundesamt) gefolgt von einer Nummer haben? Keine KBA-Nummer -> Hersteller-Felge -> Zugelassen ohne ABE-Bescheinigung?

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  • Lüfte doch mal das geheime "Geheimnis", um welches Fahrzeug und um welche Felgen es sich handelt (Foto?).

    Vllt. kennt sich ja jemand zufällig aus oder kann das recherchieren.


    Keine KBA-Nummer -> Hersteller-Felge -> Zugelassen ohne ABE-Bescheinigung?

    KBA-Nummern sucht man bei OEM-Felgen häufig vergebens, bei Aftermarket-Felgen sind sie meistens vorhanden.

    Aber nur weil keine KBA-Nummer vorhanden ist,

    muss es sich noch lange nicht um eine OEM-Felge handeln und muss erst recht nicht nicht ohne ABE zulässig sein.

    Andererseits gibt es manchmal KBA-Nummern auch auf Erstausrüster-Felgen.

  • Wenn die Felgen nicht in den Coc oder im Schein stehen und es keine Abe gibt bleibt dir eigentlich nur noch der übliche weg mit Traglastgutachten vom Hersteller und Tachoangleichung (außer der Abrollumfang bleibt gleich/im Rahmen) eine Einzelabnahme zu machen

  • Ein Blick in den Fahrzeugschein reicht nicht aus, um alle zulässigen Reifengrößen am Auto zu ermitteln. Denn hier finden Autofahrer lediglich eine zulässige Reifengröße, aber keine Angaben zu alternativen Größen. Die Autofahrer müssen das sogenannte Certificate of Conformity (COC) zurate ziehen. Diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug wird beim Neuwagenkauf mitgeliefert. Hier finden sich alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen.

    Zunächst darfst du also nur die in der COC angegebenen Größen fahren.

    Alle anderen Reifen und Felgengrössen müssen per Einzelabnahme beim TÜV abgenommen und anschliessend bei der Zulassungsstelle eingetragen werden, in die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Ziffer 22 .

    Rein theoretisch kannst Du alles fahren, was passt! Unter der Voraussetzung einer Einzelabnahme!

    Freigängigkeit muss passen, Tacho muss passen, Traglast muss passen.

    Eventuell Spurplatten, Lenkbegrenzer oder Tacho Prüfung oder Anpassung ...

    Dann zum TÜV und Gutachten zur Einzelabnahme erhalten - danach Eintragung bei der Zulassungsstelle.

    Alternativ andere Felgen mit ABE und dann auch anderen (dort vorgesehene) Reifengrößen, die aber vom TÜV wiederrum abgenommen werden müssen, was aber keine Probleme macht.

    Im Wesentlichen müssen bei Reifenformatwechsel der gleiche Abrollumfang sowie der Mindest-Last-und Speed-Index erfüllt sein. Das sind die GRUND-Voraussetzungen.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


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  • Ja genau. Lüfte doch mal das Geheimnis um welches Fahrzeug es geht.

    Aber wenn's nicht im COC steht, hat's auch Keine allgemeine Freigabe...

    Gruß XLspecial

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  • Ok, da kenne ich mich nicht aus. Japaner waren nie so mein Fokus.

    Aber es könnte tatsächlich sein, dass es konstruktive Unterschiede gibt, weswegen beim Sportmodell andere Räder gehen als beim Normalen. Wie z.B. beim T4 15 Zoll / 16 Zoll ja auch...Die Original Räder vom 16 Zoll sind ja auch nicht ohne Abnahme einfach auf dem 15 Zoll zu fahren.

    Gruß XLspecial

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  • In der Verkaufsanzeige steht was von Tieferlegung.

    Damit bist du ohnehin zu 99% bei einer erforderlichen Eintragung, da es sich um technische Änderungen mit gegenseitiger Beeinflussung handelt.

    In den Räder ABE´s steht meist was von "Lenk-, Brems-, und Fahrwerksteile müssen der Serie entsprechen, sonst gesonderte Prüfung/Begutachtung erforderlich"

    Gruß

    .................................................

  • Wenn es nach dieser Seite geht, sind für deinen Mazda 3 BK 2008 2.0i auch 205/50R17 auf 6,5Jx17 ET52,5 LK 5x114,3 zulässig:

    Mazda 3 BK 2008 Reifengrößen

    Auch 205/45R18 auf 7Jx18 ET48 sind dort für den 2.0i aufgeführt.

    195/65R15 auf 6J15 ET 52,5nur für die leistungsschwächeren Motoren,

    für den 2.0i sollte 205/55R16 auf 6,5Jx16 ET 52,5 die kleinste Größe sein

    Edit: Die 18-Zöller sind wohl nicht unbedingt ab Werk freigegeben, aber die 17-Zöller schon:

    Räder Mazda 3 BK

    Mazda Forum Räder Mazda 3 BK

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (28. Februar 2019 um 16:07)

  • wie ist das dann eigentlich bei ner Polizeikontrolle ?
    wenn in der Zulassungsbescheinigung 1 nur eine Größe eingetragen ist, ich aber Sommer und Winter wechsle.

    Die Polizei fragt telefonisch nach ob diese Reifengrösse für deinen zugelassen ist

    Die Beamten sowie eine HU abnehmende Institution haben Zugriff auf Datenbanken mit den relevanten Daten.

    Nur was dort nicht steht, muss nachträglich in der ZB I eingetragen werden.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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    Einmal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (2. März 2019 um 14:34)

  • Darf ich auf den Thread aufspringen,da ich mich gerade durch denselben Wust im Forum kämpfe?

    Mein Multivan BJ 96 hat im Schein 195/65/R15, bei Partslink24 stehen 205/65/R15 C 100T mit Felge C7X (Stahlräder 6JX15H2)

    Beim Kauf 2017 waren 17" Alufelgen mit 235/45/R17 drauf. Habe im Forum jetzt bereits den ganzen Tag rumgelesen und blicke langsam nicht mehr durch. Mein VW-Händler empfiehlt mir für die vorhandenen Felgen wegen Lastindex auf 245/45/R17 umzusteigen. Ich fahre bisher Ganzjahresreifen und teils auch Feldwege etc., da habe ich doch arges Bauchweh wenn die Reifen noch breiter werden. Eine CoC kann ich nicht beantragen, wahrscheinlich altersbedingt? Parallel habe ich jetzt noch VW angeschrieben, ob sie mir sagen können, welche Reifen- und Felgengrößen zugelassen sind.

    Was könnte ich zusätzlich noch abklären? Mache ich mir vielleicht auch unnötig Sorgen wegen der 245er? Im Forum tauchen sie ja auch des öfteren auf.

    Gruß und Danke

  • Was könnte ich zusätzlich noch abklären

    Welche max. zul. Achslasten stehen in der ZB?

    Welche 17-Zoll Alufelgen hast Du?

    Sind die 17-Zoll- Alufelgen in der ZB eingetragen?

    Wenn ja, sind sie nur mit den 235/45R17 in der ZB eingetragen?

    Hast Du ein Gutachten für die 17-Zoll-Alufelgen?

    Sind dort auch die 245/45R17 aufgeführt?


    Mein Multivan BJ 96 hat im Schein 195/65/R15, bei Partslink24 stehen 205/65/R15 C 100T

    Fehlende Angaben der zulässigen Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung

    Aus Axel´s angepintem Thread folgt, dass die 205/65R15 auch auf Deinem 97er ohne Eintragung i.d. ZB gefahren werden dürfen.

    Die 245/45R17 sehen schon gut aus auf den 17-Zöllern und sind kaum breiter als die 235/45R17.

    Der LI 97 der 235er reicht nur bis 1460 kg max. zul. Achslast, LI 99 der 245er reicht bis 1550 kg.

    Wenn Du die 99 Traglast benötigst, bräuchtest Du sowieso die 245er.

    (Es gehen auch andere, die haben aber i.d.R.einen größeren Abrollumfang und dann brauchst Du wieder Tachogutachten usw.)

  • Zulässige Achslast laut ZB 1530kg, damit würde LI >/= 99 schonmal passen.

    Weitere Eintragungen bzgl. Reifengröße, Felge, etc. oder ein entsprechendes Gutachten ist mir nicht bekannt.

    Damit bleiben nach meinem Verständnis zwei wesentliche Marschrichtungen: Passende Felgen und 205er kaufen, oder die 245er eintragen lassen (sofern die Rückmeldung von VW auch keine entsprechende Antwort enthält).Vom Aussehen sind sicher die 245er die bevorzugte Wahl, dagegen sprechen wird wohl Preis und Fahrverhalten, gerade im Winter. Oder kann der Unterschied zu den 235ern vernachlässigt werden? Hier fehlt mir leider der Vergleich, mein Zweitwagen ist ein Twingo mit 155ern ^^