Ablastung T4 2620 kg => 2500 kg, wie möglich? Gutachten?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Beim B96 darfst du mit einem Anhänger (Wowa) über 750kg auf die 4,25t kommen. Bei B nur mit maximal 750kg Anhänger.

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Beim B96 darfst du mit einem Anhänger (Wowa) über 750kg auf die 4,25t kommen. Bei B nur mit maximal 750kg Anhänger.

    Ein Anhänger ist ein Anhänger. Den Aufbau interessiert in dem Fall NIEMAND!

    Der WoWa wurde nur als Beispiel herangezogen.

  • Wieso trennt der Gesetzestext dann in unter und über 750kg?

    Lasses Anhänger wäre interessant, aber wir klären hier prinzipielle, grundlegende und weltbewegende Fragen 8o

    Der B96 wurde extra für Wohnwagen eingeführt, gilt aber natürlich für alle Anhänger.

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 19:11)

  • Gibt es im Forum kein einzigen Fahrlehrer, der diese Frage ganz einfach beantworten kann?

    Ich kenn das auch nur so dass das Gespann einfach nicht über 3,5 Tonnen wiegen darf und das der volle Hänger nicht schwerer sein soll als das leere Zugfahrzeug.

    Alles was über 3,5 Tonnen geht ist dann b96, BE...

    Warum in allen Texten auf max. 750 KG hingewiesen wird und im gleichen Satz doch steht das man mehr haben darf wenn das Gespann unter 3,5 Tonnen bleibt... das hat sich bestimmt ein Theoretiker ausgedacht... das soll wohl diverse Stammtische in Schlägereien ausarten lassen:rolleyes:

    Volkswagen LT 35

    2.8 TDI 131PS

    MKB: ATA

    Einmal editiert, zuletzt von Urlaub auf vier Rädern (28. Februar 2019 um 20:33)

  • Leigh hat absolut recht. Mein Octavia hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 2t. Mein Wowa 1,3t. Durfte ich mit B fahren, da 3,3t also unter 3,5t. Mein Bus hat 2,6. Daher durfte ich Bus plus Wowa nicht mehr ziehen, weil 3,9t also über 3,5t. Bus plus 750kg Anhänger ging, da 3,35t also unter 3,5t.

    Mit BE darf ich Bus und Wowa wieder fahren. B96 hätte für Bus plus Wowa prinzipiell gereicht (da unter 4,25t), aber wenn ich dann mal was größeres hätte fahren wollen, wär wieder ein neuer Führerschein fällig gewesen.

    Im Falle einer Überladung wird sowas schnell ganz dumm. Denn Überladen fahren ist das eine. Aber Überladen und nicht den richtigen Führerschein bedeutet Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis und somit auch ohne Versicherungsschutz. Das ist ne ganz andere Hausnummer.

    Suche: Kuhfänger, Unterflurwassertank, Alukisten für den Dachgarten, 1x BBS Alu Felge 7x16 ET 49 (7d0 601 025 b), D163 Alukiste, 1x Stahlfelge, UFS

    3 Mal editiert, zuletzt von Kelevra (28. Februar 2019 um 20:37)

  • Im PKW-Bereich sind 750kg ungebremst meines Wissens nach die Grenze. Es gibt aber auch leichtere gebremste für Kleinwagen

    Danke Leigh fürs reinkopieren. Eindeutig und schön getennt. Klasse B darf Anhänger bis 750kg Punkt /////// Wenn der Anhänger über 750kg dann Zuggewicht 3,5t.

    Wie schwer darf das KFZ mit Kl. B sein? Irgendwo eine Zuggewichtsbegrenzung für Gespanne mit Anhänger unter 750kg gesehen? Ich nicht. Also 3,5t + 0,75t = 4,25t

    Überladung ist Überladung, aber wenn du das Fahrzeug auch im nicht überladenen Zustand fahren darfst, ist das keine Fürerscheinübertetung. Die KFZ-Haftpflicht kann dich mit maximal im übelsten Fall mit 7500€ in Regress nehmen. Wenn du grob Fahrlässig einen Schaden verursachst und dann mitspielst sind es maximal 2500€, die Mitte mit 5000€ gibt es auch noch. Selber googeln mit "Regress KFZ Haftpflicht"

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 20:49)

  • B - Zul.ZugGewicht max. 3500 (Das heisst ZulGG des Zugfahrzeuges UND ZulfGG des Anhängers in Summe nicht mehr als 3500)

    B - solo ZulGG max. 3500 (kein Anhänger mehr erlaubt, weil die max 3500 allein durch das Zugfahrzeug erreicht werden)

    B96 - Zul.ZugGewicht max. 4250 (ja, wurde wegen Wohnwagen Gespanne aufgeweicht und eingeführt)

  • Ich gebs auf. Haben/hatten wir hier im Forum nicht ein Mitglied der "Rennleitung"? Ulmer Stammtisch..??

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

  • Hi,

    abitour ist meiner Meinung nach auch von der rechtschaffenden Sorte und könnte etwas wissen.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Vadder

    Verdammt hohe Beratungsresistenz?

    Noch einmal für Dich..

    KLASSE B --> MAX GESAMTGEWICHT des ZUGES 3500kg egal ob MIT oder Ohne Hänger. Es gibt kein ODER hierbei das Dir erlaubt noch die 750kg hinten dranzuhängen wenn das Zugfahrzeug schon 3500kg ZulGG hat.

    Du Darfst aber wie Kelevra schon schrieb, ein Oktavia (Achtung Beispiel) mit 2000kg ZulGG und dem WoWa hinten dran, welcher 1300kg ZulGG hat fahren, da du hier UNTER DEN 3500KG ZulMaxGespannGewicht bleibst!! Gespanngewicht Max3500kg oder Einzelfahrzeug Max3500kg (dann kein Anhänger) sind die Basis. MEHR ALS 3500KG darfst du mit dem aktuellen B nicht!

    Dann zieht B96 wenn die 750kg hinter dem 3500kg Zugfahrzeug hängen.

    KLASSE B96 --> MAX GESAMTGEWICHT des ZUGES 4250kg wobei das Zugfahrzeug nur max 3500 oder weniger haben darf.

    Wenn dein Zugfahrzeug dann 2500KG hat und der Wohnanhänger (Achtung Beispiel) 1750KG hat, hast die auch die 4250kg ZulGespannGewicht die du mit dem B96 darfst.

  • Nein. Dein Text gibt nicht das gleiche wieder, wie dein Link.

    Vadder hat völlig recht.

    B: Auto Max 3500kg plus Anhänger, wenn der 750kg nicht überschreitet. Also 4250 kg Gespann.

    Mit schwereren Anhängern Max 3500 Gespann.

    B96: Auch Max 4250 kg, aber flexibel in der Kombi Auto/ Anhänger. Keine 750kg Beschränkung, um auf über 3500kg Gespann zu kommen.

    BE: Anhänger ohne 4250kg Gespann Beschränkung. Auto 3500 kg und theoretisch auch Anhänger bis 3500kg.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von xlspecial (28. Februar 2019 um 21:40)

  • Wer lesen kann.....


    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
  • Ich habe gesagt ich gebe auf !! Falls du es gelesen hast? Und hätte gerne die Bestätigung der Rennleitung und nicht von jemanden, der vermutlich wie ich, nicht geübt ist, im lesen Gesetzestexten.

    Machen wir eine Wette über 20€ zu Gunsten der Forumskasse? Das Geld wird über einen Admin überwiesen.

    Ich sage: Führerschein Kl. B, KFZ hat 3,5t zul. Gesammtmasse, darf einen Anhänger mit zul. Gesammtmasse 750kg legal auf der Straße fahren. - Du sagst: Klasse B darf immer nur 3,5t Zuggewicht, egal wie schwer (leicht) der Anhänger ist.

    Bei B96 und BE ist alles klar, wir reden nur über B. Habe ich das so richtig zusammengefasst?

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (28. Februar 2019 um 21:47)

  • Muss ich da Wetten? Wenn Du Recht hast, is das so... Dann bekommst auch Recht.

    Dann is der Gesetzes Text so beschissen Geschrieben, dass man im Idealfall auch bei der Rennleitung evtl. einen Erwischt der Dich auf ne Strafe verknackt oder nich.

    Hab eben versucht Björn zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Langsam interessiert mich auch was da rumkommt.

  • Ist das noch lustig oder traurig hier? GESAMTgewicht des Gespanns über 3,5t -> B reicht NICHT.

    Das zu verstehen wird von 17 jährigen Fahranwärtern erwartet.?

    Jetzt weiß ich wie sich Leigh fühlt, wenn er mit mir diskutiert. Armer Leigh ?

    Wer der schönen Zusammenfassung von ihm nicht glaubt, kann es hier auch nochmal nachlesen oder auf einer von vielen vielen anderen gleichlautenden Seiten: https://www.autobild.de/artikel/fuehre…n--1326149.html

    ?

    Suche: Kuhfänger, Unterflurwassertank, Alukisten für den Dachgarten, 1x BBS Alu Felge 7x16 ET 49 (7d0 601 025 b), D163 Alukiste, 1x Stahlfelge, UFS

  • Leigh, ich fürchte du verrenst dich. Die Klasse B kann tatsächlich bis 4250kg Gesammtgewicht gefahren werden, nämlich dann, wenn das Fahrzeug 3,5t hat und der Anhänger 750kg. Und genau das steht auch tatsächlich in dem von dir kopierten Text drin, aber du deutest es falsch.

  • Vielleicht ist das Problem, dass B96 keine eigene Klasse, sondern ein Zusatz zu B ist?!

    Suche: Kuhfänger, Unterflurwassertank, Alukisten für den Dachgarten, 1x BBS Alu Felge 7x16 ET 49 (7d0 601 025 b), D163 Alukiste, 1x Stahlfelge, UFS