Ablastung T4 2620 kg => 2500 kg, wie möglich? Gutachten?

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  • Moin moin,

    ich möchte folgendes umsetzen:

    ACV

    Multivan

    7 Sitzer

    Zulässiges Gesamtgewicht: 2620 kg

    Vorderachse: 1510 kg

    Hinterachse: 1230 kg

    Jetzt möchte ich auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500 kg kommen, damit wir im Sommer ohne weiteren Anhängerführerschein unseren WoWa ziehen können.

    Daher die Frage, kann ich den Bus von 2620 kg auf 2500 kg ablasten? Im Netz "geistert" die Info, dass auf Vw-Service eine Reduzierung bis 20% möglich ist, gibt es dafür irgendwo Quellen?

    Wie kann ich das am besten umsetzen?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Gruß aus Kiel

    Lasse

  • Mach den Führerschein, sonst wirst h

    Du mit deiner Zuladung völlig über die Stränge schlagen.

    Und im Ausland finden das die Cops alles andere als lustig.

    Die lassen sich nich mehr weiter fahren plus ein saftiges Busgeld.

    An sonsten wird Dir ein fachkundiger TÜV dein Wunsch erfüllen gegen einen Wiegenachweis.

  • Hi,

    Ich könnte mir vorstellen, dass der aaS bei der Ablastung auch einen Sitzplatz streicht, weil die dann erlaubte Zuladung (-120kg ist schon eine ordentliche Hausnummer) rechnerisch nicht mehr ausreicht.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

    620786_5.png

    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

  • Ich könnte mir vorstellen, dass der aaS bei der Ablastung auch einen Sitzplatz streicht, weil die dann erlaubte Zuladung (-120kg ist schon eine ordentliche Hausnummer) rechnerisch nicht mehr ausreicht.

    Pardon. Das hatte ich völlig verdrängt. Wird in der Tat passieren. Evtl sogar zwei.

    Ein Multivan hat je nach Baujahr und Ausstattung ein Leergewicht von 1850-2000kg.

    Eine Person wird mit 75 Kilo berechnet. Somit kommst Du bei 5 Personen im Idealfall auf 300KG Zuladung, abzüglich der Stützlast.

    Wird aber wohl eher auf 150-200 KG rauslaufen.

  • Hi,

    Ich kann mir sehr schwer Vorstellen dass ein Multivan nennenswert unter 2000kg Leergewicht bleibt, schon gar nicht mit dem 5 Zylinder Diesel auf der Vorderachse. Die zulässige Vorderachslast von 1510kg lässt es schon vermuten.

    Mir sind nur T4 mit LR und TDI mit einer zulässigen VA-Last bis zu 1600kg bekannt.

    Meine 8sitzige Caravelle MJ 99 mit ACV ohne sonderliche Zusatzausstattung (ZV, elFH, Lüftungshimmel, 2. Wärmetauscher, keine Klima kein Leder, keine Pilotensitzen), KR wiegt vollgetankt mit Fahrer schon Schlag 2000kg, 1200kg VA und 800kg HA. Zulässig sind 2810 GG aufgeteilt auf 1510kg VA und 1490 kg HA.

    Grüße und DAnk

    Klaue nicht...
    ..... der Staat hasst Konkurrenz!!!

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    Denn Ihr werdet feststellen, dass wer Bus fährt, mehr fährt, denn die Fahrt im Bus ist mehr wert. (Triplewanker am 16.09.2016)

    :thumbup: Bulli Days: 2014 #265; 2015 #059; 2016 #062; :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von ElCravale (27. Februar 2019 um 17:20)

  • Zum eingetragenen Leergewicht gehören doch eigentlich das Fahrzeug samt allen Betriebsstoffen, halb gefülltem Tank und INCL. einem 75 Kg schweren Fahrer nach Din...

    Oder liege ich da Do ch falsch ?


    Was der Wagen am Ende wirklich wiegt das steht meist aufm anderen Blatt :p

    Volkswagen LT 35

    2.8 TDI 131PS

    MKB: ATA

  • Nachschlag, hab mal nachgesehen:

    Wenn du deinen B-Schein um einen 96er Eintrag erweiterst, darfst du ohne Prüfung, nur mit 7 Theorie-/Praxis-Stunden einen Gesamtzug bis 4,25t fahren. Die kleine Erweiterung kostet um 400,-

    Die größere Variante bis 7t Gesamtmasse ist dann mit Praktischer Prüfung und kostet gut das Doppelte.

    Bringt beim T4 dann nochmals 250kg Gesamtzugmasse, zu einem recht teuren Preis für die paar Kilo.

    Die Mehrkosten gegenüber TÜV-Eintragung und Gebühren bei der Zulassungsstelle werden beim 96er Eintrag nicht so hoch sein.

    Dafür steht aber sowohl beim Bus als auch beim Anhänger insgesamt 750kg mehr Gewichtsfreiheit zur Verfügung.

    Die Polizei zieht auch in Deutschland Gespanne raus und läßt wiegen.

    Ab 20% zuviel Gewicht gibt es dann auch Punkte

  • Die Polizei zieht auch in Deutschland Gespanne raus und läßt wiegen.


    Ab 20% zuviel Gewicht gibt es dann auch Punkte

    Quelle: Caravaning

    Strafen für Überladungen

    Land: Belgien

    • ab 2 Prozent: 110 Euro
    • ab 5 Prozent: 330 Euro

    Land: Dänemark

    Regelsatz bei Überladung:

    Kfz mit zGG bis 3,5 t je Prozent Überladung:

    • Fahrer: 10 Kronen (ca. 1,35 Euro)
    • Halter: 25 Kronen (ca. 3,35 Euro)

    Kfz mit zGG über 3,5 t je Prozent Überladung:

    • Fahrer: 100 Kronen (ca. 13,40 Euro)
    • Halter: 250 Kronen (ca. 33,50 Euro)

    Land: Deutschland

    Regelsatz bei Überladung: Kfz mit zGG bis 7,5 t

    • mehr als 5 Prozent: 10 Euro
    • mehr als 10 Prozent: 30 Euro
    • mehr als 15 Prozent: 35 Euro
    • mehr als 20 Prozent: 50 Euro/3 Punkte
    • mehr als 25 Prozent: 75 Euro/3 Punkte
    • mehr als 30 Prozent: 125 Euro/3 Punkte

    Land: Frankreich

    Regelsatz bei Überladung: ab 135 Euro bis zu 735 Euro

    Land: Großbritannien

    • bis 10 Prozent: 60 Pfund (ca. 68 Euro)
    • mehr als 10 Prozent: 120 Pfund (ca. 136 Euro)
    • mehr als 15 Prozent: 200 Pfund (ca. 227 Euro)

    Land: Italien

    Regelsatz bei Überladung: Kfz mit zGG bis 10 t

    • mehr als 5 Prozent: 39 bis 159 Euro
    • mehr als 10 Prozent: 80 bis 318 Euro
    • mehr als 20 Prozent: 159 bis 639 Euro

    Land: Luxemburg

    Regelsatz bei Überladung: bis 10 Prozent: 74 Euro

    Land: Norwegen

    Regelsatz bei Überladung: Kfz mit zGG über 3,5 t je 100 kg Überladung

    • 250 Kronen (ca. 32 Euro)

    Land: Österreich

    • ab 6 Prozent: 170 Euro
    • ab 11 Prozent: 210 Euro
    • ab 15 Prozent: individuelle Strafzumessung

    Land: Polen

    Regelsatz bei Überladung: Verstoß gegen Ladungsvorschriften

    • ab 200 Zloty (ca. 50 Euro)

    Land Portugal

    Regelsatz bei Überladung: ab 60 Euro

    Land Schweden

    Regelsatz bei Überladung:

    • mehr als 1 Prozent: 2000 Kronen (ca. 222 Euro)
    • mehr als 20 Prozent: 2500 Kronen (ca. 278 Euro)
    • mehr als 30 Prozent: 3000 Kronen (ca. 334 Euro)
    • mehr als 40 Prozent: 4000 Kronen (ca. 445 Euro)

    Land: Schweiz

    Regelsatz bei Überladung: bis 3,5 t zGG:

    • 100 CHF für bis zu 100 kg
    • 200 CHF für mehr als 100 kg
    • ab 3,5 t zGG: 250 CHF für 100-1000kg Überladung

    Land: Slowakei

    Regelsatz bei Überladung: ab 60 Euro

    Land: Tschechien

    Regelsatz bei Überladung: bis zu 50.000 Kronen (ca. 2000 Euro)

  • Wieviele Personen sollen denn mit in Urlaub und was wiegt der Hänger denn leer?

    Moin,

    wir fahren in den Urlaub mit 4 Personen (2 Erwachsene, 1 Kind (4Jahre) und ein Kleinkind (4 Monate), was umgerechnet dann folgendes Personengewicht ergibt: 70 kg, 60 kg, 20 kg, 5 kg

    Zuladung kann ich schwer abschätzen.

    Leergewicht Wohnwagen ist nicht im Brief eingetragen

    Folgenden Hintergrund hat meine Anfrage:

    Ich habe einen BE-Anhängerführerschein gemacht, meine Freundin hat keinen Anhängerführerschein und ist noch nie Anhänger gefahren. So könnten wir auf der nächsten Tour testen, ob sie mit dem Gespann überhaupt um kann, oder ob ich dann die ganze Zeit fahre.

    BE und B96 sind dann die nächste Option.

    Mit der Ablastungund der Freigabe von VW aus dem Internet klang er verlockend.

    url=http://www.vw-service.de/rat/hinweise.htm[/url]Offizielle VW-Auflastungssite<a/>

    Originalzitat:

    "Ablastung: Ablastungen bis zu 20 % des zulässigen Gesamtgewichtes sind ohne Unbedenklichkeitsbescheinung des Fahrzeugherstellers möglich und werden in dieser Größenordnung von einer autorisierten technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ohne Herstellerbescheinigung vorgenommen."

    Rechnerisch bin ich sicherlich immer am Limit!

    Gruß Lasse

  • Für den normalen B-Führerschein darf der Anhänger nur 750kg zul. Gesamtgewicht haben. Da nützt die Ablastung vom Bus nix, bzw für die 3500kg spielt das zul. Gesamtgewicht eine Rolle, nicht das tatsächliche Gewicht

  • oder ob ich dann die ganze Zeit fahre.

    So mach ich das seit Jahren... aufgrund der gleichen Problematik.

    Die einfachste Lösung für deine Misere wird sein, Reisen und die Fahrt schon genießen. Übernachtungen einplanen und Entspannter ankommen.

    Der Urlaub beginnt in dem Moment in dem Du los rollst... das vergessen leider viele.

  • Oder als ersten Schritt mal bei der Anhängervermietung einen Anhänger ausleihen und damit testen. Wenn deine Freundin damit zurechtkommt kann sie ihren Führerschein ja immer noch aufstocken. Die Dinger kosten bei uns in der Gegend ab ca. 30,- pro Tag.

    Meine Empfehlung für das Experiment wäre ein Hänger irgendwo zwischen 3 bis 4 m Länge. Die Kleinen, die man beim Baumarkt umsonst für seinen Einkaufstransport ausleihen kann sind viel schwieriger zu fahren.

  • Alex auf Achse: Ich muss dir Wiedersprechen, mit jedem B und C geht immer ein 750kg, z.B. auch am 3,5t Sprinter, aber bei seinem T4 mit 2620kg gehen noch (3500kg - 2620kg) 880kg und bei den angestrebten 2500kg zgG geht sogar noch ein 1000kg zgG Anhänger ohne "E" Führerschein. Ich hatte mal einen Zaffi, der hatte 2075kg zgG und 1500kg Anhängelast. Da kann man einen 1425kg Anhänger legal mit Klasse B ohne E oder 96 fahren
    Meinen 750kg ungebremsten Motorradtransporter habe ich wegen der 100er Zulassung auf 650kg abgelastet ( Leergewicht 2170kg MV II mit AXG x 0,3 = 651kg) Einfach passend zur Gesetzeslage ausrichten.

    Gruß, Christian

    Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift oder Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Vadder (27. Februar 2019 um 23:06)

  • Ich muss dir Wiedersprechen, mit jedem B und C geht immer ein 750kg

    Hier muss ich DIR wiedersprechen. Nur mit dem B96 geht ZulGG des Zugfahrzeuges von 3500kg PLUS 750kg des Hängers. Also ZulGespannGewicht 4250kg.

    "Bezug nehmend auf die neue Führerscheinregelung"

    Quelle

    Dass der T4 bei ZulGG von 2500kg ein 1000kg Wohnanhänger ziehen darf und hier ebenso die B reicht ist korrekt.

    Hier is aber die Wahrscheinlichkeit verdammt hoch, dass das Gespann am Ende überladen ist. Die Wohnanhänger sind oft sehr knapp Bemessen was die mögliche Zuladung angeht.

    krohn Wenn ich zB das Leergewicht des MV von Vadder sehe, von 2170kg sind bis 2500 nicht mehr viel. Gerade mal 330 kg. Wenn man dann noch die Stützlast abzieht, die ja auch auf das Zugfahrzeug wirkt, sagen wir mal Gutmütig 50kg sind wir bei 280kg.

    2 Erwachsene sind schon 150kg bleiben 130kg die Kids noch weg sind noch 100 übrig. Und das is bei Reisegepäck/Proviant ect schneller erreicht als man glaubt.

    Nur mal als Tip. Der B96 kann in einem Tag erworben werden und das ohne Prüfung. Beispiellink

    Und ob deine Freundin mit dem Gespann klar kommt, würd ich schlicht auf einem Verkehrsübungsplatz testen und NICHT im normalen Strassenverkehr mit der kompletten Familie an Bord. Denn dafür braucht es dann kein Schein.

  • Mach BE kostet so um die 600€ und du kannst den T4 auf 2890kg hochsetzen und noch 2,5t Anhänger eintragen lassen darfst aber dann gesamt nicht 5t überschreiten.

    Denn denke daran die Kinder werden Groß und da nimmt mann immer mehr mit z.B.: 4 Fahrräder.

    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

  • Hi! Hatte auch dasselbe Problem und habe dann BE gemacht für knapp über 600€. Ging mir auf die Nüsse, weil Skoda Octavia Kombi plus Wohnwagen vorher kein Problem war und jetzt das Theater. Aber was will man machen... und der kleine Führerschein (B96 für etwa 400€) ist doof, weil früher oder später zahlt man dann zweimal. Dann lieber gleich richtig.

    Gutes Gelingen und dann viel Spaß!

    Suche: Kuhfänger, Unterflurwassertank, Alukisten für den Dachgarten, 1x BBS Alu Felge 7x16 ET 49 (7d0 601 025 b), D163 Alukiste, 1x Stahlfelge, UFS

    2 Mal editiert, zuletzt von Kelevra (28. Februar 2019 um 07:53)