Welche Reifen auf 15-Zoll-BBS-Felge zulässig

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  • Moin zusammen,

    bei mir steht ein Ganzjahres-Reifenkauf an und ich bin mir unsicher, was ich auf dem CC fahren darf.

    Im Fahrzeugschein steht:

    195/70 R15C 104/102R

    Aktuell sind auf den originalen BBS 15 Zoll Sternfelgen Teilenummer 7D0 601 025 A

    195/70 R15C 104/102R aufgezogen.

    Laut T4 Wiki und diversen Angeboten bei Kleinanzeigen sind dort aber 205/65 R15 vorgesehen.

    Wißt ihr, ob ich auf den Felgen beide fahren darf?

    2. Frage Lastindex: alle angebotenen BBS Kompletträder bei Kleinanzeigen haben Reifen mit Lastindex 102 oder 104 aufgezogen.

    Der CC hat eine max. zulässige Achslast von 1510Kg - somit wäre doch auch Lastindex 99 mit 775Kg zulässig. Ich würde dann Michelin CrossClimate+ (Extraload) 205 / 65 R 15 99 V nehmen.

    Oder darf ich nur fahren was in meinem Fahrzeugschein steht?

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    ...sonst fahr ich Vespa

  • natürlich darfst du beide fahren, 195er und 205er.auf 15 Zoll Felgen........in der Zulassung steht nur noch eine Reifengrösse drin

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Ok, danke.

    Darf ich denn auch die

    Michelin CrossClimate+(Extraload) 205 / 65 R 15 99 V fahren?

    Technisch dürfte ja nichts dagegen sprechen, aber im Fahrzeugschein und unter dem Link steht ein Lastindex von mindestens 100.:/

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  • Darf ich denn auch die

    Michelin CrossClimate+(Extraload) 205 / 65 R 15 99 V fahren?

    Schau in Deine Zulassungsbescheinigung unter 7.1 (Achslast Vorderachse) und 7.2 (Achslast Hinterachse in kg)

    Wenn Du bei beiden Achsen unter 1550 kg bleibst, dürftest Du LI 99 Reifen fahren, hättest aber ggf. keine Traglastreserve bei Überladung oder Reifenfülldruckverlust. Wenn Du über 1550 kg eigetragene Achslast hast, solltest Du lieber C-Reifen mit mindestens LI100 nehmen.

    Ich würde am Bus die LI 99 nur bis 1510 kg Achslast nehmen,

    weil ich mit dem Luftdruck manchmal schlampig,

    und mit Urlaubsbeladung vielleicht auch mal zu schwer unterwegs bin.

    Die max. Traglast wird bei den meisten Reifen erst kurz unter dem max. Reifenfülldruck erreicht.

    C-Reifen oder LT-Reifen (für Transporter oder light truck) benötigen meist 3,8-4,5 bar für die angegebene max. Tragfähigkeit.

    Verstärkte PKW -Reifen XL (extra load) oder rf (reinforced) benötigen meist 2,8,0-3,0 bar für die max. Tragfähigkeit.

    Kann man z.B. in den Tabellen im Technischer Ratgeber Continental nachschauen.

    Seite 87: 205/65R15 C 102/100 Achslast bei 3,0 bar 1420 kg, 3,25 bar 1515 kg, 3,5 bar 1605 kg, 3,75 bar 1700kg

    Seite 113; XL Reifen mit Li99 Traglast bei 2,5bar 690 kg, 2,6 bar 710 kg, 2,7 bar 730 kg, 2,8 bar 755 kg, 2,9 bar 775 kg,

    Das heisst, dass ein XL-Reifen mit LI 99 bei 2,8 bar eine Achslast von 1510 kg erlaubt,

    bei 2,9 bar ist die maximale Belastbarkeit mit einer Achslast von 1550 kg erreicht.

    Es hängt also von den eingetragenen Achslasten Deines Busses ab, ob Du den PKW-Reifen mit LI 99 fahren darfst.

    Dieser bietet aufgrund des niedrigeren Fülldruckes mehr Komfort und bessere Nasshaftung als C-Reifen, bei meist geringerer Laufleistung.

    Die C-Reifen haben meist schlechtere Nasshaftung und Komfort aber längere Laufleistung und mehr Traglast-Reserve.

  • :) Danke Vasco... Ausführlicher hätte man meine Frage wohl kaum beantworten können :thumbup:

    Dann werde ich die 99erMichelin nehmen und immer schön auf den Luftdruck achten. Etwas mehr Komfort und Sicherheit im Grenzbereich ist mir wichtiger als Haltbarkeit... Zumal der Bus sowieso nicht mehr als 5000 km im Jahr bewegt wird.

    Die Michelin gibt's übrigens gerade bei Euromaster im Angebot für 93 Euro und ab 2 STK. Ist die Montage kostenlos.

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  • Solange der 99er Li nicht eingetragen ist, fährst du ohne ABE. Könnte bei einer :cop:kontrolle, HU oder gar Unfall zu Problemen führen.

    Erst umtragen lassen (sofern es jemand macht) und dann Reifen kaufen.

  • Das beruht auf einer Aussage vom Bundesverband-Reifenhandel. Da sprechen die sogar davon, dass die Eintragungen in der Zulassung diesbezüglich als 'Empfehlung' angesehen werden können. Über die Brücke gehe ich nicht.

    Die einzige Aussage welche ich kenne ist, dass man Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren darf. Aber nur, wenn dies dem Fahrzeugführer kenntlich gemacht wird. Entweder durch Aufkleber im Blickfeld oder durch elektronische Maßnahmen (z.B. Infodisplay im Tacho).

    Kann ja jeder machen wie er möchte. Aber bevor ich mir 400-500€ ans Bein binde, sollte schon Klarheit herrschen.

  • ...ich verstehe das so, dass bei dem Vergleich genauso von den Merkmalen der Eintragung abgewichen wird, wie beim
    Lastindex. Und dass es selbst beim (relativ unkritischen) Geschwindigkeitsindex einer besonderen Kenntlichmachung bedarf.

    Gruß Rainer

    Du weißt nicht, was du gesagt hast, bevor du nicht gehört hast, was der Andere verstanden hat!

    Mit 388206_5.png unterwegs

  • Die Traglast der Reifen muss höher oder gleich sein wie die Hälfte der eingetragenen max. Achslast.

    Auch wenn das Fahrzeug auf der Waage leichter auf den Achsen ist, darf man nicht Reifen mit niedrigerem Lastindex fahren.

    Man müsste das Fahrzeug ablasten lassen, um einen niedrigeren Lastindex legal zu fahren.

    Beim Geschwindigkeitsindex hat man aus Gründen der Praktikabilität eine andere Regelung für Winterreifen erlaubt.

    Um die Geschwindigkeit nicht technisch zu begrenzen, hat man die Lösung mit dem Aufkleber zugelassen.

  • Die einzige Aussage welche ich kenne ist, dass man Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren darf.

    Was hat das mit dem Lastindex zu tun?

    Bezogen auf die Frage vom Lastindex - nichts.

    Jedoch weitläufig mit der Eintragung von Reifen in der Zulassung. Welche nun mal bindend ist.

    Erkläre mal die Sichtweise vom Lastindex dem :cop: bei einer ausländischen Fahrzeugkontrolle.

  • Solange der 99er Li nicht eingetragen ist, fährst du ohne ABE. Könnte bei einer :cop:kontrolle, HU oder gar Unfall zu Problemen führen.

    Erst umtragen lassen (sofern es jemand macht) und dann Reifen kaufen.

    das ist falsch, entscheidend ist das Gewicht....wie schon erklärt

    Te4Bus.....Lass dich nicht verunsichernn

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
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  • Also ich bin der Meinung, so wie das mit den Reifengrößen eingetragen ist original, sind die 195er eben nicht freigegeben für die 7x15 Felgen.

    denn Original steht da im alten Fahrzeugschein bei den 195ern nur die 6J15 ET 55 und bei den 205ern wahlweise 6J15 ET 55 oder 7J15 ET46. Siehe :

    Fahrzeugschein T4 ohne FIN.jpg

    Also sind bei 195 nur die 6x15 freigegeben. Daraus folgt, dass auf den 7x15 Et 46 nur die 205 65 15 zu fahren sind ohne gesonderte Abnahme.

    Davon abgesehen ist es richtig, dass der Lastindex, der eingetragen ist, nicht bindend ist, sondern einzig die eingetragenen Achslasten entscheiden, welcher Lastindex mindestens zu wählen ist. Du kannst als 99 nehmen.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Aktuell sind auf den originalen BBS 15 Zoll Sternfelgen Teilenummer 7D0 601 025 A

    195/70 R15C 104/102R aufgezogen.

    Man müsste beim Rreifenhersteller nach einer Freigabe für die 7x15 BBS-Felge fragen.

    Conti und Bridgestone geben im den technischen Ratgebern für diese Reifendimension nur Maulweiten von 5, 51/2 und 6 Zoll an.

    Passen tut es ja scheinbar.

  • Passen tut es definitiv, aber das nützt ja nix, wenns dann beanstandet wird und man den Stress damit hat.

    Zumal auch hier, wenn man sowieso gerade neue Reifen sucht, die Chance ist, es dann richtig zu machen. Der Preisunterschied sollte bei den beiden Dimensionen ja nun nicht das Kaufargument sein...

    Gruß XLspecial

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