Welche Reifen auf 15-Zoll-BBS-Felge zulässig

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  • Ja, er ist mit seiner Wahl auf jeden Fall auf dem richtigen Weg.

    Aber es ging mir um die Tipps und Aussagen die da zwischendrin getätigt wurden. Der nächste findet das Thema und hält ggf. Falschinformationen für richtig....

    Die von mir getätigte Aussage findet sich auch bereits hier im Forum: zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

    Die dort als Beispiel angeführte COC zeigt das ebenfalls, bei 195 70 15 nur 6J15 Felge.

    Gleiches gilt übrigens auch vor 96 für die 7x15 ET35 "Gullideckel", die sind auch nicht allgemein freigegeben für die 195er Reifen.

    Die von dir vorgeschlagene Freigabe vom Hersteller ist da natürlich ein Weg, wenn man das unbedingt machen möchte, muß dann aber natürlich von jedem einzeln angefordert werden und hat keine allgemeine Gültigkeit.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Whow... da hat meine "einfache" Frage ja für ordentlich Diskussionsstoff gesorgt.

    Danke erstmal an alle für die rege Beteiligung und die Aufklärung :thumbs-up:

    Ich werde mir jetzt die 205/65 R15 99V bestellen.

    PS: es wundert mich, dass der letzte TÜV Prüfer nicht bemängelt hat, dass die Reifen nicht zu den Felgen passen. Zumal er meine alten Wischerblätter mit als Mangel aufgeschrieben hat und wollte das ich die intakte aber über 10 Jahre alte (Brennkammer) Standheizung ausbaue und das Steuergerät zerstöre, damit ich sie ja nicht wieder in Betrieb nehmen kann :idiot:

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    ...sonst fahr ich Vespa

  • PS: es wundert mich, dass der letzte TÜV Prüfer nicht bemängelt hat

    Eine der häufigsten Reifendimension des T4 auf einer beim T4 häufig zu anzutreffenden Felge...

    ...da müsste der doch erst mit der Nase drauf gestossen werden.

    Und außerdem ist es gar nicht gesagt, dass diese Kombi nicht zulässig ist.

  • Ja, das merken die Prüfer nicht zwingend, die können auch nicht alles wissen. Bei so vermeintlichen Standardteilen passiert das laufend.

    Gruß XLspecial

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  • So... die Reifen wurden gewechselt.

    Gestern habe ich den Bus wieder in die Werkstatt gebracht, weil ein Reifen permanent Luft verloren hat.

    Eben ruft die Werkstatt mich an, bittet um Übersendung des Fahrzeugscheines und teilt mir anschließend mit, dass die 99er Traglastindex Reifen ohne Verstärkung nicht zulässig sind weil ja 195/70R15C104/102R im Fahrzeugschein steht. Also wären verstärkte Cargo Reifen (auch in 205er Breite) auf jeden Fall Pflicht.

    Bin jetzt wieder ratlos, wem ich glauben schenken soll.

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    ...sonst fahr ich Vespa

  • Glaubs nur: der Lastindex ist die einzig wichtige Angabe ... wenn 99 reichen, dann reichen 99 ... und 99er sind immer verstärkt, egal ob "C" oder "XL" oder "RF"

    zumal ich ja 205/65 R15 99V "XL" habe.

    Laut meiner Interpretation ist ist "XL" quasi das gleiche wie "C" oder?

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    ...sonst fahr ich Vespa

  • Laut meiner Interpretation ist ist "XL" quasi das gleiche wie "C" oder?

    Nicht ganz. Aber das spielt auch keine Rolle. Wenn die 99 zu den eingetragenen Achslasten passen, ist der Rest nicht relevant.

    Ich vermute mal, der Werkstattmensch ist schon etwas älter? Dann sag ihm mal, das er auf dem Stand von vor 2004 ist. Da wurde die Sache nämlich reformiert.

    Hier nachzulesen:

    https://www.bussgeld-info.de/geschwindigkei…ehigkeitsindex/

    Gruß XLspecial

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    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Nicht ganz. Aber das spielt auch keine Rolle. Wenn die 99 zu den eingetragenen Achslasten passen, ist der Rest nicht relevant.

    Ich vermute mal, der Werkstattmensch ist schon etwas älter? Dann sag ihm mal, das er auf dem Stand von vor 2004 ist. Da wurde die Sache nämlich reformiert.

    Hier nachzulesen:

    https://www.bussgeld-info.de/geschwindigkei…ehigkeitsindex/

    Werkstatt ist Euromaster. Das ist ja ne Kette... eigentlich sollten die das wissen.

    Es ist richtig, dass die Verordnung 2004 geändert wurde und man kann nachlesen, dass seit dem der Lastindex nicht mehr von den Eintragungen der Reifengröße im Fahrzeugschein bestimmt wird, sondern von der max. zulässigen Achslast. Das weiß die Werkstatt auch.

    Die Frage kreißt jetzt um das "C" - also den verstärkten Reifen. Ist ein C Reifen für den T4 vorgeschrieben, wenn er im Fahrzeugschein eingetragen ist?

    Es steht nirgends schwarz auf weiß, dass man davon abweichen darf, bzw. wird dann für den Fall der Fälle auf eine Beratung im Reifenfachhandel oder Hersteller verwiesen. siehe ADAC Niederschrift.

    Auch in anderen Foren gehen die Meinugen zur Notwendigkeit von "C" oder nicht "C" auseinander.

    Hier beim ADAC steht es auf Seite 13: ADAC

    Zitat:" 3. Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen: Lastindex/Load-Index (LI) Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77T. Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpa-pieren vorgeschriebenen Lastindizes (LI) der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achs-last (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (Li) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des LI ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeug-schein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den LI 87 (entspricht 545 kg pro Reifen, siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim LI. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z.B. die Verwendung von verstärkten Reifen (rein-forced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre. Bei effektiven Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge am LI des Reifen vorzunehmen sind. Wir empfehlen im Fall des Falles eine ergänzende Beratung beim Reifen-Fachhandel. 1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

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  • Und hier der Erlass zum Ausdrucken: BVR BMVBW

    Kannst ihm ja mal mitbringen, kann er sich in die Werkstatt hängen.:)

    Edit:

    Auch in anderen Foren gehen die Meinugen zur Notwendigkeit von "C" oder nicht "C" auseinander.

    Aus dem Erlass:

    E) zur Bauart der eingetragenen Reifen - Pkw-Reifen (Reinforced- oder XL-Reifen) oder Lkw-Reifen (C-Reifen) - haben "nur" Empfehlungscharakter, so die unter A) bis C) beschriebenen Bedingungen eingehalten werden (Mischbereifung von Reifen unter- schiedlicher Bauart bleibt weiterhin unzulässig),

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (10. April 2019 um 11:21)

  • OK, das macht es für mich eindeutig. Danke.

    Ich habe das mal an die Werkstatt weitergeleitet. Warte auf Rückmeldung.

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  • Laut meiner Interpretation ist ist "XL" quasi das gleiche wie "C" oder?

    nein, XL ist gleichbedeutend mit RF oder ExtraLoad.

    Und ja, bitte glaube "uns" leider wissen es viele Werkstätten in der tat nicht... Einfach sagen: Machen!

    Entscheident ist der ausreichende LI! und wie der erreicht wird, ist wumpe, ist ja auch logisch, oder!?

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • Wenn das so wäre, das C bindend wäre, könnte keiner von uns 17 oder mehr Zoll Reifen fahren, da es diese Größen passend für den T4 nicht mit C gibt.....

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling: