TÜV abgelaufen bei umgebauten T4

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  • Liebe Camper-Freunde,

    eine Suche zu dem Thema führt mich leider immer auf die falschen Threads, deswegen mache ich mal ein neues Thema dazu auf. Bei meinem umgebauten und als Wohnmobil zugelassenen T4 ist leider der TÜV abgelaufen. Nun meine Frage: Wenn ich den TÜV nun erneuern möchte, muss ich dann mit Küchenblock und Herd zum TÜV fahren oder kann ich die im Keller lassen?

    Danke für eure Antworten & viele Grüße aus Nürnberg,

    Dominik

  • Du musst die für ein Womo geforderten Einbauten immer im Bus haben - sonst fährst du als Steuerhinterzieher durch die Gegend ... (oder brauchst ne gute Ausrede - glaube aber nicht dass das hilft.).

    Wenn du Glück hast achtet der TÜV nicht drauf da du keine Änderungen der Fahrzeugart machst ... aber verlassen würde ich mich nicht da drauf ... ruf doch vorher an und frag nach (mehr als dass du sie reinstellen musst kann ja nicht passieren - dann hast du einen Weg gespart ..)

    Gruß, Jörg

  • ... normalerweise dürftest Du ohne gar nicht damit rumfahren.
    Für die Womoumschreibung war fest verbaut Bedingung.
    Wenn es mal die Rennleitung oder der Zoll ganz genau nimmt ist das Steuerhinterziehung!

    Fahr einfach zum TÜV und wenn der es bemängelt baus ein und fahr nochmal hin.

    MfG der Kay

  • Ich zitiere einen alten Thread:

    2. wenn dich die Polizei aufhält, und der Küchenblock ist nicht drin, ist das seit neuestem wohl Steuerhinterziehung, und kann auch dazu führen das du rückwirkend Zahlen musst. Früher war das nicht so Wild, da gab es einen Unterschied zwischen echte,/unechte, WoMo, und beim unechten gabs keine vergünstigte Steuer. Aber selbst da war es Versicherungsbetrug. Der Küchenblock muss permanent montiert bleiben


    Quelle: Umtragung Womo

    Nach 10 Jahre meine grüne Caravelle AAB verkauft ;(

    Jetzt neue Wanderdüne: T5 AXA Caravelle in schwefelgelb =8-)

  • Also wichtig für TÜV/WoMo sind Schlafgelegenheit,Tisch, Kochmöglichkeit.

    Wenn Du dies dabei hast , sollte es gut ausgehen.

    Der Rest sollte im Keller bleiben können.

    Aber schau noch mal in Deine Zulassung, da steht genau drin, was mitzuführen ist.

    Und das würde ich auch ständig dabei haben wollen.

  • Ui, vielen Dank für die schnellen Antworten! Also Sachen gibt's... Hätte nicht gedacht, dass ich hier gleich so illegal unterwegs bin, wenn ich ohne den Spülblock herumfahre... ;(

    Also dazu muss ich sagen, ich habe das Wohnmobil so gebraucht gekauft. Die Schränke (inkl. Arbeitsplatte) und das Bett (umklappbare Sitzbank) sind fest verbaut, lediglich die Spüle (Reimo-Spülblock auf Schienen) und Herd (Spiritus-Kocher) sind mobil. Mir erschließt sich trotzdem nicht ganz warum ich Steuerhinterziehung oder gar Verischerungsbetrug betreibe, wenn ich ohne damit fahre/campe. Ich nutze das Wohnmobil ausschließlich zum vorgesehenen Zweck, also zum Campen und ich habe auch schon ohne den Spülblock gecampt (weil ich mein Geschirr dann am Campingplatz im Waschbecken spüle). Und auch bezüglich Versicherung kann ich mir nicht vorstellen, dass es mit Spülblock sicherer ist zu fahren, als ohne. Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren! :)

    Nochmals Danke für Eure Gedanken.

    LG, Dominik

  • Wie gesagt, die Spüle kann , denke ich , draußen bleiben (zählt ehe als Ladung).

    Aber der Kocher muß rein ;)

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (18. März 2019 um 14:54)

  • Vorgabe sind folgende:

    a)Tisch und Sitzgelegenheiten,
    b)Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
    c)Kochgelegenheit und
    d)Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

    Ergibt sich alles aus Anlage XXIX StVZO...(zu § 20 Absatz 3a Satz 4)

    Siehe auch Voraussetzungen WoMo

    Dass es sich hier aber bei fehlenden Ausrüstungsgegenständen um Steuerhinterziehung handeln soll, halte ich für absolut nicht haltbar. Wenn ich bei einem Kombi zwecks Transportes größerer Gegenstände für die Baustelle o.ä. die hinteren Sitze ausbaue, hab ich trotzdem noch einen 5-Sitzer, den ich zum einmaligen Zweck kurzzeitig umgebaut habe. Das ist dann ja auch im Umkehrschluss ein Lkw, wo sich nun deshalb die Fahrzeugart geändert hat (was laut $19 StVZO das Erlöschen der BE zur Folge hätte).

    Da soll man dir seitens der Bußgeldstelle erstmal nachweisen, dass du vorsätzlich deinen Bus als (steuermäßig günstigeres) WoMo angemeldet hast, um das Fahrzeug in der weiteren Folge jedoch als (steuermäßig teureren) Pkw dauerhaft so zu nutzen.

    Totaler Käse.

    Was nicht heißen soll, dass man das vielleicht irgendwo in irgendeiner Behörde vielleicht mal so gemacht haben könnte. Aber da hätte ich dann doch gerne mal den Bußgeldbescheid gesehen unter Angabe des entsprechenden Verstoßes.

    Zulassungsrecht ist aber, so meine Erfahrung, bei vielen Kolleginnen und Kollegen nicht unbedingt Einsatzgebiet Nr. 1...

    In diesem Sinne...ich würde erstmal zum Tüv fahren und es versuchen. Er sieht ja auch die anderen Einbauten.

    Sollte er nun wider Erwarten nach Kocher und Spüle fragen, kannst du ihm den Grund erklären.


    Toi Toi Toi


    Gruß

    Timo

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

    Jetzt mit LPG unterwegs

    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Vorgabe sind folgende:....

    Das hatten wir doch schon zur Genüge.

    Nur geht es hier nicht um Neuzulassung, sondern um TÜV-Erneuerung !

    Und da ist ausschlaggebend, was in der erteilten Zulassung steht !

    Also bitte nicht alles durcheinander bringen

    Einmal editiert, zuletzt von -Ralf (18. März 2019 um 15:38)

  • Ich halte es für möglich, dass er nach dem Kocher fragt um zu gucken, ob er ggf noch eine Gasprüfung machen sollte.

    Zumindest den Kocher wieder einbauen für den TÜV halte ich aber für eine fixe Sache. Geht sicherlich schneller als das Hinterfragen hier im Forum. ;)

    Ein Bus ist nie fertig.

    Gehört zur Familie: der Dicke (95er AAB, LR, TraPo Kombi) und

    der Kleinwagen (96er ACV, KR, Kombi), Zugpferd vom geliebten Gatten.

  • Es ist doch ganz einfach. Kommt da ein leerer Transporter mit WoMo-Zulassung würde ich als Prüfer auch nachfragen, wenn es denn ganz klar ist das das Auto nur wegen der günstigen Steuern als WoMo rumfährt aber als Transporter oder PKW genutzt wird.

    Kommt ein Camper mit allem Zeug, wird auch keiner nachfragen. Spüle ist eh nicht Pflicht. Ich ärgere mich das ich eine eingebaut habe, obwohl ich immer draussen spüle. Genauso verhält es sich mit dem Kocher. Wer will denn schon im Auto kochen? Das war selbst bei der Abnahme kein Thema. Ich hab einen mobilen.

  • ... bei dem Beispiel mit dem Kombi mag das hinkommen, da für die Zulassung Kombi keine vorgeschriebene Sitzplatzzahl gibt. Der Kombi bleibt mit 2 oder 5 Sitzplätzen der Bauart nach ein Kombi.


    Beim Womo ist das ein klein wenig anders, mit ausbau der Sitzbank bzw. Kochers ist das Fahrzeug der Bauart nach kein Wohnmobil mehr sondern ein PKW.
    Somit erfüllt das Fahrzeug nicht mehr die Voraussetzung einer Wohnmobilbesteuerung und ist dan nach dem Steuersatz eines PKWs zu versteuern.
    Da diese fast immer höher als die Womo Stuer ist, ist wenn man es ganz genau sieht der Straftatbestand des Steuerbetruges erfüllt.

    MfG der Kay

  • Vorgabe sind folgende:....

    Das hatten wir doch schon zur Genüge.

    Nur geht es hier nicht um Neuzulassung, sondern um TÜV-Erneuerung !

    Und da ist ausschlaggebend, was in der erteilten Zulassung steht !

    Also bitte nicht alles durcheinander bringen

    Also mir ging es in erster Linie um den letzten Satz, dass es fest verbaut sein müsste. Vielleicht ist die Umschreibung zum WoMo auch noch nicht Jahrzehnte her, sodass dieser Satz entsprechend auch Anwendung findet.

    Ich habe selber bereits zwei T4 zum WoMo umschreiben lassen und bei keinem ging aus den Fzg-Papieren hervor, was tatsächlich verbaut war. Spielt nämlich auch keine Rolle, denn es gibt ja gesetzliche Vorgaben, welche Ein-/ Umbauten ein Fahrzeug als WoMo klassifizieren.

    Daher gehe ich davon aus, dass auch beim Threadersteller nichts dahingehend in den Fzg- Papieren steht.

    Aber falls es bei dir anders sein sollte, lass ich mich gern eines besseren belehren.

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

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    Einmal editiert, zuletzt von abitour (18. März 2019 um 21:38)

  • ...

    ... bei dem Beispiel mit dem Kombi mag das hinkommen, da für die Zulassung Kombi keine vorgeschriebene Sitzplatzzahl gibt. Der Kombi bleibt mit 2 oder 5 Sitzplätzen der Bauart nach ein Kombi.


    Beim Womo ist das ein klein wenig anders, mit ausbau der Sitzbank bzw. Kochers ist das Fahrzeug der Bauart nach kein Wohnmobil mehr sondern ein PKW.
    Somit erfüllt das Fahrzeug nicht mehr die Voraussetzung einer Wohnmobilbesteuerung und ist dan nach dem Steuersatz eines PKWs zu versteuern.
    Da diese fast immer höher als die Womo Stuer ist, ist wenn man es ganz genau sieht der Straftatbestand des Steuerbetruges erfüllt.

    MfG der Kay

    aber auch hier gilt es dem Betroffenen bzw. Beschuldigten im Falle eines drohenden Strafverfahrens erstmal den vorsatz nachzuweisen. Im vorliegenden Sachverhalt fährst du zurzeit ohne Spüle und Kocher rum...krasser shice...

    Aber mal im Ernst. Ich war neulich auch zwecks neuer HU beim Tüv. Ohne den Schrank mit Spüle und Kocher. Der Prüfer hat sich zu keiner Zeit dafür interessiert.

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    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

    Einmal editiert, zuletzt von abitour (18. März 2019 um 19:48)

  • und bei keinem ging aus den Fzg-Papieren hervor, was tatsächlich verbaut war

    ...bei mir steht eben nur der Kocher drin, bei den Anderen etwas mehr.

    Darum meine Anmerkung nach dem Fahrzeugschein zu prüfen, was sie zum TÜV bei haben sollte ;)

  • Wie unterschiedlich dann doch die Prüforganisationen und die jeweiligen Prüfer sein können...bei mir steht zu Ziffer 5: SO. KFZ Wohnmobil...das war's...

    Wäre ja auch verwunderlich, wenn es eine einheitliche Lösung geben würde...

    :cop: Dein Freund und Helfer :cop:

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    Edersee 2014: Teilnehmer 00004

  • Da hab' ich ja ne ganz schöne Diskussion losgetreten... Danke auf jeden Fall für eure zahlreichen und aufschlussreichen Antworten!:thumbup::)

    Ich werd' dann wohl ohne Spüle zum TÜV fahren und mich einfach überraschen lassen! 8)