225/75 R15 Reifen

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  • Hallo ihr lieben!

    da ich keine vernünftigen Infos finde dachte ich ich wende mich mal an euch.

    Ich habe meinen Bus letztes Jahr mit 225/75 R15 Reifen gekauft und fand das auch extrem geil. Nur mussten schnell neue Reifen her und da diese Größe auch nicht eingetragen war und ich nicht ohne 'richtige' Reifen nach Norwegen wollte, mussten erstmal kleinere drauf. Sieht nu aber kacke aus in dem riesen Radhaus.

    Also hat schon mal jemand sich die Größe eintragen lassen ohne Probleme?
    Wie sieht das aus mit ner Tachoangleichung beim mechanischen Tacho?:nixpeil:

    ZU VERKAUFEN: Scheibe zwischen C- und D-Säule KR links und rechts

  • Meinst Du eventuell 225/70R15?

    Normalerweise sind, ohne Verkürzung der Getriebeübersetzung,

    die größten eintragungsfähigen 15-Zoll-Reifen die 215/75R15 und die schon geringfügig kleineren 225/70R15.

    Bei 225/75R15 vergrößert sich der Abrollumfang gegenüber 195/70R15 um mehr als 8%, und das würde ein komplett neues und teures Abgasgutachten erforderlich machen (oder die Übersetzung des Getriebes müsste verkürzt werden).

    215/75R15 oder 225/70R15 sind grundsätzlich im Rahmen einer Einzelabnahme nach §21 beim TÜV eintragungsfähig,

    es gibt aber Auflagen bezüglich Freigängigkeit und ggf. Tachoanpassung und Tachogutachten.

  • Durch die größere Gesamtübersetzung verschlechtert sich das Abgasverhalten deines Fahrzeugs. Und sobald diese halt mehr als 8% über der ursprünglich für dieses Fahrzeug genehmigten Übersetzung liegt, benötigt man ein erneutes Abgasgutachten.

    Mit besten Grüßen

    Lars


    Syncro incoming8)

  • Durch den größeren Abrollumfang verlängert sich die Sekundärübersetzung und damit die Gesamtübersetzung und damit das Abgasverhalten.

    Ab einer Verlängerung von +8% fordert der Gesetzgeber ein erneutes umfangreiches Abgasgutachten,

    wie bei der Zulassungsprüfung des Fahrzeugherstellers.

    Lies mal hier ein wenig:

    T4 höher legen (TravelT4)

    BFG 215/75R15 passen die?

    215/75R15 eine Bastelgeschichte

    Edit: Man kann auch größere Räder als 215/75R15 eingetragen bekommen, dann muss man aber die Getriebeübersetzung so anpassen, dass die ursprüngliche Gesamtübersetzung in den jeweiligen Gängen innerhalb der 8% wieder hergestellt ist.

    Edit2: Und die Radläufe muss man i.d.R. für die Freigängigkeit bei maximaler Verschränkung und maximalem Lenkeinschlag auch noch bearbeiten.

    4 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (2. Mai 2019 um 18:45)

  • Der erste Link war verkehrt, hier der richtige: T4 höher legen (TravelT4) Räder

    Edit 1:

    Habe mal nach dem Ursprung der magischen 8% Regel geforscht und bin hier fündig geworden: M6 Richtlinie des Rates

    Ab Punkt M9 6.1.2 gehts los (Seite 26)

    Zitat aus dem Link:

    M6 Richtlinie des Rates

    vom 20. März 1970

    zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen

    (70/220/EWG)
    (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1)

    M15

    6.1.2.2. Ist jedes Übersetzungsverhältnis E 8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ I und Typ VI erteilt.

    6.1.2.3. Ist für mindestens ein Übersetzungsverhältnis E > 8 % und für jedes Übersetzungsverhältnis E 13 %, so sind die Prüfungen Typ I und Typ VI zu wiederholen; sie dürfen jedoch in einem Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller M12 vor- behaltlich der Zustimmung des zuständigen Technischen Dienstes auswählt. Das Prüfprotokoll ist dem für die Betriebserlaubni- sprüfungen zuständigen Technischen Dienst zu übersenden.

    Edit 2:

    Diese Vorschrift wurde 2013 ersetzt durch 32007R0715

    Zitat aus dem Dokument:

    (1) Folgende Richtlinien werden mit Wirkung vom 2. Januar 2013 aufgehoben:

    — Richtlinie 70/220/EWG,

    Ich kann in dem neuen Dokument nicht erkennen, ob es jetzt neue oder andere oder keine Grenzwerte für Übersetzungsänderungen ohne erneute Typprüfungen bezüglich Abgas- und Geraüschemissionen gibt, aber die amtlich anerkannten Sachverständigen bei TÜV und Dekra beziehen sich offensichtlich immer noch auf die alte Vorschrift 70/220/EWG. Manche fordern ja auch immer noch Stehhöhe für die Wohnmobilumschreibung.:)


    3 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (2. Mai 2019 um 20:06)

  • meeehhhhh das ist ja blöööd ;(

    dann muss ich wohl doch auf die 215/75 R15 umsteigen X/

    soo viel mühe wollte ich mir dann doch nicht machen....

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  • Das ist machbar, man muss aber oft ein wenig Zeit und Mühe investieren, einen aaS zu finden, der sich mit der Sache beschäftigten möchte und dann ist die Tachoanpassung bei einem 93er AAB (mit Tachowelle) eher rustikal zu bewerkstelligen, da man nicht einfach den Wegstreckenimpuls im Kombiinstrument oder ohne Umbau per Speedohealer ändern kann.

    Hier hat sich bei einigen das Versetzen der Tachonadel oder das Aufkleben einer anderen Tachoskala bewährt: Tachoanpassung zum Discountpreis

  • okay ich hab mir die EU richtlinie grad auch mal gegeben, hab auch auch nix gefunden dazu. die alte die du zitiert hast wurde ja durch die neue EU aufgehoben. daher dürfte es sowas ja nicht mehr geben :S

    da werde ich mich nochmal ein wenig informieren.

    Die Radläufe sind denke ich nicht das Problem. Die Reifen waren bei dem alter schon ne ganze Weile drauf. Ich bin mir aktuell auch nicht sicher ob da nicht schon mal was gemacht wurde

    das mit dem Tacho hab ich auch schon mal gesehen, aber ich fand die Lösung iwie semi gut und konnte mir nicht vorstellen das man bei so nem gebastel nen Tüver glücklich macht :D

    ZU VERKAUFEN: Scheibe zwischen C- und D-Säule KR links und rechts

  • und konnte mir nicht vorstellen das man bei so nem gebastel nen Tüver glücklich macht :D

    Nach meiner Meinung machst Du Dich und den aaS am glücklichsten, wenn Du ein Tachogutachten vorlegst, das bescheinigt, dass Dein Tacho innerhalb der Toleranz anzeigt. Mit den Feinheiten, ob es durch Voreilung ab Werk, Speedohealer, Kodierung im Kombiinstrument oder durch Versetzten der Nadel erreicht wurde, würde ich den aaS gar nicht belästigen.

    Sonst kommt der ins Grübeln und kommt auf so Ideen wie "die kleinen Reifengrößen auszutragen" usw.

    Alles schon vorgekommen.

    Wenn er fragt, würde ich immer sagen, dass die Tachovoreilung ausreichend war.:saint:

  • Hi,

    nur mal zur Info, weil immer jeder fälschlicherweise schreibt dass 215/75R15 das größte ist, was man legal eintragen kann.

    Für 225/75R15 gibt es ein Gutachten von Projekt Zwo.
    Allerdings brauchst Du laut Gutachten 1. die Projekt Zwo Felgen und 2. die Projekt Zwo HA-Federn und 3. die verlängerten Stossdämpfer (Sonderanfertigung ca. 800€).

    Wenn dein Prüfer mit einem alternativen Höherlegungsfahrwerk zufrieden ist, umso besser.

    Gruß aus Landshut, Bayern
    Jonas

  • weil immer jeder fälschlicherweise schreibt dass 215/75R15 das größte ist, was man legal eintragen kann.

    Hat keiner so gesagt!

    Für 225/75R15 gibt es ein Gutachten von Projekt Zwo.

    Ist bekannt!

    Man kann auch größere Räder als 215/75R15 eingetragen bekommen, dann muss man aber die Getriebeübersetzung so anpassen, dass die ursprüngliche Gesamtübersetzung in den jeweiligen Gängen innerhalb der 8% wieder hergestellt ist.

    T4 wiki Projekt zwo Felgen

    Zitat aus dem Link der T4wiki (Auflagen blau hervorgehoben):

    • Felgengröße: 7Jx15H2 ET45
    • Felgenbezeichnung: PZ 315003
    • Reifengrößen: diverse u.A. 235/70R15, 225/70R15, 225/75R15 und 215/75R15, aber auch 235/60R15, 205/75R15, 215/65R15, 205/65R15 und 195/70R15, zum Teil mit zusätzlichen Auflagen verbunden (Karosserie und Übersetzungsänderungen)
    • Teilegutachten Nr: 96-0524-00-03 vom 8.März 2000, ausgestellt vom: akkreditierten Prüflaboratorium des TÜV Pfalz
  • Ich weiß jetzt nicht, ob ChaosBulli einen Syncro hat. Wenn es ein Fronttriebler ist, kann man auch einfach die Achsübersetzung anpassen, indem ein Getriebe vom 1,9d einbaut.

    ja ist ein syncro.
    getriebe ist bei mir aber auch noch ein thema: Winkeltrieb allerdings eher wegen anderer probleme und ich weiß nicht ob sich da was an der übersetzung ändern würde :nixpeil: weil wenn ich ehrlich bin ist das ein thema mit dem ich mich noch nicht so auskenne und nicht so verstehe:D

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  • weil immer jeder fälschlicherweise schreibt dass 215/75R15 das größte ist, was man legal eintragen kann.

    Hat keiner so gesagt!

    Naja :) Du schreibst in Post No. 2:

    "die größten eintragungsfähigen 15-Zoll-Reifen die 215/75R15"

    und

    "Bei 225/75R15 vergrößert sich der Abrollumfang gegenüber 195/70R15 um mehr als 8%, und das würde ein komplett neues und teures Abgasgutachten erforderlich machen (oder die Übersetzung des Getriebes müsste verkürzt werden)."

    Ich weise lediglich darauf hin, dass diese Informationen falsch sind ;)

    225/75R15 ist mit Hilfe des Gutachtens ohne Änderung einer Übersetzung oder eines Abgasgutachtens eintragbar.

    Gruß aus Landshut, Bayern
    Jonas

  • Ich weise lediglich darauf hin, dass diese Informationen falsch sind ;)

    225/75R15 ist mit Hilfe des Gutachtens ohne Änderung einer Übersetzung oder eines Abgasgutachtens eintragbar.



    Glückwunsch, wenn das bei Dir geklappt hat, dann freue ich mich für Dich und nehme meine Aussage zurück.:saint:

    Ich würde jedoch nicht davon ausgehen, dass das immer in jedem Fall so genehmigt wird.

    Ich habe das Gutachten nicht vorliegen, aber ich meine mich zu erinnern, dass es da bei den größeren Reifen auch Auflagen bezüglich der Übersetzungsanpassung gab, die eigentlich beachtet werden müssten.

    Vielleicht kannst Du mir das Gutachten ja mal per PN zusenden. Das würde mich schon interessieren.

    Unabhängig davon, hat es auch schon immer vereinzelt erfolgreiche Abnahmen von eigentlich nicht möglichen Änderungen gegeben,

    wie auch immer die zustande gekommen sind. Sachverständige sind ja auch nur Menschen.;)

    Vielleicht werden Einzelabnahmen auch generell wieder leichter, wo jetzt scheinbar das TÜV/DEKRA-Monopol für $21-Abnahmen gefallen ist und auch Sachverständige der anderen Prüforganisationen wie KÜS und GTÜ diese durchführen dürfen.

    Konkurrenz belebt halt das Geschäft.

    Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Abnahme von Reifen > 215/75R15 ohne Übersetzungsanpassung bisher regelmäßig abgelehnt wurden. Die meisten Sachverständigen bei TÜV und Dekra hatten dem bisher mit Verweis auf die 8% Grenze einen Riegel vorgeschoben,

    obwohl ich ja selbst in Post #6 geschrieben habe, dass die diesbezüglich eindeutige Regelung 2013 ersetzt wurde.

    Zuletzt gab es Berichte, dass aaS gelegentlich sogar eine 5% Grenze vorgebracht hätten, obwohl ich eine Verordnung oder Erlass dazu noch nicht gefunden habe.

    Nicht wenige User hatten sogar mit 215/75R15 Schwierigkeiten, weil 205/65R15 als Berechnungsgrundlage genommen wurde,

    und die 8% Grenze nur unter Zugrundelegung der 195/70R15 eingehalten wurden.

    Es geht mir hier auch nicht um Rechthaberei, sondern ich würde ungern etwaigen Lesern den Eindruck vermitteln wollen,

    dass auch größere Bereifung als 215/75R15 ohne Übersetzungsanpassung regelhaft abnahmefähig ist.

    Wenn man gerne größere Reifen fahren möchte und damit Leben kann, dass es u.U. mit der Abnahme nicht klappt,

    dann soll man es ruhig versuchen.:)

    Grüße aus dem Norden

    Lars

  • Also. Mein netter Tüver hat ne grad so ne Schulung durch für solchen Krams.


    Mein Bus ('93) ist glücklicherweise alt genug das die Abgasgeschichte und Übersetzungsanpassung nicht nötig ist. Also Reifen besorgen und dann den Tacho checken lassen ob der angepasst werden muss und dann eintragen lassen. Zum Glück also ganz easy :thumbup:

    nu muss ich nur noch vernünftige Reifen in der Größe finden xD

    ZU VERKAUFEN: Scheibe zwischen C- und D-Säule KR links und rechts

  • Wenns um die Räder auf deinem Avatar geht, das sieht echt gut aus.

    Ich hab ja auch diese Felgen, auch schwarz glanz und mit Deckel- aber 215/70/15. Nicht so wuchtig, schade eigentlich, aber dafür kriegt mein Motor diese Räder noch bis 145 km/h. 8)

    Seit ich nen T4 habe, habe ich kein Platz mehr im Auto. :whistling: :D