Partikelfilter: Eintragung in Zulassungspapieren fälschlicherweise PMK 1

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  • Liebe Partikelfilterkenner,

    wir haben uns diese Woche einen wundervollen Bulli gekauft und ich wollte ihn gestern ummelden. Es gab nun allerdings ein Problem mit der Dame bei der Zulassungsbehörde. Es sei PMK, was ja für die Partikelfilter bei LKWs steht, statt PM für PKWs, im Fahrzeugschein eingetragen. Sie hatte dann mit der Zulassungsbehörde vom Vorbesitzer telefoniert und dort hieß es nur, dass sie damals PMK eingetragen hätten. Sie wollte den Wagen so nicht zulassen, da sie meint, es gehöre ein PM1 an die Stelle von PMK. Wir sollten nun zu der Werkstatt fahren, wo der Filter damals eingebaut wurde und uns die Bestätigung geben lassen, dass es PM1 sei anstatt PMK, da sie PMK nicht zulassen könne.

    Zu unserem Modell: T4, Caravelle, Diesel, ACV, Emmissionschlüsselnummer 0451, .

    In der Zulassungsbescheinigung steht tatsächlich PMK Stufe 1. Der Vorbesitzer war auch nochmal in der Werkstatt heute und hat nachgefragt. Die wussten natürlich nichts mehr, ist neun Jahre her. In der Garantieurkunde vom Partikelfilterhersteller ist auch Stufe PMK 1 angekreuzt. Allerdings wurde das ja damals vom Kraftfahrzeugbundesamt genehmigt.

    Wir wissen nun gerade nicht mehr so recht weiter und sind mehr oder weniger sehr verwirrt, da wir nicht verstehen, ob der Bulli nun auf PMK aufgerüstet wurde und das eigentlich so korrekt ist. Oder es tatsächlich nur ein Fehler beim Eintragen war.

    Hier ein paar Bilder:

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    Versteht ihr das? Wir müssen am Montag wieder zur Zulassungsbehörde zum neuen Versuch. Der Vorbesitzer meinte nun, das Kraftfahrzeugbundesamt hätte es einfach falsch eingetragen, das sollten wir so sagen und es sollte kein Problem sein. Wir sind sehr dankbar für ein paar Hinweise, die uns schlauer machen und evtl. am Montag gut argumentieren lassen.

    3 Mal editiert, zuletzt von isa247 (10. Mai 2019 um 21:19)

  • isa247

    Da steht ja für ACV Abgasschlüsselnummer 0654 , das heißt LKW oder So-Kfz Wohnmobil über 2,8 t, also PMK1 =gelbe Plakette

    Wenn Du den Abgasschlüssel 0451 hast, dann ist das PKW oder So-Kfz-Wohnmobil bis 2,8 t, also PM1 = grüne Plakette

    Welche Abgasschlüsselnummer und welches zulässiges Gesamtgewicht hat dein Bulli in der Zulassungsbescheinigung?

    Ist es ein So.Kfz-Wohnmobil?

    Wenn > 2,8 t hilft Ablastung auf 2,8t und dadurch automatische Umschlüsselung

    auf PKW 0451 oder So.-Kfz-Wohnmobil bis 2,8t und somit PM1 und "grün".:)

    Zu unserem Modell: T4, Caravelle, Diesel, ACF, Emmissionschlüsselnummer 0451, .

    Da steht ja!

    0451, dann steht da ja in der verlinkten Bestätigung, dass er damit PM1 bekommt.

    Fahr mit den Papieren von Oberland Mangold und der ZB Teil1 zur DEKRA und lass Dir bestätigen,

    dass Dein Bus mit Abgaschlüsselnummer 0451 und OM PMS 06 (ABE 17140) PM1 bekommen muss und die Fahrzeugpapiere zu korrigieren sind.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (10. Mai 2019 um 21:10)

  • Passt, Abgas-Schlüsselnummer 0451 bei 2,7 t zGG.

    In der ABE von OM steht doch, dass der ACV mit 0451 PM1 bekommt.

    Da hat der Depp in der Einbaubestätigung das Kreuz bei PMK1 statt PM1 gemacht

    oder der Bus war damals als Womo mit über 2,8t oder als LKW zugelassen.

  • Da hat der Depp in der Einbaubestätigung das Kreuz bei PMK1 statt PM1 gemacht

    das muss so gewesen sein. Puh, das ist erleichternd, waren gerade schon etwas zittrig, ob das jetzt alles klappt mit der grünen Plakette, aber dann gehts vorher am Montag zur DEKRA und danach zur Zulassungsbehörde.

  • Meiner hatte mit LKW zulassung auch PMK1.

    Bei der Umschreibung zum Womo hat das der Dekra Mensch (nachdem ich ihn dran erinnert habe) mit angepasst.

    Sollte also kein Problem sein.


    Trotzdem konnte mir nie jemand sagen, warum das gleiche Fahrzeug mit anderer Zulassungart nur die gelbe kriegt :wall:

    Als ob er dann mehr abgase ausstoßen würde ...

  • Trotzdem konnte mir nie jemand sagen, warum das gleiche Fahrzeug mit anderer Zulassungart nur die gelbe kriegt :wall:

    Als ob er dann mehr abgase ausstoßen würde ...

    Diese Information erhältst du wenn du den Passierschein A38 vorweisen kannst, ist nur eine kleine verwaltungstechnische Formalität...

    2 Mal editiert, zuletzt von Yellow Stage (11. Mai 2019 um 10:11)

  • ... die Dama auf der Zulassungsstelle hat recht, wobei sie damit nicht die Zulassung verweigern dürfte.

    Die Werkstatt hat beim ausfüllen der Einbaubescheinigung gepennt.

    Da muß beim PKW mit der Abgasschlüsselnummer 0451 PM1 angekreuzt werden.

    Also noch mal zur Werkstatt, durchstreichen und ändern lassen, mit Stempel und Datum, ev noch einen 3 Zeiler auf Firmenbriefpapier dazu und die Dame sollte die richtige Partikelminderungsklasse eintragen können.

    Stellt sich einer von den beiden stur mußt du zu einem ASS und den DPF nochmal neu korrekt inkl Streichung der falschen Angaben eintragen lassen.

    MfG der Kay

    PS: viel Spaß beim sichtbar machen der KBA Nummer eines 8 Jahre alten DPF :)

  • Es hat nun bei der DEKRA geklappt mit der Umschreibung im Fahrzeugschein. Zum Glück! Danke nochmal für den Tipp! 60€ ärmer, aber besser als n neuer Partikelfilter oder gar keine grüne...