Was tun für die LKW Steuer am T4 ?

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  • Hallo in die Runde,


    endlich ist mein Traum vom T4 war geworden, Ich habe mir eine Langversion mit Hochdach, Baujahr `97, 2.4 Liter Saugdiesel gekauft. Die Schlüsselnummern sind 0603/439.


    Der Vorbesitzer sagte mir, dass er im Jahr 656,- € Steuern bezahlt hat. Ich hatte darauf gehofft, etwas weniger zahlen zu müssen, da im Fzg-Schein "LKW GESCHL:KASTEN" steht. Tatsächlich hat er 6 Sitze, die hinteren Fenster geschlossen, ohne Glas und generell keine Möglichkeit eine 3. Reihe einzubauen.


    Was kann, oder muss ich tun, damit ich eine LKW - Steuer für knapp 180,- € bekomme?


    Gerade steht der Bus in einer Werkstatt zur Rostbehandlung und Instandsetzung für den TÜV. Vielleicht könnte in dem Zuge gleich etwas geändert werden?!


    Danke für eure Antworten, Daniel

  • Zulassung ist im IST-Zustand. Langer Radstand, 6 Sitze und LKW schließen sich nicht aus.
    Under 2.4er Saugdiesel ist halt auf der Abschussliste, sprich steuerlich hoch angelegt.
    Es empfiehlt sich, einen Wohnmobilumbau mit dem Gutachter abzusprechen. Es reicht z.B. auch ein Kartuschenkocher statt eines mit Flasche und zweijähriger Gasprüfung.

    Irgendwas is' immer!
    Rust never sleeps

  • ... Kartuschen Gaskocher funktioniert bei uns seit 2018 nicht mehr.

    6 Sitzplätze als LKW ohne Auflastung auf 2800kg zgG funktioniert auch nicht.

    Benutze mal die Suchfunktion. Da gibt es einen Fred von mir und Axelb zwecks LKW Umschreibung und Vorführung beim FA.

    Ich habe damals sogar T4 mit KR als LKW mit 6 Sitzplätzen durchbekommen.

    Das einfachste ohne eine eventuelle Klage vor dem Finanzgericht ist aber die Wohnmobil Umschreibung. Das ist in 90% der Fälle auch die finanziell günstigste Variante im Unterhalt.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • . . .und als WOMO darfst du sonntags auch mit Anhänger fahren. . . .

    mfG Uwe

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    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub - - - - - :)
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    Und viele Grüße aus dem Calenberger Land

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    . . . als bekennender Linkshänder bin ich froh darüber, zwei Hände davon zu haben. . .


  • . . .und als WOMO darfst du sonntags auch mit Anhänger fahren. . . .

    Darf ich mit meinem als LKW zugelassenen T4 auch, solange das ganze nicht gewerbsmäßig oder entgeltlich ist.

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Was ich nicht verstehe - LKW Steuer ist günstig - LKW Versicherung nicht. Wohnmobil ist etwas besser - aaaaber ....

    man sollte beide Kosten (Steuer + Versicherung) einbeziehen

    Versicherung als LKW ist teurer und kommt nicht die günstigen SF Rabatte der PKWs - also als Fahranfänger bringt es etwas, doch mit SF 28 kannst Du Dir die "günstige Steuer" schon fast in die Haare schmieren.

    ich zahle derzeit - als PKW (TDI & :S Plakette) - Steuer und Versicherung unter 600,- Oy p.A.

    Einmal editiert, zuletzt von ukw (5. Juli 2019 um 00:49)

  • Würde ich ohnehin ein WoMo aus dem Teil machen wollen, dann kämen Überlegungen zur niedrigen LKW-Steuer für mich gar nicht erst in Betracht.

    Mein Rat daher: Zügig ein WoMo daraus machen und entsprechend Umschlüsseln lassen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi Leute,

    stehe wg Fiamt bzw Hauptzollamt auch vor der Entscheidung LKW oder WoMo.

    Tendiere zu Ersterem.

    Hat jmd. eine Empfehlung für mich, wo ich im Raum LD, NW, MA, LU; KA das ohne größere Probleme gemacht bekomme.

    Der TÜV bei uns will nur das Rad neu erfinden :-))

    Danke Ihr Lieben

    Achso: Kann das auch die DEKRA ??

    wir vertrauen auf Gott und MAUSER

  • Änderungen der Fahrzeugart kann seit einiger Zeit jede Prüforganisation durchführen.

    Ob die allerdings anders beurteilen als der TÜV, das wage ich zu bezweifeln.
    Es liegt auch nicht am TÜV im Allgemeinen, sondern am angesprochenen Prüfer im Besonderen.

    Also einen anderen suchen ...

    Das nächste Problem ist dann auch noch die Finanzbehörde, was in D seit einiger Zeit vom Zoll erledigt wird.

    Selbst ein als LKW umgebautes und als solches zugelassenes Fahrzeug muß von denen nicht zwingend als Nutzfahrzeug versteuert werden.

    Dazu steht der letzte Paragraph des Kfz-Steuergesetzes, der vorsieht, dass selbst geänderte Fahrzeuge noch wie vorher eingestuft werden dürfen.

    Ein WoMo-Umbau ist da immer noch die einfachste und schlüssigste Variante, denn da sind die Richtlinien recht eindeutig, zumal es eine seit Ende 2019 gültigs Merkblatt des VdTÜV gibt, in dem diese Anforderungen genauestens aufgeschlüsselt sind.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hi axelb,

    danke schonmal.

    Hast Du Info, wo ich diese Merkblatt finde ?

    Man hat mir angeboten, dass mit LKW Zulassung die Besteuerung gleich LKW Anwendung findet.

    Das mit WoMo habe ich gar nicht angesprochen

    LG

    sss

    wir vertrauen auf Gott und MAUSER

  • brauchst du die LKW-Zulassung denn zwingend? Brauchst du häufig den Platz oder fährst mit Anhänger (Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger)?

    Was soll denn die Steuer mit LKW-zulassung kosten?

    mfG Sascha

    Will wieder Bus fahren...

    NFZ-Teilefuzzi, weils Spaß macht 8)

  • Die LKW-Versteuerung bei nachträglich umgemeldeten Fahrzeugen ist regelmäßig unsicher.

    Das Merkblatt gibt es kostenpflichtig beim VdTÜV, kann aber wohl auch bei den TÜV-Stellen eingesehen werden.

    Es handelt sich um das Merkblatt FZMO 740 - Wohnmobilzulassung

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)