Gibt es dass? So.Kfz Bürofahrzeug 174 € Steuern

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Diese Überschrift bei den Kleinanzeigen macht mich stutzig

    VW T4 Multivan 2,4 D So.Kfz Bürofahrzeug 174 € Steuern

    also wenn das so einfach wäre - ein mobiles Home Office fordert "der Markt" ja schon lange ...

    Wer hat's mal probiert und welche Erfahrungen gibt es dazu?

  • nein . Früher gab es das. Mein Syncro war laut Papiere ein Bürofahrzeug.

    Ich hätte ihn so wieder zulassen können . ( waren dann glaube 160euro Steuer, wie beim LKW)

    da muss das Auto aber einiges an Auflagen erfüllen um die Einstuffung zu haben.

    Ein PKW zum Home Office umbauen und heute dann neu zulassen geht laut der Dame so nicht mehr.

    Es ist dann einfach ein sonder KtZ

    174 oder 160 Euro Steuer kommt dann hin.

  • Es ist dann einfach ein sonder KtZ

    abgesehen dass das "sonstiges Kfz" heißt, wird das "Büromobil" mittlerweile ausdrücklich nicht mehr als So.Kfz versteuert, sondern als PKW.

    Nach meinen Recherchen gilt das auch für Bestandsfahrzeuge.

    Das Fahrzeug in diesem Angebot wird demnach bei der Wiederzulassung als PKW versteuert werden, spätestens wenn es bei der Steuerbehörde jemandem auffällt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Mein Dehler ist auch ein So.KFZ Bürofahrzeug und kostet dank „Emissionsklasse nicht bekannt“ 634€ im Jahr Steuern ;(

    Für das Wochenende: 1991 T4 Dehler Profi GL mit 2,5l AAF
    Für den Alltag: 2002 T4 Business mit 2,5l AVT Syncro

  • semmel3k na die 2Jahre zum H-Kennzeichen und 192€ steuern im Jahr schaffst du schon.

    Grüße.

    Und die Vergünstigte steuer für Bürofahrzeug ist glaub 2007 weggefallen ab da musst ich auch das doppelte zahlen ;( . p.s. wer hier noch die günstige steuer zahlt kann sich freuen aber denkt daran die können auch eine Steuernachzahlung noch machen.

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

  • Das Libellchen läuft als Sonstiges Fahrzeug Büro, ich hatte es als

    PKW angemeldet, zahlte knapp 400 Öcken Steuer, diese wurde

    (vom Amt aus!) auf 172 Euro revidiert und der Rest zurückerstattet.

    Also gibts so nicht mehr ist falsch. :kratz:

  • Dann erkläre ich es doch mal anhand des derzeit gültigen Kfz-Steuergesetzes:

    Das Gesetz ist anschließend mehrfach geändert worden:

    Das bedeutet im Klartext:

    Ja, es gibt nach wie vor SoKfz Büromobil.

    Nein, diese Fahrzeuge kosten nicht LKW, sondern PKW Steuern.

    Wenn die Steuerbehörde das anders macht, dann ist das nicht gesetzeskonform.

    Falls das jemand mitbekommt, kann die Steuer für die letzten 2 Jahre nachgefordert werden.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ist eigentlich auch geil, ich les das so; wenn wirs nicht besser wissen, bezahlst mal besser den Höchstsatz.

    und dann

    - ich weiss von nix.

    Aber wie ist das, kann man die Büro-KFZ-Steuer dann wenigsten steuerlich geltend machen? Ist ja dann faktisch ein Büro.

    Die frühe Katze fängt den Vogel! :mampf:

    Einmal editiert, zuletzt von Ypluess (19. Juli 2019 um 08:46)

  • Das ist ja irgendwie oft so in dieser Republik.

    Selbst die "Fachangestellten" und Beamten der Behörden haben keinen Überblick über die Richtlinien und Gesetze; nicht mal über die in ihrem unmittelbaren Geschäftsbereich.

    Traurig ist, dass die Behörden falsch abgerechnete Steuerbescheide noch nachträglich korrigieren dürfen und der Bürger dann zahlungspflichtig ist.
    Das Thema hatten wir damals schon, als die Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge über 2,8t weggefallen ist und "plötzlich" auch die Besitzer schwererer PKWs mehrere Jahre rückwirkend nachzahlen mussten.

    Ich selber halte das so, dass ich im Bewusstsein einer eventuellen Nachforderung lebe und ansonsten keine schlafenden Hunde wecke.

    Manchmal hat man ja Glück im Leben ;)


    Im Gegensatz zum SO.KFZ Wohnmobil ist die steuerliche Berücksichtigung eines SO.KFZ Bürofahrzeug als Firmenfahrzeug unproblematisch.

    Mein Auto habe ich einfach weiterhin als PKW zugelassen und gar nicht erst ein SO.KFZ daraus gemacht,

    auch wenn ich für den PKW eigentlich 3-Punktgurte auf der Rückbank eingebaut haben müsste, die fürs SO.KFZ nicht erforderlich sind.

    Auch wieder eine unverständliche Regelung ... für PKW ist etwas Vorschrift, was für SO.KFZ nicht benötigt wird.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Mein Auto habe ich einfach weiterhin als PKW zugelassen und gar nicht erst ein SO.KFZ daraus gemacht,

    auch wenn ich für den PKW eigentlich 3-Punktgurte auf der Rückbank eingebaut haben müsste, die fürs SO.KFZ nicht erforderlich sind.

    Für ältere KFZ gilt NachrüstungsPFLICHT?