Multivan und die Wohnmobilzulassung

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  • Ich mal wieder mit so nem merkwürdigen Problem. Hab unseren Bus damals gekauft als Wohnmobil (im Brief auch als solcher) und 7 Sitzer. Es ist aber ausser der multivantypischen Schlafgelegenheit und Tisch nichts weiter drin. Um die Sitzanzahl nicht zu verändern, müsste man also eine Heckschublade mit dem Kocher und Wasser verbauen? Hat da jemand eine Bauanleitung, Links, ideen, Vorschläge?

    Einen günstigen Kartuschenkocher würde ich mir schon mal kaufen wollen da ich morgens nen richtigen Kaffee brauche ?‍♂️ hat da jemand ne Idee wo es Gaskocher gibt die ich auch für die weitere Zulassung benutzen kann ( muss ja fest verbaut und Innenraum geeignet sein)

    Wenn jemand einen übrig hat gerne auch bei mir melden...

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von andree4live (1. August 2020 um 14:38)

  • Der ist von Geburt an ein Wohnmobil... Auch im Brief eingetragen als Wohnmobil es steht nur drin "fest eingeb. Wohneinr., sowie koch- u. Spülgelegenheit" nichts weiter deklariert es.... Laut TÜV darf ein Gaskartuschenkocher verwendet werden wenn dieser eine abschaltvorrichtung hat?!

  • Ich mal wieder mit so nem merkwürdigen Problem. Hab unseren Bus damals gekauft als Wohnmobil (im Brief auch als solcher) und 7 Sitzer. Es ist aber ausser der multivantypischen Schlafgelegenheit und Tisch nichts weiter drin. Um die Sitzanzahl nicht zu verändern, müsste man also eine Heckschublade mit dem Kocher und Wasser verbauen? Hat da jemand eine Bauanleitung, Links, ideen, Vorschläge?

    Einen günstigen Kartuschenkocher würde ich mir schon mal kaufen wollen da ich morgens nen richtigen Kaffee brauche ?‍♂️ hat da jemand ne Idee wo es Gaskocher gibt die ich auch für die weitere Zulassung benutzen kann ( muss ja fest verbaut und Innenraum geeignet sein)

    Wenn jemand einen übrig hat gerne auch bei mir melden...

    Vielen Dank für eure Hilfe

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    So habe ich das bei mir gelöst. Wenn ich irgendwo ohne Stromanschluß stehe, nehme ich einen ganz normalen Gaskocher. Ansonsten erfolgt die Stromversorgung über eine Kabeltrommel

  • Hab unseren Bus damals gekauft als Wohnmobil (im Brief auch als solcher) und 7 Sitzer. Es ist aber ausser der multivantypischen Schlafgelegenheit und Tisch nichts weiter drin.

    Im Brief oder in der ZB ? :/

    Zu Deinem Problem hast Du ja schon einige Lösungsvorschläge bekommen ...
    ... ich könnte für Dich mal nachschauen, wie der das Fahrzeug mit dieser FIN seinerzeit tatsächlich vom Band gelaufen ist, also mit MV oder mit California-Ausstattung.
    Das ein MV bereits ab Werk als Wohnmobil deklariert wurde wäre zumindest mir neu, aber ich lerne gerne dazu.

    Die FIN kannst Du mir gerne per PN/Konversation zuschicken, falls Dich das Ergebnis interessiert.

    CU, Axel

    ..

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (2. August 2020 um 12:04)

  • Na dann schau Dir mal an wie das Auto vom Band gelaufen ist. ;)

    ..

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    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

  • Sehr interessant... Zumal der entgegen der PDF aber eine Standheizung verbaut hat ... Aber das kann ja immer noch nachträglich gemacht worden sein... Wenn man den als Wohnmobil umbaut, wird der Eintrag auch im Brief geändert?

  • Mein Tüv Mann hat mir gesagt das es Anfang dieses Jahres eine Gesetzesänderung gab.
    Demnach brauchst du anscheinend jetzt für JEDEN Gaskocher eine Gasprüfung.

    Deshalb habe ich ein Induktionskochfeld eingebaut.

    Es ist kein Auto! Es ist ein Familienmitglied.....!

  • Wenn man den als Wohnmobil umbaut, wird der Eintrag auch im Brief geändert?

    Ja, natürlich ... ungeklärt ist aber, was Du mit "Brief" meinst ... ZB II oder wirklich "alter Fahrzeugbrief"?

    ..

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  • Vor 2 Wochen bei der Dekra mit negativem Ergebnis vom Hof gegangen. Begründung: Kartuschenkocher sind nicht mehr zulässig (So wie ichs verstanden hab hauptsächlich weil die Kartuschen auch nicht für die Nutzung / Lagerrung im Innenraum zulässig sind). Meine Lösung: Induktionsfeld ausm Mediamarkt für 55 € für die Zulassung. Einen Kartuschenkocher hab ich aber extra mit, eben für Draußen.

    Viel Farbe verdeckt was sonst nur erschreckt 8)

    Braunen Rost schwarz gemacht - hat schon manchem eine Mark gebracht.

    Ich bin jung - da kann ich schonmal was falsches sagen! Du bist alt - das muss schon passen was du erzählst.

    T4 BJ.96 ACV Multi
    T3 BJ.80 CU Westi Lufti
    T4 BJ.97 ABL Cali Exclusive ->AXG -> soll Syncro
    Touareg 7L BJ.2008 CASA
    T4 BJ.99 AJT Doka -> ACV

  • Stellt sich die Frage, ob man mit einem in der Heckschublade montierten Kartuschenkocher "draußen" kocht oder "drinnen". :/

    Nach meinem Verständnis ist das dann draußen, was dann wiederum bei Verwendung in der Heckschublade die Ablehnung seitens der Prüfer in Frage stellt.

    Dass die Kartuschen nicht im Fahrzeug gelagert oder transportiert werden dürfen wäre mir neu ... da hätte ich gerne Näheres dazu gewusst.

    ..

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

  • Stellt sich die Frage, ob man mit einem in der Heckschublade montierten Kartuschenkocher "draußen" kocht oder "drinnen". :/

    Bei mir war es damals (Herbst 2017) so, dass mir der Prüfer diese Variante vorgeschlagen hat, damit ich der Gaskocher für die Abnahme reicht. Bei Benutzung musste die Schublade offen sein und der Kocher war somit im Freien. Ob das jetzt immernoch so ist, weiß ich nicht

  • Stellt sich die Frage, ob man mit einem in der Heckschublade montierten Kartuschenkocher "draußen" kocht oder "drinnen". :/

    Nach meinem Verständnis ist das dann draußen, was dann wiederum bei Verwendung in der Heckschublade die Ablehnung seitens der Prüfer in Frage stellt.

    Dass die Kartuschen nicht im Fahrzeug gelagert oder transportiert werden dürfen wäre mir neu ... da hätte ich gerne Näheres dazu gewusst.

    Bei mir sitzt der Kocher in der Heckschublade und zusätzlich in einer weiteren Schublade. 403868-img-0460-jpgSollte also für "draußen" reichen. Trotzdem kategorisch abgelehnt worden. Und mein Prüfer ist umgänglich.

    Viel Farbe verdeckt was sonst nur erschreckt 8)

    Braunen Rost schwarz gemacht - hat schon manchem eine Mark gebracht.

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    T4 BJ.99 AJT Doka -> ACV

  • Hast du ihn mal auf das TÜV Merkblatt hingewiesen, was schon eine Weile hier immer wieder zitiert wird? Da steht recht explizit drin dass Festeinbau zur Benutzung draußen möglich ist.

    da gab es aber eine Änderung.

    Wie schon gesagt. Jede Art von Gaskocher braucht eine Gasprüfung.

    1. Ich möchte nicht alle 2 Jahre eine Gasprüfung


    2. Die meisten Kocher sind nicht nach den Vorschriften prüfbar.

    Es ist kein Auto! Es ist ein Familienmitglied.....!