Projekt Zwo 7,5x16 plus 235/60 16 auf 111KW

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  • Hallo.

    Ich fahre im Moment die Projekt Zwo Felgen mit Yokohama Geolandar in 235/60 16. Leider habe ich wieder Mal das Gutachten nicht genau gelesen, daß diese Reifengröße nicht für den 111KW zulässig ist, warum auch immer.

    Gibt es im Forum jemanden, der diese Kombination auf dem 111KW eingetragen bekommen hat und mir evtl. eine Kopie seiner Eintragung zur Verfügung stellen kann?

    Was könnte der Grund sein, warum diese Kombination auf dem 111KW nicht gefahren werden darf?

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße von Stefan

  • Welcher aaS hat dir denn gesagt, dass das nicht geht, und mit welcher Begründung?

    Die Schwierigkeit des um 1,8% grösseren Radumfangs liegt eher in der Frage, ob dieser mit der Felge geprüft wurde und

    nicht am 111er.

    Welche Radumfänge stehen denn im Gutachten?

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Im Gutachten von Projekt Zwo stehen die Reifenbreiten drin. Die Tabelle habe ich mal angehängt. GarchingS54 hatte übrigens das gleiche Problem - habe ich gerade in seinem Thread gelesen.

    Der Tacho zeigt exakt die Werte des GPS an, insofern sind die Umfänge kein Problem.

    Ok, dann hab ich den Teil wohl überlesen.

  • 235/60 16. Leider habe ich wieder Mal das Gutachten nicht genau gelesen, daß diese Reifengröße nicht für den 111KW zulässig ist, warum auch immer.

    Meines Erachtens steht im Gutachten, welche Fahrzeuge mit welchen Reifendimensionen im Rahmen einer Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO abgenommen werden können.

    Eine Einzelabnahme nach §21.3 StVZO sollte auch bei einem T4 mit 111kW bei einem für Einzelabnahmen berechtigten aaS unter Hinzuziehung des Gutachtens kein Problem darstellen, wenn die Traglast der Felge, der Geschwindigkeits- und Lastindex der Reifen zum Fahrzeug passt, die Freigängigkeit der Räder bei max. Verschränkung und max. Lenkeinschlag gegeben ist und ein Tachogutachten vorliegt.

    Edit: Und die Änderung des Abrollumfangs sollte nicht >8% gegenüber dem kleinsten Abrollumfang der Serienbereifung sein

    2 Mal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (25. März 2021 um 12:45)

  • Die Reifengrösse steht doch drin.Insofern ist der Radumfang geprüft.

    Da aber nicht für deine Typgenehmigung, kann die Kombi nicht nach §19 sondern nur nach §21 (Einzelabnahme) eingetragen werden,

    wie Vasco Da Gama richtig geschrieben hat.

    Deshalb auch meine etwas provokante Frage, mit welchem aaS du gesprochen hast. ;)

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Danke euch allen: dann werde ich die 21er Geschichte probieren. Ich dachte, wenn es schon im Gutachten nicht drinsteht, gibt es sofort Schwierigkeiten.

    Radlast ist mit 820kg angegeben, das reicht auf jeden Fall. Reifen haben LI 100, reicht auch, Höchstgeschwindigkeit H (210km/h) .

  • Auch wenn es 16 Monate her ist, in denen ich mit der Rad/Reifenkombi einfach weitergefahren bin ein Update: letzte Woche bei der HU gewesen (ohne Mängel) und die Rad/Reifenkombi nach §21 eintragen lassen - kein Problem.

  • Meine Michelin Latitude Cross sind nämlich auf einer 7,5er Felge und ET 35 vorne optisch grenzwertig weit außen, trotz Eintragung.

    Die ET30 (nicht 35!) gehören ja auch nicht auf das nach-GP-Auto, sondern auf die jeweils 11mm schmalere Vor-GP-Achse.

    Auf den Nach-GP gehören die ET45, zumindest laut ProjektZwo-Gutachten.

    Aber in Deinem Fall sind das jawohl nicht ProjektZwo, sondern Ronal-Felgen, oder?

    Wir fahren hier aber auf dem zweiten Bus im Haushalt genau die gleiche (selbstverständlich ordentlich eingetragene!) Kombination 7,5Jx16 ET30 mit 235/60R16 Bereifung ... und das sieht an der VA schon durchaus "grenzwertig" aus.

    Nichts desto Trotz gab es in den vergangenen 6 Jahren niemals Kummer bei der HU, wenngleich ungläubige Gesichter.

    ..

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (31. Juli 2022 um 20:07)

  • Die tatsächliche Breite ist 240mm von Flanke zu Flanke im oberen Bereich, nicht Aufstandsfläche. Ich habe die P2 in ET45 montiert und vorne ist es wirklich an der Grenze, was die Abdeckung betrifft. bei ET 35 hätte mein Prüfer wohl Nein gesagt.