Viele sind ja der Ansicht, dass ein H-Kennzeichen mind. der Zustandsnote 2 gleichzusetzen wäre.
Warum? Das würde angeblich genau so in dem Anforderungskatalog zum §23 StVZO stehen.
Das hat mir ggü. auch mal ein Gutachter behauptet.
Und was steht da wirklich drin?
ZitatDas vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.
Die Ziffer 2 bezieht sich aber in diesem Fall nicht auf den Zustandsnotenkatalog wie wir ihn von den Wertgutachten kennen, sondern auf das 2. Kapitel des Anforderungskataloges. Und in dem Kapitel steht auch nichts zu den Zustandsnoten, so wie sich in dem gesamten Anforderungskatalog keine finden.