Hallo T4-Freunde,
Mein Anliegen:
Ich habe 245/40R18 Niederquerschnittsreifen auf DMS 2 - 801845.W3 Felgen (s. Bilder) und möchte auf 205/60 oder 215/60 umrüsten. Die Straßenlage an meinem neuen Wohnort ist gänzlich ungeeignet für die derzeitige Rad-Reifenkombi.
Der Sachstand:
- T4 EZ: 2001 VW Multivan 2.5 TDI (7DZ) 151 PS / 111 kW
- H&R Fahrwerksfedern Typ 29429-1 mit Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 ... (S. Anhang Nachweis gemäß §19 Abs. 4 StVZO) inklusive Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II Daraus resultierend geänderter Abstand Radmitte zu Kotflügel?!
- Felgen 8J 18 H2 LK 5/112 ET 45 (s.
- im "Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 StVZO" S. Anhang ist zu lesen "zu Feld 20: Sonderfahrwerksfedern H&R (.....) in Verbindung mit angepaßter Drehstabeinstellung vorne: Kontrollmaß: 37,5mm, Abstand Radmitte bis Kotflügelunterkante."
- In der Zulazungsbescheinigung Teil II steht unter
- 15.1 und 15.2 225/60 R16 102H
- 22 zu 15.1 und 15.2 auch gen. 245/40R18 97Y nur einreifenherst.
- Ergebnisse des Reifenrechners für Umstellung ergeben eine nicht erlaubte Geschwindigkeitsabweichung von -3,4% (S. Anhang)
Meine Fragen:
- Was heißt angepaßter Drehstabeinstellung? Heißt es der Wagen ist tiefer gelegt worden?
- Was heißt "SIEHE ALLONGE" in der Zulassungsbescheinigung Teil II?
- Kann ich davon ausgehen, dass das Tacho entsprechend der Eintragung des neuen Radtyps eingestellt wurde?
- heißt das im Umkehrschluss, dass ich bei "Rückbau" auf 225/60 R16 das Tacho erneut einstellen lassen muss? (S. Anhang Ergebnisse Reifenrechner)
- Wenn ich nur von den vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehe kann ich dann sowohl 245/60 R18 als auch 224/60 R16 einabuen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit ähnlichen Reifen-/Felgenkombinationen?
Vielen Dank
Jubin