Mit AAF durch AU geflogen / Ist der neue Verteiler schuld?

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  • Grenzwerte dürften bei Euro 1 oder 2 gleich sein.

    Alter G-Kat eben mit 0,3 CO im erhöhtem Leerlauf

    Ich frage nur wegen der Eintragung, weil der jetzige verbaute Kat Bestandteil der Betriebserlaubnis ist.

    Nicht, das es nach Ausbau Diskussionen bei der HU gibt, falls einer genauer hinschaut.

    Wenn er i. O. ist, würde ich ihn drinlassen, dann ist es eben etwas Umwelt- und Klimaschutz. :thumbup:

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  • hier die Unterschiede Grenzwerte ..

    ging bis dato davon aus, dass es schon eine Relevanz bei der AU hat.

    Sollte dem nicht so sein !?

  • Bei der AU gelten andere Grenzwerte.

    Die von dir genannten müssen bei der Erstellung von Abgasgutachten für die Zulassung von Fahrzeug-/Motorenfamilien bzw. Abgasminderingssystemen eingehalten werden.

    Die AU zur HU ist mehr oder weniger eine Funktionsprüfung dieser Systeme.

    Funktionieren die Systeme, werden bei der AU die geforderten Grenzwerte i. d. R. deutlich unterschritten.

    Lediglich bei Systemdefekten oder verbrauchten Kats oder undichten Abgasanlagen kommt es dann zu Problemen.

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (4. Juni 2023 um 14:13)

  • Wenn er i. O. ist, würde ich ihn drinlassen, dann ist es eben etwas Umwelt- und Klimaschutz

    Da bin ich an sich ganz bei dir.

    Andererseits war da ab Werk nie ein Minikat drin und ich möchte das Auto eigentlich 100% original haben.

    Glaube zwar nicht, dass der Minikat Leistung oder Verbrauch nennenswert beeinflussen, aber sicher bin ich auch nicht.

    Wenn jetzt eh die gesamte Abgasanlage getauscht wird, wäre es eine Gelegenheit, den Minikat wieder zu entfernen.

    Das Austragen kann ich ja im Rahmen der HU+AU mitmachen lassen.

    Viele Grüße

  • Da würde ich mich vorher informieren ob das so einfach machbar ist.

    Ich bin bei dem Motor absolut nicht im Bilde inwieweit die Stellung des Zündverteilers entscheidend ist; aber wenn Du schon das Gefühl hast daß nach dem Tausch sich etwas verändert hat würde ich dort doch zuerst ansetzen.

    Allerdings passen der erhöhte Kraftstoffverbrauch und erhöhte CO-Werte im Grunde zusammen, unabhängig von der Zündung....

  • Lass uns mal bitte wissen ob der TÜV eine Verschlechterung der Abgase einträgt.

    Wer so ein Minikat mal von innen gesehen hat der weiß dass der ganz sicher keinen Einfluss auf Leistung oder verbraucht hat.

    Es ist kein Auto! Es ist ein Familienmitglied.....!

  • Lass uns mal bitte wissen ob der TÜV eine Verschlechterung der Abgase einträgt.

    Verschlechterung mit Ausbau des Minikat nicht sein, da der AAF nur EURO 1 ab Werk hatte.

    Daher wäre es nur ein Rückbau auf den Werkszustand

    Hilfreich ist da aber immer eine Kopie der ursprünglichen Eintragung oder wenn nicht vorhanden ein schriftlicher Nachweis von VWN Zustand Auslieferungszeitpunkt

  • Dank Minikat sollte er ja Euro2 haben. Und so ist es eingetragen worden. Meine Tüv Jungs würden das ziemlich sicher ablehnen.

    Es ist kein Auto! Es ist ein Familienmitglied.....!

  • Soweit mir noch im Gedächtnis, war dieser Euro2-Minikat eine Alternative zu den damals auch erhältlichen Kaltlaufreglern, um eben auf Euro2 zu kommen. Diese sollten die Emmisionen im Kaltlauf reduzieren, da aber die AU im betriebswarmen Zustand durchgeführt, sollte messtechnisch kein Unterschied bestehen.

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Die Sache mit dem Austragen des KATs haben wir vor ein paar Jahren beim 280SL meines Vaters gemacht.

    Als der das H-Kennzeichen bekam, flog der nachgerüstete KAT raus. Hat auch ein spürbaren Leistungszuwachs gebracht.

    Überhaupt keine Diskussion mit dem TÜV beim Austragen, da ja nur der originale Auslieferungszustand wieder hergestellt wurde.

  • Streng genommen dürfte ein Auto mit Nachrüst-Kat doch gar kein H-Kennzeichen bekommen?

    1991 gab es schließlich so etwas noch nicht zum Nachrüsten und darum gehts ja bei der Beurteilung, ob das Auto entweder im originalen oder nachweislich zeitgenössisch Zustand ist.

    Viele Grüße

  • Streng genommen dürfte ein Auto mit Nachrüst-Kat doch gar kein H-Kennzeichen bekommen?

    1991 gab es schließlich so etwas noch nicht zum Nachrüsten und darum gehts ja bei der Beurteilung, ob das Auto entweder im originalen oder nachweislich zeitgenössisch Zustand ist.

    Viele Grüße

    Du darfst sogar im Nachhinein auf Gas umbauen oder bessere Bremsen oder Sicherheitsgurte nachrüsten

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  • Ich habe gerade meinen Tüvi gefragt. Minikat oder Kaltlaufregler austragen ist kein Problem.

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