Liebe Leute, ich bin etwas ratlos und bräuchte mal Tipps für die Eintragung meines Syncro-Umbaus!
Folgendes Vorhaben: ein VW T4 AAB Baujahr 92 soll auf Syncro umgebaut werden.
Aktuelles Griebe ist ein CCY mit folgender Übersetzung 1. Gang 3,778; 2. Gang 2,228; 3. Gang 1,360; 4. Gang 0,971 und 5. Gang 0,756. Tachoübersetzung ist 12:20=0,600.
Umgebaut wird auf ein ARL-Getriebe mit identischer Übersetzung zum CCY Getriebe. Dieser Umbau stellt insofern keine Besonderheit dar, als dass der AAB ist genau so als Syncro vom Band gelaufen ist.
Hinter dem Getriebe wird ein vollständig generalüberholter Antriebsstrang verbaut, sowie ein neues Differential von VW. Die Paarung Getriebe und Diff ist ebenfalls entsprechend der normalen Auslieferung bei VW. Es werden nur Originalteile verbaut.
GTÜ in Lübeck sagt: keine Expertise
TÜV Nord in Lübeck sagt: Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW über die verbauten Teile notwendig, ABS Steuerzeiten nachweisen (ggf unterschiedlich), Freigabe von VW über Fahrwerk und Bremsanlage notwendig, Bremsenprüfstand für alle vier Reifen notwendig -> insgesamt eher nix
Dekra in Lübeck sagt: Abgasnorm muss nachgewiesen werden (alter Brief reicht nicht), Höchstgeschwindigkeit muss auf Teststrecke außerhalb der STVO überprüft werden
Kennt jemand einen, der einen kennt, der einen kennt im Norddeutschen Raum!?!! Hatte eigentlich gehofft, dass das unkomplizierter geht!
Aktuell ist "nur" das vordere Syncro-Getriebe inkl Winkelantrieb verbaut (musste vor kurzem die Kupplung wechseln) - es wäre somit grundsätzlich möglich rückzubauen.