Keine Werkktatt wird Dir den Motor einbauen ohne die von VW verlangten Teile mit zu verbauen.
Die Werkstatt bestellt einen Motor, der wird geliefert und bekommt dazu keine Auflagen.
Was die Werkstatt macht, ist VAG völlig egal.
In einem Gewährleistungsfall mag es sein das die fragen - was alles gemacht wurden.
Wenn die dann einen zb AGR Kühler aus de Zubehör verbaut haben etc etc etc, ist es kaum nachvollziehbar ob tatsache alles gemacht wurde.
Ist aber auch hinfällig, da die (zumeist) bekannte Schadens-Ursache das AGR System ist, würde ich diese nicht mehr verbauen lassen. Als Endkunde.
Und wenn der Wagen dann wieder 2 Jahre fährt, ist die Gewährleistung mit allen ("VW vorgeschriebenen") Teilen, oder ohne, sowieso vorbei. ![]()
PS: Und nochmal, eine "Garantie" ist freiwillig. Warum sollte jemand so etwas kostenlos und "freiwillig" dazu geben? ![]()