Califonia Bj 91 H Kennzeichen als PKW ummelden Ist das möglich und was muss gemacht werden ??

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  • Hallo

    ich haben eine Califonia Bj 91 als WOMO Zulassung über 2,8 to mit H Kennezeichen

    was muss ich machen damit ich das Fahrzeug wieder als PKW zulassen kann ?

    Die H Versicherung würde da billiger werden da es keine H Versichung für Wohnmobile gibt .


    Grüsse Werni

  • Einfach zum nästen Tüv und als PKW oltimer umschlüsseln lassen fertig.

    Hab ich bei meinen auch so gemacht. Waren 110€ letztes jahr + papiere Zulassungsbehörde.

    Brauchst keine vorgaben erfüllen.

    P.s. bezahle mit Vollkasko mit 9tkm im jahr 220€ beim ADAC.

    Grüße


    P.s. wenn du eh balt TÜV abläuft gleich mit machen lassen ist dann billiger. Wenn gas hast die Gasprüfung nicht vergessen.

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (8. Mai 2025 um 19:46)

  • Ich würde beim TÜV bei der Prüforganisation nachfragen was dazu notwendig ist.

    Bei mir (als PKW zugelassen) war der Umbau des Spirituskocher notwendig.
    Wurde vor dem Kauf durch VW erledigt, Der Kocher musste für die PKW Zulassung herausnehmbar sein.
    (2 Schlossschrauben wurden durch Flügelschrauben ersetzt und eine Winkelschiene eingebaut)

    Ob dies aber heute noch die gleiche Vorschrift ist weiß ich nicht, deshalb den Fragen der die Umschlüsselung begutachtet oder durchführt.

  • in einem parallelen Thread meinte jemand, das wäre ein großes Drama, auf PKW umzuzschlüsseln
    aber ich denke, es sollte kein Problem sein, da bei den Californias bei kauf ausgewählt werden konnte, welche Zulassung/Eintragung gewünscht ist

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • in einem parallelen Thread meinte jemand, das wäre ein großes Drama, auf PKW umzuzschlüsseln

    Ging es da nicht von LKW zu PKW?

    Ist ja was anderes als in etwas umzuändern , was es ab Werk wahlweise gab...

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  • stimmt, war mir auch grad eingefallen, aber letztlich ist es doch ähnlich: ein mit Möbeln zugebautes Fahrzeug soll zum PKW umgeschlüsserlt werden

    Gruß Tilo

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  • stimmt, war mir auch grad eingefallen, aber letztlich ist es doch ähnlich: ein mit Möbeln zugebautes Fahrzeug soll zum PKW umgeschlüsserlt werden

    Wenn er vorher LKW Kasten war, ist das ein völlig anderer Sachverhalt und nicht ähnlich .

    .................................................

  • Ich sehe das alles etwas negativer.

    Es geht mM nicht so sehr darum, wie baue ich etwas um PKW zu LKW etc.

    Mit der Prüferargumentation besteht die die Gefahr, dass eine teure Einzelannahme fällig wird.

    Die Versagung der HU nur aus diesem Grund ist so eigentlich nicht möglich, weil halt Konsequenzen abhängig sind.

    Keine BE, KFZ-Steuer, Versicherung etc.

    Fahr erstmal woanders hin und nimm falls einfach möglich die Gasflasche bzw. Anlage raus.

    Ich versuche ja gerade einen Dehler Profi (ursprünglich) ohne Papiere auf die Straße zu bringen.
    ‚Profi-Ausbau‘ mit Duschschrank, Schränke, Kühlschrank, Liegesitze, Hochdach, keinen Kocher - wie von Dehler ausgebaut. Der war damals als PKW zugelassen und mein Prüfer - knapp älter als das Auto - hatte genau die gleiche Diskussion mit mir, bevor ich die Ersatzpapiere hatte: das ist doch ein Wohnmobil - dann müssen wir eine andere Abnahme machen.

    Es wird wohl wieder ein PKW werden.

    👋🏻

  • traurig, dass viele Prüfer so falsche Ansichten der Gesetzeslage bzgl. der Fahrzeugzuordnung haben und die dann mit ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Macht durchsetzen


    ansonsten bleib ich bei meiner Sichtweise: es ist egal, ob das Fahrzeug laut Papieren aktuell ein LKW oder Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil oder Rettungswagen oder Bürofahrzeug ist:
    wird/ist es mit Möbeln ohne festinstallierten Kocher ausgestattet, dient es vorrangig der Personenbeförderung mit der Option auf Gepäcktransport und ist somit als PKW Kombinationsfahrzeug zuzulassen/umzuschlüsseln.

    und der Gesetzgeber hat daran auch das Interesse, da mit dieser Zulassung die höchsten Steuern fällig werden im gegensatz zu den mehr oder weniger begünstigten anderen Zulassungsarten, denen deshalb ausstattungstechnische Hürden auferlegt werden

    ein Prüfer, der die PKW-Zulassung verweigert, handelt deshalb in meinen Augen mindestens fahrlässig gesetzwidrig und steuerschädlich

    Gruß Tilo

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    2 Mal editiert, zuletzt von TiloS (9. Mai 2025 um 09:36)

  • Zitat

    ansonsten bleib ich bei meiner Sichtweise: es ist egal, ob das Fahrzeug laut Papieren aktuell ein LKW oder Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil oder Rettungswagen oder Bürofahrzeug ist:

    wird/ist es mit Möbeln ohne festinstallierten Kocher ausgestattet, dient es vorrangig der Personenbeförderung mit der Option auf Gepäcktransport und ist somit als PKW Kombinationsfahrzeug zuzulassen/umzuschlüsseln.

    Falsch!

    ! gilt nur für Wohnmobil!

    Lkw und Bürofahrzeug brauchen keine kochgelegenheit.

    Und der PKW darf auch eine kochgelegenheit haben! Bei gas muss er halt auch eine Gasprüfung haben.

    Mit den anderen hast du recht. Alle auße LKW ohne PKW abgasschlüsselnummer wenn es den z.b. von den Typ (z.b. den Motor gabe es z.b. nicht als PKW warnt ) nicht gibt kann auch nicht umgeschlüsselt werden zu PKW.

    Grüße

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

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  • was auch immer du mir als falsch auslegen möchtest und Dinge reininterpretierst, die ich gar nicht geschrieben habe (ich habe z.B. nicht ausgeschlossen, dass PKW Kocher haben darf)

    ist mir egal
    der Punkt ist doch der, und da sind wir uns einig:

    seitens des Gesetzgebers sind technische Hürden festgelegt, um die steuergünstigeren Zulassungen verwenden zu können.
    als in der Steuer teuerster PKW ist sehr vieles erlaubt, was nicht sicherheitsgefährdend ist

    das mit den Motoren, die es ab Werk nie als PKW gab, ist beim T4 wohl eher nicht möglich

    Gruß Tilo

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  • traurig, dass viele Prüfer so falsche Ansichten der Gesetzeslage bzgl. der Fahrzeugzuordnung haben und die dann mit ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Macht durchsetzen


    ansonsten bleib ich bei meiner Sichtweise: es ist egal, ob das Fahrzeug laut Papieren aktuell ein LKW oder Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil oder Rettungswagen oder Bürofahrzeug ist:
    wird/ist es mit Möbeln ohne festinstallierten Kocher ausgestattet, dient es vorrangig der Personenbeförderung mit der Option auf Gepäcktransport und ist somit als PKW Kombinationsfahrzeug zuzulassen/umzuschlüsseln.


    ein Prüfer, der die PKW-Zulassung verweigert, handelt deshalb in meinen Augen mindestens fahrlässig gesetzwidrig und steuerschädlich

    Interessante Ansicht.

    Und du bist dir sicher, das ein Prüfer, der einen LKW mit Möbeln drin NICHT zum PKW umschreibt, gesetzeswidrig und steuerschädlich handelt?

    Kannst damit ja mal an der Prüfstelle argumentieren. ^^

    Es gibt für eine PKW-Umschlüsselung gewisse Anforderungen.

    Frag doch mal beim TÜV. Ich habe es getan.

    .................................................

  • Interessante Ansicht.

    Und du bist dir sicher, das ein Prüfer, der einen LKW mit Möbeln drin NICHT zum PKW umschreibt, gesetzeswidrig und steuerschädlich handelt?

    Kannst damit ja mal an der Prüfstelle argumentieren. ^^

    Es gibt für eine PKW-Umschlüsselung gewisse Anforderungen.

    Frag doch mal beim TÜV. Ich habe es getan.

    Dann schreib doch einfach hier genau hin was für die PKW Umschlüsselung nötig ist. Das wäre nämlich interessant wenn mir jemand meine LKW Zulassung vom LT oder den Bussen absprechen will😉😇

    In meinem Bus arbeiten nur 68 Pferde und ein Esel ! Also laaaaangsaaam.
    Edit: 1 Esel noch da. Pferde wurden etwas aufgestockt ;)

  • Mache ich, wenn es bei dir soweit ist.

    Hat keinerlei rechtliche Bewandtnis, was ich hier schreibe.

    Interessiert auch keinen Prüfer irgendwo ..

    .................................................

    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (9. Mai 2025 um 17:05)

  • Mache ich, wenn es bei dir soweit ist.

    Hat keinerlei rechtliche Bewandtnis, was ich hier schreibe.

    Interessiert auch keinen Prüfer irgendwo ..

    Jetzt widersprichst Du Dir aber selber..

    In meinem Bus arbeiten nur 68 Pferde und ein Esel ! Also laaaaangsaaam.
    Edit: 1 Esel noch da. Pferde wurden etwas aufgestockt ;)

  • erstens ist es schade, dass du wegen nachfrage beim TÜV angeblich wissend bist bzgl. Bedingungen für PKW-Umschreibung, aber nichts davon verraten willst


    mit 2. dem Argument, dass es zwar Anforderungen gibt (die du kennst), die aber keinen Prüfer irgendwo interessieren


    die interessieren keinen Prüfer, es macht akso jeder Prüfer, was er will/denkt?


    (und nein, ich bin mir nicht sicher, dass die verweigerung der Umschreibung zum PKW gesetzeswidrig ist, sondern , ich zitiere mich: in meinen Augen (meint: nach meinem Verständnis, Sichtweise) ist es so

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)