Alles anzeigenOk. Dann bin ich gespannt .. nehme gerne jede Info an. Ja , der Bulli war schon in Deutschland zugelassen und zwar in Bayern. Aber dort wurde schon angefragt und alle Daten sind gelöscht. Das Fahrzeug gibt es nicht mehr in irgendwelchen Datenbanken.
Den Wagen habe ich gekauft. Kaufvertrag gibt’s nicht mehr. Hier ein Zitat von ChatGPT :
Für die Wiederzulassung eines seit mehr als sieben Jahren abgemeldeten Fahrzeugs ohne vorhandene Fahrzeugpapiere ist kein gewöhnlicher TÜV-Check, sondern ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich. Dabei handelt es sich um eine umfassende technische Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, die weit über die übliche Hauptuntersuchung (HU) hinausgeht.
Bezeichnung des Gutachtens
Das Gutachten trägt offiziell den Namen „Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)“ und wird manchmal auch als Einzelbetriebserlaubnis-Gutachten bezeichnet.
Abgrenzung zur normalen TÜV-Prüfung
• Keine normale HU/AU: Eine Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) prüft nur den Verkehrs- und Umweltzustand des Fahrzeugs nach vorgeschriebenen Prüfpunkten.
• Vollgutachten § 21 StVZO: Untersucht, ob das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht, ermittelt fehlende technische Daten und stellt eine Einzelbetriebserlaubnis aus
Ich lasse mich aber gerne des besseren belehren. Deswegen bin ich ja hier , um Hilfe zu suchen.
Grüße Sascha
Also zum einen bin ich kein Alleswisser und will nicht klugscheißen - tue es aber trotzdem:
Ich habe in letzter Zeit mehrfach Fehler bei ChatGPT festgestellt - in diesem Fall vermute ich, dass ChatGPT in ein Zeitloch getreten ist.
Früher gab es eine 7 Jahres Grenze tatsächlich, weshalb wir immer rechtzeitig unsere alten Motorräder zugelassen haben, wenn sie lange gestanden haben - damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Diese Grenze gibt es seit gefühlt mindestens 15 Jahren nicht mehr.
Habe unlängst für meinen T4 einen Ersatzbrief bekommen und dieser war seit 2014 abgemeldet.
Was meinst Du mit ‚dort‘? Landrat? (Spaß) - vermutlich das Straßenverkehrsamt, oder?
Wenn die nichts mehr gespeichert haben ist das nicht gut, ist aber für die Zulassung unerheblich.
Die Zulassungsstelle leitet grundsätzlich die Zulassungsdaten an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weiter und dort sind diese gespeichert und die SVA sind heutzutage online verbunden.
Ein Eigentumsnachweis ist wichtig, eigentlich ist das üblicherweise ein Kaufvertrag - da musst Du schauen, wie Du das machst.
Du musst zu dem SVA gehen, wo du den Wagen zulassen willst und dort einen Ersatzbrief (kannst du googeln) beantragen. Dafür brauchst du natürlich die Fahrgestellnummer.
Ich habe von meinem TÜV-Prüfer so einen Schrieb bekommen, der war zwar hilfreich, ist aber im Grunde entbehrlich.
Du bist sogar verpflichtet den Verlust des Briefes bzw. der ZB anzuzeigen - amtlich zur Kenntnis zu geben. Steht wenn ich mich recht erinnere in der StVZO im Bereich der Zulassung.
Deshalb musst du auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief (ZB) abhandengekommen ist (ist ggfs.: tatsächlich eine richtige Straftat!)
Die ZB ist im System natürlich mit den Dokumentennummern verknüpft, so dass diese als verlustig eingetragen und im Verkehrsblatt veröffentlicht wird (ist noch von früher so). Ich meine, dass du dann 2 Wochen warten musst und dann die Ersatzbescheinigung bekommst.
Darin stehen die relevanten Daten für den TÜV - sieht praktisch aus wie später in der Zulassungsbescheinigung.
Gut wäre, wenn Du wüsstest, wo der Wagen zuletzt zugelassen war, weil man dort dann nachfragen könnte, ob weitere Daten vorliegen: zum KBA sind häufig die Freitextbemerkungen nicht ‚übertragen‘ worden, weil das mit Einsetzen der Digitalisierung manuell gemacht oder halt eben meist eher nicht gemacht worden ist.
‚Wo’ steht im übrigen natürlich auch in der KBA-Datenbank und wenn du nett zu deinem SVA bist, fragen die vielleicht für dich dort an.
Ich musste mit dem TÜV-Mann diskutieren. beim KBA anrufen, bin beim SVA einmal quasi abgewiesen worden und habe es noch einmal nach etlichen Stunden Lektüre schriftlich unter Verweis auf Paragraphen und den Anruf beim KBA beantragen müssen - aber letztlich waren alle nett und hilfsbereit und ich brauchte beim Dehler insbesondere auch die Zusatzeintragungen.
Am besten meldest du erstmal den Verlust der ZB zu der FIN … und dann fügen sich bestimmt die Dinge.
👋🏻