T4 Transporter | 16 Jahre abgemeldet | Brief verloren !

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Also zum einen bin ich kein Alleswisser und will nicht klugscheißen - tue es aber trotzdem:

    Ich habe in letzter Zeit mehrfach Fehler bei ChatGPT festgestellt - in diesem Fall vermute ich, dass ChatGPT in ein Zeitloch getreten ist.
    Früher gab es eine 7 Jahres Grenze tatsächlich, weshalb wir immer rechtzeitig unsere alten Motorräder zugelassen haben, wenn sie lange gestanden haben - damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

    Diese Grenze gibt es seit gefühlt mindestens 15 Jahren nicht mehr.

    Habe unlängst für meinen T4 einen Ersatzbrief bekommen und dieser war seit 2014 abgemeldet.

    Was meinst Du mit ‚dort‘? Landrat? (Spaß) - vermutlich das Straßenverkehrsamt, oder?

    Wenn die nichts mehr gespeichert haben ist das nicht gut, ist aber für die Zulassung unerheblich.
    Die Zulassungsstelle leitet grundsätzlich die Zulassungsdaten an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) weiter und dort sind diese gespeichert und die SVA sind heutzutage online verbunden.

    Ein Eigentumsnachweis ist wichtig, eigentlich ist das üblicherweise ein Kaufvertrag - da musst Du schauen, wie Du das machst.

    Du musst zu dem SVA gehen, wo du den Wagen zulassen willst und dort einen Ersatzbrief (kannst du googeln) beantragen. Dafür brauchst du natürlich die Fahrgestellnummer.

    Ich habe von meinem TÜV-Prüfer so einen Schrieb bekommen, der war zwar hilfreich, ist aber im Grunde entbehrlich.

    Du bist sogar verpflichtet den Verlust des Briefes bzw. der ZB anzuzeigen - amtlich zur Kenntnis zu geben. Steht wenn ich mich recht erinnere in der StVZO im Bereich der Zulassung.

    Deshalb musst du auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief (ZB) abhandengekommen ist (ist ggfs.: tatsächlich eine richtige Straftat!)

    Die ZB ist im System natürlich mit den Dokumentennummern verknüpft, so dass diese als verlustig eingetragen und im Verkehrsblatt veröffentlicht wird (ist noch von früher so). Ich meine, dass du dann 2 Wochen warten musst und dann die Ersatzbescheinigung bekommst.
    Darin stehen die relevanten Daten für den TÜV - sieht praktisch aus wie später in der Zulassungsbescheinigung.
    Gut wäre, wenn Du wüsstest, wo der Wagen zuletzt zugelassen war, weil man dort dann nachfragen könnte, ob weitere Daten vorliegen: zum KBA sind häufig die Freitextbemerkungen nicht ‚übertragen‘ worden, weil das mit Einsetzen der Digitalisierung manuell gemacht oder halt eben meist eher nicht gemacht worden ist.

    ‚Wo’ steht im übrigen natürlich auch in der KBA-Datenbank und wenn du nett zu deinem SVA bist, fragen die vielleicht für dich dort an.

    Ich musste mit dem TÜV-Mann diskutieren. beim KBA anrufen, bin beim SVA einmal quasi abgewiesen worden und habe es noch einmal nach etlichen Stunden Lektüre schriftlich unter Verweis auf Paragraphen und den Anruf beim KBA beantragen müssen - aber letztlich waren alle nett und hilfsbereit und ich brauchte beim Dehler insbesondere auch die Zusatzeintragungen.

    Am besten meldest du erstmal den Verlust der ZB zu der FIN … und dann fügen sich bestimmt die Dinge.

    👋🏻

    2 Mal editiert, zuletzt von Spiti (3. Juni 2025 um 23:24)

  • Es wird echt schwierig. Ich hab nur den Bus. Nulllkommanix an Unterlagen. Wer Ideen hat , gerne her damit ..

    ... wann gibt es den mal das Bild von dem Typenschild ?

  • Ein Eigentumsnachweis ist wichtig, eigentlich ist das üblicherweise ein Kaufvertrag - da musst Du schauen, wie Du das machst.

    Kaufverträge können ja auch mündlich geschlossen werden. Wenn das glaubhaft vermittelt wird, sollte das eigentlich reichen. Oder ein Geschenk z.B. innerhalb der Familie, dürfte auch nicht so unüblich sein.

  • Ein Eigentumsnachweis ist wichtig, eigentlich ist das üblicherweise ein Kaufvertrag - da musst Du schauen, wie Du das machst.

    Kaufverträge können ja auch mündlich geschlossen werden. Wenn das glaubhaft vermittelt wird, sollte das eigentlich reichen. Oder ein Geschenk z.B. innerhalb der Familie, dürfte auch nicht so unüblich sein.

    Stimmt. Du hast recht - es geht um das glaubhaft machen.
    Innerhalb der Familie hast du ja häufig Übereinstimmungen in den Halterdaten, die bei den T4 ja beim KBA vorliegen - bei Vorkriegsmodellen nicht zwingend.

    Die Idee dahinter ist halt, dass nicht irgendwer unberechtigt ein Kfz auf sich umschreibt.

    Ansonsten dürfte der Kaufvertrag die üblichste Form darstellen und darfst auch nicht vergessen, dass du einen Verwaltungsangestellten keinen Volljuristen vor dir hast - womit ich nur erinnern will, dass vermutlich unterschiedliches Wissen vorhanden ist.

    Im Zweifel lautet die Anwort: da kann ich nichts machen oder wir haben keine Daten.

    👋🏻

  • Es ist jetzt schon oft gesagt worden. Die besten Auskünfte gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde. Und wenn ein KFZ mehr als sieben Jahre abgemeldet war gibt es wirklich keine Daten mehr. Da braucht man auch kein Volljuristen.

  • Bei uns hat es sich auch bewährt, erstmal das SVA zu fragen, was die für die Wiederzulassung haben möchten.

    Meist reicht HU/AU plus Datenblatt vom TÜV, damit sie die neue ZUB ausfüllen können.

    Gelegentlich muß es ein §21 Gutachten sein, wenn es kein FZ von der Stange ist oder technisch verändert.

    Jemand muß ja auch noch das EZ-Datum festlegen, das macht der Prüfer bei der Begutachtung.

    Meist der 01.07.BJ.

    Fahrzeug muss übrigens absolut mangelfrei bei der Begutachtung sein, daß könnte auch nicht sooo einfach werden nach der Standzeit.

    Viel Glück

    .................................................

  • Es ist jetzt schon oft gesagt worden. Die besten Auskünfte gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde. Und wenn ein KFZ mehr als sieben Jahre abgemeldet war gibt es wirklich keine Daten mehr. Da braucht man auch kein Volljuristen.

    Wie kommst Du darauf? Wo gibt es keine Daten mehr - beim SVA oder KBA? Der Dehler war seit 2014 abgemeldet …

    … und obwohl ich beim ersten Besuch beim SVA genau diese Auskunft bekam.

    Der Teil hatte auch nichts mit dem Volljuristen zu tun - da ging es um glaubhaft machen der Eigentumsverhältnisse.

    Also nichts für ungut.

    👋🏻

  • ... Du hattest aber vom abgemeldeten Dehler noch den FZ Brief und somit den kompletten Datensatz auf Papier oder ?

    Und genau das mach den Unterschied zu dem Problem des Themenstarter!

    Die FZ Daten sind def. im 8. Jahr der Abmeldung beim KBA gelöscht.

  • Laut KBA-Homepage braucht es nur die Bestätigung eines Sachverständigen, dass das Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht.

    Einmal editiert, zuletzt von tiljes (4. Juni 2025 um 11:21)

  • Es wurde zwar schon einmal geschrieben, aber auch meiner Meinung nach dürfte es für die Wiederzulassung äußerst hilfreich sein, wenn man TÜV und Zulassungsstelle das COC zu dem Fahrzeug vorlegen kann.

    Das COC-Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten EU-Typ entspricht. Auch steht drin, ob bereits einmal ein Fahrzeugbrief / ‚Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug erstellt wurde.

    Außerdem enthält es alle relevanten technischen Fahrzeugdaten wie z.B. Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Leistung, Abgasnorm, Geräuschwerte, Maße, Achslasten, Reifengrößen etc.

    Diese Daten werden von der Zulassungsstelle für die Eintragung in den Fahrzeugschein verwendet.

    Das COC erhält man, falls für das Kfz verfügbar und falls nicht bereits zuvor von jemand anderem angefordert, kostenlos nach Registrierung beim VW COC-Service:

    Welcome – Enter email address

    Für meinen 2000er Trapo war das COC verfügbar, ich habe es für die Eintragung des DPF und für die Versicherung benötigt, da in den Papieren wie bei Behördenfahrzeugen üblich die TSN ausgenullt war.

    Ein COC sieht ungefähr so aus: https://www.tuvsud.com/de-at/-/media/…bserlaubnis.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Yellow Stage (4. Juni 2025 um 08:38)

  • Die Zulassungstelle kann nicht mehr auf Daten zugreifen, wenn ein KFZ länger als sieben Jahre abgemeldet ist. Es wird auf Daten vom KBA zugegriffen und da gibt es nichts mehr. (§ 72 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV)

    Und wie ich darauf komme ? Ich habe in der KFZ-Zulassungsstelle gearbeitet.

  • So , ne COC gibts für meinen Bulli nicht. Da hab ich dank Yellow Stage mal nachgefragt. Der VW Hotliner wollte mir ne mail senden , wo ich Daten anfordern kann. Mal sehen was da kommt . Noch ist keine mail bei mir angekommen.

  • Wie amicar gewchrieben , werde ich mich jetzt auf die eG Betriebserlaubnis konzentrieren. Fahre nachher mal zum Bulli und gucke wo ich die Finde. Kann mir jemand sagen , an welchen Punkten der Bulli relevante Daten stehen hat , damit ich sie Abfotografieren kann ? Wirklich glauben , das ich nach Paragraph 21 eine Vollabnahmemachen muss , kann ich selbst nicht. deswegen hoffe ich das ich die EG nummer finde.. Unser AMI Bus hat natürlich eine Vollabnahme bekommen. .. na schauen wir mal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Superkraut (4. Juni 2025 um 10:54)

  • Und wie ich darauf komme ? Ich habe in der KFZ-Zulassungsstelle gearbeitet.

    Wie wäre der Prozess denn bei euch abgelaufen?

    Wir würden eine Tüv-Vollabnahme verlangen und dann eine Eidesstattliche Erklärung aufgrund der fehlenden Papiere machen.

    Der Eigentumsnachweis ist noch eine andere Sache. Da gehen auch alte Rechnungen, Versicherungsscheine, Tüv-Bescheinigung etc.

    Und immer mit der Zulassungsstelle sprechen und fragen was zu tun ist !

  • Wie wäre der Prozess denn bei euch abgelaufen?

    Wir würden eine Tüv-Vollabnahme verlangen und dann eine Eidesstattliche Erklärung aufgrund der fehlenden Papiere machen.

    Der Eigentumsnachweis ist noch eine andere Sache. Da gehen auch alte Rechnungen, Versicherungsscheine, Tüv-Bescheinigung etc.

    Und immer mit der Zulassungsstelle sprechen und fragen was zu tun ist !

    Die Vollabnahme ist am laufen. Habe alle Ersatzteile zum reaktivieren bestellt. Wie gesagt,ich habe nichts mehr . Keine Rechnungen, nix mehr... Ich kann die Inhaber Kette nicht nachweisen.. aber da muss es ja eine möglichkeit geben.. wie läuft es bei Scheunenfunde ab? Da gibts ja auch nix.

  • So , ne COC gibts für meinen Bulli nicht.

    Auch kein Datenblatt? Damit sollte dann die Vollabnahme überflüssig sein. Aber möglicherweise macht das preislich keinen Unterschied.

    Zum Eigentumsnachweis: nun, ich denke, auch da musst du dann letztendlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Bus so zu dir gekommen ist, wie du es sagst.

    Einmal editiert, zuletzt von tiljes (4. Juni 2025 um 11:23)

  • Das Datenblatt habe ich jetzt so noch nicht angefragt. Da läuft die Kommunikation mit dem Prüfer noch , was er braucht. COC wäre der einfachste mögliche Schritt gewesen. Infos ran zu schaffen.

    Ich habe ja 2 Probleme. Die Vollabnahme ohne Brief. Und die Anmeldung ohne Brief und weitere Unterlagen. :(

  • Ich habe ja 2 Probleme. Die Vollabnahme ohne Brief. Und die Anmeldung ohne Brief und weitere Unterlagen.

    Datenblatt -> normale HU/AU -> Zulassungsstelle mit Antrag auf Zulassung und Ausstellung einer Ersatz-ZuB (wegen Verlust). Eigentumsnachweis mündlich schildern und vermutlich ebenfalls an Eides statt versichern. Vollabnahme ist mit Datenblatt nicht notwendig.

    Aber, wie gesagt: Evtl. ist die 21er gar nicht so viel teurer als die normale HU, sodass sich das Kaufen des Datenblattes gar nicht lohnt.