Alles anzeigenAlles anzeigenSelbst wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, selbst wenn dort Mängel aufgeführt sind bis da irgendwelche Instanzen ( sprich Gerichte) irgendwas ( wie auch immer geartetes) entscheiden ist das Auto längst zusammengerostet.
Mein Großer hat sich vor Jahren auch voll über's Ohr hauen lassen, weil er unbedingt diesen einen sch... A6 haben wollte. Entgegen jeder Warnung meinerseits, ist eben so wenn man die 4 Ringe auf der Stirn tätowiert hat.
Händler schien mir gleich zweifelhaft, aber nun? Was soll passieren, hab doch Garantie weil ist doch ein Händler.
Dann kam raus das es ein schlecht zurechtgepfuschter Unfall war. In dem ganzen Auto war nicht ein Airbag mehr vorhanden, die Elektrik totales Chaos und das Fahrwerk schief. Das nennt sich dann wohl arglistige Täuschung. Naja.....Jedenfalls steht er heute noch im intensiven Austausch mit seinem Anwalt, das seit über 3 Jahren. Mal gucken wie lange seine Rechtsschutz das noch mitmacht.
Zum Auto des TE:
Verkauf das Ding so wie es ist und gönn Dir davon einen Pauschalurlaub. Problem wird nur werden jemanden zu finden der die Karre nimmt.
So ist es!
Sag nicht Karre zu meinem geliebten T4!
Doch sag ich und ist nicht böse gemeint. Ich bezeichne Fahrzeuge im Zweifel noch gaaaanz anders. Liegt bei mir aber wohl auch daran das ich noch nie in meinem Leben zu irgendeinem Fahrzeug sowas wie eine emotionale Beziehung hatte. Für mich sind Fahrzeuge in allererste Linie Mittel zum Zweck. Sie müssen funktionieren und mich und die Dinge die ich transportieren will/muss zuverlässig von A nach B bringen, alles andere ist mir egal. Wenn sie das nicht mehr können, weil sich z.B. meine Anforderungen geändert haben, dann dürfen sie meinen Fuhrpark verlassen.