Update zu meinem T4 – ich brauche ehrlichen Rat (und hab Mist gebaut)

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Doch sag ich und ist nicht böse gemeint. Ich bezeichne Fahrzeuge im Zweifel noch gaaaanz anders. Liegt bei mir aber wohl auch daran das ich noch nie in meinem Leben zu irgendeinem Fahrzeug sowas wie eine emotionale Beziehung hatte. Für mich sind Fahrzeuge in allererste Linie Mittel zum Zweck. Sie müssen funktionieren und mich und die Dinge die ich transportieren will/muss zuverlässig von A nach B bringen, alles andere ist mir egal. Wenn sie das nicht mehr können, weil sich z.B. meine Anforderungen geändert haben, dann dürfen sie meinen Fuhrpark verlassen.

  • Bevor Du Verlust machst und/oder Dich weiter bemühst:

    Bist Du rechtsschutzversichert?

    Wenn ja, alles, mit allem, was Du an Dokumenten hast, zu einem guten Anwalt (umhören!). Dazu ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang erstellen, je früher, desto besser. Die Anzeige ausdrucken, falls schon gelöscht, aus dem Google-Cache holen.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, das man chancenlos ist, wenn ein verkappter Händler sich via "im Kundenauftrag" aus der Gewährleistung rausmogeln will.

    Aber: ohne Rechtschutzversicherung kann das bei unglücklichem Verlauf den Verlust erhöhen, also erst Deckungszusage einholen!

    Noch was: Wenn Du eine RSV hast und diesen Weg gehen willst: Finger weg vom T4, alles so nah am Übergabezustand lassen wie möglich (nix zerlegen wg, Komposter, keine Startversuche,...)

    Ich weiß, viele hier raten davon ab, das durchzuziehen, weil es Zeit und Nerven kosten kann (ein Teil meint schon - ohne den Kaufvertrag und die weiteren Beweise gesehen zu haben - beurteilen zu können, dass es chancenlos sei, diesen anzufechten :shake: )

    Aber genau mit diesem klein beigeben befördern die Anständigen das Geschäft der Betrüger :wall:

    3 Mal editiert, zuletzt von sry (31. Oktober 2025 um 10:10)

  • Man kann auch erstmal den Anwalt drauf los lassen und schauen wie die Gegenseite reagiert, man kann ja auch Mal Glück haben. Komplett durchziehen würde ich das Thema vor Gericht nicht.

    Der Bus ist meines Erachtens tot. Da ist viel zu viel zugeschmiert, selbst der Scheibenrahmen unten sieht (schön!) zugeschmiert am Stoß der Bleche. Die Schweller und Radläufe sind auch zugeschmiert der Unterboden auch. Das ist meiner Ansicht nach ein Schlachter oder eine Karosse, die man nochmal über den TÜV pfuscht für 2 bis 4 Jahre. Letzteres fällt aber aus da der Motor durch ist und es auch nicht lohnt in die Karosse zu investieren. Von daher ist verkaufen der beste Entschluss meiner Meinung nach!

    Aktuell sind die Busse wieder deutlich günstiger zu haben als vor wenigen Jahren, vor allem wenn man keinen TDI mit Klimaanlage braucht. Augen offen halten, vielleicht findest du was brauchbares. Wie man es nicht macht weißt du ja jetzt. Vielleicht reicht ja ein einfacherer Bus ohne Hochdach oder mit Werkshochfach in dem du dich verwirklichst. Dennoch wird das auch bei einem Schnäppchen eine knappe Sache mit deinem Budget. Und auch ein anderer (alter!) Bus wir immer Mal wieder Überraschungen bereit halten.

    Edith: die Autokorrektur macht mich noch verrückt

    3 Mal editiert, zuletzt von Nils2101 (31. Oktober 2025 um 16:38)


  • Verkaufen (mit 2.500€ Verlust) oder versuchen zu retten.

    Verkaufen. Das ist doch finanziell ein Totalschaden.

    Spare deine Nerven. Hake das unter Lehrgeld ist teuer, ab.

    Nicht mal einen Kasten Bier würde ich noch investieren

    Einmal editiert, zuletzt von URSUS (31. Oktober 2025 um 15:55)

  • Die Frage ist dann, wer wann wieviel dafür bezahlt.

    Der "Händler" hat ihn für 1500 bekommen.

    Wobei die Inneneinrichtung und das Hochdach schon einen bestimmten Wert haben. Allerdings nur für Selbstumbauer.

  • Die ganzen Rostlöcher sind doch nicht versteckt und auch der Motorschaden nicht? Man hat doch gesehen was man kauft. Ob da wirklich der Anwalt helfen kann?

    Ich denke auch das es so besser ist den zu verkaufen, auch wenn der gerichtet ist bleibt der T4 im Unterhalt richtig teuer und irgendwas ist immer.

    Ich drücke die Daumen das sich jemand findet der dich noch gut bezahlt und damit glücklich wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Tadeus (31. Oktober 2025 um 16:03)

  • Der Bus ist meines Erachtens tot. Da ist viel zu viel zugeschmiert

    Sie nannten ihn "Bitumino".

    Die ganzen Rostlöcher sind doch nicht versteckt

    Der ist schon umfangreich zugeschimert. Das ist auch so eine 'Letztschmierung', weil wer will denn jemals noch Karosseriearbeiten machen, wenn überall ein Zentimeter Bitumen drauf ist?

    Aber gerade mit Motorschaden (ver)kauft man den bestimmt als "defektes Bastlerfahrzeug zur Teilegwinnung". Da sind dann meines Wissens alle Mängel inklusive zu Lasten des Käufers, auch verdeckte, solange sie dem Verkäufer nicht bekannt waren.

    Einmal editiert, zuletzt von rewease (31. Oktober 2025 um 16:30)

  • Auf jeden Fall verkaufen und nichts investieren...


    Das Ding ist tot, alles andere wäre nur noch rausgeschmissenes Geld...

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Rechtlich ist da nicht viel zu machen. Er ist auch kein offizieller Händler.

    Das muss er gar nicht sein. Aufgrund der nachweislich anzunehmenden Gewinnerzielungsabsicht (Zeuge = Vorbesitzer) wird hier regelmäßig die Unternehmereigenschaft unterstellt, folglich der Gewährleistungsausschluss als nichtig erachtet. Die unlauteren Praktiken, z.B. Vorenthalten des TÜV-Gutachten, Vorspiegeln einer Privatperson durch Aneignung fremder Annonce sowie damit einhergehender Überraschungsmoment etc. pp. stehen im groben Missverhältnis zu den an einen Unternehmer zu stellenden Sorgfaltspflichten: Insbesondere wenn ein mitteloser Pfleger als Kläger auftritt.

    Auto-Schacherer sind Richters "Liebling"; die eigene Tochter soll auch schon abgezockt worden sein (-;

    Nichts desto trotz ist es natürlich deine Entscheidung, ob Du den Rechtsweg einschlägst.

    PS: Streitwert < 5000 € halten = Amtsgericht = kein Anwaltszwang.

    Viele Grüße!