Trennwand entfernen - Verlust H-Zulassung?

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  • Hey,

    ist vielleicht ein TÜV/DEKRA Prüfer oder Sachverständiger unter euch, der mir sagen kann, ob das entfernen der Trennwand zum Verlust der H-Zulassung führt?

    Mein T4 hat zwar noch keine H-Zulassung aber er soll mal eine bekommen. Mich kotzt aber diese halbhohe Trennwand an. Erstens weil sie hässlich ist und zweitens weil ich den Sitz gern ein oder zwei Zacken weiter hinten hätte.

    Ein bekannter DEKRA-Prüfer meinte, das die H-Zulassung dann nicht mehr möglich ist. Klang aber für mich eher so aus dem Bauch heraus. Ich hätte gern noch eine zweite Meinung.

    Angeblich trägt die Trennwand nicht zur Stabilität bei, wobei ich mir da, wie in meinem Fall mit 2 Schiebetüren, nicht so sicher bin. Abgesehen davon ist das wohl eine grobe Änderung an der Karosserie.

    Es ist ein Transporter Kombi 2.5 ACV Syncro, EZ 12/2000 mit original 2 Sitzreihen hinten.

    Gab's den eventuell auch ohne Trennwand?

    Multivan hat doch auch keine Trennwand und Sitze hinten, oder?

    Sollte ich lieber damit leben und mir die Knie unter's Kinn ziehen bei fahren?

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  • Trennwand kann raus.

    Ist kein Tüv relevantes Bauteil.

    Mein Transporter hatte von Werk aus nie eine Trennwand drin.

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Naja, mir geht's ja hauptsächlich um die H-Zulassung. Ich meine, wenn die da schon wegen dem Radio rum heulen...


    Bau die Trennwand aus, besorg dir passende B-Säulen Verkleidungen und keiner wird es merken (es sei denn, du sprichst die drauf an ;) )

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Als was ist der Bulli zugelassen? Als LKW oder als PKW?

    Als LKW ist eine Trennwand zum Laderaum/Ladefläche zwingend erforderlich.

    Sie muss aber nicht vollflächig ausgeführt sein. Halbhoch oder mit Durchgang geht meines Wissens auch.

    Zur Stabilität des Fahrzeugs dient sie nicht. Wohl aber zur Ladungssicherung bzw zur Abschottung zum Fahrer/Beifahrer.

    Gruß

    Thomas                                                                                                                    Mein anderer Bulli: T3 Pritsche, 1989, ex US Armee, 1,9l, 64PS, Diesel :drive:          

    Einmal editiert, zuletzt von Busfahrer4x4 (7. Januar 2026 um 21:22)

  • Als was ist der Bulli zugelassen? Als LKW oder als PKW?

    Als LKW ist eine Trennwand zum Laderaum/Ladefläche zwingend erforderlich.

    Sie muss aber nicht vollflächig ausgeführt sein. Halbhoch oder mit Durchgang geht meines Wissens auch.

    Zur Stabilität des Fahrzeugs dient sie nicht. Wohl aber zur Ladungssicherung bzw zur Abschottung zum Fahrer/Beifahrer.

    Das ist aber nur Deine theoretische Meinung.

    Mein 2003er mit LKW Zulassung hatte von neu an keine Trennwand....

    In meinem Bus arbeiten nur 68 Pferde und ein Esel ! Also laaaaangsaaam.
    Edit: 1 Esel noch da. Pferde wurden etwas aufgestockt ;)

  • Als was ist der Bulli zugelassen? Als LKW oder als PKW?

    Als LKW ist eine Trennwand zum Laderaum/Ladefläche zwingend erforderlich.

    Sie muss aber nicht vollflächig ausgeführt sein. Halbhoch oder mit Durchgang geht meines Wissens auch.

    Zur Stabilität des Fahrzeugs dient sie nicht. Wohl aber zur Ladungssicherung bzw zur Abschottung zum Fahrer/Beifahrer.

    Das ist ein Gerücht ausm Paulanergarten.

    Meiner ist und war schon immer LKW und hatte nie eine Trennwand!

    Das war damals optional zum ankreuzen.

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Im Paulanergarten war ich noch nie.

    Wohl aber bei verschiedenen Lehrgängen zur Ladungssicherung.

    Gruß

    Thomas                                                                                                                    Mein anderer Bulli: T3 Pritsche, 1989, ex US Armee, 1,9l, 64PS, Diesel :drive:          

  • Zur Ladungssicherung waren sechs Verzurrösen mit M10er-Schrauben im Boden verankert. Zusammen mit der Stufe hinter den Vordersitzen war das seinerzeit ausreichend.

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Der ist als PKW zugelassen. Insgesamt 8 Sitze. Deswegen wundert mich das ja warum man da eine Trennwand reingebaut bzw. dazu bestellt hat. Von der Steuer her kann er auch kaum teurer werden (683€) :patsch:.

    Hab auch schon überlegt die auf schraubbar umzubauen aber der Aufwand wäre sehr hoch und ich müsste die B-Säulen traktieren, was ich eigentlich vermeiden will.

    Die Hemmschwelle ist halt weil die ab Werk verschweißt ist. Wenn das Ausstattung war hätte man die doch verschrauben können.

    Ich hab mich auch noch nie mit H-Zulassung beschäftigt. Am Ende schauen die dann über die Fahrgestellnummer bei VW nach und sehen das da mal was drin war. Wobei Umbauten ja möglich sind aber es wäre ja eine Änderung der Karosserie.

    Wenn es den aber so in der Konfiguration auch ohne Wand gab, müsste es ja gehen. Ich weiß halt nicht ob der wegen den 2 Schiebetüren die Wand nicht doch braucht.

  • Wenn Du den ganzen langjährigen Mitgliedern nicht glaubst dann würde ich sie drin lassen...

    In meinem Bus arbeiten nur 68 Pferde und ein Esel ! Also laaaaangsaaam.
    Edit: 1 Esel noch da. Pferde wurden etwas aufgestockt ;)

  • Moin,

    Audimania, Buckel und Schrauber haben die Frage ausreichend sehr gut beantwortet.

    Die Trennwand konnte man zusätzlich ankreuzen, beim Kauf, oder halt selber nachrüsten, wenn man wollte.

    Sie kann wieder ausgebaut werden und die B Säulen Verkleidung plus Zubehör einbauen. Fertig

    ….. soooo issss esss…..


    :opa: :opa: :high5:

    Beste Grüße aus der schönsten Stadt der Welt Hamburch :brd:

    Hakki


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  • Die Ladefläche MUSS beim LKW länger als der Fahrerraum sein!!!

    Das ist ja beim T4 kein Problem!

    Ich hatte auch mal einen Golf II als LKW zugelassen gekauft,

    den habe ich aber als 5 Sitzer umgebaut.

    Viele Grüße

    Bullytreter

    Einmal editiert, zuletzt von Bullytreter (9. Januar 2026 um 20:53)