Ein beleuchtetes Frontlogo ist in der Typgenehmigung der Beleuchtung des Fahrzeugs eingetragen. Da das beim T4 und vielen anderen Fahrzeugen nicht so ist kann das auch nicht so einfach legal nachgerüstet werden. Außerdem kommt hinzu, dass die nächste beleuchtete Fläche maximal 75mm entfernt sein darf, deswegen auch die Lichbänder der Fahrzeuge die ein beleuchtetes Logo haben.
Fazit: beim T4, wenn überhaupt, wohl nur mit extremen Aufwand und technischer Abnahme möglich. Ein E-Prüfzeichen auf dem Logo nützt da gar nichts, schon alleine deshalb, weil es in der EU nicht solo zulassungsfähig ist.
beleuchtetes Frontlogo - z.B. aus ID7 oder so
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Wie ich schon in Post 17 schrieb steht die E-Nummer auf den Lichtbändern zwischen Scheinwerfer und Logo.
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Wie ich schon in Post 17 schrieb steht die E-Nummer auf den Lichtbändern zwischen Scheinwerfer und Logo.
Dann schau mal bitte nach für welchen genauen Verwendungszweck das E-Prüfzeichen erteilt wurde. Auch wenn ein Teil ein E-Prüfzeichen hat heißt das nicht, dass es an jedem beliebigen Fahrzeug verwendet werden darf, sonder nur an den in der Typzulassung festgelegten Fahrzeugen in genau der zugelassenen Form.
Ergo: die E-geprüften Lichtbänder aus dem ID-irgendwas dürfen nicht in andere als den Typgeprüften Fahrzeugen verwendet werden.
Du darfst ja auch keine Golf AHK an einen T4 schrauben, auch wenn die ein E-Prüfzeichen hat. -
Du darfst ja auch keine Golf AHK an einen T4 schrauben, auch wenn die ein E-Prüfzeichen hat.schlechter Vergleich, weil keine Beleuchtung.
Wir wissen jetzt aber aus dem Link, dass sich das mit den Leuchtlogos und Bändern anders verhält und ne eigene ECE regelung dazu gibt.
Sollte gut sein, mich beruhigt, dass es nicht so wahrscheinlich sein wird, mal nem T4 mit sowas zu begegnen.

3. Bremslicht macht noch irgendwie Sinn, aber selbst wenn man ein Emblem/Logo einfach vor ein zugelassenes rundes
LED-Bremslicht bappt gibts schon wieder Probleme...

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Ich wollte mit dem AHK-Vergleich nur den Umstand aufzeigen, dass viele der Meinung sind: ist ein E drauf, kann ich also einfach dranbasteln.
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Dann müsste man theoretisch das Lichtband mit anbauen.Aber find ich doof.
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Da müsste aber erstmal geprüft werden wofür das Lichtband genau typgeprüft wurde. Wenn da allgemein für KFZ steht kann es gehen, wenn da aber speziell irgendwelche genaueren Modelle stehen darf es nirgendwo anders so ohne weiteres montiert und betrieben werden.
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Bei den original verwendeten Fahrzeugen muss das Logo im 15° Winkel schräg verbaut sein, da sonst die leuchtende Fläche in Verbindung mit den Streifen in horizontaler Richtung zu groß wäre. Nur so hat VW bspw. die Genehmigung erwirkt.
Das mal nur am Rande . Deshalb wird es schwierig, an anderen Fahrzeugen eine Zulässigkeit zu erreichen, unabhängig von der jeweiligen Bauartgenehmigung...
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Ok also geht im Moment noch nicht.Kommt aber bestimmt irgendwann wie bei vielen anderen Sachen.
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Ein beleuchtetes Frontlogo ist in der Typgenehmigung der Beleuchtung des Fahrzeugs eingetragen.
Die Scheinwerfer unserer Busse sind auch in der Typgenehmigung erwähnt; dennoch besitzen diese eine allgemeine Bauartgenehmigung für den vorgegebenen Zweck (der ja auchauf den Dingern drauf steht) und können in beliebige Fahrzeuge eingebaut werden, so die Scheinwerfer entsprechend ihrer Genehmigung positioniert werden, also Neigungswinkel etc. stimmen.
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Deswegen habe ich ja geschrieben das geprüft werden muss was in der Bauartgenehmigung steht.
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Eintragung hin, Eintragung her, kann noch jeder halten, wie er will, möchte nicht wissen, wie viel hier mit Sachen rumfahren, die nicht eingetragen sind.
Wichtiger ist, wie wird es angeschlossen, damit es funktioniert.
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Wichtiger ist, wie wird es angeschlossen, damit es funktioniert.

Wenn ich das so lese erinnert mich das an Rambo.
Was ist das?
Es ist Blaues Licht.
Und was macht es?
Es leuchtet Blau.


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Es soll weiß oder rot leuchten!!!

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Kann gelöscht werden
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Es wird doch eh im Moment in vielen Threads etwas begonnen und dann tot philosophiert, weil man alles butterweich abgesichert haben will.
Das spiegelt doch genau die deutsche Gesellschaft im Moment….nur alles ganz Safe, regelkonform, nicht anecken, das und dies muss aber so….alles haarklein
Leute, einfach machen und dann einfach die Eier haben, wenn es dann auffliegt oder einfach lassen.Ich habe auch Sachen in der Grauzone am Bulli….dann muss ich halt dafür gerade stehen.
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Leute, einfach machen und dann einfach die Eier haben
There's nothing more to add to that.
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Selbst gebaut.
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Ich habe auch schon jahrelang verbotene Sachen gemacht, die dann irgendwann plötzlich erlaubt waren.
Sich aber nicht zugelassenes Leuchtklimbim an den Bus zu dübeln, das "Herr Wachtmeister hier bin ich!!!" ruft,
ist kein Zeichen von Zivilcourage...

Zum Anschluss: es ist beim Passat B6 schon so, dass die LED Rückleuchten direkt per PWM vom Lichtsteuergerät gespeist werden.
Das wird bei den Dingern nicht viel anders sein, ggF kommt da sogar was über nen BUS.
Schaltpläne organisieren, Elektronik umgehen - Am Ende der Kette sind das einfach nur LEDs,
oder ausprobieren.
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Ja, ich fahre jetzt auch seit 21 Jahren mit weißem Standlicht in den Blinkern durch die Gegend (Am Benz seit 14 Jahren) und da hat auch noch nie einer was gesagt. Obwohl die blinerk jeweils eindeutig nicht dafür geprüft sind. Aber es Leuchtet eben weiß nach vorne und daher ist das auch noch nie jemandem sauer aufgestoßen. Und der Unterschied zum orangen blinker ist sehr eindeutig erkennbar, insofern ist das auch nicht gefährlich...
Ich meine, gewisse Regeln haben ja durchaus ihre Berechtigung und dass jemand drauf guckt, dass nicht alel komplett machen, was sie wollen, sit völlig ok im Sinne der allgemeinen Sicherheit. Aber an machen Stellen überregulieren wir uns dermaßen, dass es schon komplett lächerlich ist. Zumal es auch absolut inkonsequent ist, weil an anderen Stellen wieder total lasche Regeln herrschen.
Beispiel: Warum muss ein Anhänger ohne Bremse regelmäßig zur HU, Ein 50er Roller mit Bremse etc aber nicht? Wenn ich mit dem Ding in die Fußgänger oder gegen nen Radfahrer brettere, weil die Bremse, für dich ich selbst verantwortlich bin, nicht geht, kann ich auch einigermaßen Schaden anrichten.
In anderen Ländern der EU geht das doch auch mit dem Anhänger ohne HU und mit Eigenverantwortung des Fahrzeugführers...
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