Da ich aktuell das Problem habe und hier bei äteren Beiträgen Hinweise gefunden habe, die meiner Meinung nach falsch sind, möchte ich hier das Ergebnis meiner Recherchen dazu kundtuen. Falls jemand andere Erkenntnisse oder genaueres Fachwissen hat, bin ich sehr dankbar, wenn ich hier korrigiert werde. Ich spreche im folgenden nur über die Luftstandheizungen, die werkseitig von 2002 bis 2003 in zum Beispiel California Modelle eingebaut wurden. Ich habe einen California Baujahr 2003 mit der originalen Standheizung. Der Wärmetauscher wurde bislang nicht getauscht - wäre meiner Meinung nach am Aufkleber "Originalersatzteil" erkennbar. Ich habe aber auch einen Orner mit allen Rechnungen übernommen, in dem auch dahingehend nichts vermerkt wurde.
Da ich den Wagen vor 2 Jahren gekauft habe, war es diese Woche der erste Termin zur HU. Mir wurde unter anderem die Plakette verweigert, weil ich den Tausch des Wärmetauschers nach 10 Jahren nicht nachweisen könnte. Das hätte spätestens nach 2013 ein Thema sein müssen. Ich habe alle TÜV Berichte von dem Fahrzeug und kann sagen, dass das bislang nie ein Thema war. Der Prüfer bezieht sich darauf, dass an dem Gerät ein Schild angebracht ist, in dem ein Prüfzeichen mit einer Schlangenlinie S257 aufgedruckt ist. Das ist seiner Meinung nach der Hinweis, dass eine Bauartprüfung nach § 22a StVZO Nr. 27 (deutsch) vorliegt und daher der Wärmetauscher alle 10 Jahre zu wechseln sei. Neben dieser Prüfnummer ist weiter unten noch ein e1 im Rechteck mit der Nummer 02 1064 angebracht. Das ist für mich der Hinweis, dass eine EG-Bauartgenehmigung gemäß RL 2001/56/EG vorliegt. Bei Geräten mit dieser Bauartgenehmigung besteht keine generelle Plicht zur Erneuerung der Wärmetauscher. Jetzt habe ich hier den Hinweis gefunden, dass sobald ein Prüfzeichen mit Schlangenlinie aufgedruckt ist, der Wärmetauscher zu wechseln ist. Meine Recherchen haben jetzt folgendes ergeben: ab 2002 wurde die EG-Bauartgenehmigung erteilt. In der Übergangszeit wurden anscheinend sowohl die deutschen als auch die europäischen Genehmigungen auf dem Typenschild angebracht. Aufgrund der Hierarchie des EU-Rechts gilt aber, dass die EG-Typgenehmigung Vorrang vor dem nationalen Prüfzeichen hat. Wenn das so stimmt, kann mich der Prüfer nicht zwingen, den Wärmetauscher zu wechseln.
Ich habe auch Eberspächer angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass die Standheizung eine EG-Bauartgenehmigung hat. Ich werde Euch informieren, ob ich das erfolgreich abwenden kann.