Standheizung Eberspächer TÜV fordert Wechsel Wärmetauscher

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Da ich aktuell das Problem habe und hier bei äteren Beiträgen Hinweise gefunden habe, die meiner Meinung nach falsch sind, möchte ich hier das Ergebnis meiner Recherchen dazu kundtuen. Falls jemand andere Erkenntnisse oder genaueres Fachwissen hat, bin ich sehr dankbar, wenn ich hier korrigiert werde. Ich spreche im folgenden nur über die Luftstandheizungen, die werkseitig von 2002 bis 2003 in zum Beispiel California Modelle eingebaut wurden. Ich habe einen California Baujahr 2003 mit der originalen Standheizung. Der Wärmetauscher wurde bislang nicht getauscht - wäre meiner Meinung nach am Aufkleber "Originalersatzteil" erkennbar. Ich habe aber auch einen Orner mit allen Rechnungen übernommen, in dem auch dahingehend nichts vermerkt wurde.

    Da ich den Wagen vor 2 Jahren gekauft habe, war es diese Woche der erste Termin zur HU. Mir wurde unter anderem die Plakette verweigert, weil ich den Tausch des Wärmetauschers nach 10 Jahren nicht nachweisen könnte. Das hätte spätestens nach 2013 ein Thema sein müssen. Ich habe alle TÜV Berichte von dem Fahrzeug und kann sagen, dass das bislang nie ein Thema war. Der Prüfer bezieht sich darauf, dass an dem Gerät ein Schild angebracht ist, in dem ein Prüfzeichen mit einer Schlangenlinie S257 aufgedruckt ist. Das ist seiner Meinung nach der Hinweis, dass eine Bauartprüfung nach § 22a StVZO Nr. 27 (deutsch) vorliegt und daher der Wärmetauscher alle 10 Jahre zu wechseln sei. Neben dieser Prüfnummer ist weiter unten noch ein e1 im Rechteck mit der Nummer 02 1064 angebracht. Das ist für mich der Hinweis, dass eine EG-Bauartgenehmigung gemäß RL 2001/56/EG vorliegt. Bei Geräten mit dieser Bauartgenehmigung besteht keine generelle Plicht zur Erneuerung der Wärmetauscher. Jetzt habe ich hier den Hinweis gefunden, dass sobald ein Prüfzeichen mit Schlangenlinie aufgedruckt ist, der Wärmetauscher zu wechseln ist. Meine Recherchen haben jetzt folgendes ergeben: ab 2002 wurde die EG-Bauartgenehmigung erteilt. In der Übergangszeit wurden anscheinend sowohl die deutschen als auch die europäischen Genehmigungen auf dem Typenschild angebracht. Aufgrund der Hierarchie des EU-Rechts gilt aber, dass die EG-Typgenehmigung Vorrang vor dem nationalen Prüfzeichen hat. Wenn das so stimmt, kann mich der Prüfer nicht zwingen, den Wärmetauscher zu wechseln.

    Ich habe auch Eberspächer angeschrieben und um Bestätigung gebeten, dass die Standheizung eine EG-Bauartgenehmigung hat. Ich werde Euch informieren, ob ich das erfolgreich abwenden kann.

  • Wollte ich eigentlich vermeiden, wenn es nicht nötig ist. Es ärgert mich, wenn ich vom Prüfer zu unnötigen Sachen gezwungen werde. Wollte ursprünglich tatsächlich ausbauen - habe ich aber nicht gemacht, da mir ein Experte gesagt hat, dass es normalerweise kein Problem sein sollte. Die vorherigen TÜV Berichte sprechen meiner Meinung nach Bände.

  • Ich bin sehr am Ausgang deiner Geschichte interessiert.

    Meines Wissens ist bei originalen Diesel-/Benzin-Heizungen ausschließlich der Zustand maßgebend. Wenn dieser gut ist, darf sie drinbleiben, auch nach mehr als 10 Jahren.

    Eine gesetzliche Austauschfrist für Diesel-/Benzin-Standheizungen gab es nicht, so viel ich weiß. Und deine bisherigen TÜV-Berichte würden das ja bestätigen.

  • Auf jeden Fall, dass sie nicht nach 10 Jahren getauscht werden MUSS, sonst hätte das Fahrzeug seit 2013 keine Plakette bekommen dürfen.

  • Nach über 20 Jahren ist es so oder so sinnvoll da mal über eine Überholung nachzudenken. Meine Heizung habe ich nach knapp 20 Jahren überholt, inkl. Brennkammer. Bis dahin wurde auch nie was bemängelt. Die Kammer war korrodiert (wenn auch bei weitem nicht durch), aber die Dichtungen hatten es echt hinter sich und sind beim zerlegen zerfallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tadeus (20. Februar 2026 um 23:40)

  • Auf jeden Fall, dass sie nicht nach 10 Jahren getauscht werden MUSS, sonst hätte das Fahrzeug seit 2013 keine Plakette bekommen dürfen.

    Im Grunde bestätigen die Berichte gar nichts.

    Höchstens Mutmaßungen. War das immer der gleiche Prüfer? Hat den das einfach nicht interessiert oder wusste er nichts davon? Oder hat der Vorbesitzer immer die "Stilllegung" praktiziert für die HU?


    Die gewünschte Bestätigung vom Hersteller wird es kaum geben. Die Annahme der Tatsachen ist falsch. Alle neuen Modelle der Luftstandheizungen haben ab 2002 zwei E Prüfzeichen auf dem Typenschild. Die alten Modelle, wie die im T4 verbauten, wurden bis zum Produktionsende weiter mit nationalem und E Prüfzeichen ausgeliefert, weil beide unterschiedliche Bedeutungen haben.

    Gruß XLspecial 

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Je öfter der Bauer den Esel schält, desto schöner blühen die Aale :whistling:

  • Mein Tüvprüfer hat mir auf meine diesbezügliche Nachfrage vor ein paar Jahren gesagt, dass es zwar lange so gehandhabt wurde, dass ein Austausch der Brennkammer nach zehn Jahren gefordert wurde, es dafür aber nie eine Rechtsgrundlage gab. Seiner Aussage nach sind diese Forderungen nach einem Austausch grundsätzlich nicht rechtens.

    Mich würde mal interessieren wo ein Austausch nach zehn Jahren rechtsverbindlich gefordert wird.

    Gelesen habe ich das bisher noch nie an offizieller Stelle.


    Liebe Grüße

    Pascal

  • Moin!

    Das mit dem Alter ist so eine Sache, eigentlich nicht zielführend. Da ja die Wenigsten Erstbesitzer sind, ist es meistens unklar wie viel Heizbetrieb statt gefunden hat.

    Besser wäre ein Betriebsstundenzähler aber so ist es halt einfacher.

    Es gibt vermutlich T4 Standheizungen die selten bis gar nicht benutzt wurden. Bei mir fallen im Winter täglich etwa 4 Stunden Betrieb an.

    Wie beschrieben macht eine Revision schon Sinn gerade wegen der Dichtungen. Die habe ich vor einigen Jahren gemacht und keine anderen gravierenden Mängel sehen können.

    Auch bei mir interessiert sich der TÜV nicht für die Heizung.

    SALVE ! Don Castillo

  • Meine geht noch nach 28 Jahren.Brauch die nur zum Auftauen aber wenn ich im Bus schlafen würde hätte ich der Sicherheit halber ne komplett neue verbaut.

    8. HESSEN Treffen am Gederner See - 2016+2017+2019
    7. Bullitreffen an der Ahr 2016+2017 +2018+2019
    Hatzenport 2018.Stove 2021,Stove 2022,Losheim2022,Rurtreffen 2023,Losheim 2023,Losheim 2024,Hatzenport 2024,Losheim 2025,Hatzenport 2025
    Veränderungen an unserem Bus
    UWE + PETRA

  • Deshalb lieber komplett neu,der Rest ist ja auch Uralt.

    8. HESSEN Treffen am Gederner See - 2016+2017+2019
    7. Bullitreffen an der Ahr 2016+2017 +2018+2019
    Hatzenport 2018.Stove 2021,Stove 2022,Losheim2022,Rurtreffen 2023,Losheim 2023,Losheim 2024,Hatzenport 2024,Losheim 2025,Hatzenport 2025
    Veränderungen an unserem Bus
    UWE + PETRA

  • Dem TE ging es doch darum, ob der Prüfer die Plakette verwehren DARF wenn die Standheizung älter als 10 Jahre ist.

    Dass eine Revision oder ein Austausch im Sinne der Sicherheit sinnvoll ist, steht außer Frage.

    Daher, gibt es eine rechtliche Grundlage, die den Wechsel vorschreibt?

    Meines Wissens nicht.

  • Also wenn man sich mal kurz die Zeit nimmt die Suche zu nutzen und Beiträge mit Dateianhänge anhakt findet man dieses Schreiben aus 1986. Da die Einführung des T4 im August 1990 begann darf man wohl davon ausgehen das das was da beschrieben wird für unsere T4 gilt. Ihr werdet lesen das nach Ablauf der 10J Frist die Betriebserlaubnis erlischt und wenn man dann die vorgeschriebenen Bauteile erneuert die dazugehörenden Aufkleber anzubringen sind mit Datum des Verbau und dem Hinweis Originalersatzteil.

    • Ist dieses Schreiben hier und heute Stand Feb.2026 inhaltlich immer noch das Maß der Dinge ?
    • Würde ich Geld für die Instandsetzung solch altes Zeugs investieren ? = NEIN
  • Deshalb lieber komplett neu,der Rest ist ja auch Uralt.

    Wie unsere Autos ... Uralt, zum Teil schon regelgerechte Oldtimer ...
    Also am Besten das ganze Auto austauschen und ersetzen :/

    Als potentieller Bewahrer von altem und zuverlässig funktionsfähigem Material, sehe ich das anders.
    Solange das neue Teil mir keinen potentiellen Mehrwert liefert, ist es für mich völlig abwegig, ein mittels aufgewendeter Lebenszeit und Arbeitsenergie angeschafftes Gerät zu ersetzen.

    Wie man hier im Forum schon mehrfach nachlesen konnte (und bei ein klein wenig Recherche auch noch kann), gibt es tatsächlich eine normbasierte Regelung, dass die nach alter nationaler Vorschrift zugelassenen Luftstandheizungen nach 10 Jahren einer Revision bedürfen (wie xlspecial oben schon schrieb).

    Erst für später gebaute Heizungen wurde diese Regelung durch eine EU-Verordnung ersetzt, wobei es unklar und wohl nirgends belegt ist, ob sich die dann später gefertigten Heizungen technisch von den "alten" unterscheiden.

    Der Prüfer hat daher m.E. zunächst mal ganz recht, wenn er die originalen LSH unserer Autos bemängelt, deren Benutzung als gefährlich einstuft und bemängelt.
    Woran sollte er auch festmachen, dass die Heizung OK ist und sich in der Heizungsluft keine Verbrennungsrückstände befinden?
    Anders als bei der Schadstoffmessung am Abgasrohr des Fahrzeugmotors (also der Abgasuntersuchung), ist kein Prüfverfahren für die Heizungsluft vorgesehen.
    Könnte man machen, tut es aber nicht.

    Nach meiner persönlichen Ansicht ist es immer noch Sache des Fahrzeughalters und -benutzers, zu entscheiden, ob man sich der Gefahr der Benutzung eines Heizgerätes im Fahrzeug aussetzen möchte oder nicht.
    Ein Hinweis im Prüfbericht, dass die alte Heizung während des Betriebs möglicherweise Schadstoffe in die Heizungsluft transportiert und deren gefahrlose Benutzung daher nicht geprüft wurde, sollte ausreichen um die Haftung des Prüfers auszuschließen und es dem Benutzer selbst zu überlassen mit seinem EIgentum in eigenem Ermessen umzugehen.
    Alles andere halte ich für Anmaßung und Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung.
    Es geht ja nicht um "Sicherheit im Straßenverkehr", sondern um "Heizen, wenn der Motor nicht läuft".
    Auch mit Umweltschutz hat das nichts zu tun, denn ob die Verbrennungsluft durch das Abgasrohr verblasen wird oder in der Fahrzeuginnenraum, ist der Umwelt sicherlich egal.

    Da es aber wenig hilfreich ist mit den Prüfern zu diskutieren, halte ich es nach wie vor so, dass ich die Heizung vor der HU technisch (also elektrisch) außer Betrieb nehme (indem ich einfach das Bedienteil aus dem Armaturenbrett entferne), diese somit unbrauchbar gemacht wurde,
    und begebe mich erst mit dem so vorbereiten Auto zur technischen Prüfung.
    Falls der Prüfer dann auch noch die vollständige Demontage der Geräte verlangt, breche ich die Prüfung frühzeitig ab (beispielsweise mit den Worten: "na dann mache ich das mal und komme dann wieder") und suche mir eine andere Prüfstelle.

    :my2cent: Axel

    ..

    „Der Staat, der sein Volk verhöhnt, muss es mit einem starken Volk zu tun bekommen“

    Axel Barisch (kontroverse Reaktion auf die Einlassung einer Bundesministerin)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (21. Februar 2026 um 10:12)

  • Das hier ist der Diskussion wo ich die PDF gefunden habe.

    moving-hangaround
    25. Februar 2010 um 22:27