T4 7DB / 75 kW / 2461 ccm / ABS – suche Vergleichsgutachten für 215/65 R16

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,


    ich bin Basti aus Süddeutschland und fahre seit rund 15 Jahren T4, war bisher im Forum allerdings hauptsächlich stiller Mitleser. Jetzt habe ich mich endlich mal angemeldet – und natürlich direkt mit einem Problem. 😄


    Mein aktueller T4 ist ein 7DB, 75 kW, 2.5 TDI, Baujahr 2000, mit ABS und serienmäßig 195/70 R15C.


    Ich möchte gerne die originale VW/BBS 7Jx16 ET49 (7D0 601 025 B) mit 215/65 R16 fahren.


    Genau diese Kombination hatte ich bei meinem vorherigen T4 bereits eingetragen. Den alten Fahrzeugschein mit der Eintragung habe ich sogar noch. Beim jetzigen 7DB akzeptiert der TÜV diese alte Eintragung allerdings nicht als Nachweis, da mein Fahrzeug serienmäßig nur mit 15"-Rädern homologiert ist und der Abrollumfang entsprechend stärker abweicht.


    Deshalb suche ich ein Teilegutachten, Vergleichsgutachten, eine VW-Bescheinigung oder irgendeinen anderen zeitgenössischen technischen Nachweis, in dem die 215/65 R16 auf einem T4 mit 15"-Ausgangsbereifung, idealerweise 7DB/75 kW, freigegeben bzw. begutachtet wurden.


    Ich habe schon einiges durchsucht, aber bisher leider nichts Passendes gefunden.
    Falls jemand so etwas noch in seinen Unterlagen hat oder weiß, wo man es bekommen könnte, wäre ich wirklich dankbar. Natürlich muss das nicht zwingend kostenlos sein.


    Viele Grüße
    Basti

  • Das sind ca. 5% Unterschied. Bei "alten" Fahrzeugen bis Euro1 gibt es Prüfer, die auch bis zu 8% Abweichung ohne spezielle Werksfreigabe eintragen.
    Der Durchmesser der Felge ist dabei egal, solange der Rest passt (Traglast, Freigängigkeit, Tachoanzeige etc.)
    Bei höheren Euro-Klassen wird hier deutlich mehr gezickt. Welche hat dein Bus?

    Eala Frya Fresena
    zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
    Those who would give up essential liberty, to purchas e a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    (Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor, Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), pp. 19-21. [November 11, 1755]

    Einmal editiert, zuletzt von TGB11 (28. September 2026 um 11:44)

  • Das Gutachten habe ich. Eine normale Eintragung (gemäß §19.3 StVZO) ist allerdings nur in Verbindung mit einer Fahwerksänderung (Seikel - Höherlegung) möglich wegen der Auflage im Gutachten; ansonsten ist eine Einzelabnahme erforderlich und Du musst bei der Eintragung noch eine Tachoprüfung vorlegen oder diese durch den Prüfer durchführen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chuck Norris (28. September 2026 um 12:40) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Du hast ein Gutachten, welches 215/65R16 für den T4 geprüft hat?
    Oder eines, welche die Felgen/Reifen-Kombination beschreibt?

    Eala Frya Fresena
    zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
    Those who would give up essential liberty, to purchas e a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    (Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor, Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), pp. 19-21. [November 11, 1755]

  • Ich hab mal woanders nachgefragt, die maximale Abweichung von 8% ergibt sich aus:
    VdTÜV-Merkblatt 751 (das sich vom Titel her vor allem mit der Betriebsfestigkeit befasst, aber eben nicht nur...) nennt als Quelle die ECE-R83, Richtlinie 70/220/EWG (in der jeweils gültigen Fassung), VO (EG) 715/2007 und Anlage XXIII StVZ.
    Konkret: ein neuer Nachweis für das Abgasverhalten wird benötigt, wenn der Abrollumfang der "neuen" Bereifung mehr als 8% von dem für die Abgasmessung verwendeten Reifen abweicht.

    Und damit ist auch klar, das nicht irgendeine maximal schon erlaubte Größe, die VW für den T4 freigegeben hat, die Basis der Berechnung sein kann. Grundlage für die meisten T4 wird 195/70R15 sein (Ausnahmen mal außen vor).

    Eala Frya Fresena
    zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
    Those who would give up essential liberty, to purchas e a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    (Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor, Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), pp. 19-21. [November 11, 1755]

    Einmal editiert, zuletzt von TGB11 (29. September 2026 um 10:05)

  • Chuck Norris

    Hey, das ist ja mega!

    Ich habe von diesem Gutachten gehört. Eine Höherlegung kommt bei meinem jetzigen Bus nicht in Frage, da die Garage das nicht hergibt.

    Ich hatte bei meinem vorletzten T4 die 215/65 r16 ohne Höherlegung eingetragen. Papiere gibt es auch noch.

    Jetzt möchte der Tüv jedoch einen Nachweis zu den Fahreigenschaften (wegen ABS) um die Einzelabnahme durchführen zu können.

    Damals hatte das sein Kollege gemacht. Der ist leider in Rente.

    Meinst du, dein Gutachten kann mir helfen, bei meinem Problem weiter zu kommen?

    Ich bin ganz neu im Forum und kann leider noch keine PN versenden.

    Liebe Grüße, Basti

    Ach, und vielen Dank an alle hier!! :)

  • Mein AXL hatte ab Werk 195/70R15 und nun sind 235/60R16 auf 7×16 et49 eingetragen.

    Laut Reifenrechner somit noch minimal größer als deine gewünschten 215/65R16 auf gleicher Felgendimension.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wegimpuls im Tacho musste umcodiert werden, sonst war nix.

    Die gleiche Rad/Reifenkombi hatte ich auf meinem blauen Bus inkl. Tieferlegung auch eingetragen.


    Verstehe nun nicht direkt wo das Problem liegt.

    Wenn der Sachverständige Bock hat, rechnet er sich das kurz durch und gibt dir per Telefon Bescheid was für Auflagen er erfüllt haben möchte.

    Bei mir wars Freigängigkeit (logisch) sowie Tachogutachten, ob die Geschwindigkeit noch richtig angezeigt wird.

    Und selbst das könnte ein Prüfer, der Bock dazu hat, auch selber machen.

    GPS Messgerät, z.B nen Navi, nebenbei laufen lassen und ne Runde drehen.


    Lange Rede kurzer Sinn... such dir nen anderen Prüfer...

  • Hey OEM-BS

    vielen Dank für deine Nachricht.

    Ich verstehe es wirklich auch nicht. Hatte exakt diese Eintragung an meinem alten Bus.

    GTÜ und TÜV, beide verlangen von mir ein Gutachten zu den Fahreigenschaften (wegen ABS).

    Tachoprüfung und Freigängigkeit sind kein Problem.

    Liebe Grüße ✌️

  • Als das mit den Fahreigenschaften wundert mich. Ich finde es auch schade, dass sie offensichtlich nicht selbst nach dem Gutachten suchen können, denn sie haben Zugang zu den Gutachten. Vermutlich ist denen der Sachverhalt nicht bekannt. Wenn Du keine PN verschicken kannst, schreib hier Deine Email-Adresse. Ich sende Dir das Gutachten zu.