Felgengröße?

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  • Hallo,

    ich möchte für meinen Bus Alufelgen kaufen. In meinen Papieren steht eingetragen - 7 JX 16H2, ET 49MM - .
    Jetzt habe ich auf verschiedenen Seiten nachgesehen und festgestellt, das es für die Größe fast keine gibt.

    In der Größe 7,5 x 16 gibt es eine rießige Auswahl.

    Darf ich diese Größe auch verwenden und was ist mit der ET 49mm?

    Danke, ciao.

  • Moin und Tach erstmal im Forum !
    Die in deinen Papieren eingetragenen Felgen 7Jx16H2 Et49 sind zu benutzen. Du darfst nicht einfach 7,5 J fahren. Besorge dir einen Satz Felgen mit Teilegutachten, wo im Verwendungsbereich dein Bus
    (mit amtl.Typ und Ausführung) sowie die Reifengrösse aufgeführt ist, die du verwenden willst. Dann hast du keine Probleme. (Achtung evtl. auf Achslasten wegen Auflastung) Schwierig wirds bei gebrauchten Radsätzen ohne Gutachten. Da empfehle ich vor !! dem Kauf ersteinmal den Kontakt zu einer TÜV/Dekra (in den neuen Ländern) Prüfstelle deines Vertrauens.

    Müßte fürs 1. reichen

    Gruss

    Colonius

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • Danke für die Antwort.

    Heißt das, wenn ich eineFelge mit Teilegutachten kaufe, dann muss ich das nicht im Brief eintragen lassen?

    Wenn man eine Felge im Fachgeschäft kauft und diese ist für meinen Bus zugelassen, ist dieses Gutachten dann immer dabei?

    Gruß climber

  • Eingetragen werden muß immer.

    Gutachten sind bei den Felgen dabei.

    Dein Reifendealer weiß auch (sollte zumindest so sein), welche Felgen/Reifen Du fahren darfst. Und er kann Dir auch Gutachten besorgen (weil er weiß, wo er fragen muss), falls Du Felgen privat kaufen möchtest - aber schnack das vorher mit ihm ab um zu sehen, ob die von Dir gewünschten Felgen auch wirklich auf Deinem Fahrzeug zugelassen werden können.

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • Nicht immer, es gibt wie ich Sie hatte mit ABE und dann brauchste nur zum Tüv wenn die Radreifenkombi nicht in den Papieren steht.

  • Zitat

    Original von Erdgaspower
    Nicht immer, es gibt wie ich Sie hatte mit ABE und dann brauchste nur zum Tüv wenn die Radreifenkombi nicht in den Papieren steht.

    Stimmt - da hat Erdi so ganz grob über den Daumen gepeilt ca. zu 100% recht... :D

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • zur kompletten Verwirrung :
    wenn ihr eine Felge habt mit Teilegutachten, dann kann eine Anbauabnahme nach §19 Abs.3 erfolgen, damit gibt es nach §19 Abs.4 (jeweils StVZO)eine Anbaubescheinigung, die nur mitzuführen ist, also keine Übernahme der Daten in den Fz-Brief. Diese Anbauabnahme kann jeder Prüf.-Ing der Überwachungsorganisationen wie Dekra (alte Bundesl., FKÜ,GTÜ;KÜS etc) und natürlich jeder TÜV (alte Bundesl.) und der Dekra (neue Bundesl.) durchführen.
    (Kleiner Tip am Rande: vom original ne Kopie machen, diese in Fzg. wird mal eingebrochen ist nur die Kopie weg, das Original liegt gut zu Hause !!)
    Bei der Anfrage von Climber wird auch eine ABE nicht von der Anbauabnahme freigestellt sein, da er eine andere als in den FZ-Papieren vorgesehene Rad, bzw. Rad/Reifenkombination haben will.

    All´s kloar ???

    Gruss Colonius

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • ja was ist denn nun bei einer Felge dabei, ABE oder Teilegutachten?

    Muß eigentlich die Felge in den Fahrzeugschein und KFZ Brief eingetragen werden und was kostet das dann wieder?

    Dann wäre vielleicht eine Anbaubescheinigung billiger?

    Ciao Climber

  • bei jeder felge (natürlich den Felgensatz) muss ein Gutachten dabei sein, dies kann entweder ne ABE oder ein Teilegutachten sein. Da du ja auf jeden Fall eine von der eingetragenen Größe abweichende Felge haben willst, ist egal ob ABE oder TeileGA eine Anbauabnahme erforderlich. da gibts die Anbaubescheinigung, die nicht !!! in die Fz-Papiere übernommen werden muß !
    (Im Gesetz steht bei nächster Gelegenheit ,bei der das SVA sich mit den Paieren befasst, z.B. Umzug o.ä)
    Damit hast du Kosten beim SVA ersteinmal gespart. (Dies hat der Gesetzgeber auch gewollt : weniger Bürokratie !!) leider kennt sich da keiner so richtig aus :(

    Gruss

    Colonius

    Gruß aus Kölle

    Colonius :sleeping:

  • Eigentlich doch ganz einfach:

    *Klugscheissermodus an*

    Eine andere Rad/Reifen-Kombination MUSS NICHT eingetragen werden, wenn die GRÖSSEN schon eingetragen sind - unabhängig vom Felgen-Fabrikat - dann reicht das Mitführen der ABE bzw. der Kopie der ABE.

    Eine andere Rad/Reifen-Kombination SOLLTE/MUSS (früher oder später) eingetragen werden, wenn sie von den bereits eingetragenen Maßen abweicht. Bis zur Eintragung reicht es, die Anbaubescheinigung bzw. deren Kopie mitzuführen.

    *Klugscheissermodus aus*

    Richtig so?

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

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