Hallo , hoffe hier sehr auf Hilfe !!! Kann mich immer noch nicht damit abfinden , dass ich statt 172 Euro im Jahr 2004 letztes und dieses Jahr wieder ca. 660 Euro zahlen muß . Als letztes Jahr die Information kam , dass das Gesetz zur Besteuerung geändert wurde , war ich zwar auf der Suche nach Alternativen ,habe es aber irgendwann schleifen lassen und bezahlt . Dieses Jahr holt mich die Sch... wieder ein und nun muß ich doch mal was unternehmen . So von vorn . Wir haben einen 92iger T4 Multivan Diesel 2,4 . Hatten ihn 2004 Auflasten ( Eintrag ) lassen und haben dann eben 172 Euro Steuer bezahlt bis wir dann 2005 völlig überraschend den neuen Steuerbescheid bekamen mit Hinweis auf das neue Gesetz von 5/2005 . Toll !!!! Was kann ich noch machen , damit der Bus wieder mit weniger besteuert werden kann .Wohnmobilzulassung habe ich schon mal gehört , weiß aber nicht welche Vorraussetzungen dafür von Nöten sind . Der Bus die klassische Multivan - Ausstattung mit 2 Sitzen vorn , einem entgegengesetzt hinter dem Fahrersitz und die Rückbank , die als Bett umgeklappt werden kann . Außerdem noch eine Kühlbox unter dem Sitz , der hinter dem Fahrersitz ist . Erbitte von euch eine aussagekräftige Antwort , mit der Bitte , wenn ich weitere Fragen habe , nicht die Geduld mit mir zu verlieren . Danke Grit
T4 Multivan Steuer 172 Euro ????
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Frankenstein -
31. Juli 2006 um 12:27
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Was z.Zt. noch hilft ist die Umschreibung zum Wohnmobil.
Fahr zu Deinem Tüv-Mann des Vertrauens und Frage Ihn welche Richtlinien er anlegt um die Umschreibung zum WoMo benötigt.
Dann zur Zulassungstelle und den neuen FZ-Typ eintragen lassen.
Dann hoffen das Dein FA das auch anerkennt.
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Na gut - vielleicht der erste Weg . Schreibst du mir bitte nochmal , was die Steuer , wenn man Womo Zulassung hat , kostet . Ist das dann einheitlich ?? Oder nach was geht das ?? . Danke G.
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PKWs werden derzeit nach Hubraum und Emission besteuert.
LKWs werden nur nach Gewicht besteuert,WoMos unter/bis einschließlich 2.8t zGG werden wie PKWs versteuert...
und nur Womos über 2.8t zGG werden - ja nach Rechtsauslegung des zust. FA - noch oder wieder nach Gewicht besteuert.
Also 1. Schritt: zum FA und klären, wie die mit Womos über 2.8 verfahren.
Wenn die Besteuerung dort nach Gewicht geht (vorläufig bis zur endgültigen Klärung durch den Bundestag ---> Nachzahlung kann also jedem von uns hier blühen !! ) dann gleich den FA-beamten fragen, welche Mindestforderung das FA an den Fahrzeugtyp WoMo stellt.
Die TÜV-Umschlüsselung zum WoMo ist zwar dann Vorraussetzung, aber manchen FAs nicht genug. (Stichwort Stehhöhe....)
Viel Glück,
Gruß Peter
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hier nochmal ein Link dazu.
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noch ne Ergänzung: WoMo-Steuer im günstigsten Falle 172.- /Jahr
mein 2,4D als PKW käme auf 902.- /Jahr <schluck>
manche ( neuere ) 2,4 (AJA) kommen als PKW auf 660.- (circa..)
sicher ist nur der Umbau auf LKW..... heißt dann aber :
- nur 2 oder 3 Sitze in der ersten Reihe...hinten alle Sitze raus!
- Seitenscheiben hinten zu.
- gurte hinten raus und Gewinde zuschweißen
-Trennwand rein.macht also bei einem MV keinen Sinn, wäre schade um den Bus...
Gruß Peter
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warum ein 92er AAB auf ca 660.- Steuer kommt, kapiere ich aber nicht.
mein FA wollte 902.- (war nach Schlüsselnummern auch korrekt...) -
Ich habe ein Sonder KFZ WoMo über 2,8 Tonnen 176 ,- Euro im Jahr.
War doch Sonder KFZ? Gell Martin!
Gruß Tom
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Gemach, gemach!
Erstmal beim Finanzamt fragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das kann von Amt zu Amt verschieden sein. Und es wird beim FA jetzt zumeist eine Vorführung nach TÜV-Eintrag verlangt.
Nicht automatisch wird die Eintragung vom TÜV auch vom FA anerkannt.
Bei mir (Bayern): Schlafgelegenheit, Schrank, Tisch, fest eingebauter Kocher, Spüle mit Frisch- und Abwasserzuleitung bzw. -Tank u. >2,8t.
Ein Küchenschrank muss fest (!) eingebaut sein, d.h. keine Flügel- oder Griffschrauben. Gaskartuschenkocher werden m.E. nicht mehr anerkannt.
Ruprecht Knecht