ZitatOriginal von si-ju
Das wird ein hartes Stück Arbeit...
...eine POLNISCHE Steuerklärung :D:D:D:D
zwei dann, eine deutsche und eine polnische
Der Handwerker ist in Polen verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen, da er in Polen eine
steuerpflichtige Dienstleistung erbringt.
Der Handwerker kann sich in Polen umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen, auch wenn er keinen
Firmensitz, keine Niederlassung oder Betriebsstätte in Polen hat. Hierdurch erlangt er die selben Rechte
und Pflichten wie polnische Unternehmen, kann also auch Vorsteuern in Abzug bringen.