Wichtige Information ans Forum,
Heute wurde das Gutachten für die folgende Tieferlegungsfeder von H&R mit der Bezeichnung: 29429-1 (Inkonstanter Draht) geändert!
Teilegutachten: NR.: (ALT) FZTP99/23937/D/27 wurde auf (NEU) TU-024779-B0-027 geändert.
Der Grund:
im ALTEN Teilegutachten stand unter Punkt Auflagen 5.5 - Die Einstellung der vorderen Drehstabfedern durch verstellen der Vorspannschraube ist zu kontrollieren. (Fahrzeug steht im Leerstand gerade, Kontrollmaß: Radmitte bis Kotflügelunterkante ca. 415mm).
Die DEKRA im Land Brandenburg würde eine Tieferlegung nicht akzeptieren und die Betriebserlaubnis "streichen".
Daraufhin habe ich mich Heute an H&R gewandt, die sofort reagierten um das Teilegutachten zu ändern.
Jetzt steht unter Technische Daten / Vorderachse:
Höheneinstellung durch Verstellung der Vorspannschrauben (Kontrollmaß tiefste Einstellung: 390mm, Abstand Radmitte bis Kotflügelunterkante).
DAS NEUE TEILEGUTACHTEN KANN VON DER H&R HOMEPAGE HERUNTERGELADEN WERDEN!!!
Vorsicht beim verbauen von Eibach- Federn.....!!!
Die Firma Eibach hat sich nicht bereit erklärt Ihr bestehendes Teilegutachten für die Feder G8539-120 zu ändern.
Bei verbauter Eibach Feder kam ich auf den folgenden Wert:
Hinterachse:
390mm (Radmitte bis zur Kotflügelunterkante)
mit den originalen Tellern: oben 13,00mm und unten 5,00mm
Vorderachse:
Bei Verstellung der Vorspannschrauben und gleichzeitigen gerade stellen des Fahrzeuges kam es zum Einstellwert von 390mm (Radmitte bis zur Kotflügelunterkante).
Der DEKRA- Prüfer hat die Tieferlegung an meinem Fahrzeug nicht genehmigt und somit die Betriebserlaubnis "entzogen". Im Eibach Teilegutachten steht ein Einstellwert von 415mm an der Vorderachse.
Trotz Erklärung bei der Firma Eibach und bei der DEKRA fühlte man sich nicht verpflichtet, das Teilegutachten zu ändern!
Hier besteht ein Widerspruch. Ich lege mein Fahrzeug nicht tiefer um es dann vorne anzuheben!
FAZIT: Eibach- Federn raus und H&R -Federn rein.
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