Zweitwohnungssteuer für Wohnmobile??!?

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  • Sind die jetzt vollkommen behämmert? Soll jetzt der letzte Cent aus einem rausgepresst werden, oder wie soll ich so ein Urteil werten?

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
    hat festgestellt, dass auch auf
    dauerhaft genutzte Wohnmobile sowie
    Wohn- und Campingwagen Zweitwohnungssteuer
    erhoben werden darf. Dass
    viele Wohnmobile sehr einfach ausgestattet
    sind und beispielsweise nicht mit
    einer Kochgelegenheit und sanitären
    Einrichtungen versehen sind, störte die
    Richter nicht. Im Zweitwohnungssteuerrecht
    stehe nicht so sehr die bauliche
    Ausstattung der jeweiligen Wohnung im
    Vordergrund, sondern es komme darauf
    an, ob die Wohnung tatsächlich genutzt
    werden kann, und welcher Aufwand
    hierfür betrieben wird. Der Besteuerung
    stehe auch nicht entgegen, dass nicht alle
    Campingplätze für das ganzjährige
    Camping geeignet sind. ddp

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • sers,

    tja, die dürfen das:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Das Finanzwesen (Art. 104a - 115)

    Artikel 105

    (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.

    (2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 vorliegen.

    (2a) Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.

    (3) Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

    FSK 18 - ALLE kriegen das Mädchen

    Silber in der Signatur is scheisse...

  • ähhh... seit wann zahlt man denn Steuern fuer ne 2. Wohnung?! ?(

    man kann doch eher wenns beruflich bedingt ist sein WoMo als 2.Wohnsitz von der Steuer absetzen :D !

    Gruss
    empire

    Warum Fenster, wenn mir die Sonne aus dem Hintern scheint?

  • Zitat

    Original von empire
    ähhh... seit wann zahlt man denn Steuern fuer ne 2. Wohnung?! ?(

    seit eh und je wenn man die wohnung nicht aus beruflichen gründen braucht!

    für ne ferienwohnung zahlste auch ganz normal deine steuer....

    edit: es geht hier um eigentum nicht um mietobjekte..... ;)

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

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    FSK 18 - ALLE kriegen das Mädchen

    Silber in der Signatur is scheisse...

    Einmal editiert, zuletzt von g.onzo (29. August 2007 um 23:14)

  • tja da kennst Du die Hamburger aber schlecht...die Verlangen eine Zweitwohnsitzsteuer und die ist happig...und von Ar... :wall: :wall:

  • Zitat

    Original von xalio
    tja da kennst Du die Hamburger aber schlecht...die Verlangen eine Zweitwohnsitzsteuer und die ist happig...und von Ar... :wall: :wall:

    macht köln auch!

  • Leipzig macht das auch, wohlgemerkt auch für Mietwohnungen. Toll ist das für die Studenten die in Leipzig nicht mit dem Hauptsitz gemeldet sind.

    Aber bitte, wenn ich ein Womo habe, warum soll ich da bitte 3-4 fach irgendwelche aus der Luft gegriffene Steuern zahlen? Das ist doch schon in der Womo-Steuer drinnen, man kann doch nicht alles doppelt besteuern? Muss da jeder Wohnanhänger besteuert werden, nur weil es möglich ist darin zu wohnen?

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Für einen nicht, wohl aber für einen ZWEITEN Wohnsitz.
    Und die Schlümpfe sind nun auf den Trichter gekommen dass ein Wohnmobil ja auch ein Zweitwohnsitz sein kann, oder habe ich mich da verlesen?
    Also jeder der seinen Cali als Wohnmobil angemeldet hat kann sich dann wohl auf eine Zweitwohnungssteuer freuen. Aber die PLZ, die ist dann wohl "variabel"? Und wie mache ich das mit nem Briefkasten, mit dem Kabelanschluss und evtl. Rettungseinsätzen? Wie wollen die denn nach Marokko kommen wenn ich mit meinem Wohnmobil gerade dort bin?
    Die ticken doch nicht ganz rund!

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Am Beispiel Köln: Die Zweitwohnungssteuer beträgt zehn von Hundert der Jahresnettokaltmiete.

    Mehr Infos Hier: 2.Wohnsteuer in Köln

    Gibts nicht?? Haha gibts doch. Was die Stadt sich
    so alles ausdenkt wenn sie Geld braucht ist schon toll. :wall:

    Viele Grüße
    Markus

    -------------------- Lebe lieber Ungewöhnlich ---------------------

    Bilder vom LPG Umbau !

  • Zitat

    Original von Leigh
    Naja, dann könnt Ihr sie immerhin festnageln, wen sie den Bus ned als Womo anerkennen,
    könne se auch keine Zweitwohnungsteuer erheben.

    na, ob die sich auf diese argumentation einlassen?

    ergo:
    ich hab kein womo aber ein sonstige kfz, also kein pkw, also auch keine pkw-steuer :nixpeil:

    wenn die geld wollen, dann bekommen die das auch irgendwo!

    aber immer dran denken,
    wer nur geld will, bekommt auch nur geld!

  • Bei WoMos gilt das nur bei gemieteten Fahrzeugen. "10% der Netto Kaltmiete":P
    Das gilt wohl mehr für Dauercamper auf Campingplätzen, also mal8) bleiben

  • Ich glaub, ich kauf mir ein Haus und verkauf meinen Bus! Seit ich den habe, muß ich immer nur zahlen, zahlen, zahlen!!!
    SCHEISSE!!!!!!!!!!!!!!!!! X( X( X(

  • Mist , wenn das so weiter geht......

    Ich habe vier Zelte davon zwei große Wohnzelte. 8o

    oh Gott, eins ist soga aufgestellt, hoffentlich hat keiner vom F-Amt mitgelesen.

    Will weg. MC

    Wer Benziner mit Benzin fährt, ist selber schuld.
    CNG LandiRenzo mit 2x80L Bomben

    Grüße vom Marc

    Haltangerer

  • Zitat


    Zweitwohnungsteuer darf auch für „Dauercamping“ erhoben werden Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Juli 2007 (9 LB 5/07) festgestellt, dass die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, nicht zu beanstanden ist. Eine derartige Besteuerung des "Dauercamping" findet bisher schon in baden-württembergischen, bayerischen, nordrhein-westfälischen und sächsischen Gemeinden sowie - mit gewissen Modifizierungen - in schleswig-holsteinischen Gemeinden statt.
    Im konkreten Fall hatte sich ein in Nordrhein-Westfalen wohnhafter Kläger, der seinen Wohnwagen ganzjährig auf einem Campingplatz in der Mitgliedsgemeinde Lembruch der Samtgemeinde Lemförde am Dümmer See abstellt, dagegen gewandt, dass ihn die beklagte Samtgemeinde hierfür zu einer Zweitwohnungsteuer für das Jahr 2001 in Höhe von 50,- DM herangezogen hatte. Die hiergegen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung anderer Obergerichte angeschlossen, dass auch mit dem Vorhalten von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen auf einem Dauerstandplatz grundsätzlich ein mit der Zweitwohnungsteuer besteuerbarer besonderer Aufwand für die persönliche Lebensführung betrieben wird, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Dagegen spricht insbesondere nicht, dass - zumindest einfach ausgestattete - Wohnwagen nicht mit einer Kochgelegenheit und sanitären Einrichtungen versehen sind. Denn im Zweitwohnungsteuerrecht steht nicht so sehr die bauliche Ausstattung der jeweiligen Wohnung im Vordergrund, sondern kommt es darauf an, ob die Wohnung tatsächlich genutzt werden kann, und welcher Aufwand hierfür betrieben wird. Da Steuergegenstand der Aufwand für das Wohnen außerhalb der Hauptwohnung ist, liegt es näher, für den Wohnungsbegriff die melderechtlichen Bestimmungen heranzuziehen. Danach sind Wohnwagen dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Hinsichtlich der Ver- und Entsorgung der ortsfesten Wohn- und Campingwagen, u.a. im Hinblick auf Kochgelegenheit, Trinkwasser, Abwasser und Strom, reicht es aus, dass diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen. Der Besteuerung steht auch nicht entgegen, dass nicht alle Campingplätze für das ganzjährige Camping geeignet sind. Insoweit ist ein ortsfester Wohnwagen auf einem während der Wintersaison geschlossenen Campingplatz nicht anders zu behandeln als ein Wochenendhaus, das wegen seiner einfachen Ausstattung und/oder abgelegenen Lage ebenfalls nicht ganzjährig genutzt werden kann. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.


    Quelle: OVG Niedersachsen

    Also ich finde es nicht schlimm. Wer irgendwo dauerhaft wohnt, nimmt auch die örtliche Infrastruktur (Straßen/Wege/Schwimmbäder, etc.) in Anspruch. Wenn ich bedenke, das eine kleine Gemeinde mit 100 Einwohnern und einem Campingdauerplatz mit 200 Wohnwagen das alles alleine finanzieren soll, stellt sich mir auch die Frage, warum eine kleine Ferienhütte Zweitwohnsitzsteuer kosten soll und ein dauerhaft das ganze Jahr über abgestellter Wohnwagen (der dann in der Regel auch abgemeldet ist) nicht....und bei der Summe von 50,- DM, also ich zahle da schon mehr Kurtaxe und benutze keine Kureinrichtungen :wall: