Folgendes ist aktueller Stand!:
Bei Heizgeräten die noch keine EG-Typengenehmigung, wie es bei der D2L der Fall ist, muss lt. Gesetzgeber alle 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme des Wärmetauschers dieser ersetzt werden.
Dies erkennt man am Typenschild. Sofern ~S XXX, z.B. ~S 123 steht so ist der Wärmetauscher lt. Gesetzgeber zu wechseln.
Hat das Heizgerät eine EG-Typengenehmigung, man erkennt dies am EG-Prüfzeichen e1 00 00XX, z.B. e1 00 0026, so ist der Wärmetauscherwechselpflicht eine Herstellervorgabe.
so einfach ist das.....