Alter der Standheizung ?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Folgendes ist aktueller Stand!:

    Bei Heizgeräten die noch keine EG-Typengenehmigung, wie es bei der D2L der Fall ist, muss lt. Gesetzgeber alle 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme des Wärmetauschers dieser ersetzt werden.
    Dies erkennt man am Typenschild. Sofern ~S XXX, z.B. ~S 123 steht so ist der Wärmetauscher lt. Gesetzgeber zu wechseln.

    Hat das Heizgerät eine EG-Typengenehmigung, man erkennt dies am EG-Prüfzeichen e1 00 00XX, z.B. e1 00 0026, so ist der Wärmetauscherwechselpflicht eine Herstellervorgabe.

    so einfach ist das.....

  • Hi,

    Danke ... da muß ich wohl mal schauen wo ich den Wärmetauscher und das neue Typenschild herbekomme.

    Gruß Frank

  • So - hab jetzt nochmal gründlich alles abgesucht - aber defintiv kein Typenschild aufzufinden. Komisch....

  • B3lc ist ne Eberspächer Benzinluftheizung in Kompaktbauweise mit 3 kW Heizleistung. Eberspächer hat seit der EU Richtlinie nicht viel an den Heizungen geändert. D. h. sie geben immer noch den Wechsel der Brennkammer (Dichtungen) vor, da sie nicht garantieren wollen, dass nach der langen Zeit kein CO2 in den Innenraum gelangen kann. Sie haben das an alle Eberspächervertretungen gemailt/gefaxt, weil sie die Verantwortung nicht übernehmen wollen, bzw auch nicht können, denn Dichtungen altern bei thermischer Belastung, und ich kann das auch nachvollziehen. In der Regel können bei wenig Gebrauch diese Dichtungen wesentlich länger halten, Eberspächer will sich auf die Haltbarkeit aber nicht festsetzen, da jeder seine SH mehr oder weniger nutzt, und der thermische Verschleiss der Dichtungen eben dem Benutzerprofil entsprechend variiert.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Hi,

    Zitat

    aber mir war's zu teuer.

    den Preiß find ich zum Vergleich mit dem Brennkammerwechsel noch vertretbar. Ist für mich ein guter Kompromis zwischen Sicherheit und Kosten.

    Gruß Frank