zweimal standlicht

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  • Also wir hatten in der Firma und ich als Privatmann den schönen alten LT gehabt. Da wir alle, inklusive Chef, Posileuchten und Licht fetis waren. Haben wir unsere Transporter auch alle zu gekleistert. Probleme mit der Polizei gab es nicht. Wichtig war hier: Vorne weiß, seitlich gelb und nach hinten rot.
    Zusätzliche Leuchten müssen paarweise angebracht werden und auch in einer bestimmten Höhe.

    Ich habe mal was zusammengestellt zum Nachlesen >touch me<

    LG MMchen:winker:

    Einmal editiert, zuletzt von Multivan-Master (9. September 2008 um 12:05)

  • Ich habe in meinen Fernscheinwerfern auch "Positionsleuchten" drinne, dabei habe auch nie Probleme mit TÜV oder der Rennleitung :cop: gehabt, weder in Kontrollen, noch beim an der Kreuzung sich gegenüberstehen.

    Dateien

    Viele Grüße aus Kiel
    Martin

    TRAPO EDITION, original mit dem schwarzen Streifen

    99´ VW T4 2.4 D (AJA), Camper, KR, 179 000km
    96´ VW T4 2.5 TDI (ACV), Transporter, LR, 448 000km

    03´ VW T4 2.5 TDI (ACV), Multivan Atlantis, 228 000km hat die Ex mitgenommen
    08' VW T5 2.5 TDI (BNZ), Transporter, KR, 272000km

  • Hallo Aggu,


    Ich habe auch die Luminatoren bei mir dran, allerdings auf dem Frontbügel montiert. Kannst du im Avatar sehen. Meine Luminatoren haben aber die normale Standlichtfunktion drin, also nicht den Ring. Bis jetzt hatte ich bei Kontrollen auch nie Probleme. Allerdings solltest du wissen das wenn du die Luminatoren eingeschaltet hast kein anderes Fahrlicht eingeschaltet sein darf. Denn es gibt einen Referenzwert für die Scheinwerfer der auf der Streuscheibe zu sehen ist. Die original SW haben 17,5 je SW. Die Luminatoren haben 37,5. Und der Referenzwert von 75 darf nicht Überschritten werden. Und 37,5 x 2 ergibt genau die 75. Mir ist allerdings nicht bekannt das das in der Praxis schon einmal jemand kontrolliert hat.


    Grüße Silvio

  • So, hab das mal bißchen was rausgesucht :cop: :cop:


    Die eigentlichen Standlichter heißen offiziell

    Begrenzungsleuchten
    (Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)
    Vorhandensein: vorgeschrieben
    Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
    in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
    in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
    Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
    Funktion
    Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
    Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
    Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
    haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
    Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
    als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
    Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
    angesehen.


    am Dach angebrachte Lampen als "Positionslicht" heißen dann :

    Umrißleuchten
    (Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51b)
    Vorhandensein:
    nach EG-Rili: vorgeschrieben, wenn Fz-Breite über 2100 mm;
    zulässig, wenn Fz-Breite 1800...2100 mm
    nach StVZO: vorgeschrieben, außer lof-Fz einschließlich
    Geräte, wenn Fz-Breite größer 2100 mm; ab
    EZ 1.1.87;
    zulässig, wenn Fz-Breite 1800...2100 mm
    Anzahl: zwei sichtbar von vorn (weiß), zwei sichtbar von
    hinten (rot)
    in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
    in der Höhe: so hoch, wie es mit den Vorschriften für Breite,
    Bauweise, Symmetrie und Betrieb des Fz'es
    vereinbar ist;
    Kfz - nach vorn wirkende weiße Umrißleuchten
    mindestens Oberkante Windschutzscheibe
    elektr. Schaltung: keine besondere Vorschrift
    Sonstiges: mind. 200 mm zur Begrenzungs- sowie
    Schlußleuchte


    Hoffe ich konnte bißchen helfen :D

    @ Silvio

    grad noch was zu den Fernscheinwerfern und Referenzzahl , muss dich da ein bißchen korrigieren :cop:

    Scheinwerfer für Fernlicht
    (Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 50)
    Vorhandensein: vorgeschrieben
    Anzahl:
    nach ECE: Zwei oder vier; für N3 zwei weitere, d.h.
    insgesamt 6 1
    nach StVZO: Zwei, max. vier (auch sechs, wenn davon vier
    Scheinwerfer versenkbar sind)
    Lage nach ECE: vorn am Fahrzeug, so daß FzFührer nicht von
    Reflexionen gestört wird
    in der Höhe: keine besondere Vorschrift
    elektr. Schaltung: paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
    Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht
    ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht
    müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig
    abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer,
    d.h. 2 Paar, gleichzeitig
    eingeschaltet werden können bzw. leuchten..
    Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; blaue Kontrolleuchte
    Sonstiges: Die Lichtstärke aller gleichzeitig einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 225000 cd nicht überschreiten (Summe der Referenzzahlen nicht größer als 75, für Ausstattung nach ECE).
    Blinkende Scheinwerfer für Fern- und/oder
    Abblendlicht (autom. Ein- bzw. Ausschalten
    bzw. Wechselblinken von Fern- und
    Abblendlicht) sind nicht zulässig. .....

    Gruß

    T4 Cruiser GL LR TDSI, Bj. 03/96, 102 Ps TDI (Chip Tuning Fa. ABT ca. 131 PS), 302.000 km, P2-Alus VA 235/40/17, HA 255/40/17, Klima, Standhzg, GRA, Sitzhzg, Küche m. Spüle, Staufächern, Kühlbox, Kleiderschrank, WC, MKR HD mit 2x2 Schlafpl., Staufächern, P2-Bi-Xenon+Xenon-FSW, Dachträger, Skibox, PC m. Navi, Cam, W-Lan, UMTS,Touchscreen,DVBT,DVB-Sat, 320 GB usw.

    .....im fliegenden Wohnzimmer auf Achse....GeneralAnzeiger Bonn; 11.05.2005

    und denkt immer dran: Es geht nicht um´s brauchen, es geht um´s haben !!

    2 Mal editiert, zuletzt von TomT4LR (9. September 2008 um 23:01)

  • Also wenn ich das so durchlese habe ich nicht´s anderes geschrieben. ;) Referenzzahl ist 75 und die ist schon erreicht wenn die beiden Luminatoren an sind. Es darf also eigentlich zusätzlich kein Abblend- und auch kein Fernlicht eingeschaltet sein.


    Silvio

  • Zitat

    Original von Silvio

    Allerdings solltest du wissen das wenn du die Luminatoren eingeschaltet hast kein anderes Fahrlicht eingeschaltet sein darf.

    Grüße Silvio

    und dem ist nicht so,

    dein Abblendlicht darf eingeschaltet bleiben
    weil

    paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer, d.h. 2 Paar, gleichzeitig eingeschaltet werden können bzw. leuchten..

    heißt, dass bezieht sich auf die Fernscheinwerfer und nicht auf die Gesamtanzahl :D :D

    Gruß

    T4 Cruiser GL LR TDSI, Bj. 03/96, 102 Ps TDI (Chip Tuning Fa. ABT ca. 131 PS), 302.000 km, P2-Alus VA 235/40/17, HA 255/40/17, Klima, Standhzg, GRA, Sitzhzg, Küche m. Spüle, Staufächern, Kühlbox, Kleiderschrank, WC, MKR HD mit 2x2 Schlafpl., Staufächern, P2-Bi-Xenon+Xenon-FSW, Dachträger, Skibox, PC m. Navi, Cam, W-Lan, UMTS,Touchscreen,DVBT,DVB-Sat, 320 GB usw.

    .....im fliegenden Wohnzimmer auf Achse....GeneralAnzeiger Bonn; 11.05.2005

    und denkt immer dran: Es geht nicht um´s brauchen, es geht um´s haben !!

  • Jetzt verwirrt ihr mich

    Ich wusste das ich zu meinen im Hauptscheinwerfer befindlichen Fernscheinwerfern noch zwei dazu haben darf.

    Aber wenn doch die Luminatoren allein schon die maximale Refernzzahl haben dann müssten doch die originalen Scheinwerfer aus sein :nixpeil:

  • Zitat

    Original von TomT4LR

    und dem ist nicht so,

    dein Abblendlicht darf eingeschaltet bleiben
    weil

    paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer, d.h. 2 Paar, gleichzeitig eingeschaltet werden können bzw. leuchten..

    heißt, dass bezieht sich auf die Fernscheinwerfer und nicht auf die Gesamtanzahl :D :D

    heißt das jetzt ich darf die lumis und die originalen ferns anhaben? :nixpeil:
    *sehrverwirrtbin*

  • Zitat

    Original von Multibully

    Jetzt verwirrt ihr mich

    Ich wusste das ich zu meinen im Hauptscheinwerfer befindlichen Fernscheinwerfern noch zwei dazu haben darf.

    Aber wenn doch die Luminatoren allein schon die maximale Refernzzahl haben dann müssten doch die originalen Scheinwerfer aus sein :nixpeil:


    Die Originalen Scheinwerfer unterteilen sich ja nochmal in Abblendlicht und Fernlicht.
    so wie es aus der StVZO zu lesen ist, müßte dann bei der Verwendung der Lumi´s das Originale Fernlicht ausgeschaltet werden, da du sonst über die 75 kommst

    Das Abblendlicht kann aber anbleiben. :cop:

    Das heißt also, das du beim 'Anbau von den Lumis dein Original Fernlicht abklemmen kannst bzw. so klemmen musst, das es nur bei Lichthupe funktioniert und und und


    @AGGU
    rein rechtlich, wenn du es 100%ig machen willst, dann eigentlich nicht.
    Aber wie du es schaltest, musste mal schauen.


    Können ja beim nächsten Grill-Event mal drüber quatschen. Je nachdem, wo du das nächste mal aufschlägst :P

    Gruß

    T4 Cruiser GL LR TDSI, Bj. 03/96, 102 Ps TDI (Chip Tuning Fa. ABT ca. 131 PS), 302.000 km, P2-Alus VA 235/40/17, HA 255/40/17, Klima, Standhzg, GRA, Sitzhzg, Küche m. Spüle, Staufächern, Kühlbox, Kleiderschrank, WC, MKR HD mit 2x2 Schlafpl., Staufächern, P2-Bi-Xenon+Xenon-FSW, Dachträger, Skibox, PC m. Navi, Cam, W-Lan, UMTS,Touchscreen,DVBT,DVB-Sat, 320 GB usw.

    .....im fliegenden Wohnzimmer auf Achse....GeneralAnzeiger Bonn; 11.05.2005

    und denkt immer dran: Es geht nicht um´s brauchen, es geht um´s haben !!

  • Zitat

    Original von AGGU

    heißt das jetzt ich darf die lumis und die originalen ferns anhaben? :nixpeil:
    *sehrverwirrtbin*

    ja, Du darfst Lumis und originales Fernlicht zusammen betreiben, wenn die lumims eine REF-Zahl von je 17,5 haben ( 4x 17,5 = 75)

    Die CELIS-Dinger haben aber eine REF- Zahl von 37,5, weshalb das orginale Fernlicht abgeklemmt werden muß. Das Abblendlicht wird über die Brücke angesteuert.

    Alternativ kannst Du auch 4 Lumis mit je 17,5 und das org. Abblendlicht (wie schon oben) betrieben. Dann aber auch ohne CELIS.
    macht 6 x 55 Watt!!!!!

  • Zitat

    Original von TomT4LR

    @AGGU
    rein rechtlich, wenn du es 100%ig machen willst, dann eigentlich nicht.
    Aber wie du es schaltest, musste mal schauen.


    Können ja beim nächsten Grill-Event mal drüber quatschen. Je nachdem, wo du das nächste mal aufschlägst :P

    wietze :]