Brennkammer nach 10 Jahren wechseln ?

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  • Und was sagt uns das Dokument ?

    Jetzt fordert es nicht mehr der Gesetzgeber, aber der Hersteller oder wie oder was ?

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Hi,

    meine Brennkammer ist naechstes Jahr auch 10 Jahre alt und der Tuev meinte die muss dann raus.

    Glaub zwar nicht das die Brennkammer hin ist aber nun fang ich mal an zu schauen wie teuer eine neue Brennkammer + Dichtungen ist und dann bau ich das Teil um.

    Gruss Frank

  • Nein, es gibt keine Pflicht zum überprüfen. Es gibt stattdessen die Herstellervorschrift nahc 10 Jahren zwingend zu wechseln.

    In der Praxis gibt es keine Veränderung, der Tüv wird jetzt schauen ob der Wärmetauscher zu alt ist anstatt nach einer Prüfbescheinigung zu fragen.

  • Zitat

    Original von lovejoy
    , aber der Hersteller oder wie oder was ?

    Genau so ist es.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt! 8)

    In der Schweiz(nicht gerade für Unsicherheit bekannt)gibt es meines Wissens diese Vorschrift nicht.

    Muß nächstes Jahr auch wieder mit meinem Dicken zum TÜV,mal schauen ,ob er das bemängelt.


    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Hugo Calex (22. Dezember 2008 um 13:35)

  • Hi,

    das "Problem" an der Sache ist das ich nicht beurteilen kann ob der Hersteller zu recht den Wechsel verlangt oder ob es Geldschneiderrei ist und da gilt im Zweifel "saftey first".

    Wenn ich alleine im Auto schlafen wuerde ... aber mit Kind und Kegel. Alternative gibt es CO2 Warner bei Fritz Berger.

    Gruss Frank

  • Das Problem ist, dass man nicht nachweisen kann, wie oft die Luftheizung in den 10 Jahren genutzt wurde. Dass die Dichtungen in dieser Zeit spröde werden können, fliesst da auch noch mit ein.

    Eberspächer möchte da kein Risiko eingehen und hält sich weiter an die Tauschpflicht. Falls nach 10 Jahren doch was passiert, dann kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Hi,

    ist bei 300 Euro: Brennkammer, Dichtungen und Typschild dabei. Bei der Aktion wuerd ich wohl die Gluehkerze gleich mittauschen.

    Gruss Frank

  • Hi,

    Zitat

    na das ist doch geschenkt! da waren die Alus teurer.

    soweit ich das verstanden habe gilt die 10 Jahre Wechselpflicht nicht mehr fuer die aktuellen Heizungen die aber den gleichen Waermetauscher eingebaut haben wie die alten Heizungen. 300 Euro fuer einen "vermeintlich" unnoetigen Tausch find ich auch "teuer".

    Allerdings ist es nicht klar ob der Tausch gut begruended ist. Denke die 300 Euro zahlt jeder mit einem Laecheln wenn klar ist das es aus Sicherheitsgruenden zwingend notwendig ist.

    Die technisch "schoenste" Loesung waere ein eingebauter CO2 Sensor der verhindert das die Heizung arbeitet wenn CO2 erkannt wird. Fehlermeldung ins Steuergeraet, Heizung aus und gut.

    Gruss Frank

  • ...eigentlich ja schon, aber wer garantiert, dass der C0²-Sensor zuverlässig ist? Genausowenig kann 100 prozentig garantiert werden, dass die Luftheizung nach 5...9 Jahren noch dicht ist, wenn sie fast jeden Tag sechs Stunden heizt. Ist immer so ne Gratwanderung.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Zitat

    Original von thommi
    Das Problem ist, dass man nicht nachweisen kann, wie oft die Luftheizung in den 10 Jahren genutzt wurde. Dass die Dichtungen in dieser Zeit spröde werden können, fliesst da auch noch mit ein.

    Eberspächer möchte da kein Risiko eingehen und hält sich weiter an die Tauschpflicht. Falls nach 10 Jahren doch was passiert, dann kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.

    Wir haben Betriebsstundenzähler mitlaufen. Betriebsstundenangebe des Herstellers gibt es allerdings nicht.

  • Hi,

    wenn ich die Brennkammer fuer 300 Euro bekomme dann bau ich sie im Sommer ein und hab dann wieder 10 Jahre Ruhe auch wenn meine Heizung vieleicht 100 Betriebsstunden auf dem Buckel hat.

    Zitat

    eigentlich ja schon, aber wer garantiert, dass der C0²-Sensor zuverlässig

    waer dann Sache des Herstellers und er koennte es als Argument nutzen um sich vom Mitbewerber zu differenzieren. Ein CO2 Sensor wuerde auch Risse in der Kammer erkennen die z.B. von einem Unfall stammen, Bodenkontakt in Island ... usw.

    Wenn jetzt die EU sagt das nicht mehr getestet werden muss und der Hersteller sagt das er maximal 10 Jahre garantiert hat der Fahrzeughalter die volle Verantwortung ... wenn die 10 Jahre rum sind.

    Gruss Frank

  • Zitat

    Original von thommi
    ...eigentlich ja schon, aber wer garantiert, dass der C0²-Sensor zuverlässig ist? Genausowenig kann 100 prozentig garantiert werden, dass die Luftheizung nach 5...9 Jahren noch dicht ist, wenn sie fast jeden Tag sechs Stunden heizt. Ist immer so ne Gratwanderung.

    Kennst du persönlich einen Fall,in dem jemand durch eine defekte Brennkammer ums Leben gekommen ist?

    Ich nicht!

    100% Sicherheit gibt es nicht und hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen!

  • Hi,

    ich hatte im T3 ne 20 Jahre alte Heizung drin die 1a lief ... aber darum geht es gar nicht. Die Frage ist ob Du fuer Dich selber die Verantwortung uebernehmen willst oder nicht.

    Der eine macht das, der andere moechte das nicht. An Eberspaechers Stelle wuerde ich mir 3 mal Ueberlegen welche Haftung ich tragen kann und welche nicht mehr.

    Gruss Frank

  • Hab gerade gegoogelt:

    Abgasgeruch im Innenraum kann auch von defekten Dichtungen oder einer losen Glühkerze kommen,nur so zur Info,falls jemand das Problem hat.

    Gruß Matthias

  • Stand der Technik seit vielen Jahren ist:

    Die Heizung ist so konstruiert, das bei leichten Defekten kein Abgas in die
    Heizluft gelangen kann.

    Wie ? Der Druck der zu heizenden Luft in der Heizung ist größer als der
    Druck in der Brennkammer. Es kann nur zusätzliche Frischluft in die Brennkammer strömen, wenn diese Risse bekommt. nicht Abgas in den
    Heizluftstrang.

    ABER: Das gilt nur, wenn die Strömungsverhältnisse nicht durch andere
    Defekte im Luft / Abgasführungssystem verändert werden, z.B. durch
    eine Behinderung der Abgase beim Austritt oder Wiederansaugen der
    Abgase.

    Diese Heizungen wurden in ähnlicher Bauform schon vor der Eb. Zeit
    zu tausenden in Klein-Flugzeugen verbaut. Dort ist eine Prüfung der Brennkammer in der Tat vorgeschrieben, ist aber mittel Farbeindringverfahren einfach zu machen. Die Wiedermontage und Wiedereinbau läßt dann aber wieder Spielraum für die obengenannten Montagefehler.

    Gruß Waldfrank

    Einmal editiert, zuletzt von waldfrank (22. Dezember 2008 um 16:27)