Der Hersteller hat beim Abrollumfang 2065mm die 700KG angegeben.
Diese Radlast gilt grundsätzlich bei MAX geschwindigkeit und konnte früher runter gerechnet werden.
Sprich wenn das Fahrzeug nur 160km/h statt der möglichen 240km/h des Geschwindigleitsindex des Reifen fuhr, so konnte man den
Reifen höher belasten als zB 650kg beim Loadindex 93. Daraus resultierten damals die Eintragungen von Reifen mit LI93 auf einem Multivan TDi mit 1510kg Achslast.
ALLES legitim. Voraussetzung war eine Freigabe des Reifenherstellers für eine bestimmte Felge auf einem Bestimmten Fahrzeug.
Die Vorgaben sind nach wie vor Gültig, WENN es ein Offizielles Dokument gibt.
In Deinem Fall hast du so ein Dokument in dem Dein Fahrzeug 7DB eine Freigabe in verbindung mit einem 245/45/18 BIT 1600kg bekommt.
Der Rest wie Radabdeckung und Freigängigkeit sind Obligatorisch.
DAS GUTACHTEN PASST! Die Freigabe für den T4 ist bis Max 103kw, deiner hat 75 gegeben (siehe Tabelle) mit dem entsprechenden Reifen im Zusatz 5KA!
Somit hat AEZ diese Felge trotz geringerer Festigkeit der Felge, diese für den T4 freigegeben. Und da sie es auf die 103kw begrenzt haben, lässt sich das ebenfalls runterrrechnen. Je weniger schnell das Fahrzeug maximal fährt, desto höher ist eine Felge/Radreifen Kombi belastbar.
Also ist das ganze auch Abnehmbar,
Laß es. Ich hatte das bisher auch locker gesehen, bis ich einen schleichenden Luftverlust hatte und entdecken mußte das die Felge eingerissen ist. Solche Fälle gibt es tatsächlich
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Das ist eine für das Fhzg. zugelassene Serienfelge, war aber kein T4.
DAS kann ganz andere Ursachen haben.
Fertigungsfehler, Materiafehler, oder zu heftig über ein Bordstein oder ähnliches gefahren.
Die Querrillen auf der BAB wenn sie heftig genug sind, können sowas auch hervorbringen.