Beiträge von X_FISH

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    Die Frage war:

    Muss man ein WoMo mit WoMo-typischem Ausbau zwingend als Womo zulassen lassen oder nicht.

    Nein. Die Frage war: »Muss man ein Fahrzeug mit WoMo-artigem Ausbau zwingend als Womo zulassen lassen oder nicht.«

    Die Frage wurde von den Profis bereits eindeutig mit "JA" beantwortet ...

    Dann haben diese Profis falsch geantwortet.

    nun konzentriert Euch bitte darauf, die rechtlichen Grundlagen für die Umschreibungspflicht zu beschaffen.

    Actori incumbat probatio - »Dem Kläger obliege die Beweislast«. ;)

    Da es keine Pflicht zur Umschreibung zum WoMo gibt, gibt es auch keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

    Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung vom PKW (Klasse M1) zum So.KFZ (ebenfalls Klasse M1) keine Auswirkungen. Daher: es existiert keine Pflicht für eine Gattungsänderung.

    Anders sieht es bei Nutzfahrzeugen aus (Klasse N1). Werden die Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw nicht mehr erfüllt, erlischt die BE.
    Daher muss ein LKW der kein LKW mehr ist umgeschlüsselt werden.

    Aber natürlich räume ich für ein Audiatur et altera pars den Raum ein: »Auch die andere Seite soll angehört werden«. :)

    Grüße, Martin

    Nachtrag aus dem großen Buch mit dem Titel »Frag 5 Leute, erhalte mindestens 6 Meinungen«:

    Campingbox befestigen - Was sagen TÜV und Dekra? » Franzeks Reisen
    Wir haben bei TÜV, Dekra und GTÜ nachgefragt wie Einbauten und Campingboxen im Campervan korrekt und sicher befestigt werden müssen.
    www.franzek.com
    Zulassung für selbstausgebaute Wohnnmobile: So bekommen Sie die Womo-Zulassung
    Der Experte vom TÜV verrät, worauf es bei der Zulassung von selbst ausgebauten Campervans als Wohnmobil ankommt.
    www.promobil.de
    Muss Ladung wirklich -händisch- lösbar sein? - Das Tinyhouse Forum
    Hallo zusammen,immer wieder lese ich: Wenn man das TH als Ladung deklarieren will, dann muss man es so am Trailer befestigen, dass es händisch lösbar ist, z.…
    www.tinyhouseforum.de

    Und natürlich:

    § 22 StVO 2013 - Einzelnorm

    Und zusätzlich noch ein Gedankenspiel:

    Lege ich eine leere Europalette hinten in meinen Pickup -> Ladung.
    Wenn ich sie nicht verzurre -> schlecht gesicherte Ladung.

    Was aber wenn ich einen IBC mit der Hand draufpacke, schön verzurre und dann mit 1'000 kg Gewicht befülle (1'000 l Wasser)?

    Habe ich dann aus der Ladung ein »nicht händisch lösbares« Ausstattungsdetail hinzugefügt weil ich ihn nicht mehr ohne Werkzeug (Gabelstapler oder Kran) von der Ladefläche bekomme? ;)

    Es ist nirgendwo exakt definiert wo die Grenze zwischen Ladung und fest mit dem Fahrzeug verbunden liegt. Natürlich bekommt man eine mit Sikaflex verklebte Küche nicht ganz so einfach aus dem T4 raus wie den Wäschekorb mit dem Campingkocher. Keine Frage. Aber gerade bezüglich Verschraubungen ist es nicht wirklich geklärt. Wenn ein 17er oder 19er Schlüssel für die Radbolzen oder -muttern zum Bordwerkzeug gehört und ich sichere alles mit 17er oder 19er Schrauben bzw. Muttern - ist es dann noch immer Ladung? Daher ist selbst die Aussage »mit Bordmitteln« nicht wirklich erschöpfend geklärt.

    Als Exkurs:

    Bis zu einer Gesetzesänderung waren Pickups mit 5 Sitzplätzen (Doppelkabiner) steuerrechtlich als PKW zu behandeln - auch wenn es Fahrzeuge der Klasse N1G laut Papieren waren (Nutzfahrzeug, also LKW).

    Warum? Weil es dem Fiskus nicht gepasst hatte, dass man einen 3,2 l Diesel (oder einen 5,7 l Benziner) mit Gewichtsbesteuerung bewegen kann... Quelle hierfür:

    Neue Rechtslage: Pickup Trucks können wieder als Lkw besteuert werden
    Mit der Aufhebung der Sonderregelung (§ 18 Abs. 12 KraftStG) können Pickups nun wieder als LKW versteuert werden.
    pick-up-trucks.de

    Ergo: Bestätigung für »es ist erlaubt was nicht explizit verboten ist«. Oder eben gestrichen wurde. ;)


    Grüße, Martin

    Das ist absolut falsch. Die deutschen gesetze sind diesbezüglich absolut eindeutig, wie hier schon mehrfach zu lesen ist.

    Kann mir jemand den Link zum Gesetz schicken, wo steht, dass mein PKW trotzdem ein PKW bleibt auch wenn ich Küche und Bett einbaue und diese nicht einfach und nicht ohne spezielles Werkzeug auszubauen ist.

    Fahrzeug der Klasse M1

    Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

    Definiert in der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt

    Ergo: wenn du auch nur 2 Sitzplätze hast, hast du ein Fahrzeug der Klasse M1. Du solltest nur eben nicht Bett, Schrank, Traumfänger und 9 Sitplätze außer dem Fahrersitz haben. Ansonsten ist es nicht mehr M1. Nicht wegen dem Traumfänger, sondern wegen dem Sitz der nun zuviel ist.

    Ein Womo ist übrigens *trommelwirbel* auch ein Fahrzeug der Klasse M1.


    Klasse N1 hast du nicht, denn:

    Klasse N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

    Dein Bus ist aber für die Personenbeförderung ausgelegt.

    Ergo: wir wissen schon mal das der Bus der Klasse M1 entspricht und bleibt.

    Schaust du in der Zulassungsbescheinigung Teil I was unter Ziffer 22 steht, wird das auch deutlich. Dort findest du beispielsweise etwas wie »ZIFF.S.1:WAHLW. 2 BIS 5 OD.7.*«.

    Somit ist deine Frage beantwortet: es ist mit der Richtlinie 2001/116/EG und die StVZO mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I exakt definiert: du hast einen PKW.

    Nur weil du eine Küche und ein Bett einbaust wird aus dem M1 (PKW) kein Womo.

    Dafür müsstest du eine Abnahme vornehmen lassen und den Bus zum WoMo umschreiben lassen. Womo kennt die EG-Richtlinie nicht. M1 ist M1. Egal ob PKW oder WoMo oder SoKfz Bürofahrzeug (was ich mal hatte).

    Damit deine Einwände auch gleich bedient sind:

    »Ich will aber DEUTSCHES RECHT und keine EG-Richtlinie!«

    Bittesehr: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen. Da die EG-Klassen in nationalem Recht auch vorhanden sein müssen findest du die Definitionen auch in der Anlage zur StVZO.

    »Aber in meinem Führerschein steht ja auch nichts von M1 und so!«

    Führerschein: FZV. Fahrzeugzulassung in Deutschland: StVZO. Äpfel sind Äpfel, Birnen sind Birnen. Daher kann man nicht den Führerschein und die FZV mit der StVZO vermischen. Aber wenn du dich in die nicht relevanten Definitionen der FZV einlesen willst: § 2 FZV.

    »Ich will aber ein WoMo!«

    Die historisch bedingte nationale Unterscheidung in Deutschland bezüglich So.KFZ und PKW hat nur bei Steuer und Versicherung auswirkungen. Es tangiert den Rest nicht. Und es gilt generell der Grundsatz »was nicht verboten ist, ist erlaubt«.

    Da im Teil I definiert ist, dass du die Sitze ausbauen kannst (um z.B. ein Bett und eine Küche als sehr gut gesicherte Ladung zu transportieren) musst du nicht mal die Sitze austragen lassen. Warum? Weil es nicht verboten ist ein Bett und eine Küche sicher im Bus zu befestigen.


    »Du bist doof und stinkst!«

    Ich arbeite an beidem und gelobe Besserung!

    Grüße, Martin

    Die Gierhälse vom Finanzministerium haben das natürlich erfahren und haben auch diese Hintertür geschlossen, indem die Mineralölsteuer nun Energiesteuer heisst, welche auch für Salatöl gilt.

    Wie hoch ist denn die Steuer dann für Salatöl? Frage für einen Freund der von Leinöl aus der Schreinerei evtl. umsteigen möchte. ;)

    Grüße, Martin

    Du willst dich absichern wegen der gegnerischen (!) Versicherung bei einem Unfall?

    Der ist es recht egal wie du deinen PKW oder LKW beladen hast - außer es hatte Auswirkungen auf den Unfall.

    Du willst den Ausbau mit versichert haben bei einem Totalschaden <- ich glaube das ist des Pudels Kern?

    Was du daher lesen willst:

    Beschädigtes Transportgut: Was ist versichert und was nicht?
    Handwerksbetriebe arbeiten nicht nur bei ihren Kunden. Sie liefern mit ihren Transportern auch Waren oder bringen Material zur Baustelle. Auf eigene Kosten und…
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de

    Sollte dir wirklich jemand das Fahrzeug zerdeppern wirst du für den Ausbau nicht viel Geld bekommen. Sehe ich gerade bei meinem Pickup. Ob da jetzt für 5'000 Euro ein neues Hardtop drauf ist oder nicht ist dem Gutachter bei der Ermittlung vom Fahrzeugwert relativ egal. Ist ja "gebraucht".

    Daher frage ich nach: was genau willst du denn wissen? Was die gegnerische Versicherung zahlt (HP-Schaden) oder was die eigene Versicherung zahlt (Vollkasko)?


    Grüße, Martin

    Mal eine kurze Zwischenfrage:

    Sammelt man mit einem Wohnmobil auch SF-Klassen, die man später auf eine PKW Versicherung übertragen kann?

    Ich kann für RMV (also KRAVAG) sprechen: Ja. Die SF wurden bei einem Wechsel übernommen - der Sonderrabatt wurde dann aber nach einem Jahr von der neuen Versicherung gestrichen. Ich bin dann wieder zu RMV/KRAVAG zurückgekehrt und habe damit die Kosten für die Versicherung wieder halbiert(!).

    Daher: einfach bei RMV mal unverbindlich anfragen.

    Grüße, Martin

    PS: Wer glaubt der T4 MV als WoMo ist teuer: meine neue Rechnung ist vierstellig ausgefallen (Pickup als LKW, N1G)... Das günstigste Angebot der Konkurrenz liegt bei 950 Euro im Jahr VK mit HP. Pauschal. Egal für welchen Pickup...

    Reichtes da nicht auch aus, in die ZUB Teil 1 in Feld "K" zu schauen?.

    Das ist dann genau dieselbe EG-Typgenehmigungsnummer wie die am Fahrzeug.

    Meine Erfahrung bei Motorrad und meinem aktuellen Gefährt: nein. Bei beiden wurde die EG-Typgenehmigung im Feld K gestrichen obwohl dies nicht zulässig war.

    Exkurs: https://www.600ccm.info/1/180423/Numme…intragen_lassen

    Wenn der alte Brief bzw. Teil II noch vorhanden ist und dort eine Nummer drinsteht -> die sollte auch im aktuellen Teil I zu finden sein.

    Grüße, Martin

    IKEA in der Nähe? Wegen Sitzkomfort einfach mal die Sachen für das LYCKSELE-Schlafsofa anschauen. Zumindest kann dann das Popometer testen wie es sich anfühlt.

    Kommt bei mir hinten auf den Pickup drauf und wird 2x gefaltet.

    LYCKSELE LÖVÅS Matratze, 140x188 cm - IKEA Deutschland
    LYCKSELE LÖVÅS Matratze, 140x188 cm Einfache, feste Matratze; geeignet für allnächtliche Benutzung.
    www.ikea.com

    Kommt natürlich längs rein und nicht quer. ;)

    Passt übrigens auch wunderbar in den VW T4... Aber die Konstruktion existiert ja schon anderweitig...

    Grüße, Martin

    thommi

    Du darfst den Kleinwagen schon haben. Gerne auch noch ein Elektromobil, eine 125er mit B SZ 196 und noch ein E-Bike dazu. Nur sollst du alles schön bezahlen. :)

    Sehr schön war auch der Vorschlag - ich weiß leider nicht mehr wer/welche Partei: »In den Ferien kann man auch einfach ein großes Auto oder Wohnmobil mieten. Man braucht im Alltag kein großes Fahrzeug.«.

    Stimmt. Nur stelle ich mir gerade vor wie sich ein Bundesland komplett Kombis für die Fahrt nach Schweden, Italien oder Kroatien mieten will. Mit WoMos kann man da vermutlich nicht jede Familie ködern die anschließend in einem Bungalow 2 Wochen Urlaub machen will.

    Und: Wo stellen wir dann außerhalb der Ferien die ganzen Miet-Kombis und -Womos ab? Auf dem Vor- und Rollfeld vom BER? :D

    Grüße, Martin

    Wir haben in .de auch Wechselkennzeichen, das will ich nur mal bemerkt haben

    ...welche eine bürokratische Totgeburt waren und sind: nämlich völlig sinnfrei in Umsetzung und Alltagstauglichkeit.

    • maximal zwei Fahrzeuge pro Wechselkennzeichen
    • volle KFZ-Steuer für alle Fahrzeuge
    • kein Tausch der Kennzeichen zwischen verschiedenen Gattungen bei gleicher technischer Basis (z.B. WoMo und PKW/LKW beim VW Bus)

    Wie man es hätte machen können sieht man in der Schweiz

    • auch maximal zwei Fahrzeuge pro Wechselkennzeichen, aber:
    • Strassenverkehrsabgabe (Steuer) wird nur für das teurere Fahrzeug berechnet
    • Versicherungsprämie in der Regel geringer als wenn die Fahrzeuge beide einzeln eingelöst wären

    Wie man es hätte machen können sieht man auch am EU-Land Österreich:

    • maximal drei Fahrzeuge pro Wechselkennzeichen
    • KFZ-Steuer wird nur für das teuerste Fahrzeug berechnet
    • gleiche Oberfeldgruppe (Gattung) ist vorgeschrieben
    • Digitale Vignette (Maut) st nur einmal zu kaufen, sie geht mit dem Wechsel vom Wechselkennzeichen auf die beiden anderen möglichen KFZ über
    • Versicherung: 1 x die höchste Kasko-Prämie, 1/2 (Vollkasko) bzw. 2/3 (Teilkasko) der jeweiligen Kasko-Prämie pro weiteres Fahrzeug mit Kaskodeckung. Haftpflicht ist nur ein mal zu entrichten - auch wenn drei Fahrzeuge auf dem Kennzeichen laufen

    Abgesehen von einer minimalen, optionalen (da nicht vorgegebenen) Einsparung bei der Versicherung gibt es für das Wechselkennzeichen in Deutschland keinen Grund. Und selbst diese Einsparung macht u.U. gar keinen Sinn: mein Versicherer hat mir die gleiche SF-Einstufung für zwei Motorräder und zwei PKW gegeben. Ohne Wechselkennzeichen... Im Schnitt also günstiger als die Wechselkennzeichenlösung - da die Fahrzeuge alle im öffentlichen Verkehrsraum stehen durften.

    Grüße, Martin

    Vielleicht hab ich das schlecht formuliert: der Dämmstoff soll sich, eben wie Armaflex, nicht vollsaugen. Das war eine Empfehlung für Armaflex.

    Ah... Jetzt. Die Tücken der deutschen Sprache. Kann man so oder so lesen wie du es geschrieben hast.

    Grüße, Martin

    PS: Exkurs: »Wir essen jetzt Opa!« - »Wir essen jetzt, Opa!« - Satzzeichen retten Leben! ;)

    Die Erfahrung die andere schon sammeln durften: wer versucht das Fahrzeug so dicht zu bekommen wie einen zugeschweißten Gefrierbeutel wird scheitern.


    Tauwasser hast du immer im Fahrzeug wenn du es in Nordeuropa verwendest. Selbst im Sommer. Ich spreche aus Erfahrung. Infos dazu -> einfach nach Taupunkt googeln.

    »Opferflächen« hast du bei den Scheiben, das Metall wird aber auch genügend Kondensat einsammeln wenn die Luft zu kalt ist um die Feuchtigkeit zu halten.

    Daher: Konservieren was geht aber nicht übertreiben. Die Holme sind bei VW i.d.R. innen gut mit Lack bedeckt. Zu viel Wachs läuft dir unten wieder raus weil's kein Lack ist und in der Sommerhitze eben der Schwerkraft folgt.

    Leider ist das Internet bzw. YT gerade voll von Selbstausbauern, welche alles mögliche und unmögliche an Materialien empfehlen. Das verwirrt eher als das es nutzt.

    Mineralwolle und Co. (auch Schafwolle, Isomatten aus Hanf und Stroh und was sonst noch so verwendet wird) hat viel Oberfläche, an welcher auch die Feuchtigkeit kondensiert. Trotzdem bleibt Stahl als Kältebrücke. Dafür holt man sich einen dicken Wasserspeicher (Mineralwolle und Co) ins Fahrzeug.

    Einfachste Lösung: gib dem Wasser die Chance wieder rauszukommen (zu verdunsten). Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Grüße, Martin