Sicher? Mein ACV steht mit 159K/h in den Papieren ... ein großer TDI läuft erheblich schneller.
Da spielt die Leistung nicht unerheblich rein
Ja, aber die 4% als Antwort auf die 7%-Regel zu bringen, legt nahe, dass die Übersetzung das einzige Kriterium sei und eine Eintragung deshalb unproblematisch.
Da habe ich so meine Zweifel, weil in die Abgas-Bewertung alle möglichen Kriterien einfliessen werden.
Da die Kontrollleuchte aus bleibt, könnte es sein, dass das StG in diesem Bus nie in Funktion war ... dann hat es die Eintragung wahrscheinlich aus einem anderen Auto mitgebracht.
Der Schlauch zum MSG ist normalerweise dicht ... es wird also nur die Luftmenge darin zur Druckübertragung komprimiert oder entspannt.
Ist der kurze Schlauch im MSG aber undicht, wird jede Menge ölhaltige Ladeluft in und durch das MSG gepumpt - und dann sieht es irgendwann so aus. Der Ladedruck im MSG verfälscht den Referenzdruck (Aussendrucksensor), deshalb funktioniert die Motorregelung schlecht und der Bus rußt eventuell deshalb.
Sagen wir mal so: eine defekte Ölpumpe wäre noch die freundlichste Lösung ... auch ausgeprägter KW-Lagerverschleiß kann zu Öldruckproblemen führen.
Wenn beide Lüfter ausser Funktion sind und falls zusätzlich noch die Temperaturwarnung nicht funktionierte (was man hier fast befürchten muss), könnte er also schon eine ganze Weile zu heiß gelaufen sein - also auf Verschleiss. Weil das zu viele "wenns und weils" sind, würde ich jetzt die Lüfter wechseln und das Öl auch ... wenn das beides nicht hilft, wird es mit dem Urlaub unsicher. Lüfter wechseln ist keine sehr große Sache ... man sollte aber die Schrauben (der Lüfterbefestigung und/oder des Lüfterträgers) sehr intensiv mit Rostlöser behandeln (also lange und viel)
(Junge Familie, zwei kleine Kinder, Vorstadt Einfamilienhaus etc. 2 Jahre das Ding gefahren).
Und nochmal schwieriger ... falls in den zwei Jahren kein Versicherungsschaden für das Auto dokumentiert ist, kann er sich auf gutgläubigen Erwerb heraus reden ... wahrscheinlich zu recht.
Hat das Auto werksmäßig überhaupt Airbag(s) gehabt ? Lässt sich ja leicht über die FIN feststellen.
Wenn nein, dann ist es ja durchaus möglich das es sich um den schiefgegangenen Versuch handelt solche nachzurüsten.
Und wenn dass so wäre ... ist es dann ein Betrugsversuch durch "Schein-Airbag"? ... und ist man als Käufer verpflichtet, die vorgefundene Ausstattung mit dem Auslieferungszustand zu vergleichen? ... und zu prüfen? Und stand in der Anzeige und im Kaufvertrag irgendwo "Fahrerairbag" als Lockstoff (falls er im Auslieferungszustand keinen hatte)?
Maximaler Ladedruck ensteht bei maximalem Unterdruck ... heißt im Umkehrschluss: ohne Unterdruck bringt er fast nichts. Wenn Du also den Unterdruckschlauch von der Turbodose ziehst, ist es ausgeschlossen, dass der Ladedruck überschritten wird - falls dann der Fehler NICHT auftritt, ist eine Ladedruck-ÜBERSCHREITUNG als Grund für den Notlauf HÖCHST WAHRSCHEINLICH.
Dann musst Du als "nur noch" nach dem Grund dafür suchen - der Ladedrucksensor ist dann als Verdächtiger raus.
Und das war nunmal nicht im Kaufpreis einkalkuliert
Na, wenn der Airbag tatsächlich ausgelöst hat, wäre sogar eine Schadensersatzklage risiko-los. Natürlich hatte die Lampe beim Kauf noch funtioniert (warum auch immer) ... versteckter Mangel und vorsätzliche Täuschung.
Die ausse Airbag-Lampe fällt beim nächsten TüV sicher auf ... den Fehler finden und die Funktionstüchtigkeit der Luftsackes müsst ihr also schon prüfen.
Wenn der Bus im jetzigen Zustand und nach sorgfältiger Inspektion den Kaufpreis wert ist, wozu dann der Aufstand .... ist es dann nicht egal, ob Unfall oder nicht ?
Zur Not kaufst du dir ein überbrückungskabel, das hat jeder baumarkt.
Aber wirklich nur zur Not
Die Qualität dieser Kabel sieht man erst, wenn man sie zerschneidet ... oft hocken ein paar wenige, jämmerlich dünne Kabel in einer überdimensionierten Plastik-Hülle - und mit noch mehr Pech ist es statt Kupfer einfach nur Alu. Würde ich also nicht machen.