Beiträge von jojo1969

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    Schöner wäre es gewesen, sie hätten der Anmaßung und Willkür der Finanzbehörde eine Absage erteilt - so bleibt es (wieder mal) eine Einzelfallentscheidung


    Es ist kein Einzelurteil , da das Gericht wegen dem kurzen Radstand eine Entscheidung getroffen hat, da es mehrere Klagen in -D- vorhanden sind
    und wir hier die ersten waren , die mit diesem Thema verhandelt wurden , somit ist im Urteil zu lesen vom Richter ...
    ..... wegen mehreren Fällen entscheidung der Fahrzeugdaten Länge , Breite , Gewicht

    Kurzer Radstand mit Holland Kabine ist und bleibt ein LKW mit 5 Sitzplätzen

    Am 21.3.2018 in Cottbus verhandelt ( Akte 8 K 8007/16 )
    und über das Finanzgericht Berlin - Brandenburg entschieden

    VW Bus Kurzer Radstand mit Dubble-Kabine ist und bleibt ein LKW

    Die KfZ Steuer wird also bei 5 Sitzplätzen mit Kabine als LKW besteuert

    Wir haben gegen den Zoll geklagt und gewonnen :!:

    :thumbup:

    mal auch einen senf als tip abgeben will 8)

    vom N75 zum turbo , hat die ansteuerung mit einer unterdruckmessuhr von 0,6 bar , wenn der N75 nur 0,5 oder sogar wie bei mir einmal nur 0,4 im standgas hatte , dann merkt man beim fahren den leistungsverlust
    ich habe selber mal 2 tage nach so einem fehler gesucht X(
    also ein tip , mit einer unterdruckuhr , mal 2 verschiedene N75 zu testen , und den N75 benutzen , der den höheren unterdruck ansteuert

    viel erfolg

    hy Michi13

    also ein TIP wäre das , du so oder so garantie hast

    also motor kannst du laufen lassen , wie du das gefühl hast , das er schnurrt , wenn er im urlaub wieder RUMST , dann hast nur die möglichkeit
    einen leihwagen zu nehmen :D

    wenn du dann einen Ölwechsel in Paris machst , ist das sicherlich nicht verkehrt !

    und was natürlich auch für dich einen vorteil hat , die dicke berta , hat einen AT-motor , also eine wertsteigerung :thumbup:

    DANKE axelb,

    das ganze ist dem anwalt auch aufgefallen und hat ein 10 seitiges schreiben an das gericht zum wiedersruch aufgesetzt das gerade zu gericht unterwegs ist
    das der zoll die alte ALTE FASSUNG zitiert hat , ist ihm auch aufgefallen und hat dies auch moniert.
    deweiteren hatt der zoll auch urteile zitiert , die hier sich vergleichbar anhörten aber aber nicht für die bauart bestimmt war

    beispiel : urteil eines geländewagens , das durch umklappen der heckklappe die ladefläche-vergrösserung als LKW berechnet werden soll , aber nicht gerichtlich durchgesetzt erden kann

    da ich dem zoll schon geschrieben hatte, das der zoll keine birnen mit äpfel vergleichen darf , hat den zoll bei meinem 2 wiederspruch nicht beeindruckt , und ist einfach
    seinem standartverfahren treu geblieben , ich werd
    hier mitteillen , und das urteil ( aktennummer ) veröffendlichen , das der nächste user den 5 sitzer mit dubblecabine weiterhin als LKW führen kann und sich vom zoll nicht veräppeln lässt.
    ich bin der meinung, das wir das ding auch gewinnen , da hier der zoll nicht auf seiner , aus der luft gegriffenen , wiederspruchsbegründungen bestehen kann, und einen sachbearbeiter mal wieder
    etwas an seinem ledesessel das leder abziehen :D

    zur information : ich habe vom hersteller leider keine originalunterlagen der cabine mehr bekommen , da keinerlei unterlagen mehr vorhanden sind

    Sachstand :

    Ende Dez. kam nun zum 3 mal eine Ablehnung der LKW Steuer
    der Zoll , hat das Fahrzeug wegen der 5 Sitzplätze als PKW eingestuft.

    Den Laderaum unter der Sitzbank der Kabine , ist vom Zoll als Stauraum betitelt worden , und wird nicht zu der Ladefläche dazugerechnet X(

    Nun geht die Geschichte anfang Jan. mal zum Anwalt und es werden weitere Schritte .... Gerichtlich eingeleitet

    ich berichte wieder

    Ich möchte mal die meinige Problematik mit dem Zoll Frankfurt Oder teilen, und auch anderen die Möglichkeit geben , hier mehr Informationen zu bekommen :!:

    Ich besitze noch zusätzlich einen 91er AAB mit 78 PS , der als Fahrzeug mit 2 Sitzplätzen gebaut wurde.
    Im Fahrzeugschein wird extra ausgewiesen 4-5 Sitzplätze Möglich als LKW Zulassung

    Das Finanzamt , hat mir bei der Steuergrundlage ( Begründung das Fahrzeug hat mehr als 2 Sitzplätze ) als PKW besteuert


    Nach dem Steuerbescheid von diesen 900 Euronen , habe ich den Wiederspruch geschrieben
    und wurde dann in Erfurt zur Vorführung des Fahrzeug gebeten.

    Der Zollbeamte hat doch glatt die Trennwand oben bis zur Heckklappe ( 160 cm ) in der Luft bemessen
    und nicht die Ladefläche :!:

    Ich habe Ihm das auch mitgeteilt, das man eine Fläche nicht in der Luft bemessen kann , wobei er nur seinen Abeitsvorschrift , nach dem Formular weiter bearbeitet

    Nachdem ich mit einen Fahrzeugbauer der Dubblecabine gesprochen und geschrieben habe,
    das ich die Bauvorschrift des Hersteller bekomme ( mit Ladefläche unter der Sitzreihe ), habe ich noch eine nette e-mail bekommen mit folgender Information.

    Ich werde die Tage
    die Werksinformationen als PDF Datei bekommen, das die Ladefläche unter der Sitzbang bemessen wird,
    und ich dann die Ladefläche mit mehr als 235cm und den Fahrgastraum von 195cm belegen kann.

    Somit werde ich die 55% mehr Ladefläche als LKW weiterhin dem Zoll für die Fahrzeugsteuer belegen können.

    ... wer also , solch eine Dubble-Cabine & Transvan Steuer Info braucht, kann sich gerne per PN bei mir melden.