Hallo Mitstreiter,
habe auf Camperline einen sehr interesanten Beitrag zum Thema Wohnmobilsteuer gefunden:
"mögliche Wege für Wohnmobile zurück zur Gewichtssteuer"
Hier der ganze Beitrag
Hallo zusammen
ich denke jeder Forumsteilnehmer hat "Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006" gelesen
und kennt somit die fiskalischen Anforderungen an ein Wohnmobil.
Das neue KraftStG kennt nur:
Motorräder
Personenwagen
Wohnmobile
sonstige/andere Fahrzeuge
Das Motorrad scheidet hier von vorne herein aus.
Fiskalisch echte Wohnmobile, die den Vorgaben des neuen KraftStG entsprechen zahlen den neuen Wohnmobilsteuertarif.
Wohnmobile, die die Vorgaben des neuen KraftStG nämlich Vorhandensein einer Kochgelegenheit, Spüle und Stehhöhe 1,70 m, überwiegender Teil der Bodenfläche dient als Wohnteil nicht erfüllen gelten fiskalisch nicht als Wohmobile, sind also sogenannte unechte Wohnmobile.
Bleiben also nur noch Personenwagen und sonstige/andere Fahrzeuge übrig.
Nach neuem KraftStG liegt immer dann ein Personenwagen vor, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.
Ist jedoch bei einem "unechten Wohnmobile" mehr als die Hälfte der gesamten Bodenfläche für Wohnzwecke belegt, ist es kein Personenwagen,
kann also auch nicht wie ein Personenwagen nach Hubraum besteuert werden
Bleibt zum Schluß nur noch übrig: sonstige/andere Fahrzeuge
und genaue diese sind nach Gewicht zu versteuern!!!
Alle fiskalisch unechten Wohnmobile sind also nach zulässigem Gesamtgewicht zu versteuern.
Und nun zur Gretchenfrage:
Wie wird aus einem fiskalisch echten Wohnmobil ein fiskalisch unechtes Wohnmobil?
ganz einfach,
Ausbau der Spüle und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte
oder
Ausbau der Kochgelegenheit und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte
oder
Verringerung der Stehhöhe über Spüle und Kochgelegenheit auf weniger als 1,70 m durch festen Einbau einer Zwischendecke
und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
alles Klar