Beiträge von Pixel

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    Hi Atlantis16,
    danke für die Info. Hatte zwar oft den Wagen aufgebockt gehabt, aber dieses Spiel ist mir noch nie aufgefallen.
    Letztes Jahr wurde bei mir der Ausrücker getauscht und dachte jetzt, daß die etwas verbockt haben.

    Übrigens: Das Klackern ist auch da, wenn beide Räder aufgebockt sind.

    Gruß

    Es ist kein DPF verbaut.

    Der Autobild-Steuer-Rechner zeigt mir nach der Berechnung folgenden Hinweis an:

    "Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter erhöhte sich zum 1. April 2007 der Steuersatz um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Der Steuer-Malus ist bis 31. März 2011 festgeschrieben."

    D.h., daß die Sondersteuer über 1,20 Euro bis 31.03.2011 begrenzt ist, und was danach? Läuft diese Strafsteuer nicht aus, denn mir wurden die 431 Euro auch für das Jahr 2011 und 2012 berechnet?

    Hi an die Gemeinde.

    Habe soeben für meinen T4 ACV EZ.06/2000, Emmissionschlüssel 0427 96/69/EG I (entspricht 0633), unechtes Wohnmobil (keine 1,70 Stehhöhe) den KFZ-Steuerbescheid sowie eine saftige Nachzahlung erhalten.
    Die Steuer wurde rückwirkend und künftig auf 431 Euro festgesetzt. Soweit ich mich erinnere sollten doch 401 Euro/jährlich sein.

    Wurde die Steuer mit 431 Euro richtig berechnet?

    Gruß

    Ich meine eine Umschlüssellung von 96/69_EG_I EU2 auf 98/69_EG_III;A EU3. Wenn die Maschine und Abgasanlage die gleiche ist, die bei ACV-Modellen paar Tage später verbaut wurde, dann wäre eine Umschlüsselung sinnvoll.

    Meiner hatte 27 <2.8t und >2.8t 33, ist das gleiche, in beiden Fällen gibt es rot.

    Meiner is BJ 07/2000 und hat noch die alte Schadstoffemissionklasse 96/69/EG I. Ich vemute jedoch daß er schon den "neuen" ACV mit 98/69/EG II verbaut hat. Was da genau verändert wurde weiß ich leider nicht, wahrscheinlich nichts. Ich vermute, VW hat nur die Emissionklasse geändert. Es wäre interessant, ob eine Möglichkeit der Umschlüsselung für die angrenzenden Baujahre gibt. Denn mit meinen 33 WoMo > 2.8t gibs nur die rote Plakete. Mit der Umschlüsselung aber eine gelbe.
    Gruß

    Zitat

    Original von Udo KNur was machen wir mit den ganzen Arbeitslosen? Die könnten dann Rikschas fahren?

    ...na dann, und was ist wenn DU mal arbeitslos wirst? Was dann?! Oder bist du einer der unkündbaren beamten deshalb deine selbstsicherheit?
    kopfschüttel!

    Deine 5 E pro liter sind nur ein abkassiermodel. Mehr steuern, nichts für die umwelt. Weg mit der kfz-steuer und umlegen auf den sprit.Das ist die lösung.

    Zitat

    Original von Multi-Fanfare
    gerecht wäre es für mich, wenn die normale KFZ-Steuer wegfällt oder nur ein kleiner Grundbetrag nach Schadstoffklasse und die grössere Menge der Steuer auf den Kraftstoffpreis aufgeschlagen wird.

    ...so ist es, wer fährt der zahlt, wer sein auto stehen lässt, der zahlt nix ausser versicherung. das wäre gerecht, und daß wichtigste, der spritschluckender neuwagen mit hoher schadstoffklasse wäre auch dabei.

    Gruß

    Hallo Mitstreiter,

    habe auf Camperline einen sehr interesanten Beitrag zum Thema Wohnmobilsteuer gefunden:

    "mögliche Wege für Wohnmobile zurück zur Gewichtssteuer"
    Hier der ganze Beitrag

    Hallo zusammen

    ich denke jeder Forumsteilnehmer hat "Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006" gelesen

    und kennt somit die fiskalischen Anforderungen an ein Wohnmobil.

    Das neue KraftStG kennt nur:

    Motorräder

    Personenwagen

    Wohnmobile

    sonstige/andere Fahrzeuge


    Das Motorrad scheidet hier von vorne herein aus.


    Fiskalisch echte Wohnmobile, die den Vorgaben des neuen KraftStG entsprechen zahlen den neuen Wohnmobilsteuertarif.

    Wohnmobile, die die Vorgaben des neuen KraftStG nämlich Vorhandensein einer Kochgelegenheit, Spüle und Stehhöhe 1,70 m, überwiegender Teil der Bodenfläche dient als Wohnteil nicht erfüllen gelten fiskalisch nicht als Wohmobile, sind also sogenannte unechte Wohnmobile.

    Bleiben also nur noch Personenwagen und sonstige/andere Fahrzeuge übrig.


    Nach neuem KraftStG liegt immer dann ein Personenwagen vor, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.


    Ist jedoch bei einem "unechten Wohnmobile" mehr als die Hälfte der gesamten Bodenfläche für Wohnzwecke belegt, ist es kein Personenwagen,
    kann also auch nicht wie ein Personenwagen nach Hubraum besteuert werden


    Bleibt zum Schluß nur noch übrig: sonstige/andere Fahrzeuge

    und genaue diese sind nach Gewicht zu versteuern!!!


    Alle fiskalisch unechten Wohnmobile sind also nach zulässigem Gesamtgewicht zu versteuern.


    Und nun zur Gretchenfrage:

    Wie wird aus einem fiskalisch echten Wohnmobil ein fiskalisch unechtes Wohnmobil?


    ganz einfach,

    Ausbau der Spüle und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte

    oder

    Ausbau der Kochgelegenheit und fester Einbau einer Möbelabdeckplatte

    oder

    Verringerung der Stehhöhe über Spüle und Kochgelegenheit auf weniger als 1,70 m durch festen Einbau einer Zwischendecke


    und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer

    alles Klar