Beiträge von Boulderbob

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    Ich möchte den Bus gerne behalten und suche Jemanden im Obersllgäu, der mir mit einem Platz zum entrosten / unterstellen für diese Zeit helfen kann, das jmden für Geld machen lassen Ist zu teuer.

    Und am liebsten natürlich bei einem erfahrenem begeisterten t4 Fahrer :)

    Zeit und handwerkliches Geschick bringe ich mit

    ....und wenn ich nichts finde istes zu schade Ihn vetgammeln zu lassen, dann lieber in gute Hände geben.....und am Ergebnis arbeite ich :)

    Hallo liebe Gemeinde,

    es ist an der Zeit so einiges an Rost zu beseitigen und mein Karosseriebauer hält den finanziellen Aufwand für nicht mehr zweckmäßig.

    Also Zeit sich selbst darum zu kümmern.

    Habe keine Werkstatt,benutze den Wagen beruflich,

    und suche jetzt jemanden hier in meiner Nähe,der mir mit Platz und Hilfe zur Selbsthilfe/Rostentfernung weiterhelfen kann oder ich möchte das Fahrzeug an jemanden weitergeben,der sich eben selbst kümmern kann.

    Über Hilfe würde ich mich freuen

    Oliver

    Hallo Gemeinde,

    Der Katalysator meines Busses ist satte 2 Jahre alt; habe den billig gekauft, hat man mir hier so empfohlen, war beim Tüv, das Ding ist platt, ich brauche einen Neuen.

    Vor nem dreiviertel Jahr habe Ch auf Gas umgestellt, nicht alle Katalysatoren sind für Gas geeignet;heißt es, steht da, aber ob das wahr ist...keine Ahnung; , oft wird das aber auch erst gar nicht in der Bewerbung bezeichnet.Auch kosten die Kats zwischen 60 und 700 Euro.

    Ich bin , wie so oft verwirrt und bitte um Entwirrung!

    Letztlich brauche ich eine Kaufempfehlung, Hersteller als auch Sachkenntnisse zur Erhellung meines Geistes wären toll.

    Schon mal Danke im voraus:)

    SeHr nett, danke, das hilft sehr.t4 wiki hab ich gestern gelesen, die Gullies jedoch verdrängt, die finde ich sehr ansprechend und die sind ja auch preisgünstig zu bekommen....

    Mal schauen, was da noch kommt

    Danke danke :)

    Hallo Allerseits,

    Beschäftige mich erstmalig mit Stahlfelgen für meine 96er Caravelle.Hat original 15 Zoll Felgen.Habe das Netz nach Stahlfelgen durchsucht und immer nur die originale gefunden, die habe ich s lbst 8 mal....gibbet da echt keine Alternativen.

    Aussertdem würden mich Syncros Anderer interessieren, wie die mit dem Thema umgehen und mich davon inspirieren lassen.Die schönste Lösung bisher sind tatsächlich meine Plastikabdeckungen, gäbe es die als Original, von mir aus auch aus Alu, hätte ich ja schon mal etwas......

    Nach Stunden bin ich dann mal hier rein....

    Auf der Seite mit den Felgen sind kaum Syncros...liegt das an dr Natur der Syncofahrer oder bin ich blind? :))

    Hilfe jeglicher Art wäre toll, am besten so gut, dass ich dieses Thema wieder schliessen kann.....

    Vielen lieben Dank im voraus und entschuldigt, wenn ich einfach blind am offensichtlichen vorbeigelaufen bin.....

    Gruss aus w upper valley

    Oliver ^^

    Ich denke da warte ich noch ein wenig,Mittelkonsole kostet ca 140 und die grosse anstelle des Airbags ist mit 230 dabei ...die ist mir wichtiger also werde ich noch sparen...kann mir auch vorstellen mir einenn kleinen abfalleimer zu kaufen und den mittig zu montieren, da ist ja satt platz ;)

    habe bei meinem unter dem Airbag auf der Beifahrerseite kein Handschuhfach mit Klappe sondern eine Ablage, kann man diese gegen das Handschuhfach tauschen?
    Und hast du ein foto von der großen Mittelkonsole? Suche so etwas seit Tagen aber finde nur für mich unerklärliches und meist sinnfreies ...
    Merci

    vieleicht hatte er garkein airbag und nur das amaturenbrett nachgerüstet gepolstert

    habe das auch gemacht mein bus hatte auch kein airbag bj 2000 und nun habe ich nur fahrersete nachgerüstet und recht halt das handschuhfach

    machbar ist alles

    Geilomat!!!!
    Genau so möche ich das auch haben, du hast da ja 2 Handschuhfächer! :)
    Kann man beide nachrüsten,bei mir ist da dieses airbagfach und drunter so ein favh ohne deckel???
    Und wo hast du das overe fach gefunden?
    Das untere wird einem ja nachgeworfen für 30 euronen aber das obere finde ich nicht...
    ....

    Habe mal geschaut, ob du Bedenken haben musst, weil mein airbag fehlt:


    | 25.08.2006 18:30
    Wie´s aussieht, muss ich einige Aussagen von mir revidieren, insbesondere in Bezug auf den Austausch von Sitzen mit Seitenairbags durch Sportsitze:

    Zitat:
    Inhalt/Kurztext:

    Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

    Ausführlicher Text:

    Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

    Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

    1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

    Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

    Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

    Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

    2. Ausbau eines Airbags

    Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

    Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

    Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

    Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

    Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

    Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

    Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

    Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

    Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

    (Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19