LKW-Gutachten, Zollamt berechnet nur PKW-Steuer - aktuell Kontopfändung

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Habe überlegt, ob ichs ins 'Steuerbo(a)rd' stelle, oder hierhin: 'Andere Juristische Themen'. Das ich keine Frage zur Kfz-Steuer habe - diese steht schon lange fest - entschied ich mich für hier.

    Mein T4 ist als LKW angemeldet.

    Da mir die Problematik der zuweilen eigensinnigen Sichtweise des Hauptzollamtes bekannt ist, wurde beim TÜV ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches dem Hauptzollamt im Kopie zur Verfügung gestellt wurde. Dem Gutachter (TÜV Hessen) wurde das Fahrzeug natürlich auch vorgeführt. Dem Gutachten nach ist das Fahrzeug (geschlossener Kastenwagen, kein Sitze hinten und Trennwand zum Fahrgastraum) eindeutig ein LKW.

    Doch das Hauptzollamt interessiert das überhaupt nicht. Sie buchen jedes Jahr 401 Euro vom Konto ab.
    Korrekt wären 172 Euro.
    !!! Dieser Betrag (172 Euro) wurde vom Zollamt auch schriftlich bestätigt !!!
    Trotzdem buchen sie jedes Jahr neu 401 Euro ab.

    Da schon mehrfache Überzahlung vorliegt, habe ich die letzte Abbuchung zurückgerufen und schriftlich die Aufrechnung erklärt.
    Promt kam von denen, die sonst nie antworten und auch nicht ans Telefon gehen, die Ankündigung, mein Auto stillzulegen (!).
    Während ich noch psychisch am zusammenbrechen bin (Loriot-Modus), ruft die Bank an und meldet eine Kontopfändung (401 Euro zzg. Kosten, insg. 470,12 Euro). Der Pfändung habe ich dann zähneknirschend zugestimmt, um das Konto wieder frei zu kriegen.

    Ich weiß, dass einige das lustig finden. Solange der Krug an einem vorbeizieht, muss man darüber auch lachen. Aber jetzt mal ernsthaft, korrekt ist das doch nicht. Ich erwäge, Strafanzeige wegen Nötigung und Betrug zu erstatten. Ich weiß (ode rich ahne es), dass das ausgeht wie das Hornberger Schießen. Aber was soll ich denn sonst tun, was ich noch nicht getan habe?

    Vielleicht war das Gutachten noch nicht genug, und ich habe etwas vergessen. Ich bin jedenfalls jetzt ratlos. Schreibt mal was dazu.

  • Ich habe den Beitrag dennoch aus den "juristischen Themen" ins "Steuerboard" verschoben, weil er m.E. hier besser hinein passt.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich denke, da sollte ein Anwalt ran.
    Gesunder Menschenverstand ist das Eine, Gesetze das Andere, recht haben und Recht bekommen noch mal was anderes.

    Aber eine Strafanzeige wegen Nötigung klingt nicht schlecht. Man hätte sich ja mindestens schriftlich mit dir über die unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Begründungen auseinandersetzen müssen.
    Ob da allerdings ein Staatsanwalt tätig wird, wer weiß ....


  • Ein Anwalt wird richtig die Hand aufhalten. Also selber machen (?) Habe gar keine Lust, eine Strafanzeige zu schreiben. Aber wo ist die Schmerzgrenze? Meine jedenfalls ist -eigentlich- schon überschritten.

    Hat sonst noch niemand sowas erlebt? Na ja, ohne Kontopfändung meine ich. Bei mir sind die ja bis an die Grenze gegangen. Als wenn es ok wäre, gegen unsere Gesetze zu verstoßen.

  • Moin moin, ich hatte auch Ärger mit dem Zoll, ich fahre eine Doppelkabine, die wurde auch als PKW besteuert. Ich habe dann da angerufen und schriftlich dem widersprochen, dann haben sie das geschnallt, ich habe das überzahlte Geld wiederbekommen. Alles gut, leg mit Hilfe deines Anwalts Widerspruch ein, häng denen noch eine Anzeige mit dran. Dann wünsche ich dir viel Erfolg. Grüße, Jörg

    1.Doka mit 4Türen, Aufsetzkoffer.
    2.Sattelzugmaschine Doka alt 4/96, Syncro
    3. Doka mit 4 Türen, Aufsetzkoffer, Syncro mit Sperre, Standheizung, 2002
    4. Multivan goes Business 111er 10/99
    5. Doka im Aufbau, 111er, Syncro große Kupplung, Diff mit Sperre
    6. BMW R 1150 RT, Honda CBR 1000 F SC24

    Erst wenn jemand nicht mehr da ist, weiß man seinen Wert zu schätzen.

  • Das hättest Du ganz anders anstellen müssen. Wenn Du doch wusstest, was Du vorhast, und wenn klar war, dass das Ärger gibt, hättest Du nur für die KFZ-Steuer ein Girokonto eröffnen sollen, von dem die ehrenwerte Gesellschaft die Steuer hätte abbuchen sollen.
    Dann hättest Du es drauf ankommen lassen können, wenn das Konto gepfändet worden wäre, wär´s doch egal gewesen.
    Nu´is´wohl zu spät...

    Trotzdem viel Erfolg!

    Grüße,

    Mario

  • Aber Mario, es kann doch nicht dein Ernst sein, "vorsorglich" ein weiteres Konto anlegen, nur weil man erwartet, dass ein Geschäftspartner (Hauptzollamt) sich gesetzeswidrig verhalten könnte. Wo soll es hinführen, wenn das Schule macht?

    Außerdem habe ich das nicht erwartet. Mir ist es lieber, wenn Geschäfte legal ablaufen, und niemand "Vorsorge" treffen muss. Und es ist sehr befremdend, wenn man schräge Vorsorgen gegen BEHÖRDEN treffen muss. Das ist eine ganz neue Klasse der Vorsorge, die ich weder teilen will noch bin ich in der Lage, eine solche Verfahrensweise auf Dauer zu stemmen. Das dürfte aber auf alle (ehrlichen) Menschen zutreffen.

  • Eine KFZ Rechtsschutz würde dir jetzt wohl weiter helfen ohne große Anwaltskosten.

    Aber schon komisch das der Kontakt da hin so komisch ist... gibt eigentlich viele die Probleme hatten und wo das ohne viel hin und her korrigiert wurde.

  • Frag doch mal bei RTL oder der Bild an, ob die sich für deine Geschichte interessieren. Dann wird´s öffentlich....
    Wieviel Jahre zahlst du schon zu viel?

    T4 2,5 TDI ACV Bj.2003
    BMW F11 535i Bj. 2010
    Ducati 999 Bj. 2003
    Simson S51B Bj.1988

    Suzuki C800 Intruder Bj. 2007
    Suzuki Samurai Eigenbau Bj. unbekannt

  • BILD würde ich nicht mal mit Handschuhen anfassen. (Den Smiley für "kotzen") hab ich grad nicht gefunden.

    Für eine Strafanzeige benötigt man keinen Anwalt. Da geht man einfach zur Polizei.
    Wenn es aber um eventuell 1.000,- € oder drüber geht, und ich offensichtlich im Recht bin, würde ich zumindest noch mal wenige Hunderter für ein Anwalt investieren und mir ne Rechtsberatung holen.
    Notfalls geht sowas auch über Online-Portale. Dann hat man wenigstens einen groben rechtlichen Überblick und kann weiter entscheiden. Die Kosten dafür dürften 100,- € nicht oder kaum überschreiten.

    Mit "hätte" oder "könnte" kommst Du hier nicht weiter.


  • Zitat von Canadier

    BILD würde ich nicht mal mit Handschuhen anfassen.


    Das gilt für die anderen auch. Bürgerlein steht allein im Regen.

    Zitat

    Da geht man einfach zur Polizei


    Ich habe keine Angst, zur Polizei zu gehen. Aber ich zweifle den Nutzen an, und den Erfolg. Bei einer Behörde eine Behörde anzeigen. Da weiß ich schon, wie ich von denen (Polizei) angesehen werde :als Grund-Schuldiger, und potentieller Querulant.

  • Hallo, warst du schon mal persönlich beim Amt und hast das versucht zu klären? Konnte hier nichts rauslesen. Gibt ja immer nen Bearbeiter. Falls ich was überlesen habe, sorry.

    Gruss von der Ost-Küste
    Frank

  • Ja wenn Du nicht als Querulant auffallen möchtest, füge Dich in alles, was Dir widerfährt. Dann ist aber auch eine Debatte hier im Forum überflüssig.

    Ich würde:
    1. Rechtsberatung, vielleicht 100 oder 200 Euro invenstieren, dann weiter entscheiden. Du brauchst eine klare und eindeutige Rechtgrundlage, am besten auch ein paar rechtskräftige Urteile in ähnlichen Fällen, um für Dich entscheiden zu können.
    2. Parallel dazu kannst Du immer noch eine Strafanzeige bei der Polizei abliefern.
    3. Mich über die Entscheidungswege der Behörden informieren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen.
    4. Die lokale Presse könnte man immer noch im Hinterkopf behalten.


  • Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird einen hier nicht weiter bringen, da diese klärt ob es ein persönliches Fehlverhalten des Sachbearbeiters gab. Der richtige Weg ist eine Fachaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Dienststelle, diese prüft ob es fachliche Mängel bei der Bearbeitung des Falles gab.

    Wenn du schreibst du hast es schriftlich vom Zollamt das du nur 172 € zahlen sollst, heißt das du hast einen Steuerbescheid über den Betrag erhalten?

  • Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird einen hier nicht weiter bringen, da diese klärt ob es ein persönliches Fehlverhalten des Sachbearbeiters gab. Der richtige Weg ist eine Fachaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Dienststelle, diese prüft ob es fachliche Mängel bei der Bearbeitung des Falles gab.

    Wenn du schreibst du hast es schriftlich vom Zollamt das du nur 172 € zahlen sollst, heißt das du hast einen Steuerbescheid über den Betrag erhalten?

    Sag ich doch...

  • High,

    hast du eine Rechtsschutzversicherung?

    Ich täte den Steuerbescheid kopieren, ein Anschreiben mit Fristzetzung dazu und das Ganze dann per Einschreiben hinschicken. Frist abwarten und paralel dazu herausfinden welches deine Rechtsmittel sind.

    Einfach die Zahlungen kürzen geht nicht. Dann kommt logischerweise der Kuckuck.

    Schönste Grüße

    red bulli

    Früher war alles gut. Heute ist alles besser. Ich fände es besser wenn es manchmal nur gut ist.

  • Zitat von Yin

    Wenn du schreibst du hast es schriftlich vom Zollamt das du nur 172 € zahlen sollst, heißt das du hast einen Steuerbescheid über den Betrag erhalten?


    Jepp, den habe ich tatsächlich. Vom Vorbesitzer, ca. 2 J. alt. Aber in diesen 2 Jahren hat sich meines Wissens nichts getan.

    Mit dem Vorbesitzer haben die das auch getan. Auch der hat das Gutachten hingeschickt (bevor er den ersten Bescheid hatte). Ungeachtet kam der Bescheid über 401 Euro, und das Geld wurde abgebucht. Kein Schreiben, keine Reaktion auf die Einreichung des Gutachtens.

    Vorbesitzer hat erneut geschrieben und um Korrektur gebeten.

    Ohne Erfolg.

    Nach 5 Wochen hat er das Geld zurückgebucht, die 172,xx Euro per Hand überwiesen und erneut geschrieben. Nach ein paar Wochen kam der Korrekturbescheid und die amtlich bescheinigte Steuergutschrift. Keine Erklärung, keinen entschuldigung. Nichts.

    Die Tatsache, dass es dem Vorbesitzer genau so ging, rechtfertigt die Annahme, dass deutsche Behörden seit einiger Zeit die Unwissenheit / Gutgläubigkeit des deutschen Bürgers ausnutzen, um illegal (und vor allem: wissentlich) Geld einzuziehen. Allein die Vorstellung gruselt mich, aber ich habe tatsächlich alle Dokumente schriftlich vorliegen. Ein Irrtum ist ausgeschlossen.

    Ich habe keine Angst, als Querulant aufzufallen. Weiß ja, dass ich eigentlich keiner bin. Allerdings ist es schwer, unter diesem Verdacht eine neutrale Anzeige abzugeben. Allein der Verdacht zerstört das Umfeld der Neutralität, und man (Polizei) wird mir nur wenig Gehör schenken. Entweder schreibe ich das selbst - dann habe ich mehr Schiderungsfreiraum - oder ich lasse es. Polizei gegen Zoll ist kein sinnvoller Weg.

    Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, fruchtlos) ist bloß ein Weg, dem anderen Zeit zu stehlen. Im Endeffekt wird das abgeschmettert. Oder glaubt irgend jemand, heutzutage würde ein Mitarbeiter an den Anweisungen von oben vorbei arbeiten? Alles, was kommt, kommt von ganz oben - und die MA haben viel zu viel Angst, den Job zu verlieren.

    Hallo, warst du schon mal persönlich beim Amt und hast das versucht zu klären? Konnte hier nichts rauslesen. Gibt ja immer nen Bearbeiter. Falls ich was überlesen habe, sorry.


    Seit der Zoll die Kfz-Steuer macht, kann man nicht mehr "persönlich zum Amt gehen". Ich jedenfalls nicht, 60km. Und auch kaum noch jemanden erreichen. Früher, beim Finanzamt, da ging das. Die FA arbeiten noch halbwegs korrekt, und sind für Kommunikation zeitnah erreichbar. Der Zoll nicht. Zoll und GEZ fühlen sich ähnlich an: Wenn die Walze rollt, und man zufällig auf der Straße stehst, wirst man eben platt gerollt. Punkt. Das Schema ist noch in den Kinderschuhen, aber es ist ein völlig neues Zeitgefühlt, das ich nicht mag und das mir Angst vor der Zukunft macht.

    Zitat

    Einfach die Zahlungen kürzen geht nicht. Dann kommt logischerweise der Kuckuck.


    Hab ich gar nicht. Sondern geschrieben. Gutachten hingeschickt. Geschrieben. Angerufen. Gefaxt.
    Steht doch alles oben. Und der Vorbesitzer hat das auch getan.

    Zitat von Canadier

    Du brauchst eine klare und eindeutige Rechtgrundlage


    Was jetzt noch? Sind denn die Gesetze nicht klar genug? WAS - das ich noch nicht (vorgelegt) habe - muss ich denn noch beschaffen?

    Einmal editiert, zuletzt von Berncd (14. Juli 2017 um 20:45)

  • Ok. Es wird so sein, dass ich was tun muss, oder gar keiner. Wenn ich den Text hinkriege, und ohne großen Aufwand anonymisieren kann, könnt ihr vielleicht reinlesen. Aber heute nicht mehr. Um so einen sinnlosen Schund wie eine Anzeige zu schreiben, muss ich einen klaren Kopf haben, und ausgeschlafen sein.