T4 Steuern

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  • Hallo zusammen
    Bin im Besitz eines T4 Caravelle Bj99 2,5 tdi
    Habe meinen Steuerbescheid bekommen 401€ mit Euro 2 trotz LKW Zulassung
    Ist das normal
    Dachte das es weniger ist
    Danke schonmal im Voraus

  • Dann hat man deine LKW Zulassung nicht akzeptiert und dir PKW Steuern berechnet. Vermutlich weil der Bus mehr als 3 Sitzplätze hat.
    Lösungen dazu findest du hier im Forum.

    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • .... das ist erstmal egal, da illegal und Steuerbetrug.

    Viel wichtiger ist, wieviel Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind.
    Dabei auch mal in den Fließtext unten schauen.

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • Habe meinen Steuerbescheid bekommen


    Und, was steht drin ?(
    Nach welcher Richtlinie wurde der besteuert?

    Die Finanzbehörde reagiert immer ein wenig sensibel, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug nicht die Richtlinien für die Nutzfahrzeugzulassung erfüllt.
    Bei einem T4 mit kurzem Radstand ist eine Bestuhlung >3 Sitzplätze immer auffällig.
    Die Nutzfahrzeugzulassung darf aber nur erteilt werden, wenn der überwiegende Teil der nutzbaren Innenfläche der Ladung vorbehalten ist.
    Man sollte sich in dem Fall eher freuen, dass die Finanzbehörde nicht bei der Zulassungsbehörde Bescheid gibt und die dann eine Korrektur bzw. ein NAchgutachten einfordern.

    Falls das bei Deinem Auto so ein sollte, also beispielsweise ein LR mit 5 Sitzplätzen, dann lohnt sich ein Widerspruch, ansonsten solltest Du Dich damit abfinden.
    401,- EUR ist für den EURO 2 ACV Bj.99 PKW völlig korrekt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • oder dauert es mal wieder etwas länger in der Bürokratie??
    Nach meiner WoMo-Eintragung hat es, trotz Einsprüchen und so, so 3 Jahre gedauert,
    bis die sich im Steuerbescheid niedergeschlagen hat :aufreg:

  • oder dauert es mal wieder etwas länger in der Bürokratie??


    in dem Fall sicher nicht.
    Für die Behörde ist die Sachlage sicherlich eindeutig.
    Ein LKW mit über 3 Sitzplätzen wird zunächst mal angezweifelt und steuerrechtlich als PKW eingestuft.
    Dass das Fahrzeug dann tatsächlich die Anforderungen zur Besteuerung als Nutzfahrzeug erfüllt, das muß in einem besonderen Verfahren nachgewiesen werden.

    Im Übrigen gilt:

    Zitat von KraftStG §18

    (4) Für Personenkraftwagen,

    • für die vor dem 11. Dezember 1999 eine Typgenehmigung, eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge oder ein Feststellungsbescheid nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen erteilt wurde oder
    • für die der Feststellungsbescheid nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen bis zum 31. Januar 1999 auf der Grundlage der in § 3b Abs. 1 Nr. 2 festgelegten Grenzwerte in der vor dem 11. Dezember 1999 geltenden Fassung beantragt worden ist,

    bleibt § 9 in der vor dem 11. Dezember 1999 geltenden Fassung anwendbar.


    Ich gehe davon aus, dass der Caravelle vor diesem Datum erstmals zugelassen wurde.
    Man muß sich also ein wenig bemühen um die Versteuerung als Nutzfahrzeug auch wirklich anerkannt zu bekommen.

    Das Steuerrecht gibt dem STaat alle Möglichkeiten, immer den höchsten Betrag einzufordern. 8o
    Ob das alles so im Sinne der Fahrzeughalter und damit für Bürger dieses Staates ist, das sei mal dahin gestellt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (13. Januar 2018 um 09:36)

  • Achja was ich vergessen habe mein T4 ist ein Langer Radstand und eine Auflastung auf 2810kg

    Einmal editiert, zuletzt von VW_T4_Fahrer (26. Januar 2018 um 01:28)

  • Achja was ich vergessen habe mein T4 ist ein Langer Radstand und eine Auflastung auf 2810kg


    Das ist das Eine und wieviele Sitze sind im Schein eingetragen......5 oder 6 wären beim Langen rechtlich auch beim LKW möglich.......wenn aber drin steht....7 oder bis 8 Sitzplätze, oder gar 9, dann ist es kein LKW. :winker: hasta luego amigo
    Auch ein PKW kann schwere als 2800 kg sein, eine Grenze dort ist nur beim Wohnmobil, bis einschliesslich 2800 kg ist es ein PKW-Wohnmobil, ab 2801 kg wäre es ein LKW Wohnmobil.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (26. Januar 2018 um 03:06)

  • Hi
    Habe gesehen das 9 eingetragen sind
    Kann man welche austragen lassen
    Mit freundlichen Grüßen

  • Gehen tut so manches mit mehr oder weniger Aufwand, wir mussten
    sämmtliche Gurtpunkte zuschweißen und eine Trennwand einziehen. Die Befestigungspunkte der Sitze unten hat man uns als Zurrpunkte gelassen.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • was ich vergessen habe


    Aber die Beiträge hier hast Du schon gelesen, oder?

    • Widerspruch gegen den Steuerbescheid an die Behörde schicken.
    • ggf. Verweis auf das Gutachten, dass es sich um ein Nutzfahrzeug handelt und entsprechend zu versteuern ist.


    Dann weiter sehen
    ggf. Vorführung anbieten und nachweisen, dass die Ladefläche größer ist als die Fläche zur Personenbeförderung

    Falls die Ladefläche das nicht ist, dann ist das steuerlich kein LKW, auch wenns in den Papieren so steht,
    weil ein Caravelle ganz sicher nicht als LKW vom Band gelaufen ist und die Änderung nachträglich vorgenommen wurde (siehe obigen Hinweis auf das Kfz-Steuergesetz).

    mein T4 ist ein Langer Radstand und eine Auflastung auf 2810kg


    Eine LKW-Besteuerungsgrenze bei 2.800kg gibt es schon seit langem nicht mehr, wohl weil recht viele Autos schon werksseitig deutlich darüber liegen.
    Mehr oder weniger als 2.800kg ist kein Unterscheidungsmerkmal.
    Diese Grenze gibt es (wie Horst schon schrieb) lediglich für Wohnmobile, aber auch da nicht in steuerlicher Sicht, sondern nur bei der Emissionseinstufung.

    Anstelle des Gesamtgewichts wäre eher die Nutzlast interessant.
    Bleibt bei 5 Personen a 67kg = 335kg noch eine höhere Nutzlast übrig um mit dem Auto vorwiegend Lasten zu transportieren?
    Das wäre auch ein Indiz für die hauptsächliche Nutzung als LKW.

    Bitte jetzt mal selber aktiv werden und dann hier berichten was die Steuerbehörde zum Widerspruch geschrieben hat.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • mir war das was von 75kg pro Persohn


    Jupp ... 67kg die Person und 13kg an Gepäck pro Sitzplatz.

    Bin jetzt nicht ganz sicher ... kann auch 68/12 sein ... macht aber nicht viel aus, denke ich.
    und beim LKW werden die 1x 67 (oder 75) kg des Fahrers dann auch noch ins Leergewicht eingerechnet, alles andere ist Nutzlast.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich bin happy mit €168,00.
    Syncro Benziner. 115PS. Transporter. 7Sitze.

    ... bist Du das auch noch an der Tankstelle noch 2-3h Autobahnfahrt jenseits der 130 km/h :sleeping:

    oder wenn Du mal Deine Tankbelege nach 20.000km im Jahr zusammen gerechnet hast :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

  • ... bist Du das auch noch an der Tankstelle noch 2-3h Autobahnfahrt jenseits der 130 km/h :sleeping:

    oder wenn Du mal Deine Tankbelege nach 20.000km im Jahr zusammen gerechnet hast :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen der Kay

    So wild ist es auch nicht. Mann muss die Gesamtkosten sehen. Inspektion, Wartung etc. Wenn ich bedenke was mein MB Limo in der Stadt verbraucht, ist mein 115 PS Benziner gar nicht so durstig ;(

  • Moin,

    also....

    Beim 9SItzer (soweit ich das hier gelesen hab) gibts keine LKW Zulassung. Das gabs früher mal, mein Kumpel fährt das auch 92er LR 9Sitzer LKW.
    Das wurde aber alles mal vor diesen ganzen Getzes und Zuständigkeits Neuregelungen durchgewunken. Sollte er den Wagen jetzt abmelden erlischt der LKW Kram bei Wiederzulassung.

    Selbst beim 5Sitzer mit LR siehts düster aus, ich war sogar beim Vorführen u messen. es geht letzlich um ca 15cm die die Ladefläche ab Rücklehne der 2ersitzbank bis zur Heckklappe kürzer ist als vom Gaspedal zur Rücklehne. Was z.B. in diesem Fall helfen würde, dem Betrug durch den Staat ( Stichwort VW-Niedersachsen-BRD vs. BRD-Finanzamt) einen eigenen kleinen Betrug entgegensetzen. Man könnte zB im Falle eines 5Sitzer Trapo die Bank einfach mal 20cm weiter vorn anschrauben (auf welche Weise ausch immer) wenn man das Teil vorführt beim Hauptzollamt. Letztlich muss es ja nix halten und da nach macht man sie wieder ordentlich fest.

    Dieses ganze feilschen um 140€ ist allerdings eh Unsinn, mit LKW Zulasssung hat man den großem Nachteil an Sonn u Feiertage def. nicht mit Anhänger fahren zu dürfen (ja auch da scheiden sich die Geister, is aber so) und man kann weder Baustellenschrott fahren noch die kurzer Freizeit nutzen um Sonntag mal mitm Trailer das nächste Projekt oder Omas Schrankwand durch die Gegend zu fahren.

    Mir persönlich gefällt besonders aus diesem Grund ne PKW Zulassung momentan immer besser.

    Noch was zu den freuden des Benziners: es is doch völlig Wurst ob man 100KG oder 70KG wiegt, so n Benziner frisst einem im Alltag die Haare vom Kopf. Die lohnen sich doch nur wenn man 2x am WE zum Brötchen holen fährt oder 1xim Jahr den Camper in Norwegen spielt. Ich sprech da aus erfahrung 2,1l WBX 112PS T3 Multivan... junge ich hab jedesmal fast geweint beim tanken...

  • ich hab jedesmal fast geweint beim tanken...


    Musst du nicht so dicht mit den Augen am Tankrüssel ran. :weg:

    Bei den meisten Behördenbullis (BGS, Polizei, ...) sind unten zwei Schienen verschraubt. Damit lässt sich die Sitzbank weiter nach vorne bringen. Allerdings habe ich gehört (Hörensagen), dass der lange Radstand genug Ladefläche gegenüber der Personenfläche hat. Da muss sich der Prüfer vermessen haben. Aber egal. Du bist glücklich mit deinem PKW (wie viele andere auch) und das ist ausschlaggebend. :applaus: