0426/0427 - Grüne Plakette

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  • Hallo zusammen,

    fahre einen AJT, BJ2000, der als "LKW geschlossener Kasten" zur Welt gekommen ist.
    Mittlerweile ein "So. KFZ Wohnmobil" mit "S-Arm Euro 2 G:92/97" und der "0426", mit dem zulässigen Gesamtgewicht von 2485Kg auch richtig. Verbaut ist ein Oberland Mangold 858090, mit dem ich mit der 0427 eine grüne Plakette bekommen sollte.

    Jetzt habe ich mich schon mit diesem Problem recht intensiv befasst und gelesen, dass es hierfür wohl mal eine Bestätigung aus Wolfsburg gab. Allerdings probierte ich mein Glück bei der in dem Thread angegebenen Nummer und landete bei dem Betreiber einer Telefonanlage, der mir von VW als ehemaligem Kunden berichten konnte. Lange rede kurzer Sinn, Wolfsburg hat mich (sehr nett und kompetent) an die örtliche Niederlassung verwiesen. Diese hat mich nach "Rücksprache" mit dem Tüv auf der anderen Straßenseite dort hin gebeten - es sei kein Problem aufzulasten und umzuschlüsseln.

    Beim Tüv hatte ich dann einen jungen, engagierten Kollegen. Er selbst habe in seiner Laufbahn noch keinen Partikelfilter nachträglich eingetragen und hierfür eine Änderung vorgenommen. Also haben wir gemeinsam erstmal richtlinen studiert und Ordner geblättert. Letztlich kam er zu dem Schluss, dass er selbst bei einer Auflastung auf über 2500kg zgG mir nicht die 0427 geben müsste, da im Freitext der Zulassungsbescheinigung "Fz Gruppe II" steht und ich über den "Umweg" des Womos PKW Ansprüche hätte. Dass der einstige T4-LKW vergleichbare Abgase hat wie ein T4-PKW solle ich mir von VW bescheinigen lassen und nochmal vorbeikommen, dann wäre das mit der Auflastung bzw. Umschlüsselung denkbar. Auf diesen Punkt habe ich nun wieder zu Niederlassung angesetzt - habe allerdings das Gefühl vom Tüv in eine Sackgasse geschickt worden zu sein.

    Gibt es hier Erfahrungen wie es sich in meinem Fall verhält bzw. entsprechende Empfehlungen? Ich wäre euch sehr dankbar! :)

  • 1. Such dir nen neuen TÜV Prüfer 2. Auf 2501kg auflasten 3. Somit Bekommst du die 0427 4. Eintragen lassen 5. Rußpartikel einbauen und TÜV abnahme 5. Eintragen lassen u 6. Ein Bier Trinken und sich Freuen :thumbup: P.S.: die 0426 hättest du nicht bekommen dürfen bei PKW umschlüsslung ( ist Wohnmobiel bis 2,8t). Am besten mit den Sprechen der das Falsch eingetragen hat. (Kosten sparen!)

    1x T4 75KW Transporter rund 650tKM von 2001 :) Jetzt mit neuen Motor mir 1. Übermaß (1.2023)

    1X T4 45 KW Kasten Rot mit Servolenkung 180tKM wird wieder aufgebaut von 1990 hoffentlich bald Oltimer:thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner2013 (15. Mai 2018 um 19:18)

  • P.S: Als was war er vorher geschlüsselt Abgaschlüssel bei LKW? (0633 ?) Denn nach Erstzulassung sollte er Euro 3 haben!

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  • Es ist für die Einstufung durch den Sachverständigen völlig unerheblich, ob das Fahrzeug anschließend irgendwelche "PKW-Privilegien" bekommt oder nicht.
    Es geht einzig um die Einstufung in eine Emisionsgruppe.
    Diese ändert sich nicht, egal ob es sich um einen PKW oder ein Nutzfahrzeug handelt.

    Ich wundere mich darüber, dass das 2000er Fahrzeug als LKW nur die Werte der S-Arm Euro 2 G:92/97 erfüllt haben soll.
    Ist das tatsächlich ab Werk so gewesen?
    S-Arm Euro 2 G:92/97 gibt es für LKWs aber gar nicht, weshalb mir das merkwürdig vorkommt.

    Meines Wissens sind die 2000er TDIs überwiegend in 96/69/EG I eingestuft und hat als LKW dann den Schadstoffschlüssel 0633.
    Aber ich mag mich da auch irren, schließlich kenne ich ja nicht alle Kombinationen und Fakten.

    Sollte es aber tatsächlich so sein, dann hat da jemand bei der Änderung suf "sonstiges Kfz" offensichtlich eigenmächtig interpretiert und einen Fehler gemacht.

    Berichte doch mal bitte, wie der als LKW beschrieben wurde.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • jetzt ist es jedenfalls ein PKW


    Nö ... es ist ein sonstiges Fahrzeug, welches abgasschlüsselmäßig (weil unter 2,8t zGG) wie ein PKW behandelt wird.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich wundere mich darüber, dass das 2000er Fahrzeug als LKW nur die Werte der S-Arm Euro 2 G:92/97 erfüllt haben soll.
    Ist das tatsächlich ab Werk so gewesen?
    S-Arm Euro 2 G:92/97 gibt es für LKWs aber gar nicht, weshalb mir das merkwürdig vorkommt.

    Meines Wissens sind die 2000er TDIs überwiegend in 96/69/EG I eingestuft und hat als LKW dann den Schadstoffschlüssel 0633.
    Aber ich mag mich da auch irren, schließlich kenne ich ja nicht alle Kombinationen und Fakten.

    Sollte es aber tatsächlich so sein, dann hat da jemand bei der Änderung suf "sonstiges Kfz" offensichtlich eigenmächtig interpretiert und einen Fehler gemacht.

    Berichte doch mal bitte, wie der als LKW beschrieben wurde.

    Mich freut es immer wieder sehr, wieviel Fachwissen im Internet zu finden ist :) Tatsächlich war er als LKW als 96/69/EG I eingestuft, was auch laut dem Prüfer das Problem ("Priviligien des PKW") sei.
    Habe mal den alten Schein angehängt. Kaffeeflecken aufm Schein gehen auf die Rechnung vom Vorbesitzer und sind mit dem neuen zum Glück auch weg :P

  • Tatsächlich war er als LKW als 96/69/EG I eingestuft, was auch laut dem Prüfer das Problem ("Priviligien des PKW") sei.


    Nach meiner Einschätzung hat der Prüfer da (wie oben schon geschrieben!) falsch eingestuft.
    Das Fahrzeug ist auf 96/69/EG I geprüft und diese Einstufung ist für PKWs und leichte Nutzfahrzeuge identisch.
    Von einem "PKW-Privileg" kann überhaupt keine Rede sein, insofern ist die Umschlüsselung der Emissionsgruppe nicht nur falsch, sondern rechtlich unzulässig, oder hat der Prüfer auch einen erneuten Emissionstest gefahren?
    Das hat er ganz sicher nicht !

    Mein Rat: Beschwere Dich bei dem Leiter der Prüfstelle und prangere die Umschlüsselung der Emissionsgruppe an.
    Das Fahrzeug wurde auch als PKW vom Hersteller mit 96/69/EG I ausgeliefert und das hat bei der Änderung der Fahrzeugart zu einem sonstigen Kraftfahrzeug auch so zu bleiben.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Problem mit dem Freitext "Fahrzeuggruppe II" ... was heißt das denn?


    Ganz ehrlich: keine Ahnung

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn das Autohaus nicht weiterhilft, vielleicht können dir die Jungs von VW Nutzfahrzeuge ja helfen:

    Volkswagen AG
    38436 Wolfsburg
    Tel +49 (0) 800 1234109
    Fax +49 (0) 800 3298655792436
    Mail to nutzfahrzeuge@volkswagen.de

    Ich hatte mit denen nur Mail-Kontakt, aber bei mir ging es auch um Umschlüsselung meines Calis (ACV) mit DPF und die haben mir relativ zügig geholfen.

    Gruß
    Hauke

  • Mittlerweile ist etwas Zeit ins Land gezogen und ich wollte das Thema noch zum Abschluss bringen bzw. noch erzählen wie es (nun hoffentlich endlich) geklappt hat. Ich habe mich sowohl wie empfohlen mit VWN in Wob in Verbindung gesetzt - hierfür Danke für die Kontaktdaten, als auch einen anderen TÜV angefahren. Von VWN hätte ich dann tatsächlich ein entsprechendes Schreiben bekommen können (zumindest klang der Herr am Telefon sehr sehr zuversichtlich: "mailen sie uns einfach das Anliegen und die Dokumente, dann sollte das passen"), allerdings habe ich es nicht gebraucht da mit der andere TÜV sang- und klanglos die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts bzw. auch die Eintragung vorgenommen hat. Voller Vorfreude habe ich also einen Termin auf dem Amt ausgemacht, um festzustellen, dass ich weiterhin eine 0633 eingetragen habe obwohl ich unter 2.8t zgg bin. Heute war ich also nochmal beim TÜV, man hat sich für den Fehler entschuldigt und ohne weitere Kommentare die 0427 zugewiesen. Damit geh ich morgen nun nochmal zur Zulassungsstelle, in der Hoffnung dass es nun passt und nicht in 14 Tagen die nächste Plakette kommt :)

    Vielen Dank an alle die Tipps gegeben haben.
    Ach so... Und auf die Rückmeldung vom Autohaus warte ich noch immer...

    Einmal editiert, zuletzt von Ciao_kakao (20. Juni 2018 um 19:54)

  • Schönes Ergebnis :thumbup:
    und das mit der 0633 hätte Dir ja selber vorab auffallen können :whistling:
    Du wusstest ja bereits, dass es grün nur beim PKW-Schlüssel gibt, nicht aber bei dem vom LKW.

    Anfragen bei Autohäusern kann man in diesem Zusammenhang getrost bleiben lassen, wie Dein Beitrag ja wieder mal belegt.
    Da sind alles Einzelunternehmen (nicht Hersteller unserer Autos) und dort hat man üblicherweise nicht wirklich viel Interesse daran zu helfen, wenn nicht auch ein monetärer Vorteil dabei heraus kommt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)