Beiträge von axelb

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    Servus in die Runde! Ich bin der Anton, neu in dem Forum und komme aus Nörten-Hardenberg bzw. wohne jetzt in Kassel. Meine Freundin und ich haben uns jetzt vor ein paar Wochen einen Bus mit geschlossenem Kastenaufbau und LKW-Zulassung gekauft. Er hat den ABL Motor und knapp 200.000km gelaufen.

    Moin Anton und willkommen im Forum.

    Bitte sei so nett und ergänze Dein Forenprofil mit den von Dir schon geposteten Daten; so ist es einfacher auch im Nachhinein mal die Herkunft und die Fahrzeugausstattung, Motorisierung etc. schnell mal nachzuvollziehen.

    Viel Erfolg bei der Lösung Deines Problems.
    CU Axel

    Zumal ich das Gutachten auch in keiner Datenbank oder alten Felgenkatalogen finde. Hat das denn hier niemand mehr als PDF?

    ja ne ... ProjektZwo macht das Gutachten eben genau nicht öffentlich ...
    zumal es mit einem Siegel versehen und (aufgrund eines dunkellilafarbenen Balkens) als Kopie nur schwer lesbar ist.

    Mit so einer Kopie wurde ich erst letzten Monat beim TÜV abgewiesen.
    Es steht ausdrücklich drin, dass es nur als Original mit Hologramm Gültigkeit besitzt.

    Da hat der xlspecial gut aufgepasst :thumbup: ... ist mir aber auch als erstes aufgefallen bei den beiden ZBen.
    Die Abgasschlüssel passen beide nicht zu den Fahrzeugen.

    Ja, die Abgasanlagen selber sind ab Kat/DPF völlig identisch (was hier ja die Frage war).
    Was die Plaketten betrifft. liegt der Unterschied zum Einen an dem beim linken vorhandenen DPF, zum Anderen aber auch an der Emissionsgruppe, in die die jeweiligen Autos eingestuft sind.
    Beide Autos sind in die zum Herstellungsdatum übliche Gruppe geschlüsselt (98/96/EG III;A bzw. G92/97).
    Daraus ergeben sich dann die jeweiligen Abgasschlüssel; beim linken eben der 2002 gültige "umweltfreundlichere" Schlüssel, was dann durch baujahrbedingte Anpassungen am Motor erreicht wird (Abgasrückführung, Abstellklappe etc.).

    Den 96er wird man ohne weitere technische Änderung in die ab 98 geltende Gruppe 96/69/EG I bekommen (dazu gibt es eine Bestätigung von VWN), aber nicht in die ab 2001 existierende (noch umweltfreundlichere) Gruppe 98/96/EG III;A.

    Alles das hat überhaupt nichts mit dem Rest der Abgasanlage zu tun.
    Der Themenstarter nimmt fälschlicherweise an, dass die Emissionseinstufung und somit der Abgasschlüssel von der Abgasanlage abhängt, was aber so nicht korrekt ist.
    Mittel- und Endschalldämpfer sind identisch und haben nur einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Abgasreinigung.

    Aber das ist doch kein Grund, flexible Module im allgemeinen zu verdammen!

    Na ja ... doch ... für mich schon

    Ich glaube, monk hat mit semiflex auch schlechter Erfahrung gemacht. Berichtet doch mal davon, bitte.

    Zumal Du danach gefragt hattest.

    Man hat dir bestimmt gesagt, dass man das besser nicht vollflächig kleben soll. Steht außerdem überall.

    Nein, das hat man genau nicht ... und es stand auch nirgends zu lesen.
    Im Gegenteil ... eine Hinterlüftung sollte genau bei den flexiblen Teile unnötig sein, und man sollte sie direkt und ohne weitere Zwischenlage auf dem Untergrund befestigen können.
    Vollflächige Klebung fand übrigens auch nicht statt, sondern Rahmen umzu plus einige Querstege (horizontal und vertikal) auf der Fläche.

    Und das hast du dann WIE festgemacht? Auf genau dieselbe Weise kann man ein plattenverstärktes Flexmodul auch festmachen, nur dass es dünner und leichter ist.

    Das feste Panel sitzt nun mittels Halterungen auf den vorher verklebten Airlineschienen, mit etwas Abstand zum Fahrzeugdach (mittig weniger, außen mehr).
    Aus welchem Grund ich ein flexibles Modul zunächst mittels Platte verstärken und dann montieren soll, erschließt sich mir nicht;
    aber jeder kann ja soviel Aufwand betreiben wie er möchte.

    Wer meine Erkenntnisse lesen und berücksichtigen möchte, der mag das tun;
    wer das anders sieht oder meine Infos ignoriert oder auf andere Erfahrungen hofft, dem rede ich selbstverständlich nicht hinein.

    Das seinerzeit von mir erworbene flexible Modul hatte ich ordentlich aufs neue und frisch lackierte Dach meines Busses geklebt.
    Hauptgrund für die Verwendung eines Flex-Panels war die zusätzliche Aufbauhöhe auf dem Autodach.
    Nach etwa 1 Jahr ist das Ding gestorben.
    Die Reklamation und Ersatzlieferung war unproblematisch, allerdings sollte ich das defekte Teil zurückschicken und habe bei der Demontage bleibende Schäden auf dem Dach verursacht, weil sich der Karosseriekleber nun mal nicht so einfach wieder abgelöst hat.

    Das Panel war nach der Demontage völlig zerstört und der Lieferant hat dann auch auf die Rücksendung verzichtet.
    Wäre das vorher klar gewesen, hätte ich es gar nicht erst demontiert, sondern einfach kleben lassen; das andere kam ohnehin darüber.

    Niemals wieder werde ich so ein Bauteil so montieren, dass man es nicht zerstörungsfrei ersetzen kann.

    Als Ersatz habe ich dann ein starres Modul gewünscht, das mir auch so zugesandt wurde.

    Das ist ein Thema, das wir in anderen Threads schon recht oft ausdiskutiert und fundiert zum Ende gebracht haben.
    Du Player1005bist ja nun schon recht lange hier bei uns dabei und sicherlich wird das Thema schon mal über Deinen Weg gelaufen sein.

    SO.KFZ. heißt "sonstiges" Kraftfahrzeug, eben weil es kein LKW (also Nutzfahrzeug) oder PKW ist, sondern etwas "sonstiges".
    Dass das Ding ein zGG von über 2,8t hat ist bestimmt nicht deshalb, damit das als "sonstiges" läuft, denn das wäre ein Wohnmobil auf jeden Fall, egal welches zGG es hat.
    Ganz früher war es mal so, dass Fahrzeuge über 2,8t immer wie LKW versteuert wurden, aber das bestimmt schon vor 15 Jahren geändert worden (das genaue Datum habe ich gerade nicht parat).
    Bei einem Wohnmobil spielt das steuertechnisch heute kaum eine Rolle, weil der Unterschied ≤2,8t bzw. >2,8t lediglich 10,- EUR jährlich ausmacht.

    Allenfalls der Abgaseinstufung wird eine gewisse Relevanz zugeschrieben, weil "sonstige" über 2,8t immer einen LKW Abgasschlüssel bekommen, darunter den der PKWs.
    Wichtig ist das bei manchen unserer TDIs für die Zuteilung der grünen Unfugplakette bei nachgerüstetem DPF.

    Wir schmunzeln hier immer, wenn jemand SO. mit "Sonder" interpretiert ... daher hattest Du die Lacher auf Deiner Seite. ;)

    Die weitere Auflastung des zGG auf mehr als die 2,81t ist mit einem ziemlichen Aufwand verbunden (Änderung von Radlagern etc.) und dem ist daher ebenfalls ein gesondertes Thema hier im Forum gewidmet, zumal es auch gar nicht dieses Anhängelastgespräch passt.

    Nur mit dem Bremsweg muss man aufpassen und gute Pirelli Reifen

    Da besteht aber kein Unterschied zu den höher motorisierten Bussen.
    Anhänger über 750kg dürften immer mit einer eigenen Bremsanlage ausgerüstet sein (mal abgesehen von den immer noch geltenden höheren Zulässigkeiten aus DDR-Zeiten).

    Insofern ist der Bremsweg des Gespanns nicht abhängig von der Zugfahrzeugmotorisierung, sofern es sich um einen T4 handelt.

    Na ja ... und über die Reifenmarke mag ich mich eher nicht auslassen :rolleyes:

    Kann man an `alles` so einfach eine Anhängerkupplung bauen ? Oder gibt es da Vorrausetzungen ?

    Das möchte ich nochmals aufgreifen.
    Es gibt für den T4 verschiedene Anhängerzugvorrichtungen (AHK) die zum Teil mit ABE geliefert werden, zum Teil aber noch technisch begutachtet und eingetragen werden müssen.
    Es wird lediglich zwischen den unterschiedlichen Fahrgestellen unterschieden, also Karosse (Kombi, California, MV etc.) oder Aufliegerahmen (Pritsche, Doka etc.).
    Baujahrbedingt wäre dann noch die Befestigung der Karosserieverkleidung (im Volksmund "Stoßfänger" genannt) zu beachten, die bei den vor- und nach-GP-Autos unterschiedlich ist.

    Grundsätzlich habe ich noch niemals von Problemen bei der AHK-Auswahl gehört.


    Ich glaube, dass wir alle ein wenig verwöhnt sind von Leistung und Leistungsgewicht der modernen, aber auch schon 20 Jahre alten Fahrzeuge.
    Wenn ich mir überlege, dass ich mit einem 4,5t Gespann mit meinem auf etwa 130PS leistungsgesteigerten AXL T4 auf Autobahnen in den deutschen Mittelgebirgen nicht mal die LKW üblichen 90km/h erreiche und mich eine Vielzahl der LKWs sogar üerholen (so es denn erlaubt ist), fühle ich mich da durchaus untermotorisiert.

    Nichts desto trotz ist es zulässig, sich mit einem 78PS Auto als 4,5t Gespann im Straßenverkehr zu bewegen, auch wenn das heutzutage wohl nicht ganz ungefährlich ist, so als "Hindernis" durch die Gegend zu schleichen.
    Ich glaube, dass das jeder für sich selber entscheiden und sich dann eben ein "dickes Fell" anschaffen muß, wenn man mit wenig Leistung, aber viel Gewicht unterwegs ist.

    Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, wo der MB 200D mit seinen gerade mal 50PS, aber auch 4,5t Gewicht des Zuges unterwegs war ... das war ganz normal damals.
    Auch mein langjähriger Oldtimer, der Suzuki LJ80, mit seinen 40PS, wurde von mir als (völlig überladenes) Gespann von 2,8t durch die Eifel "geprügelt", und bin heile am Ziel angekommen.
    Die Zeiten ändern sich ...

    Immerhin wissen wir jetzt schon mal, um was für ein Auto es geht.

    Bj 2001-VR6 -204 PS

    Warum steht das eigentlich nicht im Forenprofil, damit die anderen Forianer sich immer schnell eine Übersicht verschaffen können, ohne erst mühsam den ganzen Thread durchlesen zu müssen?

    Wo würdet ihr anfangen zu suchen und wie ? Von oben oder von unten ?

    Wo fängt man denn üblicherweise die Suche an?
    Natürlich da, wo man am wenigsten demontieren muß, vermutlich also erst mal von oben in den Motorraum schauen.

    Es ist zu vermuten, dass im Anschluß dann (wenn man von oben nichts gefunden hat) die Motorwanne mal demontiert werden muß, damit man von unten schauen und die Tropfstelle eingrenzen kann.

    Mir erscheint das irgendwie logisch, aber ich führ die Schritte hier gerne nochmals auf.

    Noch ein Hinweis, der sicherlich ebenfalls überflüssig ist, aber doch irgendwie hier hin gehört:
    Da sich Vergaser-Kraftstoff (so haben wir Benzin und Super Kraftstoffe früher immer genannt) relativ schnell entzünden können, durchaus auch an sehr warmen Bauteilen (Abgasanlage und so, aber auch Zündsystem (Kerzen, Zündspule etc.)) ist mit einer unbedingten Vorsicht vorzugehen und man sollte sich Gedanken darüber machen, wie man am besten im "Fall des Falles" reagiert.

    Interessant ja ... für denjenigen, der BT unbedingt benötigt und die Batterie bei Nichtbenutzung auch komplett abschalten kann.
    ersteres benötige ich nicht (kann mir ja mal jemand erklären wofür man das braucht), für letzteres hängt zuviel an der Zweitbatterie, beispielsweise der Standortsender.

    Der Preis ist dann auch schon recht "anspruchsvoll", finde ich.
    Aber OK ... wenn man sich den Ladebooster sparen kann ...