Beiträge von axelb

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    Eigentlich ist nach einer EG-Richtlinienänderung nur noch die Reifengröße aus der Eintragung relevant.
    Die restlichen Angaben, also Geschwindigkeits- und Lastindex, ergeben sich aus den Eintragungen für die maximale Höchstgeschwindigkeit und die maximalen Achslasten.

    Selbst wenn bei der Reifengröße etwas von "100" steht, darf ein Reifen mit LI99 gefahren werden, wenn damit die max. Achslast abgedeckt wird,
    und auch wenn in der Reifenangaben eine eine Geschwindigkeitsforderung von z.B. "S" steht, darf ein niedriger "Buchstabe" auf dem Pneu stehen, wenn damit dennoch die angegebene Höchstgeschwindigkeit abgedeckt ist.

    Die Bezeichnungen C oder RF, also verstärkte Reifen, sind obsolet, werden heute nicht mehr verwendet und brauchen auch nicht mehr berücksichtigt zu werden.

    Die Quelle zu dieser Aussage habe ich hier im Forum schon mehrfach gepostet.
    Einfach mal danach suchen.

    CU, Axel

    Das ist wohl so eine Situation, bei der man möglichst viel Antrieb auf möglichst vielen Rädern benötigt.

    Der 2WD ist bei 30% Steigung also schon ganz gut ausgelastet;
    mit meinem 4WD Bus waren es 60% wo dann so langsam das Ende der Fahnenstange erreicht war.

    Im ersten Versuch auf dem OffRoad-Trainingsplatz des ADAC in Hannover war ich irgendwo auf halber Strecke etwas unkonzentriert, was das Auto mit durchdrehenden Rädern (alle 4!) quittiert hat.
    Na ja, es war zwar kein loser Boden, aber auch kein Asphalt, sondern mehr festes Geröll, das auf der Schräge irgendwie fixiert war.

    Dann also vorsichtig wieder ein Stück herunter gerollt und an der etwas geringeren Steigung in Anfangsbereich losgefahren, das waren beim Anfahren dann auch so etwa 50%.

    Das Problem war aber eigentlich weniger die Traktion, als mehr die Möglichkeit langsam zu fahren.
    Erster Gang mit etwa 1.500 Umdrehungen war eigentlich schon zu schnell und das Auto fing an zu hüpfen.
    Die ebenfalls anwesenden Mercedes G und VW Touareg hatten da mit ihrer Untersetzung einige Vorteile.
    Mein Autogewicht betrug etwa 2.300kg, also das normale Gewicht im Tagesbetrieb.

    Es gibt in England tatsächlich eine "ganz normale" Straße mit 30% Steigung? Krass ;(

    Axel

    Na ja,
    bei meinem Auto werkelt ja an der Vorderachse auch so eine Art Sperre.

    Die EDS bremst das durchdrehende Rad ein wenig ab und dadurch erzeugt das andere Rad immer noch ein wenig Vortrieb.
    Oft genügt das um dann soweit zu kommen, dass das durchdrehende Rad wieder festeren Boden unter den Gummi bekommt.

    Das ist zwar bei Weitem nicht perfekt, hilft aber schon ein wenig.
    Vor Verschränkungen habe ich daher keine Sorge.


    Im Übrigen muß man ohne Sperre nur dafür sorgen, dass die zwei durchdrehenden Räder wieder Traktion bekommen.
    Mit Sperre fährt man weiter, buddelt sich dann aber u.U. bis zum Differential ein, und darf dann richtig arbeiten um das Auto wieder heraus zu bekommen.

    Ich habe schon Situationen erlebt, wo ein gesperrtes Auto schon fest steckte oder nicht um die Kurve kam, ein ungesperrtes aber problemlos durchfuhr,
    wenn auch in einer klein wenig anderen Spur, denn der Wendekreis mit gesperrter Achse wird deutlich größer.
    Man muß auch ein wenig fahren können, sonst hilft auch kein sperrbares Differential.
    Und letztlich ist der Syncro ja auch kein Geländewagen.

    Zu Deinem Beispiel mit der Schneewehe:
    Bei Deinem Auto drehte ein Vorderrad durch, also war Schluß.
    Beim Syncro müßte in dem Fall auch noch zusätzlich ein Hinterrad durchdrehen, damit Du da nicht mehr heraus kommst.
    Beim gesperrten Syncro müssen beide Hinterräder durchdrehen, damit nichts mehr geht.

    Mit Sperre ist sicher besser als ohne, und wer damit umgehen kann, der wird auch seine Freude daran haben.
    Die Eingangsfrage war aber: Brauche ich wirklich eine Differentialsperre oder nicht?

    CU, Axel

    Als Kommunikationsmittel innerhalb der Gruppe hat sich eigentlich PMR bewährt.
    CB ist zwar ganz nett für Autobahnfahrten, und wenn man weiter auseinander fährt, aber die müßten dann eingebaut werden und das ist ja auch nicht jedermanns Sache.

    Ich habe sowohl PMR, als auch CB fest im Auto eingebaut und auch noch 2 PMR Handgeräte dabei,
    und ich denke mal, dass wir ausreichend Geräte zur Verfügung haben werden.

    CU, Axel

    Ach ja, meine Schneeketten werde ich vorsichtshalber auch mal einpacken.
    Nicht das ich bei eventuellen Schneeverwehungen noch irgendwo auf der Heimfahrt stecken bleibe. :whistling:

    Hey Thilo,
    zu 1. :
    Die Diff.-Sperre kannst Du auch erst dann einschalten, wenn Du Dich festgefahren hast.
    Allerdings muß man sich die Sperrenmimik wenigstens vorstellen können, damit man beim Einschalten nichts falsch macht.

    Normalerweise sorgt das Differential ja dafür, dass die Räder unterschiedlich schnell drehen können, im Extremfall steht das eine Rad und das andere dreht "wild" durch.
    Die Sperre verbindet beide Hinterräder formschlüssig miteinander, "überbrückt" quasi das Differential und sorgt so dafür, dass sich beide Räder immer gleich schnell drehen, auch wenn eins davon überhaupt keine Traktion mehr hat, also normalerweise durchdrehen würde.

    Eine Zeichnung der T4 Sperre habe ich nicht, aber vielleicht helfen ja diese Bilder einer Suzuki Sperre.

    Das eine Teil (die Flanschklaue) sitzt dabei fest mit der einen Achswelle verbunden im Differential,
    das andere Teil (die Schiebeklaue) sitzt auf der anderen Achswelle.
    Wobei Achswelle beim T4 sicher nicht ganz stimmt (der hat ja keine Starrachse wie der Suzuki), aber das ist eher nebensächlich, denn das Prinzip ist das Gleiche.

    Dreht jetzt ein Rad durch und das andere steht, dann dreht sich auch die eine Klaue und die andere steht.
    Würde man jetzt, während das eine Rad durchdreht, die Sperre einschalten, dann kann dir Verzahnung nicht ineinander greifen und im schlimmsten Fall scheren die Klauenzähne ab.
    Man muß also das durchdrehende Rad zum Stillstand bringen, damit die Zähne beim Einschalten ineinander gleiten können, und die Sperrfunktion wirksam wird.

    Im günstigsten Fall stehen die Klauen so übereinander, dass sie sofort einrasten können;
    im ungünstigen Fall stehen sie genau falsch und man muß ein das durchdrehende Rad erst mal ein kleines Stück bewegen, damit die bewegliche Schiebeklaue einrasten kann.

    Du siehst also, es geht gar nicht darum zum Einschalten ein Stück zu fahren, sondern darum, das die Räder ein klein wenig unterschiedlich schnell drehen müssen, damit die Sperre richtig verzahnt, bzw. einrastet.

    Zu 2. :
    Der Allradantrieb beim T4 Syncro wird immer dann versagen, wenn ein Rad einer Achse durchdreht.
    Das kann sein, wenn man eine Verschränkung durchfährt und beispielsweise das rechte Vorderrad und das linke Hinterrad in der Luft sind, oder zumindest keine Druck mehr auf den Boden ausüben,
    oder aber auch wenn Du mit beiden rechten oder beiden linken Rädern irgendwo im Schlamm steckst.

    Hat ein Rad pro Achse keine Traktion (und somit keinen Vortrieb), ist der Allradantrieb des Syncro am Ende.
    Das gesperrte Differential kann in dem Fall dafür sorgen, dass das andere Rad der selben Achse auch angetrieben wird.

    CU, Axel

    @T4syncroTDI
    Entschuldige bitte.
    Diese Frage hatte ich nicht ganz ernst genommen, denn wenn Du nach dem Begriff Speedohaler googelst, dann wird Dir gleich ganz oben in den Ergebnissen die Seite Lutz Jakubzyk angezeigt, der diese Tachokonverter hier in DE vertreibt und auch sehr gut erklärt.

    Auch in der Forensuche wird man an vielen Stellen fündig,
    und wie mambo schon schrieb auch in der Forumsdoku.
    Ich hatte daher eher angenommen, dass Du uns ein wenig veräppeln wolltest.

    Offensichtlich ist das aber nicht der Fall, daher möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich nicht geantwortet hatte, obwohl ich die Antwort kannte.

    Axel

    Ich habe auch ein deutsches Wechselkennzeichen,
    und zwar echtes, nämlich ein rotes 07er für meine Oldtimer.

    Auf der Straße habe ich erst 1x ein Wechselkennzeichen gesehen.
    Mich hat dabei gewundert, dass auf dem nicht zu wechselnden Teil die Ziffer "6" stand.
    Eigentlich soll das doch durchnummeriert sein und lediglich für 2 Fahrzeuge verwendbar sein ?(

    Wie dann die 6 zustande kommt, kann ich mir nicht erklären.

    CU, Axel

    Aber wie immer gilt auch hier:
    Eine Werkstatt würde das nie so an einen Kunden ausliefern, weil das ja "so gefährlich" ist.

    Das mag auch sein und die Tipps hier sind ein Hinweis darauf wie wir es für uns machen würden.
    Ich täte die Bremsscheiben nämlich auch wie Haumoaster bearbeiten, und habe das auch schon so gemacht.

    Aber wie immer bei "Basteleien" am Auto und vor allem an den Bremsen, muß man anschließend ein wenig aufmerksamer sein und Veränderungen bewußt wahrnehmen, um schnell und angemessen reagieren zu können.

    Dem Durchschnittsautofahrer ist das nicht zuzumuten, weshalb gerade Laienarbeiten an der Bremsanlage immer gleich den erhobenen Zeigefinger nach sich ziehen.

    CU, Axel

    Wo ist das Problem?
    An dem rechten Hinterreifen auf dem Bild kann ich nicht erkennen, dass der irgendwie ungleichmäßig abgelaufen ist.

    Die Krümel können von überall her kommen und müssen nicht mal von eigenen Reifen sein.
    So ein warmer Gummi nimmt gerne auch mal was von der Straße auf und schleppt das mit.

    ... Wir sind seit Mittwoch wieder Zuhause.


    Na wenn Du einen dunkelblauen Bus mit Frontschutzbügeln gesehen hast, der LED Tagfahrleuchten in den Frontscheinwerfern hatte, dann hast Du wenigstens mich gesehen.

    @Barrumba
    Sauna und Whirlpool hatten wir im Ferienhaus, zwar ohne Meer- aber mit Dünenblick.
    Den Meerblick hatten wir dann bei den Ausflügen mit dem Syncro an den Strand.

    Viel Spaß in Blåvand,
    wünscht Axel

    So ... wieder zu Hause.
    Na und, hat mich noch jemand gesehen?

    Ich habe festgestellt, dass der T4 ja nun wirklich nicht gerade ein seltenes Auto ist.
    Aber entweder sind die vielen Autos, die mir begegnet sind, nicht forenanhängig, oder die Leute mögen sich nicht mittels Aufkleber mit dem Forum identifizieren.

    Blåvand hat mich schwer enttäuscht.
    Nur Kommerz und ein Shop neben dem anderen. :(

    Aber Rømø war trotz 7 Tage fast nur Regen wieder einmal super.
    Die paar Tage waren unter Anderem gut für die Erarbeitung von 13 Geocachen.

    Na denn,
    nach Rømø ist auch schon wieder vor Rømø

    Axel

    Stimmt ... hier mal ein paar Zahlen dazu:

    Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:

    • echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h
    • echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h
    • echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h
    • echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/h

    Quelle: Richtlinie 75/443/EWG der Rechtsvorschriften über das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen

    Aber der Wegstreckenzähler, für den gilt folgendes:

    Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.
    Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

    Quelle: StVZO §57.3

    CU, Axel

    Haumoasters Idee ist sicher der beste Weg den Tacho vernünftig anzupassen.
    Allerdings sollte man das nicht so direkt jemandem erzählen, denn der Wegstreckenzähler darf eigentlich nur max. 4% vor oder nach gehen.

    Ich würde das so machen:

    • Zunächst die Tachonadel so setzen, dass der Tacho ein klein wenig zuviel anzeigt
    • dann ein Tachogutachten dazu erstellen lassen (beim ADAC oder einem Tachodienst)
    • dann mit dem Zeugs zum TÜV

    Denn dann prüft der Prüfer den Tacho nicht, und fragt in der Regel auch nicht nach. :whistling:

    CU, Axel

    Auf jeden Fall gibt es keine Vorschrift dazu, dass der Tacho voreilen muß.
    Die EG-Richtlinie 75/443/EWG greift in unserem Beispiel nicht, da es darin um "reihenweise Fertigung" und "EG-Typgenehmigung" geht, noch dazu mit Serienbereifung.
    Der Tacho darf laut dieser Richtlinie nicht zuwenig anzeigen, weshalb aus Sicherheitsgründen seitens der Hersteller eher eine Voreilung eingestellt wird, allein schon damit es in jedem Fall passt, auch mit abgefahrenen Pneus.

    Fasst man seine anzeigenden Geräte nun selbst an und baut vielleicht sogar ein recht genau einstellbares Anpasselement (z.B. Speedohaler) ein, dann obliegt es einem selber hier möglichst genau zu sein.

    Rein rechtlich darf der Wegstreckenzähler abweichen, und zwar auch nach oben, also sogar zuwenig anzeigen !

    Zitat von StVZO §57.3

    (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.

    Es ist also rein rechtlich überhaupt kein Problem, wenn man sich auf die genaue Einstellung des Geschwindigkeitsanzeigers (des Tachos) beschränkt, denn eine zulässige Abweichung von 4% in beide Richtungen sind schon eine Menge Spielraum.

    Da man davon ausgehen kann, dass wir es bei den T4-Tachos und Wegstreckenzählern mit EG konformen Geräten zu tun haben, genügt die Anpassung der Geschwindigkeitsanzeige völlig, selbst wenn dann der Kilometerzähler ein kleines Stück zuwenig anzeigen würde.

    Na ja, und wenn man dann seinen Spritverbrauch mit unterschiedlichen Reifengrößen ermitteln möchte, dann muß man eben beim Reifengrößenwechsel lediglich auf eine entsprechende Tachoanpassung achten, schon hat man wieder eine echte Vergleichsmöglichkeit.
    Dabei ist doch völlig egal ob der Wegstreckenzähler genau anzeigt, oder etwas zuviel oder zuwenig.

    Ich habe das bei meinem Auto mal so durchgespielt und habe nur einen nicht nenneswerten Unterschied des Verbrauchs bei den 225/70R15 Pneus gegenüber den 195/70R15 festgestellt.

    CU, Axel

    Nachsatz:
    Ich habe mal die zulässigen Anzeigetoleranzen für die Geschwindigkeitsanzeige ausgerechnet:

    Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:

    • echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h
    • echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h
    • echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h
    • echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/h

    Quelle: Richtlinie 75/443/EWG der Rechtsvorschriften über das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen