Beiträge von axelb

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    Eine andere Ursache könnten auch die vorhandenen Löcher zum Kotflügel sein.
    Vor allem wenn die Ablauflöcher im Kotflügel nicht frei sind und das Regenwasser nicht ablaufen kann, steht das so hoch im Kotflügel, dass es durch die Löcher in den Innenraum eindringen kann.

    Üblicherweise sind die Löcher mit Abdeckungen zugeklebt, die sich aber auch lösen und undicht werden können.
    Ich würde daher auch mal die "Komposter" überprüfen, vor allem dessen Ablauflöcher.

    Ein gutes Mittel zum Feststellen wo es denn nun wirklich rein kommt, ist ein Wasserschlauch und eine beobachtende Person.
    Am besten fängt man damit an den Kotflügel mal gewaltsam vollzufüllen.
    Dringt da nichts in den Innenraum ein, dann probiert man den Scheibenrahmen über dem Kotflügel.

    Das ist aber eigentlich eine ganz logische Vorgehensweise, oder?

    CU, Axel

    ... und in die Gurtaufnahmen Ringschrauben für Zurrgurte eingesschraubt ...


    Das ist überhaupt eine gute Idee :thumbup: , denn Ladungssicherung ist ja ein wichtiges Thema dem sich auch das FA nicht verschließen kann.
    So braucht man die Gurtpunkte nicht unbrauchbar zu verschweißen, sondern kann sie noch sinnvoll nutzen.

    Ansonsten fragt man tatsächlich am Besten direkt beim FA an, unter welchen Voraussetzungen einer Besteuerung als Nutzfahrzeug zugestimmt wird.
    Am besten läßt man sich das schriftlich geben, denn nach meinen Erfahrungen kann sich später niemand an die getätigten Aussagen erinnern.

    Viel Erfolg, wünscht Axel

    Schau doch mal in die T4-Wiki.
    Unter dem Begriff Rad wirst Du fündig was die Felgen angeht.

    Dein Auto ist nach der GP, also ab 96.

    Interessanterweise passen die Felgen "vor GP" ebenfalls sehr gut auf das Auto und verpassen dem Boliden gleich noch eine Spurverbreiterung, ohne dass der Grund dafür dem Betrachter gleich ins Auge springt.
    Also eigentlich nicht vorgesehen, aber dennoch gut zu gebrauchen.

    CU, Axel


    Ach ja,
    hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass es hilfreich sein kann, wenn Du mal Dein Forenprofil ein wenig ergänzen würdest, Ben?
    Manchmal ist es gut, wenn man auf einen Blick nachschauen kann, welches Auto Du fährst und wo Du her kommst.

    P2 und Seikel sind Hersteller von beispielsweise Fahrzeugfedern zur Höherlegung.
    Beide haben in dieser Kombination auch ein Gutachten für die 215/75R15er Bereifung erarbeitet, das "natürlich" nur in Verbindung mit deren Fahrwerk Gültigkeit hat.

    Da es keine Freigabe von VW für diese Reifengröße gibt, werden oftmals die Gutachten von P2 oder Seikel als Vergleich vorgelegt, damit der aaS eine Arbeitsunterlage hat.
    Aber vielleicht liest Du Dich dazu erst mal in den einschlägigen Beiträgen hier im Forum etwas schlau, denn sonst weist Du gar nicht, weshalb Die technische Abnahme eventuell auch abgelehnt werden könnte.

    CU, Axel

    Wobei man 1992 noch nichts über "Lamellenprofil" wußte.
    Andererseits genügt es heute, einen grobprofilierten Pneu auf dem Auto zu haben, um dem Gesetz genüge zu tun, beispielsweise diverse "Treckerprofile" etc, die ja nicht unbedingt als M&S ausgezeichnet, aber dennoch als "ordentliche" Winterreifen laut Gesetz zulässig sind.

    Die vom Themenstarter eingangs gestellte Frage: "... wie sich von der Beschriftung her Allweterreifen und Winterreifen unterscheiden", kann also so gar nicht beantwortet werden,
    denn abgesehen von der Bezeichnung "M&S" gibt es keine vorgeschriebene Bezeichnung für einen Winterreifen, und selbst diese muß nicht zwingend drauf stehen, damit der Reifen als Winterreifen (lt.Gesetz) zugelassen ist.

    CU, Axel

    Das ist ja genau das Dilemma. ;(

    Es gibt dazu keine eindeutige und vorgeschriebene Kennzeichnung.
    Die Reifenhersteller können drauf schreiben was sie wollen und von dem sie meinen, dass es irgendwie passt.

    Die einzige "amtliche" Kennzeichnung für einen Winterreifen ist die Bezeichnung M&S, zumindest in dem Bereich, der gesetzlich mit Anforderungen (Winterreifenpflicht) belegt ist,
    wobei auch hier die Hersteller selbst entscheiden, ob es sich bei dem Reifen um einen solchen handelt oder nicht.

    Alles andere (Schneeflocken, Bergsilhouetten, Eiskristalle etc.) sind willkürliche Angaben, die man zwar zu vereinheitlichen gedenkt, was aber überhaupt nichts aussagt.
    Ich habe hier auch 3 Sätze Pneus für meinen Bus liegen (Cooper und BFG AT-Reifen und Cooper Winterreifen), die allesamt eine M&S-Kennzeichnung besitzen, deren Wintereigenschaften sich aber gravierend unterscheiden.

    Daher meine obige Aussage, dass es zum Einen ausschließlich den "amtlichen" Unterschied zwischen Winterreifen und kein Winterreifen gibt, und zum Anderen alles was sonst drauf steht vom Hersteller selbst fantasievoll gestaltet werden kann.

    CU, Axel

    Reden wir hier über die Federn mit der braunen Kennzeichnung aus dem VW-Regal?
    und auch über die dazugehörigen 19er Teller ?

    Dann weiß ich gar nicht, weshalb Du das Zeug
    1. eintragen lassen willst
    2. der TÜVer irgendwelche ABEs dazu haben möchte

    Zum Einen sind die Federn vom Hersteller für das Fahrzeug bereits werksseitig geliefert worden, zwar für eine andere Ausstattungsvariante, aber dennoch für den Bus, weshalb eine Eintragung genau genommen nicht erforderlich ist.

    Zum anderen sind die Federn bereits als Variante in der Rahmen-ABE des Fahrzeugs enthalten, es gibt also nicht speziell für die Federn oder Teller noch eine separate ABE.

    Weshalb ist die Eintragung der "Höherlegung" nicht nötig?
    Weil es genau genommen gar keine ist, denn in der Konformitätsbescheinigung für unsere Busse ist die Fahrzeughöhe unter Verwendung der braunen Federn und der 19er Teller bereits berücksichtigt.
    Der unter Verwendung von serienmäßigen Teilen variable Spielraum wird mit den braunen Federn und den Tellern eben nach oben hin ausgenutzt.
    Nichts besonderes, keine Änderung und auch überhaupt nicht eintragungspflichtig.

    CU, Axel

    Nochn Nachtrag:
    Wie Markus schon schrieb ... am besten ist es, wenn Du Dir jemand anderen suchst.
    Weshalb wird die Fahrzeughöhe eventuell dennoch eingetragen?
    Weil das Fahrzeug mit den Federn und Tellern an die Obergrenze der Höhe laut CoC kommt und aufgrund der per Einzelgutachten zu beurteilenden Pneus nochmals ein wenig höher kommt.

    Ich habe gerade keinen Zugriff auf die CoC meines Autos, aber ich kann mich erinnern, dass eine Fahrzeughöhe von 2,02m ist noch im Rahmen der werksseitigen Angaben liegt.

    eigentlich gar nicht, sofern die Ganzjahresreifen auch als Winterreifen zugelassen sind.

    Es gibt nur bei Winterreifen eine zusätzliche Kennzeichnung, früher M&S, heute so ein besonderes Symbol.
    Die Beschriftung auf dem Pneu sagt lediglich aus, ob es sich um einen wintergeeigneten Reifen handelt oder nicht.

    Ein Allwetterreifen hingegen wird nicht irgendwie besonders gekennzeichnet.
    Das entscheidet nur der Reifenhersteller und behauptet, dass es sich um einen solchen Pneu handelt, der im Sommer genauso wie auch im Winter brauchbar ist.

    CU, Axel

    Die Antwort von red.cargo klingt einleuchtend, obwohl ich dazu keinen Beleg in der Literatur gefunden habe.

    Der Pneu kann als Zwillingsbereifung LI 100 bei SI R (also 170 km/h) und als Einzelbereifung LI 102.
    Ein höherer SI, nämlich T (also 190 km/h) bei verringertem LI, nämlich 100, wäre also nachvollziehbar.

    Im Übrigen hat er auch recht mit der Aussage, dass die Angaben innerhalb der Fahrzeugbereifung nach heute geltendem EU-Recht keine Gültigkeit mehr haben, sondern lediglich die tatsächlich mögliche und damit eingetragene Höchstgeschwindigkeit; selbiges gilt desweiteren auch für den Tragfähigkeitsindex (also LI), der lediglich die max. zulässige Achsalast abdecken muß.

    Die meisten Prüfer berücksichtigen das auch heute bei der Eintragung von Bereifungsänderungen.

    Hat man also einen VW Bus mit 126 km/h Vmax und einer max. Achslast von 1.460kg, dann würde ein 195/70R15 mit 97M in den Papieren vermerkt werden, auch wenn man mit höherwertigen vorfährt und wenn in irgendwelchen Gutachten was anderes stehen würde.

    Noch was zu dem Thema:
    Reinforced oder sonstwie verstärkt wird gar nicht mehr eingetragen.
    Allerdings muß der Verwender die Bauart des Reifens bei der Berechnung der benötigten Luftdrücke berücksichtigen.
    Ein (extra für die hohe Last) verstärkter Pneu benötigt in der Regel einen deutlich höheren Luftdruck als ein Reifen der die Belastung bereits in normalem Zustand aushällt.
    Im Umkehrschluß kann man davon ausgehen, dass ein nicht verstärkter Reifen über noch deutlich höhere Reserven verfügt als ein verstärkter, wenn man ihn dann mit einem höheren Luftdruck bewegt.
    Mit diesem Trick werden von verschiedenen Reifenherstellern ja auch Einzelfreigaben erteilt, um beipielsweise aus einem LI97 Pneu mittels höheren Luftdrucks einen LI98 zu machen.

    CU, Axel