Beiträge von axelb

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!

    Danke Tom,
    den Fred hatte ich auch schon gesucht.

    Ich mache das jetzt übrigens so, dass ich die Manschette nicht zurückschiebe, aber diesen runden Teil am Enden komplett wegschneide, die Manschette also verkürze.
    Damit habe ich das Problem des Zusammenschiebens beseitigt (aneinanderschubbern der Falten) aber auch keine mechanischen Berührungsstellen mehr (am Motorträger).

    Den Kabelbinder am Ende der Manschette lasse ich auch weg, denn der Gummi liegt sauber an der Welle an und ist damit dicht genug, so hat das Teil die Möglichkeit zum Längenausgleich, sofern das notwendig sein sollte.

    CU, Axel

    Da bin ich ja mal gespannt
    Ein verstärktes Lager hält also auch nicht besonders lange ;(

    Vielleicht beim Einbau gleich mit wasserabweisendem Fett füllen :kratz:
    Ist aber auch wieder blöd, wenn man das erst vorbereiten muß.

    Toll, dass Du diesen Test fährst.
    An meinem Auto werkeln seit knapp 340tkm immer noch die ersten Radlager ...
    ... schauen wir mal, wie lange die noch halten.

    CU, Axel

    Würde dieses spezielle Ladegerät nicht so verdammt teuer sein und über einige exotische Anschlüsse verfügen, dann könnte man das ja einfach austauschen.
    Hier ist es aber sicher besser, wenn man eine Reparatur vornimmt, zumal das bei der übersichtlichen Technik im Ladegerät ja auch noch geht.

    Ansonsten hatte Frank ja schon geschrieben, dass in diesem Jahr das Verfallsdatum der Ladegeräte erreicht zu sein scheint.
    Ich habe hier schon von bestimmt 10 Ladegeräten gehört und gelesen, die alle in diesem Jahr ausgefallen sind.

    Anmerkung von Axel

    Gut wäre auch, wenn wir dabei die verschiedenen Typen und auch die unterschiedlichen Materialien benennen würden.
    Das Problem haben hier ja eigentlich alle Leute mit den hochgelegten Büchsen, selbst RalphCC, soweit ich mich erinnere.
    In der Regel sind es die getriebeseitigen Manschetten, die kaputt gehen.
    Vorne außen und an den hinteren Antriebswellen ist das Problem eher selten.

    Ich habe gerade vor etwa 2.000 km (also bei knapp 336.500) vorne rechts getriebeseitig erneuert.
    Reingekommen ist ein Balg von MAPCO mit der Teilenummer 18880

    Die Gelenkschutzhülle vorne links getriebeseitig ist bei 284.500 reingekommen; das war irgendeine billge aus der Bucht und ich habe mir die Type nicht gemerkt.
    Die war schon bei 300.000km (also nach 15.000km) schon wieder defekt und mußte ersetzt werden.

    Die jetzt montierte hält seit knapp 38.000km, wobei ich mir auch hier den Hersteller nicht notiert hatte.

    Axel

    Ein Acrylfenster ist einbruchssicherer als eines aus (Sicherheits-)Glas.
    Versuch mal ein Acrylfenster einzuschlagen ...
    Wenn aus Glas, dann auch gleich in Doppelverglasung, ansonsten ermöglichte das eher leichteren Zugriff gegenüber dem Acrylglas.

    Die tatsächliche Einbruchshemmung kann nicht der wirkliche Grund für die Ablehnung sein; da ist irgendwas anderes im Kopf.

    Jm2c, Axel

    Mehr Abschalten als werksseitig vorgesehen geht nicht.
    Würde auch nicht viel bringen, denn die ganze Antriebseinheit wird ja passiv über die drehenden Hinterräder immer noch bewegt.

    Um das auch noch auszuschalten wären Freilaufnaben erforderlich, die es aber für den T5 (und auch für den T4) nicht gibt.
    Das würde auch dem Konzept des permanenten Allradantrieb entgegenwirken und bedarf zwingend einer komplett mechanischen Zuschaltung des Hinterradantriebs.

    CU, Axel

    Eine Vorschrift, dass Arbeitsscheinwerfer bei Nichtbenutzung abgedeckt sein müssen, gibt es nicht.

    Früher waren Arbeitsscheinwerfer ausdrücklich nur für spezielle Fahrzeuge zugelassen, oder mußten in einer Höhe von über 2m montiert sein.
    Das ist irgendwann mal ersatzlos entfallen.
    Heute darf also jeder AS montieren.

    Es gibt keine Vorschrift über die Anzahl und auch keine Vorschrift, die irgendein Prüfzeichen verlangt.

    Es gibt lediglich eine Benutzungsvorschrift, sonst nichts, außer vielleicht, dass sie nicht mit den Schaltern für die "normale" Fahrzeugbeleuchtung gekoppelt sein dürfen,
    also beim Einschalten des Fernlichts automatisch mit einschalten.

    Na ja, da gibt es ja Mittel und Wege um das einerseits vorschriftsmäßig genau so zu realisieren, damit man es vorzeigen kann, andererseits ...

    Aus lauter langer Weile habe ich auch eben mal meinen bereits seit 5 Jahren nicht mehr funktionierenden Funkschlüssel gebacken.

    Der Erfolg ist einfach phänomenial !!

    Der Schlüssel hat auf Anhieb wieder funktioniert, und zwar ohne erneutes Anlernen.
    Das ist mal ein sehr guter Tipp (wo ist hier der "gefällt mir"-Button?)

    Danke, sagt Axel

    Also Jungs, nicht dass ihr hier noch Lastindex und Speedindex durcheinander würfelt.
    In die Geschwindigkeitsklassen, dass der LI aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst werden muß kommen wir mit dem T4 wohl eher nicht.

    Es ist übrigens überhaupt kein Problem auch Reifen auf das Auto zu packen, die der maximal zulässigen Achslast genügen, aber einen niedrigeren LI als eingetragen haben.
    Entscheidend für die Zulässigkeit ist immer die Angabe der höchstzulässigen Achslast.
    Beim Geschwindigkeitsindex ist das genau so.
    Es soll Leute geben, die haben auf Ihren Bussen einen Geschwindigkeitsindex von S, H oder sogar V Pneu eingetragen, benötigen aber nur Q (160km/h).
    In dem Fall kann ohne weitere technische Abnahme auch ein entsprechend geringer spezifizierter Pneu gefahren werden.
    Das kennen wir doch alle von den Winterreifen.

    Erst dann, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit über dem SI liegt, muß zumindest ein Aufkleber darauf hinweisen, sonst aber nix.

    Früher gab es da nicht so viele Abstufungen wie heute und man hat auch einem Auto das nur 120 km/h läuft gleich einen S Reifen aufgedrückt ... alles quatsch.
    und das hat man bei vielen Prüfstellen mittlerweile auch erkannt.
    Bei meinem Suzuki LJ80 hat der Prüfer bei der Vollabnahme gleich den Speedindex L eingetragen, weil das Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110km/h angegeben ist.
    Reifen mit diesem Speedindex gibt es aber gar nicht, aber höher geht ja auch, ohne dass man nochmal irgendwo prüfen lassen muß.

    Also: Nachschauen welche Achslasten eingetragen sind und daraus den benötigten LI ermitteln, anwenden, fertig.

    CU, Axel

    Ach ja ... Quelle: in diesem Fall mal ausnahmsweise der ADAC
    im guten Glauben, dass deren zuständige Abteilung korrekt recherchiert hat.

    v6arthur
    Einen 2003er AXL mit 180tkm, der auch noch fährt, zum Preis von 3.000,- EUR hätte ich fast unbesehen gekauft 8o

    Entweder Du schwindelst (was ich gar nicht annehme), oder da hat sich jemand in der Preisstruktur vertan, selbst wenn es sich lediglich um einen schlecht ausgestatteten Kombi oder Kasten handelt.
    Tu mir mal den Gefallen und sprich mich an, falls Dir mal wieder so ein Angebot über den Weg läuft und erzähle nicht im Nachhinein davon.

    Ob die hier angegebenen 4tEUR für den Überschlager gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen.

    CU, Axel

    Ich frage mich jetzt nur, auf welche Bereifung Du Deine Schneeketten packen willst :nixpeil:

    Die anderen Reifengrößen sind ja sämtlichst gestrichen worden, sowohl unter Ziff.15, als auch unter Ziff.22.

    Und weshalb schreibt der Prüfer: "auch genehmigt", wenn es doch die einzige genehmigte Reifengröße ist?

    Spannende Geschichte ... was es alles so gibt :kratz:

    Die linke Taste der originalen Steuerung ist also kein Schalter für die Klimaanlage, sondern der Schalter für den hinteren Bereich.
    Sieht aus wie bei meinem Auto, hat aber ein anderes Symbol.

    und der Schalter im Armaturenbrett oben sieht wohl nicht wirklich original aus.

    Da wäre auch meine Idee, dass die manuelle Klimaanlage nachgerüstet wurde und nicht werksseitig verbaut.
    Ist ja eigentlich egal, wenn sie denn funktioniert.

    Axel

    Ah ja ... Die geeichte Messstrecke zwischen den Bäumen ist also bei VDO Kienzle in Köln :aehhh:

    Da sind die hier in Hannover schon fortschrittlicher.
    Bei Weinhöppel (ebenfalls VDO Kienzle) gibt es auf dem Grundstück eine geeichte und mit Strichen markierte Messstrecke, die zur Prüfung meines Tachos herangezogen wurde.
    Das ist eine tadellose und nachvollziehbare Methode und war auch völlig problemlos.

    Allerdings sollte der Tacho schon vorher einigermaßen vorbereitet sein, denn die Prüfen ja lediglich und stellen nicht ein.

    CU, Axel