Also Jungs, nicht dass ihr hier noch Lastindex und Speedindex durcheinander würfelt.
In die Geschwindigkeitsklassen, dass der LI aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst werden muß kommen wir mit dem T4 wohl eher nicht.
Es ist übrigens überhaupt kein Problem auch Reifen auf das Auto zu packen, die der maximal zulässigen Achslast genügen, aber einen niedrigeren LI als eingetragen haben.
Entscheidend für die Zulässigkeit ist immer die Angabe der höchstzulässigen Achslast.
Beim Geschwindigkeitsindex ist das genau so.
Es soll Leute geben, die haben auf Ihren Bussen einen Geschwindigkeitsindex von S, H oder sogar V Pneu eingetragen, benötigen aber nur Q (160km/h).
In dem Fall kann ohne weitere technische Abnahme auch ein entsprechend geringer spezifizierter Pneu gefahren werden.
Das kennen wir doch alle von den Winterreifen.
Erst dann, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit über dem SI liegt, muß zumindest ein Aufkleber darauf hinweisen, sonst aber nix.
Früher gab es da nicht so viele Abstufungen wie heute und man hat auch einem Auto das nur 120 km/h läuft gleich einen S Reifen aufgedrückt ... alles quatsch.
und das hat man bei vielen Prüfstellen mittlerweile auch erkannt.
Bei meinem Suzuki LJ80 hat der Prüfer bei der Vollabnahme gleich den Speedindex L eingetragen, weil das Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110km/h angegeben ist.
Reifen mit diesem Speedindex gibt es aber gar nicht, aber höher geht ja auch, ohne dass man nochmal irgendwo prüfen lassen muß.
Also: Nachschauen welche Achslasten eingetragen sind und daraus den benötigten LI ermitteln, anwenden, fertig.
CU, Axel
Ach ja ... Quelle: in diesem Fall mal ausnahmsweise der ADAC
im guten Glauben, dass deren zuständige Abteilung korrekt recherchiert hat.